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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung am Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.08.2020

Aktualisiert

22.02.2023

BT19/2100213.07.2020

Entwicklung am Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Entwicklung am Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen Die Corona-Krise zeigt nach Auffassung der Fragesteller deutlich, dass die Sozialversicherungssysteme – insbesondere die Arbeitslosenversicherung – ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Sozialstaates sind. Sie fungieren aufgrund ihrer „antizyklischen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung“ als „Stabilisatoren der Konjunktur“ (G. Bosch, Ausschussdrucksache 19(11)401). Unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind vor allem diejenigen mit hohen Löhnen deutlich besser abgesichert und profitieren unter anderem vom Kurzarbeitergeld, das in Krisenzeiten oder bei Beschäftigungsausfall aus Rücklagen der Arbeitslosenversicherung ausgezahlt wird. Bei Beschäftigten im Niedriglohnsektor reicht das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60/67 Prozent hingegen oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken, sodass ein ergänzender Hartz-IV-Bezug notwendig wird. Zugleich zeigt sich, dass Millionen Menschen, insbesondere geringfügig Beschäftigte ohne Versicherungsschutz, aus dem Raster fallen (www.ndr.de/nachrichten/info/Minijobber-in-der-Corona-Kri se-vergessen,minijobs140.html). In wirtschaftlichen Krisensituationen zeigt sich, ob die sozialen Sicherungssysteme funktionieren und in der Lage sind, ihre konjunkturstabilisierende Funktion wahrzunehmen. Prognosen gehen inzwischen davon aus, dass die Rücklagen der Versicherungssysteme nicht ausreichen und weitreichende Steuerzuschüsse notwendig sind (www.tagesspiegel.de/politik/milliardenloecher-durch-corona-k rise-ohne-steuerzuschuss-wird-es-2020-fuer-die-sozialversicherungen-wohl-nic ht-gehen/25861476.html). Die Fragesteller interessieren sich daher dafür, wie sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt einerseits und die Schutzfunktion sowie die finanzielle Ausstattung der Arbeitslosenversicherung andererseits in den vergangenen 25 Jahren entwickelt haben. Wir fragen die Bundesregierung: Entwicklung der Sicherungsfunktion in der Arbeitslosenversicherung  1. Wie haben sich die prozentualen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in den vergangenen 25 Jahren entwickelt?  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den vergangenen 25 Jahren entwickelt (bitte jeweils nach Jahr, Beitragseinnahmen, registrierten Erwerbslosen, Ausgaben für das Arbeitslosengeld I, Ausgaben für Arbeitslosengeld [ALG] und Deutscher Bundestag Drucksache 19/21002 19. Wahlperiode 13.07.2020 konjunkturelles Kurzarbeitergeld sowie nach preisbereinigter BIP- Veränderung [BIP = Bruttoinlandsprodukt] gegenüber dem Vorjahr differenzieren)?  3. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer von Arbeitslosigkeit in den vergangenen 25 Jahren entwickelt? Wie entwickelte sich im selben Zeitraum der durchschnittliche Verbleib im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) bzw. des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG)?  4. Wie entwickelte sich die Höhe des durchschnittlichen Zahlungsanspruchs von Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB III bzw. AFG in den vergangenen 25 Jahren real und nominal gemessen an der Kaufkraft?  5. Wie viele Arbeitslose im Rechtskreis des SGB III hatten aufgrund geringer Zahlungsansprüche einen ergänzenden Anspruch auf SGB II bzw. Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (bitte sowohl Anzahl als auch Anteil an allen Arbeitslosen ausweisen und Daten für die letzten 25 Jahre angeben)?  6. Wie hat sich die Armutsquote von Arbeitslosen in Deutschland in den vergangenen 25 Jahren entwickelt (bitte jeweils Anzahl und Anteil angeben sowie nach Geschlecht und Ost/West differenzieren und Daten im europäischen Vergleich ausweisen)?  7. Wie viele Abgänge erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem SGB-II- Bezug sind in den Jahren 2018 und 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020 jeweils insgesamt sowie einzeln aufgeschlüsselt nach Vermittlung auf Auswahl und Vorschlag in a) Leiharbeit, b) Teilzeit (<20 h/Woche), c) befristeter Beschäftigung, d) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (>20 h/Woche) erfolgt, und wie viele der Abgänge waren nach drei, neun Monaten oder länger wieder im SGB-II-Bezug (bitte sowohl absolute Zahlen als auch Anteile angeben)?  