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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Coronapandemie auf Planrechtsverfahren bei Vorhaben des Bedarfsplans Schiene

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

28.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2085106.07.2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Planrechtsverfahren bei Vorhaben des Bedarfsplans Schiene

der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Corona-Pandemie hat auch auf den Ablauf von Planrechtsverfahren bei Vorhaben des Bedarfsplans Schiene Auswirkungen. So mussten die zuständigen Planfeststellungs- und Anhörungsbehörden bereits anberaumte Termine zur Planauslegung und Erörterung (z. B. beim Rhein-Ruhr-Express [RRX]: https://www.bezreg-muenster.de/de/presse/2020/2020-04-22_rrx/index.html) auf zunächst unbestimmte Zeit verschieben.

Mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) hat der Bundestag Planfeststellungs- und Anhörungsbehörden Möglichkeiten eröffnet, die Öffentlichkeit auch auf elektronischen Informationskanälen zu beteiligen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene und des GVFG-Bundesprogramms (GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz; Projekte nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung – EBO) mussten wegen der Corona-Pandemie bereits anberaumte Termine zur Planauslegung verschoben werden (bitte genaue Bezeichnung des Vorhabens bzw. des betreffenden Planfeststellungsabschnitts und der ursprünglichen Termine zur Planauslegung), und bei welchen Vorhaben wurde durch die Planfeststellungs- bzw. Anhörungsbehörde zwischenzeitlich ein neuer Termin anberaumt (bitte neue Terminlage zur Planauslegung angeben)?

2

Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene und des GVFG-Bundesprogramms (Projekte nach der EBO) mussten wegen der Corona-Pandemie bereits anberaumte Erörterungstermine verschoben werden (bitte genaue Bezeichnung des Vorhabens bzw. des betreffenden Planfeststellungsabschnitts und des ursprünglichen Erörterungstermins), und bei welchen Vorhaben wurde durch die Planfeststellungs- bzw. Anhörungsbehörde zwischenzeitlich ein neuer Erörterungstermin anberaumt (bitte neuen Erörterungstermin angeben)?

3

Bei welchen coronabedingt verschobenen – also neu anberaumten – Erörterungsterminen und Terminen zur Planauslegung wurden bzw. werden die im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vorgesehenen neuen Formen der elektronischen bzw. digitalen Beteiligung angewendet (bitte für jedes Planfeststellungsverfahren differenziert angeben)?

4

Bei welchen Vorhaben bzw. Teilprojekten des Bedarfsplans Schiene und des GVFG-Bundesprogramms (Projekte nach der EBO) mussten wegen der Corona-Pandemie Termine zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 25 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG) verschoben werden, und welche neuen Termine wurden seitens der Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde dafür anberaumt (bitte ursprüngliche und neue Termine angeben)?

5

Bei welchen vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagten Planfeststellungsbeschlüssen (Projekte des Bedarfsplans Schiene sowie des GVFG-Bundesprogramms, sofern es sich um Projekte nach der EBO handelt) hat das Gericht coronabedingt Termine der mündlichen Verhandlung verschieben müssen, und welche neuen Termine sind dafür mittlerweile angesetzt worden (bitte für die betreffenden Verfahren ursprüngliche und neue Termine nennen)?

6

Bei welchen Vorhaben bzw. Teilprojekten des Bedarfsplans Schiene und Vorhaben des GVFG-Bundesprogramms (Projekte nach der EBO) ist bis Ende des Jahres 2020 die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen geplant (bitte genaue Projektbezeichnung und derzeitige Terminplanung angeben)?

Berlin, den 30. Juni 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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