Ergebnisse der „Fulda-Runde“ 2020
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit 2002 treffen sich meist im März bzw. Anfang April in Fulda Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und des Eisenbahn-Bundesamts, um die unterjährige und mittelfristige Finanzplanung für die Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene zu besprechen. Am 3. und 4. März 2020 fand nach Informationen der Fragesteller die 19. derartige Zusammenkunft statt. Sinn und Zweck der „Fulda-Runde“ als Finanzierungs- und Bauprogrammbesprechung auf Arbeitsebene ist die projektscharfe Aufteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Eigenmittel der DB auf die laufenden Neu-Ausbauvorhaben sowie die Disposition der Planungskapazitäten für neu zu beginnende Vorhaben.
Dabei werden auch die unterjährig entstandenen Änderungen, durch unterschiedliche Planungs- und Baufortschritte oder Verzögerungen im Bauablauf, berücksichtigt. Weiterhin berät die „Fulda-Runde“ über die Finanzplanung für den Neu- und Ausbau auf Sicht von fünf bis zehn Jahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sollen auf Basis der Erörterungen der „Fulda-Runde“ noch im Jahr 2020 Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen werden (bitte genaue Projektbezeichnung mit aktueller Kostenschätzung angeben)?
Welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sollen nach den Beratungen der „Fulda-Runde“ im Laufe des Jahres 2020 neu in die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung und damit in die SV Lph 1/2 A bzw. B aufgenommen werden?
Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet der Vorstand der DB AG die Erteilung des Planungsauftrags – also die interne Projektfreigabe – derzeit vor und für welche Vorhaben ist dies seit Anfang des Jahres bereits erfolgt?
Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene werden die Leistungsphasen 1 und 2 demnächst abgeschlossen und welche Vorhaben und Teilprojekte sollen nach den Beratungen der „Fulda-Runde“ im Laufe des Jahres 2020 in die Sammelvereinbahrung (SV) Leistungsphasen (Lph) 3/4 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung aufgenommen werden?
Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet die DB AG derzeit die Ausschreibung der Leistungsphasen 5 bis 9 vor?
Wie soll sich die Bereitstellung von Planungsmitteln nach der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung auf Sicht der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln (bitte bereitgestellte Planungsmittel nach Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – differenzieren)?
Welchen „Investitionshochlauf“ will die Bundesregierung bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene für den Bundeshaushalt 2021 und bei der mittelfristigen Finanzplanung organisieren, um die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene bis 2030 weitgehend umzusetzen bzw. mindestens mit ihrem Bau zu beginnen?
Welche jährliche Mittelausstattung bei den Bedarfsplanvorhaben („Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“) hält die Bundesregierung für notwendig, um die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene bis 2030 weitgehend umzusetzen bzw. mindestens mit ihrem Bau zu beginnen?
Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene soll bis Ende des Jahres die Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI) abgeschlossen werden, sodass der Deutsche Bundestag über das Ergebnis der Vorplanung und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (s. Bundestagsdrucksache 19/18075) informiert werden kann?
Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene ist ein solcher Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Arbeit, und für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene strebt die Bundesregierung eine Unterrichtung bis zum Ende des Jahres an?