Einstellungskriterien von Kunstwerken in die Lost-Art-Datenbank
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Lost-Art Datenbank, die vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste betrieben wird, wurde auf den Grundlagen der Washingtoner Prinzipien von 1998 errichtet (vgl. https://www.kulturgutverluste.de/Content/08_Downloads/DE/Washingtoner-Prinzipien.pdf;jsessionid=9A1A619D7471B3AE521D9E3B389784CC.m7?__blob=publicationFile&v=11). Ziel dieser von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden geschaffenen Datenbank ist es, „Kulturgüter, die infolge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verbracht, verlagert oder – insbesondere jüdischen Eigentümern – verfolgungsbedingt entzogen wurden“ (http://www.lostart.de/Webs/DE/LostArt/Index.html) zu erfassen und deren Rückgaben zu erleichtern. Die Datenbank dient dazu, ehemalige Eigentümer und deren Erben bei ihrer Suche nach entzogenen Kulturgütern aktiv zu unterstützen. Siehe hierzu auch die Selbstverpflichtung des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände in der sogenannten Gemeinsamen Erklärung zur Rückgabe identifizierter NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter (vgl. https://www.kulturgutverluste.de/Content/08_Downloads/DE/Gemeinsame-Erklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=12).
In den letzten Jahren gab es immer wieder Kritik an den Eintragungs- sowie den Austragungskriterien der Datenbank (https://www.bvdg.de/sites/default/files/Andreas.%20Vortrag%20Arbeitskreis%20Provenienzforschung.%20System%20mit%20Lücken_0.pdf). Vor allem die fehlende Transparenz des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste wurde hier hervorgehoben.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Wie viele Kunstwerke sind in der Lost-Art Datenbank insgesamt eingetragen?
- Unterscheidet das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) bei einer Eintragung in die Lost-Art-Datenbank, ob sich ein Kunstwerk in Bundes-, Landes- bzw. Kommunalbesitz oder in Privatbesitz befindet?
- Ist die Datenbank nach thematischen Bereichen gegliedert? Wenn ja, wie viele Eintragungen gibt es jeweils für NS-verfolgungsbedingte Entziehungen, Entziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR sowie Entziehungen von Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten?
- Wie viele Werke aus Bundes-, Landes- und Kommunalbesitz konnten seit der Einrichtung der Lost-Art Datenbank mit deren Hilfe restituiert werden (bitte nach den o. g. Kategorien unterscheiden)?
- Wie viele Werke aus Privatbesitz konnten bisher mit Hilfe der Lost-Art-Datenbank erfolgreich restituiert werden (bitte nach den o. g. Kategorien unterscheiden)?
- Welche Risiken sieht die Bundesregierung durch das Eintragen von Kunstwerken Privater, die nach den Washingtoner Prinzipien nicht zur Restitution verpflichtet sind, in die Lost-Art-Datenbank?
- Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen einer Eintragung privater Kunstgegenstände auf deren finanziellen Wert bzw. deren Verkäuflichkeit?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es dem DZK erlaubt, als Stiftung bürgerlichen Rechts nach Auffassung der Fragesteller staatliche Eingriffe in privates Eigentum vorzunehmen, indem durch die Eintragung eines Kunstwerkes in die Lost-Art-Datenbank dieses quasi unverkäuflich wird?
- Gab es jemals Schadenersatzforderungen von Seiten privater Kunstbesitzer gegen das DZK aufgrund einer Wertminderung oder Verkaufserschwerung, welche auf eine Eintragung in der Lost-Art-Datenbank zurückzuführen waren? a) Wenn ja, wie oft waren sie erfolgreich? b) Wenn nein, hält die Bundesregierung solche Forderungen grundsätzlich für möglich?
- Welchen exakten Kriterien folgt das DZK bei der Einstellung von Kunstwerken in die Lost-Art Datenbank (bitte detailliert auflisten)?
- Hält die Bundesregierung die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit eines von dritter Seite durch eine Suchmeldung erhobenen Raubkunstverdachts für nötig? a) Wenn ja, wieso gibt es dann diverse fehlerhafte Suchmeldungen innerhalb der Lost-Art-Datenbank (https://www.bvdg.de/sites/default/files/Andreas.%20Vortrag%20Arbeitskreis%20Provenienzforschung.%20System%20mit%20Lücken_0.pdf, S. 4)? b) Wenn nein, wie soll aus Sicht der Bundesregierung die Aufrechterhaltung der Eigentumsrechte des derzeitigen Eigentümers, dessen Kunstgegenstand aufgrund einer fälschlichen Eintragung in die Lost-Art-Datenbank unter Raubkunstverdacht gerät und somit quasi unveräußerlich wird, garantiert werden?
- Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass das DZK die Eintragungen in die Lost-Art Datenbank lediglich „einer groben Plausibilitätsprüfung“ unterzieht (https://www.bvdg.de/sites/default/files/Andreas.%20Vortrag%20Arbeitskreis%20Provenienzforschung.%20System%20mit%20Lücken_0.pdf)?
- Wie viele Anfragen auf Eintragungen in die Lost-Art-Datenbank erhält das DZK pro Jahr (bitte jährlich seit Bestehen der Datenbank auflisten)?
- Wie viele Eintragungen werden davon genehmigt und vorgenommen (bitte jährlich seit Bestehen der Datenbank auflisten)?
- Wie viele Personen sind beim DZK damit betraut, Neueintragungen in die Lost-Art-Datenbank zu überprüfen und zu genehmigen?
- Wie viele Personen wären nach Meinung der Bundesregierung vonnöten, um die inhaltliche Richtigkeit eines von dritter Seite durch eine Suchmeldung erhobenen Raubkunstverdachts fundiert und abschließend zu überprüfen?
- Wie viele Anträge auf Löschungen aus der Lost-Art-Datenbank werden pro Jahr gestellt (bitte jährlich seit Bestehen der Datenbank auflisten)?
- Wie viele dieser Anträge werden genehmigt und tatsächlich gelöscht (bitte jährlich seit Bestehen der Datenbank auflisten)?
- Wie viele Personen sind beim DZK damit betraut, Löschungen aus der Lost-Art-Datenbank zu überprüfen und vorzunehmen?
- Wie viele Personen wären nach Meinung der Bundesregierung vonnöten, um die inhaltliche Richtigkeit einer von dritter Seite geforderten Löschung fundiert und abschließend zu überprüfen?
- Sieht die Bundesregierung Überarbeitungsbedarf bei den Kriterien zur Eintragung und Löschung von Suchmeldungen in der Lost-Art-Datenbank, oder hält sie die derzeitigen Kriterien für angemessen und ausreichend?
- Hat das DZK jemals alle Eintragungen auf ihre Aktualität und Berechtigung überprüft? a) Wenn ja, wann geschah dies zum letzten Mal? b) Wenn nein, wann plant das DZK dies zu tun?
- Wie viele der 2 783 Kunstwerke in Bundesbesitz, bei denen die Provenienz bis zum 7. Februar 2019 nicht abschließend geklärt werden konnte (s. Bundestagsdrucksache 19/7579), sind in der Lost-Art Datenbank verzeichnet?
- Wie viele der 559 Kunstwerke in Bundesbesitz, bei denen bis zum 7. Februar 2019 die Provenienz abschließend geklärt werden konnte (s. Bundestagsdrucksache 19/7579), wurden in die Lost-Art Datenbank eingetragen? Wie viele dieser Werke sind noch immer in der Datenbank eingestellt, und wie viele wurden nach abschließender Provenienzrecherche aus der Datenbank wieder ausgetragen?
- Bei wie vielen privaten Kunsteigentümern fördert das DZK die Provenienzforschung mit dem Ziel, aufzuklären, ob ihre bei Lost Art gelisteten Werke tatsächlich verfolgungsbedingt abhanden gekommen sind?
- Gibt es unterschiedliche Maßstäbe für die Eintragung von Werken aus Museen und von Privatpersonen, und wenn ja, warum?
Fragen26
Wie viele Kunstwerke sind in der Lost-Art Datenbank insgesamt eingetragen?
Unterscheidet das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) bei einer Eintragung in die Lost-Art-Datenbank, ob sich ein Kunstwerk in Bundes-, Landes- bzw. Kommunalbesitz oder in Privatbesitz befindet?
Ist die Datenbank nach thematischen Bereichen gegliedert? Wenn ja, wie viele Eintragungen gibt es jeweils für NS-verfolgungsbedingte Entziehungen, Entziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR sowie Entziehungen von Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten?
Wie viele Werke aus Bundes-, Landes- und Kommunalbesitz konnten seit der Einrichtung der Lost-Art Datenbank mit deren Hilfe restituiert werden (bitte nach den o. g. Kategorien unterscheiden)?
Wie viele Werke aus Privatbesitz konnten bisher mit Hilfe der Lost-Art-Datenbank erfolgreich restituiert werden (bitte nach den o. g. Kategorien unterscheiden)?
Welche Risiken sieht die Bundesregierung durch das Eintragen von Kunstwerken Privater, die nach den Washingtoner Prinzipien nicht zur Restitution verpflichtet sind, in die Lost-Art-Datenbank?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen einer Eintragung privater Kunstgegenstände auf deren finanziellen Wert bzw. deren Verkäuflichkeit?
Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es dem DZK erlaubt, als Stiftung bürgerlichen Rechts nach Auffassung der Fragesteller staatliche Eingriffe in privates Eigentum vorzunehmen, indem durch die Eintragung eines Kunstwerkes in die Lost-Art-Datenbank dieses quasi unverkäuflich wird?
