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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur Lage in Nahost in Zeiten der Corona-Pandemie und der Annexionspläne der neuen Regierung Netanjahu-Gantz

(insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1991112.06.2020

Zur Lage in Nahost in Zeiten der Corona-Pandemie und der Annexionspläne der neuen Regierung Netanjahu-Gantz

der Abgeordneten Heike Hänsel, Zaklin Nastic, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach mehr als einem Jahr ohne voll funktionsfähige Regierung und nach drei Parlamentswahlen unterzeichneten am 20. April 2020 Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und Oppositionsführer Benjamin Gantz eine Vereinbarung für eine „nationale Notstandsregierung“. Darin ist die einseitige Annexion von Teilen der Westbank vorgesehen (vgl. Süddeutsche Zeitung, Die Rivalen einigen sich, 20. April 2020: https://www.sueddeutsche.de/politik/israel-regierung-netanjahu-gantz-1.4883363; Zeit Online, Tausende demonstrieren gegen israelische Notregierung, 26. April 2020: https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-04/proteste-tel-aviv-notregierung-israel). Den Planungen zufolge wird der Ministerpräsident die mit den USA erzielte Einigung über die Ausweitung der israelischen Souveränität über Teile der Westbank ab dem 1. Juli 2020 zur Diskussion ins Kabinett sowie in der Folge durch die Knesset bringen. Die Arbeit in dem israelischen Landkarten-Komitee wird fortgesetzt, Verhandlungen mit den Palästinenserinnen und Palästinensern sind nicht vorgesehen (vgl. FAZ, Warnung vor dem Apartheid-Staat, 27. April 2020: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/israel-und-das-westjordanland-warnung-vor-dem-apartheid-staat-16742936.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2). Mit der geplanten Annexion würden die von US-Präsident Donald Trump und seinem Team ausgearbeiteten Pläne in die Tat umgesetzt. Die Bundesregierung charakterisiert den US-Vorschlag als „abweichend von den international anerkannten Parametern zu einer Lösung des Israel/Palästina-Konflikts“, nachhaltigen Frieden kann der Bundesregierung zufolge nur eine für beide Seiten akzeptable Lösung bringen (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 53 der Abgeordneten Heike Hänsel, Plenarprotokoll 19/145).

Im Juni 2019 wurde der wirtschaftliche Teil des „US-Friedensplans“, „Peace to Prosperity“, Ende Januar 2020 der politische Teil des US-Plans vorgestellt (vgl. Spiegel Online, 24. Juni 2019: https://www.spiegel.de/politik/ausland/jared-kushner-und-sein-wirtschaftsplan-fuer-palaestina-das-steht-drin-a-1274003.html). Der ohne Beteiligung der Palästinenserinnen und Palästinenser ausgearbeitete, aber mit der israelischen Regierung abgestimmte US-Plan (vgl. Tagesschau, 28. Januar 2020: https://www.tagesschau.de/ausland/nahost-friedensplan-105.html) bedeutet nach Ansicht der Fragestellenden eine endgültige Abkehr der US-Administration vom sogenannten Oslo-Prozess und von gültigen UN-Resolutionen (UN = Vereinte Nationen) und offenbart nach Ansicht der Fragestellenden die Missachtung der Rechte der palästinensischen Bevölkerung. Er bereitet den Weg weg von der seit Jahrzehnten angedachten Zweistaatenlösung hin zu Annexionen und hat damit auch weitreichende Implikationen für die Nahostpolitik der Bundesregierung. Die Umsetzung des US-Plans bedeutet nach Ansicht der Fragestellenden, dass die Gründung eines lebensfähigen und unabhängigen palästinensischen Staates unmöglich wird. Mit der Umsetzung des Plans entzöge die israelische Regierung daher auch der bisherigen offiziellen Haltung von EU und Bundesregierung den Boden. Der Oslo-Prozess würde mit der Umsetzung des Plans, wie von der israelischen Regierung angedacht, nicht nur de facto, sondern auch de jure beendet werden. Die großen Siedlungsblöcke – und damit 97 Prozent der israelischen Siedlungen – und das Jordantal würden dem Staat Israel zugeschlagen und ein möglicher zukünftiger Staat Palästina hätte keinerlei Souveränität über seine Grenzen, Zugangs- und Verbindungsstraßen. Auch ist, anders als in den Osloer Verträgen, Ostjerusalem nicht als Hauptstadt des Staates Palästina vorgesehen, gleichzeitig werden die großen israelischen Siedlungsblöcke um Jerusalem Teil eines „Groß-Jerusalems“ (vgl. Haaretz, 30. Januar 2020: https://www.haaretz.com/israel-news/.premium-oslo-vs-trump-how-u-s-mideast-plan-differs-from-all-others-1.8468611). Die Palästinensische Autonomiebehörde hat sich in Reaktion auf die israelische Besatzungspolitik und die Annexionspläne von allen Vereinbarungen mit Israel und den USA zurückgezogen (vgl. Wafa, President Abbas declares end to agreements with Israel, US; turns over responsibility on occupied lands to Israel, 19. Mai 2020). Britische Politikerinnen und Politiker und Offizielle haben im Zusammenhang mit den Annexionsplänen die britische Regierung in einem Brief dazu aufgefordert, im Falle einer Annexion von Teilen des Westjordanlandes internationales Recht aufrechtzuerhalten und eine etwaige Annexion für illegal zu erklären und Konsequenzen gefordert (vgl. https://www.theguardian.com/world/2020/may/01/mps-press-for-sanctions-against-israel-over-west-bank-annexations sowie https://www.middleeasteye.net/news/sanction-israel-if-annexes-west-bank-uk-politicians-tell-their-government). Nach Ansicht der Fragestellenden laufen die US-amerikanisch-israelischen Pläne der von der Bundesregierung im Nahost-Friedensprozess vertretenen Positionierung zuwider.

