Das Bündnis für moderne Mobilität unter der Berücksichtigung des Sonderberichts „Nachhaltige urbane Mobilität in der EU“ des Europäischen Rechnungshofs
der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Oliver Krischer, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bündnis für moderne Mobilität ist als Zusammenschluss zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenvertretern im Herbst 2019 gegründet worden. Seither hat das Bündnis, nach Kenntnis der Fragestellenden, zwei Mal getagt. Hierbei wurden neben der Konstituierung des Bündnisses zum einen die Zielsetzung des Zusammenschlusses klarer definiert sowie die Mitglieder des Bündnisses benannt und andererseits eine Themenliste erarbeitet, die festlegt, worin die inhaltliche Arbeit bestehen soll (vgl. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/buendnis-fuer-moderne-mobilitaet.html).
Des Weiteren hat der Europäische Rechnungshof im Frühling 2020 einen Sonderbericht (Nummer 6/2020) über nachhaltige urbane Mobilität in der EU herausgegeben. Die Teilüberschrift „Ohne das Engagement der Mitgliedstaaten sind keine wesentlichen Verbesserungen möglich“ lässt darauf schließen, dass bis dato noch keine wesentlichen Fortschritte im Bereich der nachhaltigen urbanen Mobilität erreicht werden konnten. Obwohl die EU Kommission in ihrem Paket zur Mobilität in der Stadt rund 13 Mrd. Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 für umweltfreundlichen Stadtverkehr zur Verfügung stellte, kommt der Europäische Rechnungshof in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass unter anderem der innerstädtische Autoverkehr nicht signifikant zurückgegangen ist und sich die Luftqualitätsindikatoren nur geringfügig verbessert haben und die Treibhausgasemissionen durch den Straßenverkehr sogar stetig gestiegen sind. Insbesondere moniert der Europäische Rechnungshof den fehlenden gesetzlichen Zwang in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität.
In ihrem Ressortbericht (Berichtsbogen gemäß Anlage zu § 6 Absatz 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union [EUZBBG] und Nummer II.3 der Anlage zu § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union [EUZBLG]) verweist die Bundesregierung, konfrontiert mit den Aussagen des Europäischen Rechnungshofs, auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen im Hinblick auf das Thema.
Im Rahmen der 77. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am 17. Juni 2020 sagte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Nachfrage, dass sich auch das Bündnis für moderne Mobilität mit dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs befassen würde.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Wurde der Bericht des Europäischen Rechnungshofs (Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nummer 6/2020 – Nachhaltige urbane Mobilität in der EU: Ohne das Engagement der Mitgliedstaaten sind keine wesentlichen Verbesserungen möglich –) bereits mit den Teilnehmenden des Bündnisses für moderne Mobilität besprochen, und was waren die Ergebnisse dieser Konsultation? Wenn nein, warum nicht, und wann ist eine Konsultation geplant?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für Deutschland aus dem Bericht des europäischen Rechnungshofs allgemein, und welche Aufgaben ergeben sich hieraus nach Ansicht der Bundesregierung für das Bündnis moderne Mobilität?
Plant die Bundesregierung die verpflichtende Einführung von sogenannten Nachhaltigkeitsplänen für städtische Mobilität (SUMPs), so wie es der Europäische Rechnungshof vorschlägt? Wenn nein, warum nicht, und welche Ansicht vertreten dazu die verschiedenen Teilnehmenden des Bündnisses für moderne Mobilität?
Was wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Bundesebene unternehmen, um die schlechten Ergebnisse des Rechnungshofberichts für die deutschen Städte zu verbessern, bzw. was plant das Bündnis für moderne Mobilität gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium, um bei kommenden Berichten des Europäischen Rechnungshofs zu diesem Thema besser abzuschneiden?
In welcher Höhe hat Deutschland aus den zur Verfügung stehenden europäischen Fonds (Europäischer Struktur- und Investitionsfonds und über die Fazilität „Connecting Europe“) in der letzten Förderperiode Mittel für den Bereich Verkehr für urbane Mobilität abgerufen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Für welche Projekte wurden diese Mittel konkret eingesetzt (bitte genau auflisten)?
Welche Daten stellt Deutschland der europäischen Kommission (KOM) zur Verfügung, um die Fortschritte für einen nachhaltigen urbanen Verkehr zu dokumentieren?
Wie oft hat das Bündnis für moderne Mobilität mittlerweile getagt?
Welche Themen der Themenliste (Parken, Ausbau von Infrastruktur für alternative Antriebe, Rad- und Fußverkehr, innerörtliche Geschwindigkeit und Vision Zero, digitale Vernetzung des öffentlichen Verkehrs sowie intermodale Vernetzung und Vereinheitlichung und Vereinfachung von Prozessen bei Fördervorhaben) wurden innerhalb des Bündnisses für moderne Mobilität bereits besprochen, und mit welchem Ergebnis bearbeitet (bitte einzeln nach Themen die Ergebnisse auflisten), und wie sieht der Zeitplan für die Themen aus, die ggf. noch nicht bearbeitet wurden?
Welche Vorhaben, die sich aus dem Bündnis für moderne Mobilität ergeben, plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen?