Entwicklung der jüdischen Einwanderung nach Deutschland aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion
der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Konstantin von Notz, Markus Kurth, Sven-Christian Kindler, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Claudia Müller, Lisa Paus, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor 30 Jahren begann die Einwanderung von Jüdinnen und Juden aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. 1988 geht unter Jüdinnen und Juden in der Sowjetunion die Angst vor einem bevorstehenden Pogrom um. Die antisemitische Propaganda der nationalistischen Organisation Pamjat’ führt 1990 zum Anstieg der Auswanderung von Jüdinnen und Juden u. a. auch nach Deutschland (Zvi Gitelman: A Century of Ambivalence. The Jews of Russia and the Soviet Union, 1881 to the present. Bloomington 2. Aufl. 2001, 244 ff.). Seither sind rund 220.000 Jüdinnen und Juden als sogenannte Kontingentflüchtlinge aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland eingewandert. Die Entscheidung der Bundesregierung, diese Einwanderungen aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion mittels unbefristeten Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltserlaubnissen zu fördern, basierte auf der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland, zielte auch auf die „Revitalisierung des jüdischen Elements im deutschen Kultur- und Geistesleben“ (Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Horst Waffenschmidt; Plenarprotokoll 11/231,18363 D)
Es ist ein „Geschenk“ – so zitiert Darja Klingenberg in der „Jüdischen Allgemeinen“ vom 9. Oktober 2015 den ehemaligen Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble –, „dass wieder Jüdinnen und Juden in Deutschland leben wollen.“ (https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/suche-nach-dem-besseren-leben/). Dieser Ansicht schließen sich die Fragesteller explizit an.
Im Jahr 2007 wurde die jüdische Einwanderung aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (ausgenommen hier die der Europäischen Union beigetreten Staaten) auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt (BGBl 2007 Teil I, S. 748, 751). Zuletzt erließ das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Jahre 2015 gemäß § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes eine Rechtsverordnung über die Aufnahme jüdischer Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der Baltischen Staaten. Nachdem sich der Zuzug im Zeitraum von 1995 bis 2003 auf 15.000 bis 20.000 Einwanderinnen und Einwanderer pro Jahr einpendelte, sank die Zahl der eingereisten Personen in den Folgejahren deutlich. So wanderten dem aktuellen Migrationsbericht der Bundesregierung zufolge in den Jahren 2010 bis 2018 durchschnittlich unter 1000 Juden aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland ein (vgl. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Migrationsberichte/migrationsbericht-2018.html?view=renderPdfViewer, S. 114).
Dieser Rückgang ist nach Ansicht der Fragesteller gerade im Hinblick auf die Verantwortung durch die deutsche Geschichte bedauernswert und kann in großen Teilen auf die seit 2015 veränderten Zugangsbedingungen zurückgeführt werden. Das Aufnahmeverfahren orientiert sich seitdem maßgeblich an einem Punktekatalog zur Bemessung der Integrationsfähigkeit jüdischer Einwanderer in Deutschland sowie ihrer potentiellen Aufnahmefähigkeit in einer der Jüdischen Gemeinden. Im Vergleich zu den 1990er-Jahren müssen potentielle jüdische Einwanderer heute Deutschkenntnisse und eine positive Integrationsprognose nachweisen.
Jüdische Menschen, die im Alter von 40 bis 60 Jahren nach Deutschland eingewandert sind und bis zum Erreichen des Rentenalters sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgingen, konnten nur geringe Rentenansprüche für eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts im Rentenalter aufbauen, die regelmäßig unterhalb des Grundsicherungsniveaus blieben. Verglichen mit Spätaussiedlern aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion werden jüdische Einwanderer rentenrechtlich anders behandelt: Die in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bzw. der Sowjetunion selbst zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten werden für Spätaussiedler bei der Rentenberechnung in Deutschland berücksichtigt, nicht aber für jüdische Einwanderer. Die Begründung der Ungleichbehandlung zwischen jüdischen Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern im Rentenrecht mit den Kriterien „Kriegsfolgenschicksal“ und Zugehörigkeit zum deutschen Sprachraum und Kulturraum ist nach Ansicht der Fragesteller historisch nicht haltbar und stößt daher auf verfassungsrechtliche Bedenken (Brumlik, Micha: Altersarmut. Rückkehr nach Aschkenas. Jüdische Allgemeine, 8. November 2016. https://www.juedische-allgemeine.de/politik/rueckkehr-nach-aschkenas/; Beck, Volker: Wider die Ungleichbehandlung der Rückkehrer. Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer im Renten- und Staatsbürgerschaftsrecht. OSTEUROPA, 69. Jg., 9–11/2019, S. 133–165.). Während der Shoah wurden 2,9 Millionen sowjetische Jüdinnen und Juden ermordet. Weitgehend unbekannt in Deutschland sind die antisemitischen und antizionistischen Verfolgungskampagnen der KPdSU unter Stalin und in der poststalinistischen Zeit nach 1945 (Gitelman, A Century of Ambivalence. The Jews of Russia and the Sovjet Union, 1881 to the Present. Bloomington, 2001 S. 174-106. Slezkine, Yuri: Das jüdische Jahrhundert. New Jersey, 2007, 287 ff. Nicolas Werth: Ein Staat gegen sein Volk. Gewalt, Unterdrückung und Terror in der Sowjetunion, in: Stéphane Courtois, Nicolas Werth et al.: Das Schwarzbuch des Kommunismus. München 1998. S. 268-275; Rapoport, Louis: Hammer, Sichel, Davidstern. Judenverfolgung in der Sowjetunion. Berlin, 1992.). Dass sogar die explizite Erinnerung an die jüdischen „Opfer des Faschismus“, an die Opfer der Shoah, zu Verfolgungen führen konnte, spielte nach Ansicht der Fragesteller in der Diskussion über eventuelle Kriegsfolgenschicksale sowjetischer Jüdinnen und Juden bisher keine Rolle.