8. Wie viele Neuzugänge in das ALG II gab es seit 2008 jeweils jahresdurchschnittlich aus geringfügiger Beschäftigung bzw. Befristung, Leiharbeit (bitte jährlich und falls möglich nach Beschäftigungsform aufschlüsseln)? Falls dazu keine Daten vorliegen, warum werden diese nicht erhoben (bitte begründen)?  9. Wie entwickelte sich in den vergangenen 15 Jahren im jeweiligen Jahresverlauf die Anzahl und der Anteil von a) geringfügig Beschäftigten, b) sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Teilzeit- und Vollzeit differenzieren), die niedrige Löhne mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) aufgestockt haben (bitte die zehn Branchen mit dem höchsten Anteil an Personen im ergänzenden ALG-II-Bezug ausweisen)? 10. Wie viel Geld wurde in den vergangenen 15 Jahren jährlich an abhängig Beschäftigte und Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem abhängig Beschäftigten ausbezahlt (bitte sowohl Vollzeit- und Teilzeit sowie geringfügige Beschäftigung einzeln ausweisen und nach Geschlecht differenzieren)? Beschäftigungsentwicklung 11. Wie hat sich in den vergangenen 25 Jahren die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entwickelt (bitte nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit sowie Ost/West differenzieren)? 12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Beschäftigten in einem atypischen Arbeitsverhältnis (Leiharbeit, Teilzeitbeschäftigung <20 h/Woche und befristete Beschäftigungsverhältnisse) in den vergangenen 25 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen und nach Geschlecht sowie Ost/West differenzieren)? 13. Wie haben sich Anzahl und Anteil von Beschäftigten im selben Zeitraum entwickelt, die unterhalb der jeweils geltenden Niedriglohnschwelle (zwei Drittel des Medianlohns) beschäftigt waren (bitte nach Alter, Geschlecht sowie Ost/West differenzieren)? Entwicklung sozialversicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung 14. Wie haben sich die Zahl und der Anteil von geringfügig Beschäftigten in den vergangenen 25 Jahren entwickelt, bitte differenzieren nach a) ausschließlich entgeltgeringfügig Beschäftigten, b) im Nebenjob geringfügig Beschäftigten, c) zeitgeringfügig bzw. kurzfristig Beschäftigten (bitte die jüngsten verfügbaren Daten ausweisen und nach Alter, jeweils vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Geschlecht sowie Ost und West aufschlüsseln)? 15. Wie stellt sich die Situation von Schwarzarbeit bei geringfügiger Beschäftigung nach Einschätzung der Bundesregierung heute dar, mit Blick darauf, dass laut der Studie „Frauen im Minijob“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2012 32 Prozent der befragten Minijobbenden angaben, dies sei sehr verbreitet (S. 60 ff.)? Welche Einnahmen gehen den Sozialversicherungssystemen nach Einschätzung der Bundesregierung durch Schwarzarbeit verloren (bitte jährlich aufschlüsseln)? 16. In welchen zehn Branchen finden sich die meisten sozialversicherungsfreien, kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse (absolut und in Relation zur Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter)? 17. Welche Gemeinsamkeiten haben diese Branchen nach Einschätzung der Bundesregierung darüber hinaus? 18. Wie hoch war 2017, 2018 und 2019 der durchschnittliche Bruttomonatslohn von zeitgeringfügig („kurzfristig“) Beschäftigten (insgesamt und pro Branche)? Wie hoch waren jeweils die durchschnittliche Wochenarbeitszeit und die Beschäftigungsdauer von kurzfristig Beschäftigten (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten angeben)? Falls diese Daten nicht erfasst werden, plant die Bundesregierung, dies zu ändern (bitte begründen)? 19. Wie hoch war 2017, 2018 und 2019 der durchschnittliche Bruttomonatslohn von einkommensgeringfügig Beschäftigten (insgesamt und pro Branche)? Wie hoch waren jeweils die durchschnittliche Wochenarbeitszeit und die Beschäftigungsdauer von kurzfristig Beschäftigten (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten angeben)? Falls diese Daten nicht erfasst werden, plant die Bundesregierung, dies zu ändern (bitte begründen)? 