Politische Lage in Brasilien und Auswirkung auf strategische Partnerschaft
der Abgeordneten Omid Nouripour, Uwe Kekeritz, Margarete Bause, Kai Gehring, Katharina Dröge, Steffi Lemke, Lisa Badum, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Brasilien ist in den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Partner Deutschlands in der internationalen Politik geworden. Das Land gestaltet als zentraler Akteur internationale Friedens- und Sicherheitspolitik, globalen Klima- und Umweltschutz sowie wichtige multilaterale Entscheidungs- und Verhandlungsprozesse. Seit 2008 sind Brasilien und Deutschland in einer strategischen Partnerschaft eng verbunden. Beide Länder setzten sich für einen Reformprozess der Vereinten Nationen durch eine Erweiterung des Sicherheitsrats ein und teilten gemeinsame Initiativen bei multilateralen Organisationen. Als Gründungsmitglied der BRICS-Gruppe (BRICS = Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika), durch Beteiligung an der Schaffung neuer Finanzinstitutionen und als Mitglied der G20 verfolgte Brasilien darüber hinaus eine eigenständige, selbstbewusste Außenpolitik und war in der Entwicklungs- und Umweltpolitik ein zuverlässiger Partner. Seit der Regierungsübernahme des Präsidenten Jair Messias Bolsonaro am 1. Januar 2019 hat sich das Land allerdings zunehmend international isoliert.
Das macht auch der Umgang Bolsonaros mit der derzeitigen Corona-Pandemie deutlich. Brasilien ist aktuell das weltweit am zweitstärksten betroffene Land der Pandemie. Wesentlich dazu beigetragen hat die inkohärente Pandemiebekämpfungspolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen. So stellte sich Bolsonaro beispielsweise ausdrücklich gegen die von brasilianischen Gouverneuren und Bürgermeistern verordneten Schutz- und Distanzmaßnahmen, die sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientierten. Krankenhäuser kommen an ihre Grenzen, Tote werden in Massengräbern beerdigt. Zwei Gesundheitsminister mussten gehen, weil sie Bolsonaro rieten, sich an die Empfehlungen der WHO zu halten. Das Gesundheitsministerium wurde mittlerweile einem General aus dem aktiven Dienst ohne medizinische Erfahrung übertragen, der 20 weitere Offiziere an Schaltstellen setzte (https://www.reuters.com/article/us-health-coronavirus-brazil/as-brazils-covid-19-deathssurge-who-says-hospital-system-coping-idUSKBN23J30F).
Auch Bolsonaros Umweltpolitik ist nach Ansicht der Fragesteller höchst alarmierend. Die Umweltbehörde Instituto Brasileiro do Meio Ambiente e dos Recursos Naturais Renováveis (IBAMA) wird seit seiner Präsidentschaft systematisch handlungsunfähig gemacht. Gleichzeitig hat die Waldzerstörung im Amazonasgebiet ein neues Rekordhoch erreicht: Das unabhängige Institut Ima- zon berechnete von Januar bis April 2020 einen Zuwachs an Entwaldung um 133 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, im April betrug der Anstieg sogar 171 Prozent. Dabei war bereits 2019 die Entwaldungsrate extrem angestiegen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warnen vor den irreversiblen Folgen der Abholzung und des Klimawandels für die Selbsterhaltungsfähigkeit des Amazonasregenwaldes (https://www.hrw.org/news/2020/04/26/dont-abandon-indigenous-people-during-pandemic). Die Gewalt auf dem Land nimmt zu, illegale Goldgräberinnen und Goldgräber fallen vermehrt in indigene Gebiete ein (https://jornaleconomico.sapo.pt/en/news/Deforested-area-in-the-Brazilian-Amazon-grows-171-in-April-590206). Der Amazonienfonds zur Rettung des Regenwaldes wurde 2019 bei der Regierungsübernahme Bolsonaros u. a. wegen des vermeintlichen Einflusses der Zivilgesellschaft suspendiert und soll nun unter der Ägide des Vize-Präsidenten General Hamilton Mourão, der die Hauptrolle bei der Amazonienpolitik übernehmen soll, fortgeführt werden. Die Übertragung des Amazonienfonds an den Vizepräsidenten ist ein weiterer Schritt in der Stärkung der Rolle der Militärs in der Amazonienpolitik.