Aufgrund fehlender Sozialversicherungsabkommen mit den meisten Nachfolgestaaten der Sowjetunion werden Beitragszeiten bzw. Rentenansprüche vor der Auswanderung nach Deutschland nicht anerkannt. Dadurch erhalten jüdische Einwanderer sowohl aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion als auch aus der Bundesrepublik oft keinerlei Altersleistungen und sind dementsprechend besonders häufig von Altersarmut betroffen. Trotz langjähriger Berufstätigkeit sind viele im Alter dauerhaft auf staatliche Leistungen der Grundsicherung angewiesen (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/566264/bcd8e58b6b9de116c725b26eb4b60b09/WD-6-055-18-pdf-data.pdf) oder müssen im Rentenalter weiterarbeiten.
Bislang fehlt es nach Ansicht der Fragesteller an Maßnahmen, die die Lebensleistung der jüdischen Einwanderer sowie die historische Verantwortung für die Wiederherstellung jüdischen Lebens in Deutschland angemessen berücksichtigt. Eine Initiative von fast 100 Personen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft forderte in der Bundespressekonferenz am 9. April 2018 die rentenrechtliche Gleichstellung jüdischer EinwanderInnen unter dem Titel „Gerechtigkeit für jüdische Zuwanderer im Rentenrecht“ (Initiative Zedek – Gerechtigkeit: GERECHTIGKEIT FÜR JÜDISCHE ZUWANDERER IM RENTENRECHT!, http://zedek-gerechtigkeit.de).
In dem von der Initiative Zedek Gerechtigkeit vorgelegten Gesetzesvorschlag wurden zwei bereits seit Längerem zur Diskussion stehende Konzepte miteinander verknüpft: Die Gleichstellung von jüdischen Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern im Rentenrecht soll zusätzlich durch einen Härtefall-Fonds, der im Koalitionsvertrag verankert ist, ergänzt werden (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/juedische-zuwanderer-initiative-will-altersarmut-bekaempfen/24055892.html).
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine nicht näher spezifizierte Regelung vor, die die rentenrechtlichen Folgen der Rückwanderung und die damit zusammenhängende Altersarmut bei Spätaussiedlern sowie jüdischen Kontingentflüchtlingen beseitigen oder abmildern soll. Dort heißt es: „Für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess wollen wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen. Entsprechendes wollen wir auch für die Gruppe der Spätaussiedler und der jüdischen Kontingentflüchtlinge prüfen.“ („Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land.“ Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 19. Legislaturperiode S. 93, 4323–5.).
Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 in einer Entschließung beschlossen, die rentenrechtliche Situation der Spätaussiedler zu überprüfen und Nachteile im Sinne der sozialen Gerechtigkeit auszugleichen. In die Prüfung sollen Möglichkeiten der Verbesserung der rentenrechtlichen Situation von jüdischen Einwanderinnen und Einwanderern aus Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion, einschließlich einer Gleichstellung mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Fremdrentengesetz einbezogen werden (Bundesratsdrucksache 461/18). Zuvor hatte dies bereits der niedersächsische Landtag auf Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen beschlossen (Landtag Niedersachsen: Plenarsitzung vom 24. Oktober 2018. Drucksache 18/1935).
Die Bundestagsfraktionen der FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags bereits einen Antrag eingebracht, in dem konkrete Maßnahmen für die Lösung des Problems vorgeschlagen wurden (Bundestagsdrucksache 19/7854). Die Bundesregierung lehnte diesen Antrag bisher ab.
Bislang wurde von ihr oder den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD kein Gesetzesvorschlag vorgelegt, um eine Gleichstellung im Rentenrecht zu bewirken und damit die durchschnittlich besonders hohe Altersarmut von jüdischen Einwanderinnen und Einwanderern effektiv zu bekämpfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie viele Einreiseanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 von jüdischen Einwanderungswilligen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (UdSSR) gestellt?
Wie viele der erfragten Einreiseanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 positiv bewilligt (bitte nach den Nachfolgestaaten der UdSSR aufschlüsseln)?
Wie viele der erfragten Einreiseanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 abgelehnt (bitte nach den Nachfolgestaaten der UdSSR aufschlüsseln)?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf häufigsten Ablehnungsgründe (bitte prozentual aufschlüsseln)?
Wie viele Einreiseanträge lagen den deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Ende des Jahres 2019 noch zur Entscheidung vor (bitte nach den Nachfolgestaaten der UdSSR aufschlüsseln)?
Hat sich die Quote von Bewilligungen und Ablehnungen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die seit dem Jahr 2015 geänderte Anordnung verändert, und wenn ja, inwiefern bzw. für welche Zielgruppe?
Wie viele Zweitanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Änderung der entsprechenden Anordnung geprüft?
Wie viele dieser Zweitanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt, bzw. wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Jahren aufführen)?
Wurden Anträge abgelehnt, weil kein Nachweis zur potenziellen Aufnahmefähigkeit in einer der jüdischen Gemeinden erbracht werden konnte? Wenn ja, wie viele?
Wie viele Zweitanträge liegen den deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung bis März 2020 noch zur Prüfung vor?
Wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 einen Einreiseantrag gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden positiv bewilligt?
Befindet sich die Bundesregierung über die Frage, wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in den Jahren 2015 bis 2019 aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion tatsächlich nach Deutschland eingewandert sind, in Kontakt mit den Bundesländern, und wenn ja, welche Erkenntnis hat sie darüber, wie viele in den Jahren 2015 bis 2019 nach Deutschland eingewandert sind?
Befindet sich die Bundesregierung in Kontakt mit anderen Staaten hinsichtlich der Frage, inwieweit jüdische EinwanderInnen von Deutschland aus in andere Länder weiterwandern, und wenn ja, welche Kenntnis hat sie über Fallzahlen, wie viele in den Jahren 2015 bis 2019 in welche Zielländer weitergewandert sind (bitte nach Ländern und Jahren aufführen), und wenn nein, warum nicht?
In welcher Regelmäßigkeit tagt der Beirat „Jüdische Zuwanderung“, zu welchen Anlässen kommt er zusammen, wann fand die letzte Sitzung statt, und inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Arbeit dieses Gremiums der Öffentlichkeit gegenüber transparent ist?
Ist bei der derzeitigen Anwendung des Punktekatalogs ausgeschlossen, dass sich eine psychische bzw. physische Beeinträchtigung negativ auf die Punktevergabe auswirkt, und wenn nein, warum nicht?
Wurden seit 2011 Veränderungen am Punktesystem vorgenommen, und wenn ja, welche, und mit welchen Ergebnissen?
Wie viele Datensätze umfasst die sogenannte Datei Migrations- und Integrationsdaten Aufnahmeverfahrenssystem (MIDAS) heute, und wie hat sich die Zahl der darin enthaltenen Datensätze in den Jahren 2015 bis 2019 entwickelt, und gibt es Änderungen hinsichtlich der Datenkategorien oder der Behörden, die Zugriff auf die Daten haben, und wenn ja, welche?
Wurden MIDAS bzw. die Durchführung des Aufnahmeverfahrens für jüdische Einwanderer aus der UdSSR in den deutschen Auslandsvertretungen seit dem Beratungsgespräch des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) aus dem Jahre 2008 erneut auf datenschutzrechtliche Konformität kontrolliert, wenn ja welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Ablauf und die Ergebnisse vor, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen (bitte nach Zeitpunkt und Auslandsvertretung aufschlüsseln)?
Wie viele Lehreinrichtungen sind in welchen Städten welcher GUS-Staaten derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung berechtigt, offizielle Sprachzertifikate für den Zuzug nach Deutschland auszustellen?
In welchen GUS-Staaten hat das Goethe-Institut nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Standort, und beabsichtigt die Bundesregierung, an diesen Orten ein Goethe-Institut zu errichten, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es Feststellungen seitens des Auswärtigen Amts, dass in bestimmten Regionen der ehemaligen Sowjetunion der Erwerb selbst von Grundkenntnissen der deutschen Sprache derzeit bzw. auf absehbare Dauer unmöglich ist, und wenn ja, für welches Land bzw. für welche Region hat das Auswärtige Amt dies aufgrund von welchen Gründen und für welche Zeitspanne festgestellt?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Deutschspracherwerb in diesen Orten zu ermöglichen?
