Status quo Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Anfang November 2018 beschloss die Bundesregierung die Gründung der Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten. Diese Stiftung soll Schlösser und Gärten in Thüringen und Sachsen-Anhalt instand setzen und soll nebst 200 Mio. Euro Landesmitteln (je 100 Mio. Euro) auch 200 Mio. Euro Bundesmittel erhalten. Zusätzlich dazu will sich der Bund in den nächsten Jahren an den Betriebskosten beteiligen und stellt zusätzliche 100 Mio. Euro in Aussicht (https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/neue-stiftung-mehr-geld-schloesser-thueringen-sachsen-anhalt-100.html). Die bereits bestehende „Kulturstiftung Sachsen-Anhalt“ sowie die „Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten“ sollen bestehen bleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen53
Gibt es von Seiten der Bundesregierung bereits einen Entwurf für die Stiftungssatzung?
Wenn ja, ist beabsichtigt, den Entwurf dem Deutschen Bundestag zu übersenden?
Welche Rechtsform wird die neu zu gründende Stiftung haben?
Wie wird die Stiftung nach jetzigem Planungsstand strukturiert sein?
Wird es einen Stiftungsrat geben, und wenn ja, wie wird dieser besetzt?
Wie viele Sitze eines möglichen Stiftungsrates werden dabei von den Ländern und wie viele vom Bund besetzt werden?
Welche Leitungsstruktur ist für die Stiftung vorgesehen?
Wird der Vorstand der Stiftung durch eine oder mehrere Personen besetzt werden?
Für wann ist die Ausschreibung für die Stelle des Vorstandes geplant?
Wird es hierzu eine Berufungskommission geben, und wenn ja, wie wird diese besetzt?
Wird ein professioneller Headhunter die Berufung des Vorstandes begleiten, und wenn ja, wie wird dieser Headhunter beauftragt?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits einen ausgearbeiteten Stellenplan für die Stiftung (wenn ja, bitte detailliert die Planstellen inklusive der Besoldungsgruppen auflisten)?
Plant die Bundesregierung, Stellen zeitlich zu befristen?
Wenn ja, wie viele?
Wie viele Mittel wird die Bundesregierung für Personalkosten zur Verfügung stellen?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Teil des Personals aus den bestehenden Einrichtungen durch die neue Stiftung übernommen werden?
Wie hoch ist das Übernahmeverhältnis (bitte detailliert auflisten, wie viele Stellen von welchem vorherigen Arbeitgeber bei der neuen Stiftung übernommen werden sollen)?
Welche Arbeitsmaßnahmen plant die Stiftung bei möglicher Doppelbesetzung durch die Zusammenführung von bestehenden Einrichtungen?
Wenn solche Maßnahmen geplant sind, welchen finanziellen Umfang haben diese?
Wo wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Sitz der Stiftung sein?
Hat sich die Bundesregierung oder die Stiftung in Gründung bereits für eine passende Immobilie entschieden?
Wenn ja, soll diese käuflich erworben oder angemietet werden? Welche Mittel hat die Bundesregierung dafür bereitgestellt?
Wenn nein, wer wird mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragt?
Wie sieht die Aufgabenverteilung zwischen der neu zu gründenden Bundesstiftung und den bereits bestehenden Landesstiftungen aus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Etablierung der Stiftung Mitteldeutscher Schlösser und Gärten, obwohl nach Ansicht der Fragesteller sowohl das Land Thüringen als auch das Land Sachsen-Anhalt bereits über bestehende Stiftungen mit einem vermutlich ähnlichen Stiftungsziel verfügen?
Stimmt die Bundesregierung mit den Fragestellern überein, dass die Gründung der neuen Stiftung zu etwaigen Doppelstrukturen und zu zusätzlicher Belastung des Bundeshaushalts führen kann?
Plant die Bundesregierung eine Bund-Länder-Stiftung zur Unterstützung finanziell schwächerer Bundesländer auch für andere Länder, wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern?
Welche Schlösser und Gärten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten instand gesetzt oder restauriert werden (itte detailliert auflisten)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, neben der Förderung von Schlössern und Gärten auch die daran anschließenden bzw. dazugehörenden Nebengebäude finanziell zu unterstützen?
Welche Schlösser und Gärten sollen vom Bund auch bei den Betriebskosten unterstützt werden (bitte detailliert auflisten)?
