Bilanz der Online-Durchsuchung
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 12. November 2008 verabschiedete der Deutsche Bundestag das in der Gesellschaft kontrovers diskutierte neue Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) und die darin enthaltene Online-Durchsuchung, mit dem damals im Antrag beschriebenen Ziel der „Verbesserung der Möglichkeiten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“.
Aus einer, wie es der damalige Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, nannte, „unerlässlichen Maßnahme“ (Süddeutsche Zeitung, 5. Februar 2007) ist nach Auskunft des Bundeskriminalamts (BKA) nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2009 praktisch nichts geworden (vgl. Süddeutsche Zeitung, 15. Oktober 2009). Nicht einmal einen entsprechenden Antrag habe das BKA bis zum Herbst 2009 gestellt. Dasselbe gelte für die Landespolizei Bayern (ebenda) – zum damaligen Zeitpunkt das einzige Bundesland, dessen Landespolizei zur Online-Durchsuchung befugt war. Online-Durchsuchungen blieben aber dennoch, so die Verlautbarungen des BKA „in Zeiten der terroristischen Bedrohung […] unverzichtbares polizeiliches Instrument“ (BKA, ebenda).
Unklar ist, welche Befugnisse in diesem Zusammenhang auf welchen Rechtsgrundlagen die deutschen Nachrichtendienste haben und wie vor allem die Praxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) heute aussieht. Über dessen Aktivitäten wurde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt, dass es 2 500 Computer im Ausland mit verschiedenen Techniken durchsucht hatte.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE., in der unter anderem nach einer Ausweitung der Befugnisse auf die Nachrichtendienste gefragt wurde, hieß es: „Der verdeckte Eingriff in informationstechnische Systeme („Online-Durchsuchung“) kann angesichts der Nutzung moderner Informationstechnik etwa bei der Anschlagsvorbereitung in terroristischen Netzwerken auch für die Aufklärungsaufgaben der Verfassungsschutzbehörden nützlich sein. Eine Regelung wird in die Prüfung des Handlungsbedarfs der nächsten Wahlperiode einbezogen.“ (Bundestagsdrucksache 16/12963)
Auf Fragen nach – damals – aktuellen Überlegungen zu Gesetzesänderungen im Bereich der Verfassungsschutzbehörden hieß es am 11. Mai 2009 „die Bundesregierung prüft laufend, ob die gesetzlichen Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz der aktuellen Gefährdungslage gerecht werden“ (ebenda).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie oft hat das Bundeskriminalamt im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis heute Online-Durchsuchungen durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Monat, Zahl der betroffenen Personen, Anzahl und Dauer der Maßnahmen, Gründe der richterlichen Anordnung)?
Wie oft wurden seit dem 1. Januar 2009 richterliche Genehmigungen zur Online-Durchsuchung beantragt, und in wie vielen Fällen wurde diese erteilt?
In wie vielen Fällen wurden aus Online-Durchsuchungen gewonnene Erkenntnisse als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet?
In wie vielen Fällen führten Gerichtsverfahren, in denen aus Online-Durchsuchungen gewonnene Erkenntnisse als Beweis verwendet wurden, zu einer Verurteilung der angeklagten Person?
In wie vielen Fällen erfolgte aufgrund der durch eine Online-Durchsuchung gewonnenen Beweise eine Verurteilung der von der Maßnahme unmittelbar betroffenen Person für Straftaten, deren Tatbestand den für die Genehmigung dieser Maßnahme erforderlichen Rechtsgüterschutz bezweckt?
In wie vielen Fällen erfolgte aufgrund der durch eine Online-Durchsuchung gewonnenen Beweise eine Verurteilung der von der Maßnahme unmittelbar betroffenen Person für Straftaten, die tatbestandlich nicht von den Voraussetzungen für die Genehmigung einer solchen Maßnahme erfasst sind?
In wie vielen Fällen und innerhalb welchen Zeitraumes wurden die betroffenen Personen nach der Beendigung einer Online-Durchsuchung oder - Überwachungsmaßnahme benachrichtigt?
In wie vielen Fällen wurde eine gerichtliche Zustimmung zur Zurückstellung der Benachrichtigung beantragt, und wie vielen Anträgen auf Zurückstellung wurde stattgegeben?
Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche Länderpolizeien Online-Durchsuchungen durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach betroffenen Personen, Anzahl und Dauer der Maßnahmen, Gründe der richterlichen Anordnung)?
Welche Bundesländer haben wann ihre Polizeigesetze an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 27. Februar 2008 (1 BVR 370/07) zur Genehmigung einer Online-Durchsuchung angepasst?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die jährlichen Mehrkosten, die durch den Aufwand der Gerichte des Bundes und der Länder sowie für technische Ausrüstung und Personal bei der Bundespolizei und den Länderpolizeien durch Online-Durchsuchungen entstanden sind (bitte aufschlüsseln)?
Haben Erkenntnisse aus Online-Durchsuchungen zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen geführt, und wenn ja, wie häufig?
Haben Erkenntnisse aus Online-Durchsuchungen zur Aufdeckung terroristischer Gruppen geführt, und wenn ja, wie häufig?
Rechtfertigen die bisherigen Ermittlungsergebnisse aus Online-Durchsuchungen nach Einschätzung der Bundesregierung den erheblichen Eingriff in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern und in das Recht auf Vertraulichkeit und Integration informationstechnischer Systeme sowie den technischen, personellen und finanziellen Ermittlungsaufwand?
Wie viele Online-Durchsuchungen hat der Bundesnachrichtendienst seit dem 1. Januar 2008 auf welcher rechtlichen Grundlage, und mit welchen technischen Mitteln vorgenommen?
Wie viele Online-Durchsuchungen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit dem 1. Januar 2008 vorgenommen, und welche Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) haben nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum Online-Durchsuchungen praktiziert?
Welche Ergebnisse haben die laufenden Überprüfungen der gesetzlichen Grundlagen des Bundesamts für Verfassungsschutz seit dem 11. Mai 2009 ergeben, und in welchen Schritten werden daraus gezogene Konsequenzen bis wann umgesetzt?
Inwieweit haben der Bundesnachrichtendienst und die Verfassungsschutzämter die von Online-Durchsuchungen betroffenen Personen nach Beendigung des Eingriffs über die Maßnahme informiert, und geschah dies jeweils aufgrund eines Auskunftsersuchens?