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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umwandlung von Ackerland in Grünland

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

25.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1994415.06.2020

Umwandlung von Ackerland in Grünland

der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Dr. Christoph Hoffmann, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Matthias Nölke, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit 2013 umfassende Agrarreformen beschlossen wurden, gilt eine allgemeine Genehmigungspflicht für den Umbruch von Dauergrünland. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. April 2017 (Aktenzeichen LwZR 4/16) müssen Landwirte, die Grünlandwirtschaft auf als Ackerland gepachteten Flächen betreiben, den Zustand des Ackerlands nach spätestens fünf Jahren wiederherstellen. Andernfalls kommt es zu Schadensersatzansprüchen (https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2017/BGH/Nutzung-von-als-Ackerland-verpachteten-Flaechen-als-Gruenland-Erhaltung-der-Ackerland-eigenschaft-und-Abwendung-der-Entstehung-von-Dauergruenland-durch-einen-rechtzeitigen-Umbruch-fuer-eine-ordnungsmaessige-Bewirtschaftung-Haftung-des-Paechters-bei-schuldhafter-Pflichtverletzung-fuer-den-durch-die-Entstehungvon-Dauergruenland-entstandenen-Schaden-Mitverschulden-des-Verpaechters?fbclid=IwAR2eYOPtoWK1wEMx6VZQdQHYm8wgDiz-oF4DH4BHdf-JOjTQVKBnUY3jiM).

Jeder EU-Mitgliedstaat kann seit 2018 als Definition von Dauergrünland die zusätzliche Bedingung einführen, dass die Flächen fünf Jahre nicht umgepflügt wurden (sogenannte Pflugregelung). Deutschland macht von der Option der Pflugregelung Gebrauch, wodurch der Ackerlandstatus nach einer fünfjährigen Nutzung als Dauergrünland verloren geht (https://www.agrarheute.com/pflanze/gruenland/pflugregelung-beim-dauergruenland-wichtigsten-userfragen-543725).

Konventionelle Betriebe, die ihre Milchviehhaltung auf die ökologisch besonders verträgliche Weideviehhaltung umstellen wollen und Bio-Betriebe, die erst neuerdings durch die Verordnung betroffen sind, sehen sich seitdem mit Bürokratie und wenig sinnvollen Umbruchsmaßnahmen im Fünfjahrestakt konfrontiert. Entweder muss die Weidehaltung aufgegeben oder die Viehanzahl deutlich verkleinert werden, weil durch den Umbruch viele Flächen, die bis dato durchgehend beweidet werden konnten, wegfallen. Auch der verlorene Ackerlandstatus einer Fläche kann sich ökonomisch negativ auswirken, weil der Bodenpreis für Grünland weit geringer ist als für Ackerland (https://www.bauernverband.de/situationsbericht/3-agrarstruktur/32-boden-und-pachtmarkt).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Inwiefern will sich die Bundesregierung, insbesondere hinsichtlich der anstehenden EU-Ratspräsidentschaft, auch auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass entsprechende Grünland-Verordnungen EU-weit nach Ansicht der Fragesteller sinnvoll und praxisnah ausgestaltet oder abgeschafft werden?

2

In welchem Maße und bis wann plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die automatische Umwandlung von Ackerland in Grünland abgeschafft wird, und falls dies nicht geplant ist, warum nicht?

3

Wie sieht die von der Bundesregierung favorisierte Neuregelung für den Verlust bzw. Erhalt des Ackerstatus bei dauerhaft mit Gras oder anderem Grünfutter bewachsenem Ackerland auf nationaler und auf europäischer Ebene aus?

4

Wie stellt sich die Bundesregierung einen Ersatz für den von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner erwähnten „Stichtag“ vor, und ab wann könnte eine Alternativregelung in Kraft treten (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/080-agrarrat.html)?

5

Wie möchte die Bundesregierung die Weideviehhalter unterstützen, die aufgrund dieser Regelung regelmäßig ihre Weideflächen umbrechen und neu ansäen müssen?

6

Wie passt die Regelung, dass Grünland innerhalb von fünf Jahren umgepflügt und neu angesät werden muss und dass die Bundesregierung von der Option der Pflugregelung Gebrauch macht, mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Vorhaben der Bundesregierung zusammen, für mehr Tierwohl, eine stärkere heimische Landwirtschaft, Ressourcenschonung sowie im Speziellen für den Erhalt der Weidewirtschaft zu sorgen?

7

Wie viele Mitteilungen bzw. Anzeigen zum Umbruch von Grünland sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei den zuständigen Behörden seit Inkrafttreten der Pflugregelung eingegangen (bitte Anzahl und Fläche in Hektar – ha – je Bundesland angeben)?

8

Wie viele Anträge zum Umbruch von Dauergrünland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Ziel einer Neuansaat seit Inkrafttreten der Pflugregelung gestellt (bitte nach Anzahl und Fläche je Bundesland aufschlüsseln)?

9

Wie hat sich die Dauergrünlandfläche in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 entwickelt (bitte jährlich und je Bundesland aufschlüsseln)?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die mit Gräsern bzw. Grasmischungen bestellte Fläche, die nicht zum Dauergrünland zählt, seit 2010 entwickelt (bitte jährlich und je Bundesland aufschlüsseln)?

Berlin, den 11. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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