Aussagekraft des Nährwertkennzeichnungssystems Nutri-Score
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die EU-Kommission hat am 20. Mai 2020 die Mitteilung „‚Vom Hof auf den Tisch‘ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelssystem“ veröffentlicht (COM(2020) 381 final). Teil der darin angekündigten Vorhaben ist es, „eine harmonisierte obligatorische Nährwertkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite vor[zu]schlagen“. Die EU-Kommission wolle „die Verbraucher in die Lage (…) versetzen‚ sich sachkundig für gesunde und nachhaltige Lebensmittel zu entscheiden“. „Die Bereitstellung eindeutiger Informationen, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung für eine gesunde und nachhaltige Ernährung erleichtern, wird der Gesundheit und Lebensqualität der Menschen zugute kommen und zudem die Gesundheitskosten senken,“ begründet sie diese Maßnahme (S. 16).
Dieses Vorhaben deckt sich mit der Aussage der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner in der Pressemitteilung Nummer 78 vom 11. April 2019 ihres Bundesministeriums: „Für die Verbraucher am besten wäre dabei, wenn es perspektivisch europaweit eine einheitliche vereinfachte Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen gäbe, die wahre, klare Informationen und verlässliche Orientierung auf einen Blick bietet.“
Weder die Ziele, Gesundheit und Lebensqualität zu steigern sowie Gesundheitskosten zu senken, können ernsthaft in Frage gestellt werden. Auch der Ansatz, dies über Transparenz und Information von Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen, findet weitestgehende Zustimmung. Aus Gründen des Wettbewerbs ist es jedenfalls für grenzüberschreitend aktive Unternehmen sinnvoll, im ganzen Binnenmarkt gleichartige Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenn aber eine europaweit geltende Nährwertkennzeichnung eingeführt und deren Verwendung für Lebensmittelhersteller sogar verpflichtend ist, ist es umso wichtiger, dass auch diese Kennzeichnung selbst transparent und eindeutig zustande kommt und die Informationen „wahr, klar und verlässlich“ sind.
Fraglich ist also, ob die richtigen Ziele hier auch mit den geeigneten Mitteln verfolgt werden – und vor allem, wie sich die Bundesregierung dazu verhält. Das gilt insbesondere in zeitlicher Hinsicht, wonach die Mitteilung der EU-Kommission, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ab Juli 2020 und der Plan der fachlich zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerin zusammenfallen, ab Sommer 2020 einen Rechtsrahmen zur freiwilligen Einführung des Nährwertkennzeichnungsmodells Nutri-Score in Deutschland zu schaffen.
Auf deutscher Ebene ist Ziel der Nutri-Score-Einführung in den Worten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem „Wunsch der Verbraucher nach mehr Sicherheit und Transparenz beim Kauf von Lebensmitteln“ (Pressemitteilung Nummer 197 vom 30. September 2019) Rechnung zu tragen. „Die gesunde Wahl soll die leichte Wahl sein“ (Pressemitteilung Nummer 78 vom 11. April 2019), so die Maxime des BMEL, welches das Nährwertkennzeichnungsmodell als zentralen Baustein seiner Politik für eine gesunde Ernährung einstuft.
Der Nutri-Score fußt auf einem Rechenmodell, bei dem mutmaßlich positive und negative Nährwerteigenschaften mit Punkten quantifiziert und miteinander zu einem Gesamtwert verrechnet werden. Dieser Gesamtwert wird über eine kombinierte Farb- und Buchstabenskala ausgedrückt (Bestnote „Grünes A“, schlechteste Note „Rotes E“). Ein zentrales Merkmal des Nutri-Scores ist die Bewertungsunterscheidung zwischen festen und flüssigen Lebensmitteln: Während Getränke nach einem vergleichsweise strengen Verrechnungsmodell positiver und negativer Nährwerteigenschaften bewertet werden, erhalten feste Lebensmittel eine weniger strikte Bewertung. Für die Berechnung des zunächst numerischen Scores gelten für die beiden Produktgruppen unterschiedliche Tabellen mit variierenden Grenzwerten bezüglich der Inhaltsstoffe. Der gleiche Brennwert je 100 g bzw. 100 ml wird bei festen Lebensmitteln mit dem Bestwert von 0 Negativpunkten bewertet bei Getränken hingegen mit dem Höchstwert von 10. Ebenso erhalten Getränke ab 13,5 g Zucker pro 100 ml den schlechtesten möglichen Wert von 10 Negativpunkten, feste Lebensmittel erhalten für den gleichen Zuckergehalt 3 Negativpunkte. Auch bei der Umrechnung in den finalen, alphabetischen Score erreichen Getränke einfacher eine negative Bewertung, der Bestwert „A“ kann nur von Wasser erreicht werden.
Bereits die Entwicklung des Nutri-Scores wirft die Frage auf, ob dieser die ihm zugedachte Aufgabe erfüllen kann, gesunde Ernährung durch Transparenz in der Verbraucherinformation und eine fundierte Bewertung von Lebensmitteln zu fördern. Vorläufer des Nutri-Scores ist der 2004 bis 2005 in Großbritannien entwickelte FSA-Score (Food Standards Agency Score). Das dem FSA zugrunde liegende Berechnungsmodell deckt sich 1 : 1 mit dem 2017 von den französischen Gesundheitsbehörden entwickelten Nutri-Score – bis auf einen signifikanten Unterschied: Flüssige Molkereiprodukte (z. B. Joghurt-Drinks, Kakaos, Kefir und Milchshakes) werden beim Nutri-Score als feste Lebensmittel klassifiziert und profitieren daher von der weniger strikten Bewertungsgrundlage dieser Lebensmittelkategorie (s. o.). Eine ähnlich gelagerte Sonderregelung betrifft eine Bewertungsveränderung zugunsten von Käseprodukten.
