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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zum Beschluss der Vereinten Nationen, bis 2015 die Quote von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen

Einhaltung der im Rahmen der VN vereinbarten Quote von 0,7 Prozent Anteil des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Quote) bis zum Jahr 2015: ODA-Stufenplan, Mittelansätze im Bundeshaushalt 2011, Steigerung der ODA-Quote in den nächsten Haushaltsjahren, Ressortabsprachen, Auswirkungen der auf internationaler Ebene abgegebenen deutschen Finanzierungszusagen auf die ODA-Quote, Treffen im Bereich der EU, Klimaschutz, Zusagen gegenüber afrikanischen Staaten, Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

25.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/161905. 05. 2010

Zum Beschluss der Vereinten Nationen, bis 2015 die Quote von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen

der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Gernot Erler, Iris Gleicke, Dr. Barbara Hendricks, Ute Kumpf, Burkhard Lischka, Thomas Oppermann, Karin Roth (Esslingen), Frank Schwabe, Wolfgang Tiefensee, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Vereinten Nationen haben 1970 beschlossen, die Ausgaben für Entwicklung auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Auch Deutschland hat sich dazu verpflichtet. Der damalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hat dieses auf der Konferenz Umwelt und Entwicklung 1992 mit dem Hinweis auf die gemeinsame Verantwortung für die eine Welt bestätigt. Allerdings sank der ODA-Anteil (ODA: Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) auf 0,28 Prozent bis 1998 und wuchs erst nach dem Regierungswechsel um die Jahrtausendwende wieder.

Mit dem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen 2005 für einen ODA-Stufenplan gibt es für das in den 1970er-Jahren vereinbarte 0,7-Prozent-Ziel der Vereinten Nationen erstmals einen verbindlichen Zeitplan, der auch für die Bundesrepublik Deutschland gilt: 0,51 Prozent bis 2010 und 0,7 Prozent bis 2015. Der Deutsche Bundestag hat das ODA-Ziel und den Stufenplan in mehreren Beschlüssen bekräftigt.

Der neue Bericht des Entwicklungskomitees (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist für 2009 einen Rückgang der deutschen ODA-Quote aus. Dieser kann unter anderem darauf zurückgeführt werden, dass für das Jahr 2009 vorgesehene Maßnahmen erst 2010 durchgeführt und damit angerechnet werden können. Doch trotz dieser Verschiebungen wird Deutschland 2010 nur 0,4 Prozent des ODA erreichen und bleibt damit hinter dem EU-Stufenplanbeschluss und hinter dem internationalen Trend zur Steigerung der Entwicklungsfinanzierung zurück.

Die OECD kritisiert ebenfalls, dass die von den Regierungschefs der G8 im Jahre 2005 in Gleneagles beschlossene und 2007 in Heiligendamm bekräftigte Erhöhung der Mittel für staatliche Entwicklungszusammenarbeit um mehr als 40 Mrd. US-Dollar insbesondere für Subsahara-Afrika nicht eingehalten wird. Der Deutsche Bundestag hatte hier die Bundesregierung mit Beschluss 16/4160 aufgefordert, ihre hohe Verantwortung für die Entwicklungspolitik wahrzunehmen.

Auch nach der OECD-Veröffentlichung der ODA-Zahlen betont die Bundesregierung, dass sie das ODA-Ziel von 0,7 Prozent im Jahre 2015 erreichen wird. Der nicht eingehaltene Stufenplan und der geringe Aufwuchs des Entwicklungshaushalts für 2010 sowie die darin ausgewiesenen Verpflichtungen für die kommenden Jahre weisen jedoch nicht auf eine Wende zur Einhaltung der UN-Verpflichtung hin.

Drucksache 17/1619 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In welchen Schwerpunkten der internationalen Zusammenarbeit wird die Bundesregierung für den Haushalt 2011 welche Aufwüchse im Entwicklungshaushalt und in anderen Einzelplänen vorschlagen, um die vereinbarte Quote von 0,7 Prozent Anteil des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Quote) bis zum Jahre 2015 zu erreichen?

2

Welche weiteren Steigerungen der ODA-Quote sieht die Bundesregierung für die folgenden Bundeshaushalte bis zum Jahr 2015 vor, und warum gibt es, wenn die Bundeskanzlerin und der zuständige Bundesminister ernsthaft an der vereinbarten Quote bis 2015 festhalten wollen, dazu noch keine Aussagen oder einen „internen ODA-Stufenplan“ der Bundesregierung?