Nach Veröffentlichung des „US-Friedensplans“ wurde nicht wie zunächst geplant, im Beisein des palästinensischen Ministerpräsidenten Mahmud Abbas eine Gegenresolution im UN-Sicherheitsrat zu dem Plan abgestimmt. Medienberichten zufolge soll zuvor von US-Seite auf die im Sicherheitsrat vertretenen Mitgliedstaaten massiv Druck ausgeübt worden sein, um eine Abstimmung zu verhindern (vgl. dpa, US-Druck wegen Nahostplan: Keine Abstimmung über Gegenresolution, 10. Februar 2020). Großbritannien und einige EU-Staaten – unter ihnen Deutschland – haben zuletzt im April die israelische Regierung angesichts der neuen Koalition vor einer Annexion von Teilen des Westjordanlandes gewarnt (vgl. Haaretz, 23. April 2020: https://www.haaretz.com/world-news/europe/.premium-u-k-eu-states-warn-netanyahu-gantz-government-against-west-bank-annexation-1.8794334).

Währenddessen wird die Politik des Siedlungsbaus, der Häuserzerstörungen (im Jahr 2019 wurden UN-Angaben zufolge im Vergleich zu 2018 35 Prozent mehr Zerstörungen durchgeführt (vgl. OCHA: Westbank demolitions and displacement: An overview, Dezember 2010: https://www.ochaopt.org/sites/default/files/demolition_monthly_report_december_2019.pdf)) und der Beschlagnahmung palästinensischen Landes auch während der Corona-Pandemie, die Israel und die besetzten palästinensischen Gebiete längst erreicht hat, fortgesetzt. Beispielsweise wurde eine Familie trotz gegenteiliger Zusagen der israelischen Behörden nahe Jericho im Westjordanland zwangsgeräumt (vgl. Haaretz, 27. April 2020: https://www.haaretz.com/middle-east-news/palestinians/.premium-israel-evicts-palestinian-family-in-the-west-bank-despite-assurances-1.8801950), medizinisches Material beschlagnahmt und eine Testklinik für Coronavirus-Fälle in Ostjerusalem (A-Gebiet) geschlossen (vgl. Haaretz, 15. April 2020: https://www.haaretz.com/israel-news/.premium-israeli-police-raid-palestinian-coronavirus-testing-clinic-in-east-jerusalem-1.8767788) sowie eine im Bau befindliche Klinik für Coronavirus-Fälle und Material für Notbehausungen im Westjordanland (C-Gebiet) durch die israelische Regierung bzw. ihre Sicherheitskräfte und Behörden zerstört (vgl. BʼTselem, 26. März 2020: https://www.btselem.org/press_release/20200326_israel_confiscates_clinic_tents_during_coronavirus_crisis). Und der seit beinahe 13 Jahren von Israel und Ägypten abgeriegelte Gazastreifen, dessen Gesundheitssektor einem im Januar 2020 veröffentlichten Bericht des Euro-Mediterranean Human Rights Monitors zufolge am stärksten durch die Blockade betroffen ist, ist für den Kampf gegen die Pandemie ganz besonders schlecht