EU-China Gipfel
der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. André Hahn, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Christine Buchholz, Jörg Cezanne, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Martina Renner, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vom 13. bis 15. September 2020 soll im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in Leipzig der EU-China-Gipfel stattfinden. Bisher liegen kaum bestätigte Informationen über Ablauf und mögliche Einschränkungen im Rahmen des Gipfels vor. Die Corona-Pandemie sowie die damit verbundenen Einschränkungen von Versammlungen lassen die plangemäße Durchführung des Gipfels zunehmend unwahrscheinlicher werden. Aufgrund der erwarteten zahlreichen Politikerinnen und Politiker sowie der angekündigten Zahl von 3000 Vertreterinnen und Vertretern der Medien ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller mit zahlreichen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zu rechnen (https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/EU-China-Gipfel-Vorbereitungen-fuer-drei-Tage-Weltpolitik-in-Leipzig-laufen). Es wird davon ausgegangen, dass weite Teile der Leipziger Innenstadt sowie das Gelände rund um den Versammlungsort abgesperrt sind. Tausenden Bürgerinnen und Bürger der Stadt drohen im Rahmen des Gipfels in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt zu werden. Die Anfrage soll Klarheit über die Pläne der Bundesregierung und die Auswirkungen des Gipfels auf die Stadt Leipzig liefern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie, und wann entscheidet die Bundesregierung in Anbetracht der gegenwärtigen Corona-Pandemie über die Durchführung des Gipfels?
Was sind die zentralen Themen des EU-China-Gipfels, und mit welchen Ergebnissen rechnet die Bundesregierung?
Welchen Ablauf plant die Bundesregierung für den EU-China-Gipfel, und an welchen Orten sollen die jeweiligen Tagesordnungspunkte stattfinden?
Welche Vertreterinnen und Vertreter werden aus welchen Staaten erwartet, und wie groß werden nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Delegationen sein?
Mit wie vielen Gästen rechnet die Bundesregierung im Rahmen des Gipfels insgesamt im Leipziger Stadtgebiet?
In welchen Gremien wird der EU-China-Gipfel sowie das dazugehörige Sicherheitskonzept vorbereitet?
Wann finden weitere Planungstreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der chinesischen Regierung statt, und welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesrepublik Deutschland sind an diesen Treffen beteiligt?
Inwiefern sind Vertreterinnen und Vertreter des Freistaats Sachsen und der Stadt Leipzig in die Vorbereitungen bzw. die vorbereitenden Gremien involviert (bitte aufzählen sowie die jeweilige Funktion angeben)?
Welche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind im Zusammenhang mit dem Gipfel zu erwarten?
Welche Dimension werden nach Kenntnis der Bundesregierung etwaige Sicherheitszonen haben, und welche Szenarien werden für das direkte Umfeld des Tagungsortes im Kongresszentrum und für die Leipziger Innenstadt geplant (Zugangsmöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner, Durchgangswege für die Bevölkerung, Schließung von öffentlichen Einrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten usw.)?
In welchen Gebieten der Stadt werden nach Kenntnis der Bundesregierung Versammlungen prinzipiell untersagt sein?
Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Gipfelzeitraum eingesetzt werden? Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei sollen zum Einsatz kommen?
Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die geplanten Kosten des Gipfels, und welchen Anteil davon wird der Bund tragen?
Inwiefern hält die Bundesregierung eine digitale Durchführung des Gipfels für möglich?
Welche Übernachtungsangebote stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des EU-China-Gipfels in Leipzig zur Verfügung (bitte vollständige Aufzählung der Unterkünfte inklusive Standorte)?
Werden aktuell alternative Tagungsorte außerhalb von Leipzig geprüft? Wenn ja, welche, und warum?
Haben chinesische Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Gipfel bei deutschen Sicherheitsbehörden um Übermittlung personengebundener Informationen gebeten? Falls ja, welche chinesischen Behörden waren dies, wie wurden diese Bitten begründet, und inwiefern ist ihnen bisher entsprochen worden (bitte Grund und Rechtsgrundlage der Datenübermittlung nennen und angeben, in welchen polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Datenbanken diese Daten gespeichert sind)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob chinesische Sicherheitsbehörden (bitte ggf. aufschlüsseln, welche genau) bei europäischen Sicherheitsbehörden oder Sicherheitsbehörden von EU-Mitgliedstaaten um Übermittlung personengebundener Informationen gebeten haben? Falls ja, welche chinesischen Behörden waren dies, wie wurden diese Bitten begründet, und inwiefern ist ihnen bisher entsprochen worden (bitte Grund und Rechtsgrundlage der Datenübermittlung nennen und angeben, in welchen polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Datenbanken diese Daten gespeichert sind)?
Haben deutsche Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Gipfel eigene Dateien eingerichtet? Falls ja, welchen Zweck erfüllen diese, und wie sind sie untergliedert? Inwiefern erhalten die Sicherheitsbehörden personenbezogene Informationen, welcher Art sind diese, und zu wie vielen Personen werden solche Daten gespeichert?