Chancen und Benachteiligungen von Familien mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. Juni 2010 jährt sich der Internationale Kindertag. Die Lebenschancen der Kinder werden maßgeblich durch das Elternhaus beeinflusst. Die Beschäftigungssituation der Eltern ist hier ein Schlüsselfaktor. Denn die Erwerbsbeteiligung der Eltern entscheidet maßgeblich darüber, welche materiellen und sozialen Ressourcen das familiäre Umfeld für die Kinder aufbringen kann und prägt deren Lebensperspektive. In der heutigen Arbeitsgesellschaft gelten Kinder als Grund für Benachteiligungen am Arbeitsmarkt und infolgedessen als Armutsrisiko. Besonders problematisch stellt sich die Situation für alleinerziehende Frauen dar. Dabei gibt es eine Fülle arbeitsmarktpolitischer Probleme: Es fehlen ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder, Arbeitgeber legen oftmals bei der Einstellung ein diskriminierendes Verhalten an den Tag, die Frage der Berufsrückkehr nach der Elternzeit ist unzureichend geregelt.
Bisher ist die Politik eine überzeugende Antwort schuldig geblieben, wie sie gegen diese Benachteiligungen am Arbeitsmarkt vorgehen will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie unterscheidet sich die Arbeitsmarktlage von Familien mit Kindern (bitte Paarhaushalte und Alleinerziehende getrennt angeben) im Verhältnis zu den sonstigen Haushalten
bezüglich des Verdienstes (arithmetisches Mittel und Median),
bezüglich des Umfangs der Erwerbstätigkeit (bitte getrennt angeben für unter 15, 15 bis unter 25, 25 bis unter 35, 35 bis 40 und über 40 Wochenstunden),
bezüglich der Beschäftigungsform (getrennt nach Minijob, Midijob, regulär sozialversicherungspflichtig, befristetem Arbeitsvertrag, Leiharbeit, Ausbildung und Selbstständigkeit) sowie nach Anzahl der ausgeübten Beschäftigungen (keine, eine, zwei oder mehr),
bezüglich der Arbeitslosigkeit im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und der Erwerbslosigkeit, also alle, die im Leistungsbezug des SGB II oder des SGB III sind (bitte angeben für welche Dauer die Arbeitslosigkeit bzw. die Erwerbslosigkeit im arithmetischen Mittel und im Median andauert),
bezüglich des Grundes für die Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. warum die Person dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (insbesondere getrennt angeben für Kinder unter drei Jahren, fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und weitere Gründe) und welcher Umfang an Erwerbstätigkeit angestrebt wird (Teilzeit, Vollzeit, Mini-/Midijob),
bezüglich des Qualifikationsniveaus insgesamt, der arbeitslosen Eltern und der erwerbslosen Eltern?
Was sind bei Paarhaushalten mit Kindern die drei wichtigsten Gründe (und wie groß ist die jeweilige Gruppe relativ zu allen Leistungsbeziehenden) für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II/SGB III oder dem Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld (insbesondere Gründe wie Stundenlohn, Erwerbsumfang, fehlende Betreuungsmöglichkeit, Erwerbsumfang aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeit, fehlende räumliche Mobilität, fehlende Qualifikation u. Ä. anführen)?
Was sind bei Alleinerziehenden die drei wichtigsten Gründe (und wie groß ist die jeweilige Gruppe relativ zu allen Leistungsbeziehenden) für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II/SGB III oder dem Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld (insbesondere Gründe wie Stundenlohn, Erwerbsumfang, fehlende Betreuungsmöglichkeit, Erwerbsumfang aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeit, fehlende räumliche Mobilität, fehlende Qualifikation u. Ä. anführen)?