gewappnet. Nur knapp 50 Prozent der notwendigen Medikamente waren Anfang des Jahres in Gaza verfügbar, Wartezeiten für Operationen liegen bei bis zu 16 Monaten. Viele komplexere Behandlungen können vor Ort gar nicht durchgeführt werden, die Verfügbarkeit von Geräten wie Röntgenscanner und medizinische Radioskope sind aufgrund des israelischen Verbots, Technologie mit einem möglichen „doppelten Verwendungszweck“ einzuführen, stark eingeschränkt. Im Gazastreifen sind bei einer Bevölkerung von 2 Millionen Menschen 60 Intensivbetten für die Behandlung von Corona-infizierten Patientinnen und Patienten verfügbar und nicht ausreichend Testkits vorhanden (vgl. The Euro-Mediterranean Human Rights Monitor, Gaza: The Dead-Zone, 2020; Palestine Institute for Public Diplomacy, Briefing. The Covid-19 crisis in Palestine, April 2020). Hinzukommt, dass 97 Prozent des Wassers nicht trinkbar ist, Elektrizität ist nur für wenige Stunden am Tag verfügbar (vgl. United Nations, Gaza in 2020 a livable place?, A report by the United Nations Country Team in the occupied Palestinian territory, 2012).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen45

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die israelische Regierung in ausreichendem Maße ihrer aus dem humanitären Völkerrecht resultierenden Verpflichtung zum Schutz der Palästinenserinnen und Palästinenser in den besetzten palästinensischen Gebieten insbesondere auch im Hinblick auf ihr Agieren im Zuge der Corona-Pandemie nachkommt?

a) Wenn ja, bitte konkretisieren, in welchen Bereichen konkret kommt die israelische Regierung genannter Verpflichtung vollumfänglich, und in welchen Bereichen teilweise nach?

b) Wenn nein, warum nach Kenntnis der Bundesregierung nicht, und was unternimmt die Bundesregierung konkret, um auf eine Einhaltung der Verpflichtungen seitens Israels hinzuwirken?

c) Wenn nein, wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf UN-Ebene für eine Einhaltung der medizinischen Schutzfunktion Israels in den besetzten Gebieten einsetzen?

2

Hat die Bunderegierung Kenntnis davon, ob die Palästinensische Autonomiebehörde und die Hamas in ihren Verantwortungsbereichen, Westjordanland und Gazastreifen, dem Schutz der Palästinenserinnen und Palästinenser insbesondere auch im Hinblick auf ihr Agieren im Zuge der Corona-Pandemie nachkommen?

a) Wenn ja, bitte konkretisieren, in welchen Bereichen konkret kommen die Palästinensische Autonomiebehörde und die Hamas ihrer Verantwortung vollumfänglich, und in welchen Bereichen teilweise nach?

b) Wenn nein, warum, und inwiefern nach Kenntnis der Bundesregierung nicht?

