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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Bilanz des Irak-Krieges und der deutschen Unterstützung

Bilanz des Irak-Kriegs von 2003, Schlussfolgerungen hinsichtlich der Kriegsrechtfertigungsgründe, der Kriegsfolgen und der völkerrechtlichen Legitimation, Präventivkrieg, NATO-Vertrag, irakische Massenvernichtungswaffen, geheimdienstliche Aufklärung, Kriegsopfer und -schäden, Unterrichtung des Deutschen Bundestages, deutsche Unterstützungsleistungen, VN-Sanktionspolitik gegenüber dem Irak, Versorgung der Bevölkerung, Kindersterblichkeit, Wiederaufbau, soziale Lage, innerirakischer Versöhnungsprozess<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/169012. 05. 2010

Bilanz des Irak-Krieges und der deutschen Unterstützung

der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Stefan Liebich, Katrin Werner, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vor sieben Jahren erfolgte der Angriff auf den Irak durch die Streitkräfte USA, des Vereinigten Königreichs und verbündeter Staaten in der sogenannten Koalition der Willigen ohne Beschluss der Vereinten Nationen und verfügte somit über keine völkerrechtliche Legitimation. Die damalige deutsche Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder lehnte eine Entsendung der Bundeswehr in den Irak ab. Dennoch gewährte sie den kriegführenden Staaten weitreichende Unterstützung. Die Bundesregierung gestattete den USA und Großbritannien ungehinderte Überflugs- und Transitrechte im Bundesgebiet bzw. dem deutschen Luftraum. Sie entsandte Bundeswehrspürpanzer des Typs „Fuchs“ nach Kuwait und ließ deutsche Besatzungsmitglieder an Bord der AWACS-Aufklärungsflugzeuge (AWACS – Airborne Early Warning and Control System) zur Ausspähung des irakischen Luftraums zu.

Eine Bilanz des Krieges gegen den Irak liegt bis heute nicht vor. Eine Bilanz muss auch die deutsche logistische Hilfe für die USA und Großbritannien in Hinblick auf ihre völkerrechtliche Rechtmäßigkeit berücksichtigen.

Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland haben unsere europäischen Nachbarn Großbritannien und Niederlande eigene Untersuchungskommissionen in ihren Parlamenten eingesetzt, um das Kapitel Irak-Krieg aufzuarbeiten.

Offiziell wurde der Krieg von den USA und dem Vereinigten Königreich damit begründet, dass es primär darum ginge, die Gefahr von Massenvernichtungswaffen in irakischem Besitz zu beseitigen. Überdies sei der Irak ein Stützpunkt des internationalen islamischen Terrorismus, deshalb sei der Krieg gegen den Irak auch ein Teil des „Krieges gegen den Terror“.

Der Verlauf des Krieges brachte die Wahrheit zutage: Der Irak besaß zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Massenvernichtungswaffen mehr. Die Bestände, über die der Irak ehemals verfügte, waren entsprechend den UNO-Anforderungen bereits viele Jahre zuvor vernichtet worden. Ebenso haltlos war die Behauptung bezüglich der Unterstützung des islamischen Terrrorismus.

Die Bilanz des Krieges fällt katastrophal aus. Der Krieg hat das Land in seiner Entwicklung entscheidend und auf lange Zeit zurückgeworfen. Er hat die kulturellen Grundfesten und das institutionelle Gefüge der irakischen Gesellschaft zutiefst erschüttert, Ansätze zu ökonomischer Eigenständigkeit zerstört, und die ethnischen und religiösen Risse in der Gesellschaft vertieft.

Millionen Irakerinnen und Iraker verfügen heute über keine ausreichende und ausgewogene Lebensmittelversorgung, haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, 28 Prozent der Kinder sind unterernährt. Über acht Millionen Menschen im Irak sind heute von prekären Lebensbedingungen und Armut betroffen. Insbesondere Frauen sind die Verliererinnen im Nachkriegsirak. Ihnen geht es wirtschaftlich immer schlechter, ihre Bewegungsfreiheit wird aufgrund von Gewalt und gesellschaftlicher Stigmatisierung zunehmend eingeschränkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Bilanz des Irak-Kriegs von 2003 zieht die Bundesregierung?

2

Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus dem Irak-Krieg hinsichtlich der Art und des Umfangs deutscher Unterstützungsmaßnahmen für die Kriegsführung der USA und Großbritanniens gegen den Irak?

3

Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Bilanz des Irak- Krieges auch hinsichtlich ihrer indirekten bzw. mittelbaren Kriegsbeteiligung vorlegen (bitte begründen)?