Nachdem bereits zahlreiche Posten in den Umweltbehörden mit Militärs besetzt wurden, hat diese Entwicklung mit dem Dekret 10.344 eine neue Dimension erreicht. Das Dekret verhängt die Garantia da Lei e da Ordem (GLO; Garantie von Gesetz und Ordnung). Damit werden sowohl die Umweltbehörden als auch die für die indigene Bevölkerung zuständige Behörde FUNAI dem Kommando der Militärs unterstellt. Eine große nationale und internationale Besorgnis hat eine mögliche Verabschiedung des Gesetzesvorhabens PL 2633/2020 ausgelöst – bekannt auch als Gesetz des Landraubes („Lei da Grilagem“). In der Debatte um das Gesetzesvorhaben ist u. a. auch von den Gemeindeverwaltungen immer wieder auf die problematische Rolle des Umweltregisters CAR (Cadastro Ambiental Rural) hingewiesen worden, das zu Ansprüchen auf Land ohne Besitztitel genutzt wird (https://news.mongabay.com/2019/10/indigenous-communities-robbed-as-land-grabbers-lay-waste-to-brazilian-rainforest/). Reportagen u. a. des Fernsehsenders Globo zeigten, dass CAR auch für Ansprüche auf Land in Schutzgebieten und indigenen Gebieten genutzt wird. CAR wird sowohl vom Amazonienfonds wie von der KfW und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt.
Durch die Reform der Umweltbehörde ICMBio und der damit verbundenen Auflösung der elf bestehenden Koordinationszentren ist für die gesamte Amazonasregion und rund 130 Schutzgebiete nur eine regionale Administration zuständig. Die Vereinigung der Angestellten des ICMBio sieht damit die Handlungsmöglichkeit stark eingeschränkt. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sehen darin einen weiteren Schritt in der Demontage der Umwelt-Governance.
Präsident Bolsonaro untergräbt die bisherige Politik des Schutzes indigener Gebiete, die Unterstützung bei der Demarkation indigener Gebiete war ein langjähriger Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), Bolsonaro will die Schutzgebiete für den Bergbau öffnen, fordert den legalen Zugang dieser Gebiete für Goldgräber und propagiert eine offene Assimilierungspolitik. Die Indigene Schutzbehörde FUNAI steht nun unter der Leitung eines Agrarlobbyisten. In den letzten Jahren sind 163 Indigene im Zusammenhang mit Landkonflikten ermordet worden (https://www.giga-hamburg.de/de/publication/indigene-v%C3%B6lker-unter-druck). Von der aktuellen Corona-Pandemie sind Indigene überproportional hart betroffen, nicht nur weil sie immunologisch besonders vulnerabel sind. Fehlender Zugang zum Gesundheitssystem und mangelnde Intensivbetreuungskapazitäten in Indigenen-Schutzgebieten erweisen sich als besonders verhängnisvoll. Die Fallsterblichkeit unter der indigenen Bevölkerung ist fast doppelt so hoch wie in der restlichen Bevölkerung. FUNAI hat bislang nur einen Bruchteil der verfügbaren Mittel, die ihr zur Pandemiebekämpfung zur Verfügung stehen ausgeschöpft (https://www.gfbv.de/de/pm/covid-19-in-brasilien-10066/). Indigenen-Verbände befürchten, dass COVID-19 zur Ausrottung einiger indigener Völker führen könnte (https://www.spiegel.de/politik/ausland/coronavirus-koennte-indigene-voelker-in-brasilien-ausloeschen-a-6169e4bb-9d5f-4a68-8631-965ef4c64632).
Langjährige – und in der Verfassung von 1988 verankerte – Spielräume der brasilianischen Zivilgesellschaft werden nach Ansicht der Fragesteller seit Amtsantritt des Präsidenten Bolsonaro systematisch eingeengt. Legal vorgesehene Beteiligungsmöglichkeiten (z. B. Fachbeiräte, Aufsichtsgremien) wurden ohne Ersatz aufgelöst. Öffentliche Sozialprogramme, die von Nichtregierungsorganisationen in der Vergangenheit mitkonzipiert und durchgeführt wurden, wurden eingestellt und damit zentrale finanzielle Quellen der Zivilgesellschaft ausgetrocknet. Gemeinnützigkeitsanerkennungen werden nach Ansicht der Fragesteller zögerlich bearbeitet oder gar nicht. Kontrollen finanzieller Zuwendung aus dem Ausland wurden nach Ansicht der Fragesteller schikanös ausgedehnt.
Deutsche Nichtregierungsorganisationen stehen im engen Austausch mit ihren brasilianischen Partnerinnen und Partnern und appellierten an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anlässlich der bilateralen Verhandlungen im November 2019, die Situation der Zivilgesellschaft bei diesem Anlass zum Thema zu machen. Sie erinnerten an die Hilfezusicherung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller in Gesprächen mit brasilianischen NGOs: „wir werden Sie nicht alleine lassen“. Inzwischen haben brasilianische Nichtregierungsorganisationen den Vorschlag gemacht, „ein neues Instrument und eine neue Methode der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Brasilien zu etablieren, welche die brasilianische Zivilgesellschaft demokratisch, transparent und partizipativ stärken soll“. Deren deutsche Partner (u. a. Brot für die Welt, Misereor, Caritasverband, Bischöfliche Aktion Adveniat) bitten in diesem Sinne in einem erneuten Schreiben an das BMZ „um eine Prüfung, inwieweit vorhandene Kanäle der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit unter den jetzigen Umständen noch wirkungsvoll sind und bieten gleichzeitig unsere Unterstützung dabei an, Alternativen zu ermitteln und zu prüfen“. Zugleich mahnen die NGOs an, „neue, zusätzliche Dialogoptionen über die Ländergespräche hinaus zu ermöglichen“.
Die Bundesregierung hat bei den bilateralen Verhandlungen dargelegt, dass deutsche Unterstützung über die Entwicklungszusammenarbeit nur dann möglich sei, wenn ökologische und soziale Mindeststandards von Brasilien gewahrt werden.
Bei den Verhandlungen wurden Neuzusagen über 81,9 Mio. Euro (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Nachfrage des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf die Mündliche Frage 55 vom 29. Januar 2020, Plenarprotokoll 19/142) an die brasilianische Regierung gemacht, größtenteils zum Themenkomplex „Schutz und nachhaltige Nutzung der Tropenwälder“, etwa die Hälfte davon umfasst die Förderung landwirtschaftlicher Tätigkeiten wie die Förderung innovativer Wertschöpfungsketten oder Bioökonomie. 17,3 Mio. Euro sollen durch das brasilianische Landwirtschaftsministerium verwaltet werden, das klar die Linie der Agrarindustrie verfolgt, welche maßgeblich für die Zerstörung des Regenwaldes mitverantwortlich ist.
Zur aktuellen epidemiologischen und der langwierigen ökologischen Krise gesellt sich eine sich bereits vor der Pandemie abzeichnende und nun verschärfende Wirtschaftsrezession. Besorgniserregender ist aber, dass keine Woche vergeht, ohne dass rechtsradikale Demonstrierende die Abschaffung des Parlaments und des Obersten Gerichts und eine militärische Intervention fordern (https://www1.folha.uol.com.br/internacional/en/brazil/2020/06/armed-extrem e-right-wing-pro-bolsonaro-group-protests-in-front-of-supreme-court-with-torc hes-and-masks.shtml). Bei vielen dieser Demonstrationen ist der Präsident dabei. Während er selbst die Verteilung von Waffen an die Zivilbevölkerung verteidigt, twittert sein Sohn Carlos Bolsonaro: „Die Frage ist nicht, ob es eine Intervention (der Militärs) geben wird, sondern wann“. Justizminister Moro trat mit dem Vorwurf zurück, der Präsident wollte mit einer unzulässigen Intervention in der Bundespolizei Ermittlungen wegen Korruption gegen seine Söhne zuvorkommen (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-04/sergio-moro-brasil ien-justizminister-ruecktritt-jair-bolsonaro-bundespolizei).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Wie schätzt die Bundesregierung eine mögliche Gefährdung für die Stabilität der Demokratie in Brasilien ein, und wie bewertet sie den Zustand der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Institutionen in Brasilien?