3

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zunahme von Übergriffen durch israelische Siedlerinnen und Siedler im Westjordanland gegen Palästinenserinnen und Palästinenser und palästinensische Infrastruktur seit der Erklärung des Notstandes durch die Palästinensische Autonomiebehörde am 5. März 2020 vor, und wie bewertet sie diese (OCHA, Protection of Civilians Report | 14 – 27 April 2020, 30.04.20: https://www.ochaopt.org/poc/14-27-april-2020)?

a) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung diesbezüglich zur Strafverfolgung der Täterinnen und Täter von Seiten der israelischen Regierung vor?

b) Sieht die Bundesregierung die Strafverfolgung im Falle von Übergriffen durch israelische Siedlerinnen und Siedler und Siedlergewalt gegen Palästinenserinnen und Palästinenser oder palästinensische Infrastruktur ausreichend gegeben?

4

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Häuserzerstörungen, Zerstörungen palästinensischer Infrastruktur und Zwangsräumungen seit der Erklärung des Notstandes durch die Palästinensische Autonomiebehörde am 5. März 2020 durch die israelischen Behörden vor, und wieurteilt die Bundesregierung dieses Vorgehen im Hinblick auf das Völkerrecht (bitte auflisten, was für Infrastruktur genau und in welchem Gebiet zerstört oder konfisziert wurde)?

a) Welche, und in welcher Höhe ist nach Kenntnis der Bundesregierung zerstörte Infrastruktur zuvor durch internationale Organisationen finanziert worden (bitte einzeln unter Angabe der jeweiligen internationalen Organisationen auflisten)?

b) Inwiefern war die Bundesregierung direkt oder indirekt durch deutsche Geldgeber bzw. Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit an der Finanzierung der genannten (medizinischen) Infrastruktur beteiligt (bitte einzeln unter Angabe der jeweiligen Geldgeber bzw. Organisationen auflisten)?

5

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende Räumungen und Zerstörungen durch die israelischen Behörden vor:

a) Beschlagnahmung medizinischen Materials und Schließung einer Testklinik für Coronavirus-Fälle in Ostjerusalem (A-Gebiet),

b) Zerstörung einer im Bau befindlichen Klinik für Coronavirus-Fälle und Beschlagnahmung von Material für Notbehausungen im Westjordanland (C-Gebiet)?

6

Wurden die in Frage 3 genannten Räumungen und Zerstörungen gegenüber der israelischen Regierung thematisiert?

a) Wenn ja, inwiefern, und von wem gegenüber wem, und wenn nein, warum nicht?

b) Welche Konsequenzen folgen daraus, und war die Bundesregierung direkt oder indirekt durch deutsche Geldgeber bzw. Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit an der Finanzierung eines der genannten Projekte beteiligt (bitte jeweils einzeln mit Angabe der eventuellen Geldgeber bzw. Organisationen aufführen)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der aus politischen Gründen in israelischen Gefängnissen inhaftierten Palästinenserinnen und Palästinenser seit Beginn der Corona-Pandemie entwickelt, insbesondere in Hinsicht auf Ansteckungsgefahr und bereits erfolgte Ansteckung sowie medizinische Versorgung der entgegen völkerrechtlichen Bestimmungen aus den besetzten Gebieten in israelisches Staatsgebiet verbrachten Inhaftierten?

8

Welche Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung haben in Gesprächen mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der israelischen Regierung auf eine Freilassung zumindest bestimmter Personengruppen unter den aus politischen Gründen in israelischen Gefängnissen inhaftierten Palästinenserinnen und Palästinensern hingewirkt, wie es eine solche auch in vielen anderen Ländern gegeben hat, und mit welchem Ergebnis (bitte auch angeben, über welche Personengruppen dabei mit welchem Ergebnis gesprochen wurde, und falls keine diesbezüglichen Gespräche geführt wurden, begründen warum)?

9

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der aus politischen Gründen inhaftierten Palästinenserinnen und Palästinenser im Verantwortungsbereich der Palästinensischen Autonomiebehörde im Westjordanland seit Beginn der Corona-Pandemie entwickelt, insbesondere in Hinsicht auf Ansteckungsgefahr und bereits erfolgte Ansteckung?

10

Welche Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung haben in Gesprächen mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der Palästinensischen Autonomiebehörde auf eine Freilassung zumindest bestimmter Personengruppen unter den aus politischen Gründen inhaftierten Palästinenserinnen und Palästinensern hingewirkt, wie es eine solche auch in vielen anderen Ländern gegeben hat, und mit welchem Ergebnis (bitte auch angeben, über welche Personengruppen dabei mit welchem Ergebnis gesprochen wurde, und falls keine diesbezüglichen Gespräche geführt wurden, begründen warum) ?