Wie viele Jüdinnen und Juden haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit dem Jahr 2015 in den GUS-Staaten ohne Mitwirkung des Goethe-Instituts, z. B. an der dortigen Deutschen Botschaft, einen Sprachtest absolviert bzw. das Sprachzertifikat erhalten?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Kosten eines privaten Deutschspracherwerbs in Relation zum durchschnittlichen Einkommen in diesen Ländern, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dieses Verhältnis eine potenzielle Zuwanderung jüdischer Menschen verhindern könnte?
Welche Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2015 bis 2019 für anerkannte Deutschkurse, Deutschtests bzw. für die Zertifizierung von Deutschkenntnissen in den GUS-Staaten bereitgestellt?
Inwieweit befindet sich die Bundesregierung in Kontakt mit den Bundesländern darüber, ob jüdische Einwanderer, die ohne Nachweis eines konkreten Stellenangebotes nach Deutschland gekommen sind, nach ihrer Einreise einen Arbeitsplatz gefunden haben, und wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Gründen konnte die Bundesregierung die Verhandlungen mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion über den Abschluss von Sozialversicherungsabkommen noch nicht abschließen, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der diesbezüglichen Verhandlungen (bitte nach den Herkunftsstaaten aufführen)?
Sieht die Bundesregierung in einer Einbeziehung der jüdischen Einwanderer in das Fremdrentengesetz ein geeignetes Mittel, um das Problem der Altersarmut in diesem Personenkreis zu lösen?
Sind die Bund-Länder-Gespräche für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Fondslösung für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess für jüdische sogenannte Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler bereits abgeschlossen, und wenn ja, welche Vereinbarungen wurden getroffen, und in welchem Zeitraum sollen sie umgesetzt werden, wenn nein, warum und aus welchem Grund nicht, und bis wann sollen die Gespräche abgeschlossen sein?
Welche Maßnahmen zur Lösung des Problems der Altersarmut bei jüdischen Einwanderer plant die Bundesregierung, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
a) Wie begründet die Bundesregierung ggf. eine Ungleichbehandlung zwischen jüdischen Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern?
b) Falls die Bundesregierung eine Gleichstellung zwischen jüdischen Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern weiterhin ablehnt, wie rechtfertigt sie eine eigene rechtliche Kategorie der jüdischen Kontingentflüchtlinge, die nach Ansicht der Fragesteller diese Gruppe gegenüber den Spätaussiedler benachteiligt und sie gleichwohl mit einer Härtefondsregelung bedenkt, unter Gesichtspunkten des Artikels 3 des Grundgesetzes (GG) historisch und rechtlich?
c) Unter welchen Voraussetzungen sollen, nach den bisherigen Verhandlungspositionen der Bundesregierung gegenüber ZWST und Zentralrat der Juden in Deutschland KdÖR, welche jüdischen Kontingentflüchtlinge welche Härtefondsleistungen erhalten (bitte Voraussetzungskriterien und Leistungsumfänge jeweils detailliert aufschlüsseln)?
d) Unter welchen Voraussetzungen sollen nach den bisherigen Verhandlungspositionen der Bundesregierung welche Spätaussiedler welche Härtefondsleistungen erhalten (bitte Voraussetzungskriterien und Leistungsumfänge jeweils detailliert aufschlüsseln)?
e) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass eine Einbeziehung der jüdischen Kontingentflüchtlinge von 1990 an lediglich ein Elftel dessen gekostet hätte, was die Einbeziehung der seit 1990 zugewanderten (Spät-)Aussiedler gekostet hat und eine Einbeziehung im Jahr 2020 wiederum nur einen Bruchteil dessen kosten würde?
f) Falls die Bundesregierung zu c) oder d) keine Verhandlungspositionen benennt, welche Modelle mit welchen Kriterien und Parametern, und welche Leistungsumfänge sind bei den Gesprächen Gegenstand?
Plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von jüdischen Einwanderern und Spätaussiedlern im Rentenrecht, und wenn ja, welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den von der Initiative „Zedek“ vorgelegten Gesetzesvorschlag, um die Gleichstellung von jüdischen Einwanderern und Spätaussiedlern im Rentenrecht zu erwirken?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über sozialrechtliche Benachteiligungen und/oder Diskriminierungen, denen jüdische Einwanderer durch staatliche und/oder nichtstaatliche Stellen in Deutschland ausgesetzt sind?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um jüdische Einwanderer vor Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus zu schützen?