Kennt und wie bewertet die Bundesregierung Analysen, in denen Expertinnen und Experten die zunehmende Gefahr einer Außerkraftsetzung demokratisch-parlamentarischer Rechte sowie eine Militarisierung von Politik und Gesellschaft in Brasilien diagnostizieren?
Welche Kanäle sind für den politischen Dialog zwischen Deutschland und Brasilien vorhanden, und inwieweit wurden diese in den letzten 24 Monaten aktiv genutzt?
Welche von deutscher Seite initiierten oder mit deutscher Beteiligung unterstützten internationalen Initiativen gab es seit Amtsantritt Bolsonaros, um auf die Regierung einzuwirken?
Welche gemeinsamen internationalen Initiativen zwischen Deutschland und Brasilien gibt es (bitte nach Format, Forum und Beteiligten aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Welche konkreten Projekte werden über das im Rahmen der 2019 geschaffenen deutschen Lateinamerika- und Karibik-Initiative gegründete Frauennetzwerk „Unidas“ in Brasilien gefördert?
Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Arbeit des „Unidas“-Netzwerkes aus?
Wie schätzt die Bundesregierung die wiederholt von Präsident Bolsonaro und seinen Anhängerinnen und Anhängern angedrohte Militärintervention gegen das Oberste Gericht und das Parlament ein?
Auf welche Beobachtungen und Annahmen stützt sich ihre Einschätzung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von ansteigender Polizeigewalt gegenüber Afrobrasilianerinnen und Afrobrasilianern seit dem Amtsantritt Bolsonaros sowie seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Brasilien?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die kritische humanitäre Situation der indigenen Völker in der COVID-19-Pandemie in Brasilien bilateral als auch über die WHO zu reagieren?
Welche Rolle können nach Kenntnis der Bundesregierung dabei brasilianische und deutsche Nichtregierungsorganisationen spielen?
Welche Bedingungen stellt die Bundesregierung an die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Brasilien, insbesondere in Bezug auf Wald- und Klimaschutz, die Rechte indigener Gruppen sowie auf demokratische Rechte und Institutionen?
Welches sind die aktuellen Schwerpunkte der deutschen EZ mit Brasilien, und an welchen Kriterien misst sich deren Erfolg?
Inwiefern sieht die Bundesregierung deren Umsetzung durch die aktuelle Regierungspolitik betroffen bzw. gefährdet?
Welche neuen Programme wurden bei den bilateralen Verhandlungen im November 2019 beschlossen, und wie ist der jeweilige aktuelle Umsetzungsstand?
a) Inwieweit werden nach Ansicht der Bundesregierung aktuell die verabredeten Bedingungen der Zusammenarbeit von brasilianischer Seite gewahrt?
b) Bei welchen Projekten oder Schwerpunkten sieht die Bundesregierung eine Gefährdung für die beabsichtigten Ziele der Kooperation? Wo und welche Konsequenzen werden ggf. erwogen?
Da Brasilien vom BMZ als globaler Partner definiert wird, mit dem in einer globalen Partnerschaft „strategisch an der Lösung globaler Zukunftsfragen und dem Schutz globaler Güter wie dem Umwelt- und dem Klimaschutz“ zusammengearbeitet werden soll, stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung diese Bedingungen einer globalen Partnerschaft für Brasilien als noch gegeben ansieht?
Inwieweit wird angesichts der COVID-19-Pandemie zusätzliche Unterstützung in Vorhaben der technischen und der finanziellen Zusammenarbeit integriert (bitte ggf. mit Projektinhalt und Fördersumme auflisten)?
Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung in der umweltpolitischen und klimaschutzbezogenen Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Brasilien, und inwieweit wirkt sich die aktuelle Politik der brasilianischen Regierung auf Umsetzung und Erfolg dieser Vorhaben, beispielsweise im Amazonasgebiet, aus?
Welche Synergien und Kooperationen bestehen zwischen den Vorhaben des BMZ und des BMU im Bereich Wald- und Umweltschutz sowie Klimaschutz in Brasilien, welche Umsetzer sind beauftragt, und inwieweit gelten die gleichen Projektanforderungen z. B. an Ergebnis- und Wirkungsmessung der Vorhaben, und worin unterscheiden sich diese konkret?