11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der aus politischen Gründen inhaftierten Palästinenserinnen und Palästinenser im Verantwortungsbereich der Hamas im Gazastreifen seit Beginn der Corona-Pandemie entwickelt, insbesondere in Hinsicht auf Ansteckungsgefahr und bereits erfolgte Ansteckung?

12

Welche Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung haben in Gesprächen mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der Hamas auf eine Freilassung zumindest bestimmter Personengruppen unter den aus politischen Gründen inhaftierten Palästinenserinnen und Palästinensern hingewirkt, wie es eine solche auch in vielen anderen Ländern gegeben hat, und mit welchem Ergebnis (bitte auch angeben, über welche Personengruppen dabei mit welchem Ergebnis gesprochen wurde, und falls keine diesbezüglichen Gespräche geführt wurden, begründen warum)?

13

Unterstützt die Bundesregierung die medizinische Versorgung in der Westbank und im Gazastreifen, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht (bitt nach Art der Unterstützung, nach Höhe der Finanzmittel und nach Gebiete aufschlüsseln)?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die medizinische Versorgung und hygienische Ausstattung sowie die Wasser- und Elektrizitätsversorgung im Gazastreifen unter Berücksichtigung der Blockade des Gazastreifens und der Coronavirus-Pandemie?

15

Setzt sich die Bundesregierung für ein Ende der Blockade des Gazastreifens ein?

a) Wenn ja, wie genau, und bei wem?

b) Wenn nein, weshalb nicht?

16

Wann, und wem gegenüber haben welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung die Blockade des Gazastreifens und deren humanitäre Folgen gegenüber der israelischen und der ägyptischen Regierung sowie gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Hamas thematisiert, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

17

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem israelischen Verbot, Technologien mit einem möglichen „doppelten Verwendungszweck“ in den Gazastreifen einzuführen, und setzt sie sich für eine Abschaffung dieses Verbotes ein, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?

18

Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei der im „US-Friedensplan“ vorgesehenen Aufteilung des für die Palästinenserinnen und Palästinenser vorgesehenen Gebietes um einen lebensfähigen Staat?

a) Wenn nein, warum nicht, und welche Konsequenzen folgen für die Bundesregierung daraus?

b) Wenn ja, plant die Bundesregierung, einen solchen palästinensischen Staat anzuerkennen?

19

Welche Position vertritt die Bundesregierung beim andauernden Ausbau der völkerrechtswidrigen Siedlungen in der Westbank im Hinblick auf eine mögliche Zweistaatenlösung des Israel/Palästina-Konflikts, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den anhaltenden unilateralen Maßnahmen der israelischen Regierung, die einer möglichen Zweistaatenlösung zuwiderlaufen?

20

Wie positioniert sich die Bundesregierung der israelischen Regierung gegenüber im Hinblick auf die angekündigte Annexion von Teilen der Westbank, und welche weitergehenden Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls.?

21

Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass eine Annexion von Teilen der Westbank nicht nur völkerrechtswidrig wäre, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach auch eine Intensivierung von Vertreibungen nach sich ziehen würde?

22

Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass eine Annexion der C-Zone der Westbank den Rest des Gebietes in eine ähnliche Situation wie den Gazastreifen versetzen würde, mit allen humanitären und politischen Folgen?

23

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Blockade des Gazastreifens und infolgedessen de facto die Abspaltung vom Rest der besetzten palästinensischen Gebiete eine Vorstufe der geplanten Annexion von Teilen der Westbank war, weil die israelische Regierung keinerlei Interesse hat, das Gebiet des Gazastreifens ebenfalls zu annektieren?

24

Warum hat die Bundesregierung im Dezember 2019 gegen mehrere Resolutionen mit Israel-Bezug im UN-Sicherheitsrat gestimmt, und hält die Bundesregierung an ihrer Ablehnung des israelischen Siedlungsbaus und geplanter Annexionen fest?

25

Steht nach Ansicht der Bundesregierung der angekündigte Ausbau zweier jüdischer Viertel im annektierten Ostjerusalem im Zusammenhang mit dem „US-Friedensplan“, wie hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf die Ankündigung der israelischen Regierung gegenüber positioniert, und welche Konsequenzen zieht sie aus der Ankündigung?

26

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die US-amerikanische Politik unter Präsident Donald Trump, der sowohl die völkerrechtlich zu Syrien gehörenden Golanhöhen als auch Ostjerusalem und die israelischen Siedlungen als israelisch anerkannt hat, den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungsbau im Allgemeinen und in Ostjerusalem im Besonderen befördert hat (bitte unter Angabe von Zahlen darstellen, sowohl absolut als auch prozentual im Verhältnis zur Zeit vor der Präsidentschaft Donald Trumps)?

27

Steht nach Ansicht der Bundesregierung die angekündigte Einrichtung weiterer Naturschutzgebiete bzw. Nationalparks sowie die Erweiterung bestehender Naturschutzgebiete bzw. Nationalparks in der Westbank, C-Gebiet, im Zusammenhang mit dem „US-Friedensplan“, wie hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf die Ankündigung der israelischen Regierung gegenüber positioniert, und welche Konsequenzen zieht sie aus der Ankündigung (vgl. Haaretz, 15. Januar 2020: https://www.haaretz.com/israel-news/.premium-defense-chief-approves-west-bank-nature-reserves-todevelop-jewish-settlement-1.8405284)?

28

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Feststellung, dass der US-Vorschlag „von international anerkannten Parametern im Nahost- Friedensprozess“ abweicht, und auf welche international anerkannten Parameter bezieht sie sich neben den von ihr genannten „einschlägigen Resolutionen“ der UN (bitte detailliert ausführen), und welche UN-Resolutionen sind gemeint (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 53, Plenarprotokoll 19/145)?

29

Hält die Bundesregierung die Streichung der Bezeichnung „Occupied Palestinian Territories (OPT)“ durch das von US-Außenminister Mike Pompeo geführte State Department in Washington, die seit 1967 in allen US-Regierungsdokumenten, bei der UN und auch überall sonst in der weltweiten Diplomatie sowie in Entscheidungen internationaler Gerichte für die von Israel besetzten Gebiete verwendet wird, aus allen offiziellen Dokumenten und dem Sprachgebrauch der US-Regierung und die Ersetzung durch den Begriff „disputed territories“ (umstrittene Gebiete) für richtig (https://www.washingtonpost.com/politics/2019/11/23/pompeo-says-israeli-west-bank-settlements-arent-illegal-what-does-that-mean-palestinians/; bitte begründen)?

30

Wie löst die Bundesregierung den Widerspruch auf, demzufolge nur eine für beide Parteien akzeptable, verhandelte Vereinbarung zu einem dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinenserinnen und Palästinensern führen kann vor dem Hintergrund der einseitigen völkerrechtswidrigen Annexionspläne der israelischen Regierung, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegenüber der israelischen Regierung infolge der einseitigen Annexionspläne, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Artikulation von Sorge etwa angesichts der israelischen Siedlungspolitik in den vergangenen Jahrzehnten keine nennenswerte Wirkung erzielt hat?

31

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einsetzung und Besetzung des Komitees zur Annexion der völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen, seit wann ist sie von der Existenz des Komitees in Kenntnis, wann wurde es nach ihrer Kenntnis geschaffen, aus welchen Personen setzt es sich zusammen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Einsetzung (vgl. Haaretz 16. Februar 2020: https://www.haaretz.com/israel-news/.premium-u-s-ambassador-to-israel-friedman-to-lead-joint-committee-on-settlement-annexation-1.8535064)?

32

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Rückzug der Palästinensischen Autonomiebehörde von allen Vereinbarungen mit Israel und den USA infolge der israelischen Besatzungspolitik und der Annexionspläne, und welche Handlungsmöglichkeiten sieht sie für die Palästinensische Autonomiebehörde?