4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Irak-Krieg hinsichtlich der Kriegsrechtfertigungsgründe, der Kriegsfolgen und der völkerrechtlichen Legitimation des Krieges?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht den Umstand, dass die USA und Großbritannien den Krieg gegen den Irak ohne völkerrechtliche Legitimation durch einen Beschluss des Weltsicherheitsrates der Vereinten Nationen geführt haben?

b) Haben sich die USA und Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung gemäß Artikel 51 der UN-Charta auf ein Recht auf Selbstverteidigung berufen können?

c) Bestanden nach Ansicht der Bundesregierung völkerrechtliche Rechtfertigungsgründe für den Militärschlag der USA gegen den Irak, die eine Ausnahme vom UN-Gewaltmonopol hätten begründen können, und welche waren dies nach Ansicht der Bundesregierung?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung das Konzept eines präventiven Krieges des NATO-Partners USA hinsichtlich seiner völkerrechtlichen Konformität mit Artikel 51 der UN-Charta?

e) Lässt nach Ansicht der Bundesregierung der NATO-Vertrag von 1949 die Führung eines Präventivkrieges zu?

f) Wie beurteilt die Bundesregierung die UN-Resolution 1441 hinsichtlich ihrer Rechtsgrundlage und Angemessenheit dafür, dass einzelne Staaten wie die USA und Großbritannien einen präventiven Militärschlag gegen den Irak führten, um im Inneren einen Regimewechsel zu erzwingen, mit Blick darauf, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, nach Kriegsbeginn am 20. März 2003 in ihrer damaligen Funktion als Parteivorsitzende der CDU den amerikanisch-britischen Angriff auf den Irak ausdrücklich verteidigte und ihn als unumgängliche Schadensbegrenzung (FAZ.NET, 27. März 2003) bezeichnete, der ehemalige Kanzlerkandidat der CDU/CSU, Edmund Stoiber, in einem Zeit-Interview sagte, der Krieg sei völkerrechtlich vertretbar und die Spitze der CDU/CSU- Bundestagsfraktion in einem gemeinsamen Positionspapier („Argumente im Hinblick auf den Irak“) darauf hinwies, dass Saddam Hussein erhebliche Verletzungen der UN-Resolution 1441 begangen habe und erkennen ließ, dass dies als Kriegsgrund hinreichend sei?

g) Wie beurteilt die Bundesregierung die Haltung der damaligen Oppositionsführerin und heutigen Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, die, die Position der USA übernehmend, forderte, dass Saddam Hussein binnen 48 Stunden den Irak zu verlassen habe?

h) Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage lässt sich eine solche Forderung nach Auffassung der Bundesregierung begründen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erkenntnisse und Aussagen von Geheimdienstberichten der USA und Großbritanniens im Vorfeld des Krieges, die die Behauptung aufstellten, dass der Irak über Massenvernichtungswaffen verfüge, aber nach Hans Blix, dem früheren Chef-Waffeninspekteur der Vereinten Nationen (auf einer Veranstaltung in Berlin, www.netzeitung.de, 17. Februar 2004), es oft dubiose Quellen waren, auf die sie sich stützten und die Entscheidung, wegen der Gefährdung durch irakische Massenvernichtungswaffen in den Krieg zu ziehen, „ein Versagen sowohl der Geheimdienste, als auch politischer Entscheidungsträger“ war, wobei laut Hans Blix es in der UNSCOM (United Nations Special Commission), der Inspektorenmission, die bis 1998 im Irak arbeitete, Geheimdienstler gab, die ihr Mandat missbrauchten, um militärische Ziele auszukundschaften?

a) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich des Versagens geheimdienstlicher Aufklärung im Zusammenhang mit den behaupteten Massenvernichtungswaffen im Irak?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung den zwischenzeitlich nachgewiesenen Umstand, dass US-amerikanische Geheimdienste gezielt Fakten manipuliert und Kriegsgründe konstruiert haben, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Manipulationen zur völkerrechtlichen Legitimierung des Irak-Kriegs?

c) Wie gedenkt die Bundesregierung dazu beizutragen, dass eine nachrichtendienstliche Durchdringung von UN-Missionen, die die Autorität der UNO untergraben, in Zukunft besser ausgeschlossen werden können?

d) Aus welchen Quellen bezog die Bundesregierung ihre Informationen über den Irak?

e) Stützten die BND (Bundesnachrichtendienst)-Berichte die Behauptung der US-amerikanischen Geheimdienste, der Irak besäße Massenvernichtungswaffen oder widerlegten sie diese stattdessen?

f) Lagen der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt Berichte der zuständigen Dienste vor, aus denen hervorging, dass der Irak im Besitz von B- und C-Waffen und von Trägersystemen sei?

g) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich der Arbeit des BND, um solche Fehlinformationen künftig auszuschließen?

h) Ließen diese Berichte deutscher und ausländischer Nachrichtendienste auch die Schlussfolgerung zu, dass der Irak zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr über Massenvernichtungswaffen verfügte?