Wie ist der aktuelle Stand zur möglichen Neuauflage des Amazonienfonds, welche Voraussetzungen und Konditionen sind dafür vorgesehen?
Welche konkreten Amazonien-Initiativen sind im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft von wem mit welcher Beteiligung geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung die Reform der Umweltbehörde ICM- Bio und die damit verbundene Auflösung der elf bestehenden Koordinationszentren, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Kritik am Umweltkataster CAR, dieses würde zu einer vermehrten Anerkennung von Landtiteln illegal angeeigneten Landes führen?
Welche konkreten Reformvorschläge, wie beispielsweise dem Missbrauch durch CAR begegnet werden kann, werden innerhalb der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erörtert und mit der brasilianischen Regierung verhandelt?
Welche Evaluierungen zur Wirksamkeit des Umweltkatasters CAR in Bezug auf den Waldschutz wurden im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erstellt?
Ist eine unabhängige Evaluierung des Beitrags der deutschen EZ zu CAR geplant?
Wenn ja, wann?
Welche Kriterien liegen einer Förderung von „verantwortungsvollem Soja“ zugrunde, wie wird dies definiert im Hinblick darauf, dass im Kontext von REDD Early Movers (REM) in Mato Grosso eine neue Finanzierungslinie (Chamada 8/20) der KfW ausgeschrieben worden ist, die die Förderung von nachhaltiger Viehwirtschaft und „verantwortungsvollem Soja“ vorsieht?
a) Inwieweit ist in diesem Rahmen die Förderung von Monokulturen ausgeschlossen?
b) Inwiefern wird der Anbau von genetisch verändertem Soja ausgeschlossen?
c) Sind Höchstgrenzen für den Einsatz von Pestiziden und Fungiziden pro Hektar vorgesehen? Wenn ja, welche?
d) Wie wird konkret sichergestellt, dass für den Sojaanbau und die Viehwirtschaft in diesem Rahmen keine Waldflächen gerodet werden?
e) Wie wird konkret sichergestellt, dass für den Sojaanbau und die Viehwirtschaft in diesem Rahmen keine Indigenen, Landlosen oder Kleinbäuerinnen und Kleinbauern vertrieben werden?
f) Wer profitiert von diesen Vorhaben, handelt es sich dabei um Kleinbäuerinnen und Kleinbauern?
g) Wenn die Förderung im Rahmen des Subprogramms „Produção, Inovação e Mercado Sustentáveis“ erfolgt, ist dann in diesem Rahmen auch eine Förderung von Initiativen der Agrarökologie vorgesehen? Wenn ja, in welchem Umfang?
Mit welchen Akteuren (staatlich, zivilgesellschaftlich, privatwirtschaftlich) arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der „innovativen Partnerschaften“ im landwirtschaftlichen Bereich zusammen (bitte mit Namen der Institutionen bzw. Firmen auflisten)?
Welche Studien und Monitoring-Aktivitäten unternehmen die Bundesregierung und ihre Durchführer im Bereich Energie, insbesondere Vorhaben zur Wasserkraft, um die Auswirkungen auf die Biodiversität und die Lebensräume der indigenen Bevölkerung zu überprüfen, und welche Ergebnisse liegen diesbezüglich vor?
Zu welchen konkreten Anpassungen in der Zusammenarbeit hat die trotz veränderter Rahmenbedingungen geplante fortgesetzte Kooperation mit der FUNAI inzwischen geführt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14363, Antwort der Bundesregierung zu Frage 7a), und welche konkreten menschenrechtlichen Abschätzungen wurden vorgenommen?
Mit welchen Ergebnissen?
Welche alternativen Wege zur Kooperation mit Brasiliens Zentralregierung werden von der Bundesregierung erwogen?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gerade in der jetzigen Konstellation, um die Kooperation mit der brasilianischen Zivilgesellschaft direkt und/oder durch deren deutsche Partnerorganisationen auszuweiten?
b) Welche innovativen Lösungswege können gefunden werden, wenn die staatlichen Strukturen die Kriterien einer nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit nicht erfüllen? Gibt es hier bereits Vorschläge? Wenn ja, welche? Mit welchen Stakeholdern werden sie diskutiert?
c) Sind neue Dialogformate mit brasilianischen Entwicklungspartnern denkbar? Wenn ja, welche?
