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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation von taubblinden und hörsehbehinderten Menschen in Deutschland seit Einführung des Merkmals TBl

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2081803.07.2020

Situation von taubblinden und hörsehbehinderten Menschen in Deutschland seit Einführung des Merkmals TBl

der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bis Dezember 2016 konnten taubblinde Menschen die Merkmale Gl (Gehörlos) und Bl (Blind) im Schwerbehindertenausweis eintragen lassen. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde zum 1. Januar 2017 das Merkmal TBl (Taubblind) eingeführt. Voraussetzung für das Merkmal TBl ist, dass aufgrund einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und aufgrund einer Störung des Sehvermögens ein Grad der Behinderung von 100 anerkannt ist. Damit wurde deutlich gemacht, dass wegen der Einschränkung zweier Hauptsinne ein zusätzlicher Teilhabebedarf besteht, der höher ist als die Summe der beiden einzelnen Bedarfe aufgrund von Blindheit bzw. Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit bzw. Hörbehinderung (https://www.dbsv.org/stellungnahme/gftb-fachgutachten-taubblindheit-eine-behinderung-eigener-art-zu-den-speziellen-bedarfen-taubblinder-menschen-im-hinblick-auf-di.html).

Da die Lebenslagen der taubblinden Menschen und die individuellen Bedarfe sehr heterogen sind, wurden keine konkreten Nachteilsausgleiche mit dem Merkmal TBl verbunden.

Um die Nachteilsausgleiche (z. B. Rundfunkbeitragsbefreiung) in Anspruch nehmen zu können, müssen weiterhin die Merkmale Bl und Gl im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein (https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inklusion/Fragen-und-Antworten/was-sieht-neue-merkzeichen-fuer-taubblinde-menschen-schwerbehindertenhausweis-vor.html).

Die Abgeordneten erhalten viele Schreiben von Betroffenen, die trotz des neuen Merkmals TBl keine spürbaren Verbesserungen bei der Teilhabe beklagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2017 das neue Merkmal TBl im Schwerbehindertenausweis erhalten?

2

Wie viele Menschen haben das neue Merkmal zusätzlich zu den Merkmalen Gl und Bl, und wie viele haben ausschließlich das Merkmal TBl?

3

Wie viele Menschen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung taubblind seit Geburt?

4

Wie viele anerkannter taubblinde Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gehörlos oder hochgradig schwerhörig geboren und im Laufe ihres Lebens erblindet bzw. stark sehbehindert geworden?

5

Wie viele anerkannter taubblinde Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung blind oder sehbehindert geboren und nach dem Spracherwerb ertaubt?

6

Wie viele Menschen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom sogenannten Usher-Syndrom betroffen?

7

Welche Forschungseinrichtungen in Deutschland befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Usher-Forschung?

8

Welche Kompetenzzentren für taubblinde Menschen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

9

Welche Kommunikationsformen wenden taubblinde Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung überwiegend an?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Taubblindenassistenz die wichtigste Unterstützung von taubblinden Menschen ist, und falls ja, aus welchen Gründen, und falls nein, warum nicht?

11

Welche Anforderungen hinsichtlich der Qualifizierung werden an Taubblindenassistenz gestellt?

12

Wie viele Anträge auf Taubblindenassistenz wurden 2016 und seit 2017 jährlich gestellt, und wie viele wurden bewilligt?

13

In welchen Wohnformen leben nach Kenntnis der Bundesregierung taubblinde Menschen?

14

Welchen zusätzlichen Teilhabebedarf bei taubblinden Menschen sieht die Bundesregierung, und inwieweit wird dieser zusätzliche Teilhabebedarf durch das neue Merkmal TBl erfüllt, und inwieweit nicht?

Berlin, den 2. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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