33

Sieht die Bundesregierung in einer möglichen israelischen Annexion des Westjordanlandes eine Parallele zur Annexion der Krim durch Russland, wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

34

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Inhalt der entworfenen Gegenresolution zum „US-Friedensplan“, die eigentlich im Februar 2020 im UN-Sicherheitsrat abgestimmt werden sollte (bitte möglichst im Wortlaut wiedergeben bzw. den Fragestellenden zukommen lassen)?

35

Welche Akteure haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Mitteln verhindert, dass die genannte Gegenresolution zum „US-Friedensplan“ im UN-Sicherheitsrat abgestimmt wird, und welche Rolle hat hierbei die Bundesregierung gespielt?

36

Wie hat sich die Bundesregierung zu der entworfenen Gegenresolution zum „US-Friedensplan“ positioniert, die im UN-Sicherheitsrat verabschiedet werden sollte, und hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang in Austausch mit Jared Kushner gestanden (bitte Ebene bzw. Funktion von Seiten der Bundesregierung angeben)?

37

Für welche alternative Lösungsmöglichkeit hat die Bundesregierung sich im UN-Sicherheitsrat konkret eingesetzt?

38

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die palästinensische Bevölkerung, die Völker- und Menschenrechtsverletzungen der israelischen Besatzung bzw. mögliche Kriegsverbrechen auf eigenem Territorium aufzuarbeiten und ggf. ahnden zu lassen?

39

Teilt die Bundesregierung inzwischen die Einschätzung der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), dass dieser für die Palästinensergebiete, und damit das Westjordanland, Ostjerusalem und den Gazastreifen, zuständig sei, nachdem die Bundesregierung zuvor dem Internationalen Strafgerichtshof ihre Rechtsauffassung dargelegt hat, wonach kein Staat Palästina gegeben sei (vgl. Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache; dpa, 1. Mai 2020, Chefanklage: Weltstrafgericht muss in Palästinensergebieten ermitteln), und sich mit dieser Begründung gegen eine Aufnahme von Ermittlungen des IStGH wegen der israelischen Besatzungs- und Siedlungspolitik gewandt hat?

40

Hat die Bundesregierung sich in der Vergangenheit auch wegen anderer Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes an diesen gewandt und sich ihm gegenüber erklärt, und wenn ja, in welchen, und inwiefern (bitte detailliert und für jeden Fall einzeln unter Angabe der Gründe für eine eventuelle Einschaltung auflisten)?

41

Wird die Bundesregierung mögliche Ermittlungen des IStGH in den palästinensischen Gebieten unterstützen, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?

42

Welche Kriterien müssten die Palästinenserinnen und Palästinenser erfüllen, um nach Ansicht der Bundesregierung die Kriterien eines Staates zu erfüllen (bitte die Kriterien zur Anerkennung von Staatlichkeit detailliert ausführen), unterstützt die Bundesregierung die Ambitionen der Palästinenserinnen und Palästinenser, Palästina als Staat anerkennen zu lassen, und wenn ja, inwiefern, und unter welchen Bedingungen erachtet die Bundesregierung eine Anerkennung Palästinas als Staat für möglich?

43

Würde eine Anerkennung des Staates Palästina in den Grenzen von 1967, die die Bundesregierung bislang verweigert hat, aber 138 UN-Mitgliedstaaten bereits anerkannt haben, den Palästinensern nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel an die Hand geben, der geplanten Annexion von Teilen der Westbank entgegenzutreten?

a) Wenn ja, warum verweigert die Bundesregierung diese Anerkennung?

b) Wenn nein, weshalb nicht?

44

Unterstützt die Bundesregierung die Zwei-Staatenlösung in Nahost insbesondere auch vor dem Hintergrund der konkreten israelischen Annexionspläne, und wenn ja, inwiefern, und welche konkreten Lösungsmöglichkeiten verfolgt sie für eine mögliche Umsetzung einer Friedenslösung?

45

In wie vielen Jahren rechnet die Bundesregierung mit einer Realisierung einer Zwei-Staaten-Lösung im Nahen Osten?

Berlin, den 3. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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