Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Neugestaltung des Autobahndreiecks Funkturm
(insgesamt 19 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
17.07.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2085306.07.2020
Neugestaltung des Autobahndreiecks Funkturm
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Lisa Paus, Stephan Kühn (Dresden), Matthias
Gastel, Oliver Krischer, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/-
DIE GRÜNEN
Neugestaltung des Autobahndreiecks Funkturm
Durchschnittlich 230 000 Kraftfahrzeuge fahren täglich über das in den 1960er-
Jahre in Betrieb genommene Autobahndreieck Funkturm in Berlin, das die
Bundesautobahnen (A)100 und 115 verknüpft. Das hohe Verkehrsaufkommen
macht diesen Knotenpunkt zum am stärksten belasteten Autobahndreieck im
bundesdeutschen Autobahnnetz (vgl. https://www.berlin.de/senuvk/bauen/stras
senbau/autobahndreieck_funkturm/index.shtml). Nach dem Leitbild der
autogerechten Stadt errichtet, entspricht es nach Ansicht der Fragesteller nicht mehr
den heutigen Standards, ist enorm stauanfällig und weist
Verkehrssicherheitsdefizite auf. Aufgrund der verkehrlichen Situation und des baulichen Zustands
von Fahrbahnen und Brücken wird derzeit die Neugestaltung geplant.
In der Notwendigkeit zum Neu- und Umbau des Autobahndreiecks Funkturm
liegt zugleich eine Chance, die Planungen nicht nur am Primat der automobilen
Mobilität auszurichten, sondern insbesondere die Lebensqualität der
Berlinerinnen und Berliner diesbezüglich in den Fokus zu stellen und eine
stadtverträgliche, zukunftsfähige Lösung zu schaffen.
Ob dies der Bundesregierung gelingt und wie der aktuelle Stand der Planungen
ist, erfragt diese Kleine Anfrage.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Umbau des
Autobahndreieckes (AD) Funkturm dafür zu nutzen, weniger motorisierten
Individualverkehr in die Berliner Innenstadt zu leiten und Verkehr zu
vermeiden oder auf die Bahn zu verlagern?
2. Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Umbau des AD Funkturm?
3. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das AD Funkturm
möglichst flächenschonend in der Innenstadt gestaltet wird, um Flächen für die
Stadtentwicklung zu gewinnen und den verbleibenden Verkehr mit
weniger Belastungen durch Abgase und Lärm zu entwickeln?
4. Sind der Bundesregierung die Planungsvorstellungen
a) des Senats von Berlin,
b) des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf,
c) des Siedlungsvereins Eichkamp e. V. und
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20853
19. Wahlperiode 06.07.2020
d) der Verkehrs-AG des Kiezbündnisses Klausenerplatz
bekannt?
5. Welche Rolle spielen diese Planungsvorstellungen für die laufende
Bürgerbeteiligung und für die Prüfung möglicher Planungsvarianten?
6. Welche Forderungen, Anregungen oder Vorstellungen wurden bzw.
werden für die Ausarbeitung der Vorzugsvariante durch die „Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH“ (DEGES) geprüft, welche in die
Planung übernommen, welche verworfen?
7. Welche Vor- und Nachteile aus stadtentwicklungs- und verkehrspolitischer
Sicht sieht die Bundesregierung in der laut Medienberichten „neuen“ (vgl.
rbb-Bericht https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/05/dreieck-funktur
m-variante-anschlussstelle-messedamm-eichkampsiedlung.html) Variante,
nach der die Anschlussstelle Messedamm nördlich der Avus-Tribüne
gebaut werden soll, im Vergleich zur ursprünglichen Vorzugsvariante der
DEGES-Planung (Anschluss Höhe Messedamm/Jafféstraße)?
8. Welche planerischen, finanziellen und zeitlichen Auswirkungen sind für
das Projekt durch eine mögliche Realisierung dieser Variante zu erwarten?
9. Welche rechtlichen Risiken sieht die Bundesregierung bezüglich des
Vorhabens?
10. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, um die in Frage 2 genannten
Ziele zu erreichen, die Trassierung der Ab- und Zufahrten des AD
Funkturms mit Tempo 60 zu bauen, um so geringe Kurvenradien und weniger
Flächenverbrauch zu erreichen?
11. Warum greift die Bundesregierung nicht aktiver in den Prozess der
Planung durch die DEGES ein, um den Verkehr über die Halenseestraße und
den Messedamm von der Autobahn zu nehmen, um somit die Bereiche der
Abfahrt Kaiserdamm/Knobelsdorffstraße wie Westend zu entlasten?
12. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit zu
Ausnahmen vom aktuellen Regelwerk für Planung und Bau von Stadtautobahnen,
um direkte Anschlüsse zwischen der A 100 (in beiden Fahrtrichtungen)
sowie der A 115 stadteinwärts und Messedamm – ähnlich wie im Bestand –
wieder herzustellen (und dadurch sonst eintretende Mehrbelastungen für
bereits hochbelastete innenstädtische Wohngebiete infolge
Verkehrsverlagerungen zu vermeiden)?
13. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens, der Ausführungsplanung, der Vergabe der
Bauleistungen sowie dem Beginn und Abschluss der Baumaßnahmen zu
rechnen?
14. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Corona-
Pandemie auf das Vorhaben im Hinblick auf den Zeitplan für das
planrechtliche Verfahren und die Baumaßnahmen?
15. Welche konkreten Schritte und Maßnahmen sind zu welchen Terminen in
Bezug auf das planrechtliche Verfahren bis zum Baubeginn vorgesehen?
16. Inwieweit wurde die Übertunnelung von Autobahnteilen im Bereich AD
Funkturm geprüft?
17. Welche alternativen Stadtstraßenvarianten wurden bislang geprüft bzw. in
welchem Umfang wurden diese geprüft?
18. Ist bei der Sanierung der Rudolf-Wissel-Brücke eine
Kapazitätserweiterung vorgesehen, etwa ein vierspuriger Ausbau?
Wenn ja, sind die Rückwirkungen auf das Verkehrsgeschehen in
unmittelbarer und mittelbarer Nähe geprüft worden?
a) Wenn ja, was ist das Ergebnis?
b) Wenn keine Prüfung vorliegt, wie wird dann ein Ausbau begründet?
19. Ist bei der Sanierung der Rudolf-Wissel-Brücke ein beiderseitiger Radweg
geprüft worden?
Berlin, den 30. Juni 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Zukünftiger Betrieb und Nutzung von Gasspeichern
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN06.05.2026
Umgang der Bundesregierung mit gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN05.05.2026
Zum derzeitigen Stand der elektronischen Patientenakte und der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN21.01.2026
Generalsanierung der Bahnstrecke Troisdorf-Wiesbaden
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN28.04.2026