Plant die Bundesregierung, sich über die 100 Mio. Euro hinaus an den Betriebskosten zu beteiligen?
Kann die Bundesregierung garantieren, dass keine der bestehenden Förderungen im Rahmen des Leuchtturm-Programmes in den östlichen Bundesländern durch die Förderung der neuen Stiftung in nächster Zeit reduziert oder beendet wird?
Wie hoch ist die kulturelle Förderung des Bundes in den einzelnen ostdeutschen Bundesländern?
Wird die Bundesregierung, wenn hier ein gravierender Unterschied zwischen den Bundesländern besteht, den Versuch unternehmen, einen gerechten Ausgleich zu schaffen und jenen Bundesländern, die bislang deutlich weniger gefördert wurden, eine Aufstockung in Aussicht zu stellen?
Welche Ausweitung der Förderung plant die Bundesregierung in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen?
Warum ist der Freistaat Sachsen bei der Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten nach Auffassung der Bundesregierung nicht berücksichtigt worden?
Hat sich die Sächsische Staatsregierung gegenüber der Bundesregierung für eine Berücksichtigung sächsischer Schlösser und Gärten eingesetzt?
Falls ja, in welcher Form, und wann?
Hat die Bundesregierung gegenüber der Sächsischen Staatsregierung Schritte unternommen, sächsische Schlösser und Gärten in der Stiftung zu berücksichtigen?
Falls ja, in welcher Form, und wann?
Welches Gremium entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung darüber, welche Schlösser, Gärten und Denkmäler in die Stiftung aufgenommen werden?
Wenn es diese Auswahl schon gibt, kennt die Bundesregierung diese, und wie hat sie sich an dem Zustandekommen dieser Liste beteiligt?
Kann die Bundesregierung diese Liste vorlegen?
Wenn es diese Liste noch nicht gibt, bis wann erwartet die Bundesregierung die finale Entscheidung darüber, welche Schlösser, Gärten und Denkmäler in die Stiftung aufgenommen werden?
Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung der von der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz angekündigte Restaurierungsbedarf (https://www.mz-web.de/dessau-rosslau/kosten-von-122-millionen-euro-masterplan-soll-mehrbesucher-ins-gartenreich-locken-31184142) finanziert werden, wenn die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz nicht Teil der neu zu gründenden Stiftung werden soll?
Welche Nutzungskonzepte sieht die Bundesregierung für die vom Bund geförderten Einrichtungen vor (bitte detailliert auflisten)?
Hat sich die Bundesregierung zur Erstellung eines innovativen Nutzungskonzepts von ausländischen Konzepten, wie beispielsweise dem National Trust, inspirieren lassen?
Plant die Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung, gezielt Nutzungskonzepte von privaten Partnern zu suchen und umzusetzen (bitte detailliert auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Nutzungskonzepten wie Hotels, Gastronomie, Ferienwohnungen, Geschäften, Privatwohnungen, Ateliers oder privaten Werkstätten, wodurch die Stiftung eigene Einnahmen erwirtschaften könnte?
Wie hoch sind die geplanten Eigeneinnahmen der Stiftung (bitte detailliert auflisten)?
Welche Möglichkeiten gibt es für interessierte Bürgerinnen und Bürger, sich in der Stiftung, etwa durch ehrenamtliche Arbeit, einzubringen?
Plant die Bundesregierung, die Stiftung interessierten Bürgerinnen und Bürgern, etwa durch Mitgliedschaften, zu öffnen und die Stiftung zum Teil durch Mitgliedsbeiträge zu finanzieren?
Verspricht sich die Bundesregierung durch die Instandsetzung und Restaurierung der Schlösser und Gärten einen positiven Effekt auf den Tourismus in Sachsen-Anhalt und Thüringen, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung diesen Effekt ein?
Plant die Bundesregierung, die Instandsetzung und Restaurierung der Schlösser und Gärten durch Maßnahmen, wie beispielsweise die Modernisierung der Infrastruktur, zu begleiten?
Wird die Stiftung im Bereich kulturelle Bildung tätig werden?
Welche Instrumente wird die Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der kulturellen Bildung einsetzen (bitte aufzählen und erläutern)?
Welche Zielgruppen will die Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihrem kulturellen Bildungsangebot tatsächlich erreichen, und auf welche Zielgruppen ist sie konzeptionell ausgerichtet?