Diese Veränderung des Nutri-Scores steht im direkten Widerspruch zur ernährungsphysiologischen Empfehlung einer Studie, die seinerzeit die Grundlage des FSA-Scores bildete (Rayner, Mike & Scarborough, Peter & Boxer, Anna & Stockley, Lynn. (2005). Nutrient profiles: Development of Final Model Final Report). In der Praxis der Nährwertkennzeichnung hat diese systematische Verzerrung zugunsten von Molkereiprodukten den Effekt, dass Milchgetränke trotz mehrfach höherem Zucker- und Fettgehalt einen signifikant besseren Nutri-Score erhalten als beispielsweise Fruchtsaftschorlen ohne Zuckerzusatz. So entsteht das irreführende Bild, Kakaos und andere gezuckerte Milchgetränke bildeten die Grundlage einer ausgewogenen Ernährung, während Fruchtsaftschorlen zu meiden seien.
Eine weitere systematische Verzerrung betrifft künstliche Süßungsmittel. Während der Zuckergehalt als negative Nährwerteigenschaft eingestuft wird, bleiben künstliche Süßungsmittel unberücksichtigt und gehen nicht negativ in den Nutri-Score ein. Diese Einstufung steht ebenfalls im Widerspruch zu ernährungsphysiologischen Erkenntnissen: Laut aktueller Studien ist der Konsum künstlich gesüßter sogenannter Light-Getränke mit „gesundheitlichen Risiken wie Adipositas, Diabetes mellitus sowie kardiovaskulärer und Gesamt-Mortalität verbunden“ (Ärzte Zeitung Online vom 14. November 2019).
Aufgrund dieser Defizite weckt der Nutri-Score Zweifel daran, zu einer neutralen und ausgewogenen Verbraucherinformation beizutragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass der Nutri-Score Getränke wesentlich strenger bewertet als feste Lebensmittel und damit beide Lebensmittelgruppen ernährungsphysiologisch ungleich behandelt?
Welche ernährungs- oder gesundheitspolitische Grundlage besteht aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass durch den Nutri-Score Milchgetränke wie Kakaos, Joghurt-Drinks, Kefir etc. klassifikatorisch den festen Lebensmitteln zugeordnet werden, sodass sie aufgrund der oben erwähnten Unterscheidung trotz signifikant höherem Zucker- und Fettgehalt eine bessere Bewertung erhalten als beispielsweise Fruchtsaftschorlen ohne Zuckerzusatz?
Verfolgt die Bundesregierung mit dem so konstituierten Nutri-Score ausschließlich ernährungs- und gesundheitspolitische Ziele oder auch wirtschaftspolitische, und wenn ja, welche?
Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung die Bewertung zahlreicher Milchgetränke, deren Zuckergehalt die Empfehlungen pro Tag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) deutlich überschreitet, mit der Nutri-Score-Note „Grünes B“ mit dem erklärten Ziel des BMEL, den Verbraucherinnen und Verbrauchern „die gesunde Wahl zur leichten Wahl“ zu machen, vereinbaren (Pressemitteilung Nummer 78 vom 11. April 2019)?
Trifft es nach Wissen der Bundesregierung zu, dass ausschließlich für die Produktgruppe Käse im Nutri-Score eine Sonderregelung angewendet wird, wonach trotz gesamtheitlich ungünstigem Nährwertgehalt der Proteingehalt als positiv verrechnet wird, sodass es zu einer positiveren Bewertung im Vergleich zu anderen festen Lebensmitteln kommt?
a) Trifft es nach Wissen der Bundesregierung zu, dass dies insbesondere mit dem Calciumgehalt eiweißreicher Käsesorten begründet wird?
b) Falls zutreffend, wie ist diese positive Einordnung von Käse aufgrund eines einzelnen Mineralstoffes in diesem einen, speziellen Zusammenhang aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Aspekt in der Konzeption des Nutri-Scores, die Zubereitungsart von Produkten wie Frittieren, Braten oder Kochen, die jeweils signifikant unterschiedliche Auswirkung auf die Einnahme von Salz, Fett und Zucker hat, nicht in die Lebensmittelbewertung aufzunehmen?
Warum ist der Nutri-Score mit den in dieser Kleinen Anfrage dargestellten Unstimmigkeiten aus Sicht der Bundesregierung rechtskonform mit Artikel 36 Absatz 2b der Lebensmittelinformations-Verordnung?
Warum ist der Nutri-Score mit den in dieser Kleinen Anfrage dargestellten Unstimmigkeiten aus Sicht der Bundesregierung rechtskonform mit Artikel 7 der Lebensmittelinformations-Verordnung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Auswirkung der Zubereitungsart (s. Frage 6) anderweitig zum Teil der Lebensmittelinformation zu machen, wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht?
Wie wird die Bundesregierung nach Einführung des Nutri-Scores gewährleisten, dass neue ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse in dessen Konzeption, dessen Algorithmen berücksichtigt werden, angesichts des Umstandes, dass der Nutri-Score selbst nicht nach deutschem Recht geregelt ist und die Markenrechte bei Santé publique France, einer Organisation des französischen Gesundheitsministeriums, liegen?
Durch welche Schritte wird die Bundesregierung ihr in Pressemitteilung Nummer 197/2019 des BMEL vom 30. September 2019 ausgegebenes Ziel umsetzen, „dass bekannte Schwachstellen des Algorithmus optimiert werden“?
Ist die Einführung des Nutri-Scores auf EU-Ebene eine Priorität oder jedenfalls im Programm der Bundesregierung auf dem Feld des gesundheitlichen Verbraucherschutzes für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020?