20. Was rechtfertigt nach Auffassung der Bundesregierung die Sozialversicherungsfreiheit kurzfristiger bzw. geringfügiger Beschäftigung? Inwiefern ist das Fehlen eines (eigenen) Schutzbedürfnisses für Personen, die aus ihrer Beschäftigung nicht den Lebensunterhalt bestreiten, ein triftiger Grund mit Blick auf das Solidarprinzip der Sozialversicherungssysteme? Wie lautet die Begründung mit Blick auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung, wo geringfügig Beschäftigte „mit ihren Beiträgen – wenn auch geringe – Leistungsansprüche erwerben [könnten], die in keinem besseren oder schlechteren Äquivalenzverhältnis zu den Beiträgen stünden als Leistungen an andere Versicherte auch“ (vgl. WD 6-3000-040/20, S. 8 f.)? Mindereinnahmen in den Sozialversicherungssystemen 21. Einnahmen in welcher Höhe entgingen nach Schätzung der Bundesregierung den Sozialversicherungen (SV) 2017, 2018 und 2019 durch die Sozialversicherungsfreiheit a) kurzfristiger Beschäftigung und b) geringfügiger Beschäftigung, verglichen mit einer vollen Sozialversicherungspflicht? 22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Verluste für die SV- Systeme, die mit unbezahlter Mehrarbeit zu einem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn einhergehen, mit Blick darauf, dass nach Angaben der Bundesregierung Beschäftigte allein im Jahr 2018 knapp 1 1 Milliarde unbezahlte Überstunden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15098) leisteten (für die vergangenen zehn Jahre angeben)? 23. Wie haben sich in den vergangenen 15 Jahren die jährlichen Krankschreibungen aufgrund arbeitsbedingter psychischer Störungen entwickelt (bitte nach Branchen differenzieren und die zehn Branchen mit dem höchsten Anteil an Krankschreibungen einzeln ausweisen)? 24. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Mindereinnahmen der Sozialversicherung, die mit der gesetzeswidrigen Vorenthaltung des Mindestlohns einhergehen, mit Blick darauf, dass das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung davon ausgeht, dass 2,4 Millionen Beschäftigte im Jahr 2017 unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns entlohnt wurden (DIW Wochenbericht 28/2019)? 25. Welche Mehreinnahmen in der Sozialversicherung würden mit einer Erhöhung des Mindestlohns von aktuell 9,35 Euro auf a) 12 Euro, b) 13 Euro, c) 14 Euro pro Stunde einhergehen? 26. In welcher Höhe wurden Arbeitnehmer bei der dreimaligen Senkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung innerhalb dieser Legislaturperiode durchschnittlich monatlich entlastet (bitte anhand der jeweils geltenden Brutto-Medianlöhne sowie der Niedriglohnschwelle angeben)? Wie hoch fallen insgesamt die Mindereinnahmen in der Arbeitslosenversicherung durch diese Beitragssenkungen aus? Zukunft der sozialen Sicherungssysteme 27. Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngst erfolgten Senkungen der Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung im Licht der aktuellen Krise und der realistischen Einschätzung, dass die Rücklagen der BA nicht ausreichen und Steuerzuschüsse notwendig werden? 28. Hält die Bundesregierung die Entscheidung, den Unternehmen bei Kurzarbeit die vollen Sozialversicherungsbeiträge zurückzuerstatten, angesichts der nun leeren Kassen und zukünftig notwendigen Steuerzuschüsse weiterhin für richtig – auch angesichts des noch anstehenden Transformationsprozesses (bitte begründen)? Mit Zuschüssen aus Steuermitteln in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung für die einzelnen Sozialversicherungszweige? 29. Wie viele Betrugsfälle beim Kurzarbeitergeld wurden 2009/2010 festgestellt, und wie viele Fälle wurden geahndet (bitte Anzahl und Anteil ausweisen)? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld seitens der Unternehmen angesichts der Anfang März beschlossenen deutlichen Erleichterung beim Bezug des Kurzarbeitergeldes und einiger bereits bestehender Betrugsfälle–? 30. Plant die Bundesregierung, Arbeitgeber nach der Krise stärker zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme heranziehen? Falls ja, in welcher Form, falls nein, warum nicht? 31. Wie begründet die Bundesregierung die nun im Konjunkturpaket beschlossene Deckelung der Sozialbeiträge im Rahmen der Sozialgarantie 2021 auch im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme? 32. Was plant die Bundesregierung zur Stärkung der Tarifbindung mit Blick darauf, dass laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) den Sozialversicherungen jedes Jahr rund 24,8 Milliarden Euro Beiträge durch Tarifflucht und Lohndumping entgehen (www.dgb.de/zukunftsdialog/tarif/ tariffluchtatlas; bitte begründen)? Berlin, den 2. Juli 2020 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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