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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Zahl der Sanktionen nach SGB II und Sperrzeiten nach SGB III seit 2005, Rücknahmen aufgrund von Widersprüchen bzw. Gerichtsentscheidungen, Auswirkung von Leistungskürzungen auf die Fähigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts (z. B. Wohnungslosigkeit infolge Mietrückstands)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/164206. 05. 2010

Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Diana Golze, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmerman und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen bezüglich Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verschärft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hoch war die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen im SGB II in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 in den verschiedenen Kürzungsstufen (Regelleistung, Kosten der Unterkunft und Heizung) in absoluten und in Prozentzahlen für Schülerinnen und Schüler ab dem 15. Lebensjahr, für junge Menschen unter 25 Jahren gesamt und für Menschen über 25 Jahren?

2

Wie viele Sanktionen wurden mit der höchsten Sanktionsstufe (Leistungskürzungen auf null Euro) durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 ausgesprochen (bitte auch nach in Frage 1 genannten Personengruppen aufschlüsseln)?

3

Welche Gründe führten zur Verhängung von Sanktionen in den jeweiligen Stufen bis hin zur Kürzung auf null Euro Leistung in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 im SGB II für Schülerinnen und Schüler ab dem 15. Lebensjahr, für junge Menschen unter 25 Jahren gesamt und für Menschen über 25 Jahren?

4

Wie viele verhängte Sanktionen der verschiedenen Stufen und Altersbereiche im SGB II wurden durch Widersprüche beziehungsweise durch gerichtliche Feststellungen in den genannten Jahren zurückgenommen?

5

Wie hoch war die Anzahl von Sperrzeiten (differenziert nach Sperrzeitdauer und -grund) beim Leistungsbezug im SGB III in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 in absoluten und in Prozentzahlen?

6

Wie viele ausgesprochene Sperrzeiten wurden durch Widersprüche beziehungsweise durch gerichtliche Festlegungen in den genannten Jahren zurückgenommen?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie Menschen, die durch Leistungskürzungen und Sperrzeiten sanktioniert wurden, ihren Lebensunterhalt und ihre Mietzahlungen bestreiten?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle vor, in denen die Sanktionierung durch Leistungskürzung und durch Sperrzeit zu Mietschulden und in Folge zu Wohnungslosigkeit führte?

Berlin, den 6. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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