Gab es jemals Schadenersatzforderungen von Seiten privater Kunstbesitzer gegen das DZK aufgrund einer Wertminderung oder Verkaufserschwerung, welche auf eine Eintragung in der Lost-Art-Datenbank zurückzuführen waren?
Wenn ja, wie oft waren sie erfolgreich?
Wenn nein, hält die Bundesregierung solche Forderungen grundsätzlich für möglich?
Welchen exakten Kriterien folgt das DZK bei der Einstellung von Kunstwerken in die Lost-Art Datenbank (bitte detailliert auflisten)?
Hält die Bundesregierung die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit eines von dritter Seite durch eine Suchmeldung erhobenen Raubkunstverdachts für nötig?
Wenn ja, wieso gibt es dann diverse fehlerhafte Suchmeldungen innerhalb der Lost-Art-Datenbank (https://www.bvdg.de/sites/default/files/Andreas.%20Vortrag%20Arbeitskreis%20Provenienzforschung.%20System%20mit%20Lücken_0.pdf, S. 4)?
Wenn nein, wie soll aus Sicht der Bundesregierung die Aufrechterhaltung der Eigentumsrechte des derzeitigen Eigentümers, dessen Kunstgegenstand aufgrund einer fälschlichen Eintragung in die Lost-Art-Datenbank unter Raubkunstverdacht gerät und somit quasi unveräußerlich wird, garantiert werden?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass das DZK die Eintragungen in die Lost-Art Datenbank lediglich „einer groben Plausibilitätsprüfung“ unterzieht (https://www.bvdg.de/sites/default/files/Andreas.%20Vortrag%20Arbeitskreis%20Provenienzforschung.%20System%20mit%20Lücken_0.pdf)?
Wie viele Anfragen auf Eintragungen in die Lost-Art-Datenbank erhält das DZK pro Jahr (bitte jährlich seit Bestehen der Datenbank auflisten)?
Wie viele Eintragungen werden davon genehmigt und vorgenommen (bitte jährlich seit Bestehen der Datenbank auflisten)?
Wie viele Personen sind beim DZK damit betraut, Neueintragungen in die Lost-Art-Datenbank zu überprüfen und zu genehmigen?
Wie viele Personen wären nach Meinung der Bundesregierung vonnöten, um die inhaltliche Richtigkeit eines von dritter Seite durch eine Suchmeldung erhobenen Raubkunstverdachts fundiert und abschließend zu überprüfen?
Wie viele Anträge auf Löschungen aus der Lost-Art-Datenbank werden pro Jahr gestellt (bitte jährlich seit Bestehen der Datenbank auflisten)?
Wie viele dieser Anträge werden genehmigt und tatsächlich gelöscht (bitte jährlich seit Bestehen der Datenbank auflisten)?
Wie viele Personen sind beim DZK damit betraut, Löschungen aus der Lost-Art-Datenbank zu überprüfen und vorzunehmen?
Wie viele Personen wären nach Meinung der Bundesregierung vonnöten, um die inhaltliche Richtigkeit einer von dritter Seite geforderten Löschung fundiert und abschließend zu überprüfen?
Sieht die Bundesregierung Überarbeitungsbedarf bei den Kriterien zur Eintragung und Löschung von Suchmeldungen in der Lost-Art-Datenbank, oder hält sie die derzeitigen Kriterien für angemessen und ausreichend?
Hat das DZK jemals alle Eintragungen auf ihre Aktualität und Berechtigung überprüft?
Wenn ja, wann geschah dies zum letzten Mal?
Wenn nein, wann plant das DZK dies zu tun?
Wie viele der 2 783 Kunstwerke in Bundesbesitz, bei denen die Provenienz bis zum 7. Februar 2019 nicht abschließend geklärt werden konnte (s. Bundestagsdrucksache 19/7579), sind in der Lost-Art Datenbank verzeichnet?
Wie viele der 559 Kunstwerke in Bundesbesitz, bei denen bis zum 7. Februar 2019 die Provenienz abschließend geklärt werden konnte (s. Bundestagsdrucksache 19/7579), wurden in die Lost-Art Datenbank eingetragen? Wie viele dieser Werke sind noch immer in der Datenbank eingestellt, und wie viele wurden nach abschließender Provenienzrecherche aus der Datenbank wieder ausgetragen?
Bei wie vielen privaten Kunsteigentümern fördert das DZK die Provenienzforschung mit dem Ziel, aufzuklären, ob ihre bei Lost Art gelisteten Werke tatsächlich verfolgungsbedingt abhanden gekommen sind?
Gibt es unterschiedliche Maßstäbe für die Eintragung von Werken aus Museen und von Privatpersonen, und wenn ja, warum?