In welchem Umfang nehmen Alleinerziehende an Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung (getrennt nach Maßnahmedauer 1 Tag, mehr als 1 Tag bis 1 Woche, mehr als 1 Woche bis 4 Wochen, mehr als 4 Wochen bis 6 Monate, mehr als 6 Monate) teil (getrennt nach Maßnahmen im Rahmen des SGB II/ SGB III, nach vom Arbeitgeber finanzierten Fort- und Weiterbildungen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses sowie nach privater Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen), und wie unterscheidet sich die Teilnahme der Alleinerziehenden von der der sonstigen Personengruppen?
Aus welchen Gründen weicht die Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungen von Alleinerziehenden vom allgemeinen Durchschnitt jeweils ab?
In welchem Umfang nehmen Paarhaushalte mit Kindern an Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung (getrennt nach Maßnahmendauer 1 Tag, mehr als 1 Tag bis 1 Woche, mehr als 1 Woche bis 4 Wochen, mehr als 4 Wochen bis 6 Monate, mehr als 6 Monate) teil (getrennt nach Maßnahmen im Rahmen des SGB II/SGB III, nach vom Arbeitgeber finanzierten Fort- und Weiterbildungen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses sowie nach privater Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen), und wie unterscheidet sich die Teilnahme der Paarhaushalte mit Kindern von der der sonstigen Personengruppen?
Aus welchen Gründen weicht die Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungen von Paarhaushalten mit Kindern vom allgemeinen Durchschnitt jeweils ab?
Welche sonstigen auffälligen Abweichungen vom Durchschnitt sind festzustellen bei der Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik von Alleinerziehenden und Paarhaushalten mit Kindern, und was ist hierfür jeweils der Hauptgrund?
Welche Abweichungen vom Durchschnitt sind festzustellen bei der Vermittlung von Alleinerziehenden und Paarhaushalten mit Kindern, und was ist hierfür jeweils der Hauptgrund?
Mangelt es nach Auffassung der Bundesregierung der überwiegenden Anzahl der leistungsbeziehenden Alleinerziehenden an der Bereitschaft eine Arbeit aufzunehmen?
Wenn nein, wieso denkt die Bundesregierung, dass eine „gezielte Aktivierung“ von Alleinerziehenden erforderlich ist, wie die Bundesregierung es in ihrem Eckpunktepapier „Bessere Arbeitsmarktchancen für junge Menschen, Alleinerziehende und ältere Arbeitssuchende“ formuliert hat?
Sieht die Bundesregierung bei der überwiegenden Zahl der leistungsbeziehenden Alleinerziehenden in der Person begründete mangelnde Fähigkeiten zur Aufnahme einer Beschäftigung?
Wenn nein, wieso ist aus Sicht der Bundesregierung eine spezielle „Förderung Alleinerziehender“ notwendig, und was soll diese Förderung umfassen?
Von welchen „vereinzelten Aktivitäten“ und „Pilotprojekten“ „zur gezielten Aktivierung, Vermittlung und Beschäftigung“, die sie ausweiten möchte, spricht die Bundesregierung in ihrem Eckpunktepapier, und welche wesentlichen Maßnahmen wurden im Rahmen dieser eingesetzt?
Wie erfolgreich waren die Pilotprojekte, welche die Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern sollten?
Wie viele Alleinerziehende waren im Rahmen dieser Pilotprojekte beteiligt, wie vielen von diesen wurde eine Beschäftigung vermittelt, wie viele dieser in eine Beschäftigung vermittelten Alleinerziehenden konnten dadurch die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II verlassen, und wie viele von denjenigen Alleinerziehenden, die aufgrund der Vermittlung im Rahmen der Pilotprojekte mit der aufgenommen Beschäftigung den Hilfebezug im Sinne des SGB II überwinden konnten, hatten einen Anspruch auf Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag?
Welche waren die drei wesentlichen Gründe, weshalb die Situation von Vereinbarkeit von Familien und Beruf im Rahmen der Pilotprojekte für die betroffenen Alleinerziehenden nicht hinreichend verbessert werden konnte, so dass der Leistungsbezug des SGB II nicht verlassen werden konnte?