Zieht die Bundesregierung die Einrichtung eines Sonderfonds oder eine Finanzierungsfazilität in Betracht, um zivilgesellschaftliche Strukturen zu stärken und/oder humanitäre Hilfe insbesondere für vulnerable Gruppen wie indigene Gemeinschaften zu ermöglichen?
Da die Bundesregierung mit dem Zivilen Friedensdienst (ZFD) über ein Instrument des personellen Einsatzes in Konfliktsituationen verfügt und gerade in Amazonien und im ländlichen Raum sich soziale, ökologische und politische Konflikte zuspitzen, welche die Präsenz von Friedensfachkräften rechtfertigen würden, stellt sich die Frage, inwiefern die Bundesregierung die Einbeziehung Brasiliens in das ZFD Programm aktuell für sinnvoll hält, falls dies von ZFD-Trägern und brasilianischen Partnerorganisationen erwünscht wird?
Welchen Einfluss üben nach Einschätzung der Bundesregierung evangelikale Gruppierungen, Ministerinnen und hohe Verwaltungsbeamte insbesondere auf die Menschenrechtspolitik der brasilianischen Regierung aus (vgl. https://www.queer.de/detail.php?article_id=32672?)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung wegen wiederholter herabwürdigender Äußerungen von Präsident Bolsonaro über LSBTTI, und welche Auswirkungen dieser Haltung sieht sie auf das Regierungshandeln sowie das gesellschaftliche Klima in Brasilien (vgl. epd vom 24. Mai 2019, „Oberstes Gericht Brasiliens erklärt Homophobie zur Straftat“)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung negative Auswirkungen der Politik der brasilianischen Regierung auf die Zusammenarbeit und den freien Austausch in Bildung, Kultur und Wissenschaft (vgl. AFP vom 3. August 2019, „Brasilianischer Spitzenforscher steht nach Streit mit Präsident vor Entlassung – INPE-Institutsleiter wegen Daten zur Regenwald-Abholzung in Ungnade gefallen“), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der offizielle Stand der Beitrittsverhandlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit Brasilien?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur brasilianischen Bewerbung?
Welches sind die Beurteilungskriterien?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, während ihrer EU-Ratspräsidentschaft für die finale Ausarbeitung des EU-Mercosur-Assoziationsabkommens zu unternehmen?
a) Strebt die Bundesregierung an, das Abkommen in der derzeit vorliegenden Fassung abzuschließen, obwohl sowohl das österreichische als auch das niederländische Parlament bereits Resolutionen zur Ablehnung des Vertrags verabschiedet haben und diverse Regierungen bereits Bedenken geäußert haben (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaf t/niederlande-nein-zu-mercosur-vertrag-1.4925832) und das Abkommen im Rat der EU einstimmig beschlossen werden muss (bitte begründen)?
b) In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die Forderung der argentinischen Regierung nach einer „Präzisierung“ des Abkommens?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen auf einen Abschluss in der derzeitigen Fassung, vor dem Hintergrund der oben genannten Resolutionen (bitte begründen)?
d) Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Klärungs- bzw. Änderungsbedarf zur aktuellen Fassung des EU-Mercosur-Assoziationsabkommens?
e) Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine Nachverhandlung der Nachhaltigkeitskapitel ein, um diese zu schärfen und verbindlicher zu gestalten, wie u. a. von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller am 17. Juni 2020 im Ausschuss für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angedeutet wurde?
f) Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auch die Menschenrechts- und Arbeitsstandards in dem Abkommen verbindlicher festzuschreiben (bitte begründen)?
g) Wie stellt die Europäische Union im EU-Mercosur-Assoziationsabkommen sicher, dass Praktiken der Agrarindustrie, die zu Umweltschäden und Waldzerstörung führen, effektiv unterbunden werden können? Mit welchen konkreten Mechanismen soll dies sichergestellt werden?