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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wissenschaftspolitische Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit

b(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

03.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2082206.07.2020

Wissenschaftspolitische Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wissenschaftspolitische Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit Die kritische Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte ist zuletzt insbesondere durch politische Initiativen in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Kolonien und zivilgesellschaftliche Gruppen hierzulande in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zahlreiche Aspekte des deutschen Kolonialismus sind nach wie vor kaum aufgearbeitet und rassistische Weltbilder von damals wirken bis heute fort (https://www.bpb.de/izpb/280672/wir-und-die-anderen-europaeis che-selbstverstaendigungen). Dabei ist insbesondere auch die Rolle der Wissenschaft kritisch aufzuarbeiten, die oftmals eng mit dem kolonialen Projekt verbunden war: Forscherinnen und Forscher unterstützten den Kolonialismus aktiv und arbeiteten vor Ort auf vielfältige Weise mit den Kolonialbehörden zusammen (https://www.deutschlandfu nk.de/rassendenken-teil-1-ueber-die-rassistischen-wurzeln-von.740.de.html?dra m:article_id=436585). Besonders erschreckend ist dabei die gezielte Tötung von afrikanischen Menschen und die Verschleppung ihrer Gebeine und Körperteile für sog. „rassenanthropologische Forschung“ nach Deutschland, mit der nicht zuletzt eine rassistische Hierarchie zwischen Menschen konstruiert wurde. Erst in jüngster Zeit wurde mit der Restitution dieser Gebeine begonnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11949). Tausende Gebeine lagern immer noch in wissenschaftlichen und musealen Sammlungen. Die fragestellende Fraktion unterstützt die Forderung von Nachfahren der Kolonisierten und zivilgesellschaftlichen Initiativen nach einer schnellstmöglichen Repatriierung sterblicher Überreste an die Herkunftsgesellschaften. Die Rolle deutscher Wissenschaftseinrichtungen im Kolonialismus ist bisher kaum aufgearbeitet. Zwar stehen seit einiger Zeit Bundesmittel zur Provenienzforschung über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) zur Verfügung und einzelne Forschungsvorhaben sowie die zunehmende Etablierung der Postkolonialen Studien in Deutschland treiben die kritische Aufarbeitung voran. Auch beginnen einzelne Disziplinen und Fachgesellschaften, sich selbstkritisch mit ihrer eigenen Verstrickung in die kolonial-rassistische Politik auseinanderzusetzen (vgl. „Jenaer Erklärung. Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung“, https://www.uni-jena.de/190910_J enaerErklaerung). Doch insbesondere die institutionellen Kontinuitäten einiger Forschungseinrichtungen der „Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften“ (KWG) sowie einzelner Forschungsinstitute, die selbst oder Deutscher Bundestag Drucksache 19/20822 19. Wahlperiode 06.07.2020 deren Vorgängerinstitutionen im Kaiserreich gegründet wurden, sind aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang nicht ausreichend aufgearbeitet. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Ist die Verstrickung deutscher Wissenschaftsorganisationen in die Kolonialpolitik des Deutschen Reiches aus Sicht der Bundesregierung ausreichend aufgearbeitet? Falls ja, bitte begründen,. falls nein, was unternimmt die Bundesregierung, um dies zu ändern?  2. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Beteiligung der 1911 gegründeten „Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften“ an der deutschen Kolonialpolitik bzw. über die Tätigkeiten ihrer Mitglieder in den Kolonien, und inwiefern hält sie ein Programm zur Aufarbeitung dieser Kolonialgeschichte durch die Max-Planck- Gesellschaft, in die einige KWG-Institute übergingen, für notwendig?  3. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine Beteiligung der Deutschen Akademie der Naturforscher – Leopoldina an der deutschen Kolonialpolitik bzw. über die Tätigkeiten ihrer Mitglieder in den Kolonien, und inwiefern hält sie ein Programm zur Aufarbeitung dieser Kolonialgeschichte für die Leopoldina für notwendig?  4. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine Beteiligung anderer, heute vom Bund geförderter Forschungsorganisationen und Forschungseinrichtungen bzw. deren Vorgängerinstitutionen an der deutschen Kolonialpolitik, und inwiefern hält sie ein Programm zur Aufarbeitung dieser Kolonialgeschichte für notwendig?  5. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Beteiligung heute vom Bund geförderter Forschungsorganisationen und Forschungseinrichtungen bzw. deren Vorgängerinstitutionen und ihrer Mitglieder an kolonialrevisionistischen Bestrebungen zwischen 1919 und 1945, und inwiefern hält sie ein Programm zur Aufarbeitung dieser Geschichte für notwendig?  6. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Forscherinnen und Forscher, die mit Finanzierung bzw. im Auftrag des Auswärtigen Amts, des Reichskolonialamts oder anderer staatlicher Behörden in den deutschen Kolonien bis 1919 tätig waren (wenn möglich bitte die Anzahl der Forscherinnen und Forscher, deren Forschungsbereiche und Forschungsmethoden sowie die Art der Zusammenarbeit mit den Kolonialbehörden angeben)?  7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Debatte um die Namensgebung des Robert Koch-Instituts vor dem Hintergrund von Kochs Forschungstätigkeit in Ostafrika, die u. a. Menschenversuche an den Kolonisierten beinhaltete, im Dienste der deutschen und britischen Kolonialverwaltung (DLF, 27. Mai 2020, „Man muss das RKI umbenennen“, https://www.deutschlandfunkkultur.de/historiker-juergen-zimmerer- ueber-robert-koch-man-muss-das.1008.de.html?dram:article_id=477452)?  8. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Forschungstätigkeiten Paul Ehrlichs in den Kolonien (https://www.bpb.de/izpb/280672/wi r-und-die-anderen-europaeische-selbstverstaendigungen?p=all), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Namensgebung des Paul- Ehrlich-Instituts?  9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über andere Forscherinnen und Forscher, die in Kolonien wissenschaftlich tätig waren und die heute Namensgeberinnen und Namensgeber für Ressortforschungseinrichtungen bzw. vom Bund geförderte Forschungseinrichtungen sind? 10. Wie viele Treffen haben seit 2013 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen aus dem In- und Ausland stattgefunden, bei denen es explizit um die wissenschaftspolitischen Aspekte der deutschen Kolonialgeschichte und deren Aufarbeitung heute ging (bitte das Datum, das Thema des Treffens und die beteiligten Ressorts nennen)? 11. Welche Konferenzen zur wissenschaftspolitischen Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte wurden seit 2013 mit Bundesmitteln gefördert (bitte das Datum, den Titel der Konferenz und die beteiligten Ressorts nennen), und welche derartigen Konferenzen sind in Planung? 12. Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Gedenkorte, Kunstinstallationen, Schilder oder andere, öffentlich gut sichtbare Hinweise (einschließlich Websites) an vom Bund finanzierten Forschungseinrichtungen, die über deren jeweilige Einbindung in die deutsche Kolonialpolitik informieren, vergleichbar mit dem „GeDenkOrt-Charité“ (https://geden kort.charite.de/)? In welchen Fällen hält die Bundesregierung solche öffentlich gut sichtbaren Hinweise für angebracht? 13. Welche Ressourcen stellt die Bundesregierung bereit, um die in den Fragen 2 bis 5 genannten Bereiche aufzuarbeiten, ggf. gemeinsam mit den Bundesländern? 14. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der wissenschaftspolitischen Aufarbeitung der Kolonialgeschichte zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure mit ihrer Expertise eingebunden? 15. Welche Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte wurden bzw. werden über die auf Bundestagsdrucksache 19/11949 genannten Vorhaben zur Provenienzforschung hinaus seit 2013 von der Bundesregierung gefördert (bitte den Titel, das Thema, die Laufzeit, das Budget, das federführende Ressort sowie die durchführende Wissenschaftsinstitution angeben)? 16. Welche dieser Forschungsvorhaben werden dabei gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den damaligen Kolonien durchgeführt, und inwiefern sind weitere solcher Wissenschaftskooperationen geplant? 17. Mit welchen Bundesländern kooperiert die Bundesregierung jenseits der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, um die Rückgabe von im Kolonialismus – auch im Namen der Forschung – unrechtmäßig erbeuteten Kulturgütern und menschlichen Gebeinen an die Herkunftsgesellschaften zu ermöglichen, und plant die Bundesregierung, diese Aktivitäten mit einzelnen Ländern auszubauen? 18. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung gezielt den wissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und den ehemals kolonisierten Gebieten, z. B. durch Stipendien und andere Mobilitätsprogramme? 19. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungsdatenbank des DZK zur Dokumentation der vom DZK geförderten Provenienzforschung zur Verfügung stehen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11949, Antwort der Bundesregierung zu Frage 12)? 20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der „Jenaer Erklärung“ führender Evolutionsbiologen, wonach es keine wissenschaftliche Begründung für die Verwendung des „Begriffs Rasse im Zusammenhang mit menschlichen Gruppen“ gibt (https://www.uni-jena.de/190910_J enaerErklaerung) für die Verwendung dieses Begriffs in Gesetzestexten oder anderen Veröffentlichungen? Berlin, den 30. Juni 2020 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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