3

Wie setzen sich die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, und der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, innerhalb der Bundesregierung für die Steigerung der ODA-Quote ein, und welche Absprachen gibt es innerhalb der Bundesministerien zur Steigerung entwicklungspolitischer, ODA-anrechnungsfähiger Maßnahmen in den jeweiligen Ressorts?

4

Welche Absprachen und Bemühungen gibt es von Seiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung, um vor allem die Bundesländer aber auch die Städte und Gemeinden zu stärkerer Entwicklungszusammenarbeit zu ermutigen, was ja auf die ODA-Quote der Bundesrepublik Deutschland angerechnet wird?

5

Wie wird die Bundesregierung ihre internationalen finanziellen Zusagen und Verpflichtungen einhalten, vorrangig

bei der Verpflichtung, die Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen bis 2015 umzusetzen,

bei der Verpflichtung, Entwicklungsländer bei Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität und Klimaschutz zu unterstützen,

bei der Bekämpfung des Hungers und bei der Unterstützung der eigenständigen Ernährungssicherung,

bei der Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria, und wie, und wann wird sich das in einer gestiegenen ODA-Quote ausweisen?

6

In welchem Umfang wird in den Haushalten 2010 bis 2015 die Erfüllung eingegangener Zahlungsverpflichtungen für internationale Organisationen in Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP eingeschränkt oder eingestellt, und welche Auswirkungen hat dies auf die deutsche ODA-Quote?

7

Wie würde sich die Einhaltung der Finanzierungszusagen der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung für Klimaschutz und Biodiversitätsmaßnahmen, für HIV/Aids-Bekämpfung, Müttergesundheit oder Bildung insbesondere für die genannten internationalen Vereinbarungen auf die ODA-Quote der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2010 und für die Folgejahre bis 2015 auswirken?

8

Welche zusätzlichen Gelder für den Klimaschutz und für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in Entwicklungsländern wird die Bundesregierung künftig auf die ODA-Quote anrechnen?

9

Wie werden die mit der Vereinbarung von Kopenhagen zugesagten 400 Mio. Euro in den Haushalten 2010 bis 2012 jeweils auf die Einzelpläne des Entwicklungsministeriums (EPL 23) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (EPL 16) aufgeteilt, und welche Summen werden als ODA-anrechnungsfähig gemeldet?

10

Welchen Anteil an den nichteingehaltenen Zusagen gegenüber den Staaten des Afrikanischen Kontinents auf den G8-Gipfeln – statt 25 Mrd. US-Dollar nur etwa 11 Mrd. US-Dollar – hat die Bundesrepublik Deutschland, und in welcher Verantwortung sieht sich hier insbesondere die Bundeskanzlerin bei der Einhaltung der Zusagen von Heiligendamm?

11

Welche Rolle spielen bei den Treffen der Entwicklungsministerinnen und Entwicklungsminister der EU sowie bei den Treffen der Regierungschefs die Fragen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit und der Einhaltung der Vereinbarungen sowohl des Stufenplans der ODA-Quote als auch der Vereinbarungen der G8- und G20-Gipfel?

12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Vertrauensverlust in der internationalen Gemeinschaft durch die Nichteinhaltung des ODA-Stufenplans und von Finanzierungszusagen der Bundeskanzlerin zuletzt in Kopenhagen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Entwicklungsminister innovative Finanzierungsinstrumente mehrfach öffentlich abgelehnt hat und sich nicht dazu äußert, wie er die 0,7 Prozent des ODA dennoch erreichen will?

14

Wie steht die Bundesregierung

allgemein zur Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente, um die ODA-Quote zu erreichen, und

insbesondere zur Nutzung von Einnahmen – aus der CO2-Zertifizierung, – aus der Einführung einer echten Finanztransaktionssteuer oder – aus der Einführung einer Flugticketabgabe und

zu Berechnungen der zu erzielenden Mehreinnahmen?

15

Mit welchen Summen rechnet die Bundesregierung durch Einnahmen aus welchen neuen Finanzierungsinstrumenten, und wie wird sie sie verwenden?

16

Warum hat sich die Bundesregierung in ihren öffentlichen Verlautbarungen zum Entwicklungshaushalt und zur ODA-Quote nur auf die Zahlen des Jahres 2008 bezogen, ohne auf den Aufwuchs 2009 hinzuweisen, und dies zur Rechtfertigung für die Nichteinhaltung des ODA-Stufenplans herangezogen?

Berlin, den 5. Mai 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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