Bemühungen der US-Regierung für mehr Exporte bewaffneter Drohnen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Trump-Administration erwägt einem Bericht der Agentur Reuters zufolge, aus dem Raketentechnologie-Kontrollregime auszusteigen („Exclusive: Trump aims to sidestep another arms pact to sell more U.S. drones“, www.reuters.com vom 12. Juni 2020). Das Missile Technology Control Regime (MTCR), das 1987 von den G7-Staaten gegründet wurde und dem 34 Staaten angehören. Es soll nach Willen der US-Regierung durch ein neues Rüstungsabkommen ersetzt werden. Dann würden die unbemannten Waffensysteme nicht mehr unter das Regime gegen die Verbreitung von ballistischen Raketen für nukleare, biologische und chemische Waffen sowie Marschflugkörper fallen. Der US-Präsident will damit den Verkauf bewaffneter Drohnen an Regierungen ermöglichen, denen dies unter dem MTCR verboten war. Von einer Neuinterpretation oder einem Ausstieg aus dem MTCR würden vor allem die US-Rüstungskonzerne General Atomics Aeronautical Systems und Northrop Grumman profitieren. Sie erlitten Reuters zufolge Handelsnachteile, indem sich Regierungen vermehrt für bewaffnete Drohnen aus China oder Israel entscheiden, die nicht am MTCR teilnehmen. Reuters nennt Jordanien, Rumänien, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie Kuweit. Israelische Kampfdrohnen wurden nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller jedoch bislang nur nach Deutschland und Indien exportiert. US-Kampfdrohnen wurden von Großbritannien, Frankreich und Australien gekauft.
Die Ausfuhr von bewaffneten unbemannten Luftfahrzeugen wird neben dem MTCR durch das Wassenaar Arrangement kontrolliert. Bereits vor fünf Jahren kündigte die US-Regierung neue Standards zum Verkauf von Drohnen ins Ausland an („U.S. Export Policy for Military Unmanned Aerial Systems“, US-Außenministerium vom 17. Februar 2015). Dort hieß es, immer mehr Regierungen setzten Drohnen für militärische und kommerzielle Zwecke ein. Es obliege daher den USA als Marktführer bei bewaffneten Drohnen eine besondere Verantwortung für deren Nutzung. Dabei müssten auch außenpolitische und wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden. Kampfdrohnen sollten lediglich an ausgewählte Verbündete geliefert werden. Jeder Verkauf werde „von Fall zu Fall“ entschieden. Die Empfänger müssten bestätigen, dass die Drohnen im Rahmen bestehender internationaler Regelungen eingesetzt werden. Die Bundesregierung stand den vorgeschlagenen Standards „prinzipiell aufgeschlossen“ gegenüber (Antwort auf die Schriftliche Frage Nummer 23 auf Bundestagsdrucksache 18/9595).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Trump-Administration Pläne für einen Ausstieg oder eine Neuverhandlung des Missile Technology Control Regime (MTCR) bereits in entsprechenden Gremien, an denen die Bundesregierung beteiligt ist, vorgetragen?
Was ist der Bundesregierung über etwaige Vorbehalte der US-Regierung gegenüber dem MTCR bekannt, und in welchen Arbeitsgruppen des MTCR wurde hierzu bereits beraten?
Wie steht die Bundesregierung einer Neuverhandlung des MTCR gegenüber?
a) Unter welchen Bedingungen können bewaffnete Drohnen-Waffensysteme aus dem Regime gegen die Verbreitung von ballistischen Raketen für nukleare, biologische und chemische Waffen sowie Marschflugkörper herausgenommen werden?
b) Hält es die Bundesregierung für zielführend, beispielsweise Drohnen, die langsamer als 800 Stundenkilometer fliegen, aus dem Abkommen herauszunehmen?
Welche besonderen Erfolge misst die Bundesregierung dem MTCR zu, und wie stellt sich dies für bewaffnete Drohnen dar, und in welchen Ländern wurden Raketen- oder Drohnenprogramme verlangsamt, reguliert oder gestoppt?
Welche Mitgliedstaaten des MTCR haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits bewaffnete Drohnen beschafft, welche haben entsprechende Verträge unterzeichnet, und welche haben eine solche Absicht erklärt?
Welche weiteren Regierungen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über entsprechende Programme oder verfolgen entsprechende Pläne?
Welchen Fortgang nahm die von der Bundesregierung unterzeichnete Initiative der US-Regierung von 2015 für eine internationale Vereinbarung gegen den „Missbrauch“ bewaffneter Drohnen?
a) Wie wird die „Entschlossenheit“ der unterzeichnenden Staaten, „die Diskussion in diesem Zusammenhang fortzusetzen“, umgesetzt (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/10379)?
b) Welche Staaten haben sich der Erklärung mittlerweile angeschlossen?
c) Wie wurden die dabei festgeschriebenen Prinzipien (insbesondere die Bedeutung eines verantwortungsvollen Vorgehens beim Export unter Beachtung einschlägiger Exportkontroll- und Nichtverbreitungsregime) umgesetzt?
d) Aus welchen Erwägungen bewertet die Bundesregierung die Vereinbarung als erfolgreich?
Welche Werdegänge hat die deutsche Luftwaffe für Personal zum Steuern von Drohnen, Auswerten von Sensordaten oder Auslösen von Waffen eingeführt?
a) Welche Einsatz-, Besatzungs- und Ausbildungskonzepte wurden für welche Drohnensysteme abgeschlossen, und welchen Inhalt haben diese?
b) Über wie viele Waffensystem-Operateurinnen und Waffensystem-Operateure (WSOp) für Drohnen verfügt die Bundeswehr, und welcher Aufwuchs ist geplant?
c) Wann und wo werden diese ausgebildet?
d) Sofern Lehrgänge auch in den USA durchgeführt werden, welche Erwägungen der Bundesregierung haben hierzu geführt?
e) Wer ist dort verantwortlich, und was wird dabei gelehrt?
f) Mit welchem Tätigkeitsabzeichen wird eine beendete Ausbildung dokumentiert?