6

Hatten das Parlament und die Fraktionen der damaligen Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP Einblick in die nachrichtendienstlichen Berichte über Massenvernichtungswaffen im Irak, und um welche Berichte handelte es sich dabei (bitte die Berichte auflisten)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die damaligen Aussagen der CDU-Politiker Dr. Wolfgang Schäuble, damaliger stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Friedbert Pflüger, damaliger außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Christian Schmidt, damaliger verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die davon sprachen, „dass der Irak im Besitz von B- und C-Waffen und von Trägersystemen ist“?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, von welchen zuständigen Diensten die Arbeitsgruppen der CDU/CSU-Fraktion damals wiederholt unterrichtet worden waren?

7

Wie bewertet die heutige Bundesregierung die Entscheidung der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder, den USA und Großbritannien ungehinderte Überflugs- und Transitrechte im Bundesgebiet bzw. dem deutschen Luftraum, die Entsendung von Bundeswehrspürpanzern des Typs „Fuchs“ nach Kuwait und die Entsendung deutscher Besatzungsmitglieder an Bord der AWACS-Aufklärungsflugzeuge zur Ausspähung des irakischen Luftraums zu gewähren?

a) Auf welchen Passus des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und des Aufenthaltsvertrages in der Bundesrepublik Deutschland beruft sich die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung, den NATO-Partnern USA und Großbritannien Unterstützungsleistungen während des Irak-Krieges gewähren zu müssen und das vor dem Hintergrund, dass nachgewiesen wurde, dass zwei BND-Agenten den USA kriegswichtige Informationen aus Bagdad lieferten und die deutsche Bundesregierung diese Unterstützungsleistung mit dem Hinweis auf geltende Verträge mit der NATO, dem NATO-Truppenstatut, dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und dem Aufenthaltsvertrag für die Bundesrepublik Deutschland begründete?

b) Warum wurde vom Recht auf Verweigerung laut NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen nicht Gebrauch gemacht?

c) Wenn nicht auf Grundlage dieser genannten Vertragsbindungen, auf welcher anderen vertraglichen Grundlage fanden diese Unterstützungsleistungen Deutschlands während des Irak-Krieges statt?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die präventive Kriegsführung der USA und Großbritanniens gegen den Irak hinsichtlich der geltenden Bestimmungen des bestehenden NATO-Vertrages, wonach sich die Signatarstaaten in Übereinstimmung mit der UN-Charta dazu verpflichtet haben, Streitfälle und Konflikte im internationalen Staatensystem gewaltfrei zu regeln?

a) Lag nach Auffassung der Bundesregierung im Falle des Irak-Kriegs eine Beistandsverpflichtung vor, die nach Artikel 5 des NATO-Vertrages zum Zweck der kollektiven Selbstverteidigung ausgelöst werden könnte, und falls ja, worin bestand nach Auffassung der Bundesregierung das erhebliche Gefährdungspotential, das vom Irak für die kollektive Sicherheit der NATO-Staaten ausgegangen sein soll?

b) Stellt nach Auffassung der Bundesregierung der US-Angriff auf den Irak einen Bruch des NATO-Vertrages dar, der das Handeln der NATO auf die Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen festlegt (bitte begründen)?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des damaligen verteidigungspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Schmidt, der zu dem Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Maschinen, die den irakischen Luftraum während des Irak-Krieges überwachten, mit einem Kampfeinsatz gleichsetzte?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005, das auf die fehlende Rechtsgrundlage für die deutsche Unterstützung hinwies und sich ausführlich zur Frage der Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges in Hinblick einer deutschen Beteiligung an einen völkerrechtswidrigen Krieg äußerte?

e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere aus jenem Teil des Urteilspruchs, der darauf hinweist, dass weder der NATO-Vertrag noch andere völkerrechtliche Verträge die Bundesregierung dazu verpflichten können, unterstützende Handlungen für die kriegführenden NATO-Partner durchzuführen (Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005 BVerwG 2 WD 12.04)?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die deutsche Unterstützung für den Irak-Krieg der USA hinsichtlich einer Verletzung des Zwei-plus-Vier-Vertrages zwischen beiden deutschen Staaten und den vier Alliierten des Zweiten Weltkrieges, USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich, der bekräftigt, „dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird“?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des früheren deutschen UN- Diplomaten Hans Christoph von Sponeck, der über die UN- Sanktionspolitik gegenüber dem Irak sagte: „Wenn zukünftig die Geschichte der internationalen Sanktionspolitik erforscht wird, taucht sicher immer wieder die Frage auf, wie im Fall Iraks eine völkerrechtliche, ethische und menschliche Fehlentscheidung des UN-Sicherheitsrats so lange aufrecht erhalten werden konnte und warum die Europäische Gemeinschaft und die Bundesrepublik Deutschland sich nicht aktiver für eine dem Völkerrecht entsprechende, humane Irak- Politik eingesetzt haben. Das Leiden der irakischen Bevölkerung und die Missachtung bestehenden Rechts durch den Sicherheitsrat wären Grund genug für einen neuen Ansatz in der Irak-Politik gewesen.“

a) Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Auswirkungen der UN-Sanktionspolitik von 1991 bis 2003 auf die Lage der irakischen Zivilbevölkerung vor dem Hintergrund, dass das wirtschaftliche Embargo im Wesentlichen nicht das Regime Saddam Husseins, sondern vorwiegend und mit aller Härte die Schwächsten der irakischen Gesellschaft traf?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung aus Sicht der heutigen Erkenntnisse deutsches Handeln und das der Europäischen Union (EU) während der über zehnjährigen Sanktionspolitik der UN gegenüber dem Irak?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung heute das Programm „Brot für Öl“, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Bewertung?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Versorgungslage der irakischen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln während der Sanktionsjahre 1991 bis 2003?

e) Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die medizinische Versorgung der irakischen Bevölkerung während der Sanktionszeit?

f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der UNICEF- Untersuchung aus dem Jahr 2000 zur Kinder- und Müttersterblichkeit, wonach als Folge des Embargos über 500 000 irakische Kinder starben?

g) Kann die Bundesregierung die Angaben von UNICEF im Wesentlichen bestätigen, oder lagen der Bundesregierung andere Informationen mit anderen Zahlenangaben vor, und welche Opferzahlen werden darin genannt?

h) Weshalb hat sich die Bundesregierung nicht für eine Aufhebung der Sanktionsmaßnahmen eingesetzt?

i) Welche politischen Vorstellungen hatte die Bundesregierung, um eine humanitäre Katastrophe im Irak zu verhindern?

11

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Gesamtzahl der Kriegsopfer im Irak vor, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Opfer des militärischen Angriffs auf den Irak (bitte Angaben, wenn möglich nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?

12

Wie hoch belaufen sich die Opfer aus der darauffolgenden Besatzung des Irak durch die USA und Großbritannien (bitte Angaben, wenn möglich nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?

13

Wie hoch ist die Kindersterblichkeit im heutigen Irak (bitte Angaben, wenn möglich nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?

14

Sind der Bundesregierung Zahlen über Tod und Missbildungen von Kindern infolge von Strahlenschäden durch angereichertes Uran, das während der beiden Kriege 1991 und 2003 eingesetzt wurde, bekannt (bitte konkrete Fallzahlen auflisten und nach Geschlecht aufschlüsseln)?

15

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Binnenflüchtlinge im Irak?

16

Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der irakischen Flüchtlinge in Syrien und Jordanien ein?

17

Wie hoch belaufen sich die Kosten der Kriegsschäden im Irak?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die soziale Lage im Irak insgesamt, und wie hoch ist die Zahl der Armutsbevölkerung (bitte Angaben, wenn möglich nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des Wiederaufbaus der kriegszerstörten Infrastruktur in den Städten, die Versorgungssituation der Bevölkerung mit Strom, sauberem Wasser, Nahrungsmitteln und medizinischer Hilfe?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Frauen im Nachkriegsirak?

21

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum Wiederaufbau des Irak, zur Überwindung von Armut und Hunger und zur Bekämpfung der Korruption mit der Irakischen Regierung verabredet?

a) Welche Maßnahmen sind mit deutscher Unterstützung im Irak eingeleitet worden, um die Grundversorgung der Menschen mit Trinkwasser, Hygieneeinrichtungen, Nahrungsmitteln zu gewährleisten?

b) Hat die Bundesregierung auf internationalen Treffen der Geberländer und in den bilateralen Beziehungen zu der amtierenden irakischen Regierung die mangelnden Fortschritte im Wiederaufbau des Irak thematisiert, und mit welchem Ergebnis?

c) Hat die Bundesregierung Syrien Unterstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik angeboten, und wie war die Reaktion der syrischen Regierung?

d) Wie hoch belaufen sich die aktuellen Altschulden des Irak gegenüber Deutschland?

e) Ist die Bundesregierung bereit, diese Altschulden ganz oder teilweise zu erlassen?

f) Unterstützt die Bundesregierung die umfassende Privatisierung des staatlichen Sektors der irakischen Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Erdölindustrie?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung das Funktionieren der staatlichen Institutionen im Nachkriegsirak?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Menschenrechtslage im Irak?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Frauen hinsichtlich ihrer Bewegungsfreiheit, Gewalterfahrungen und ihrer sozialen Stellung in der irakischen Nachkriegsgesellschaft, und thematisiert sie die Situation der Frauen in ihren bilateralen Gesprächen und Verhandlungen mit der irakischen Regierung?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Lage der Homosexuellen und anderer sexueller Minderheiten im Irak?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung den rechtsstaatlichen Charakter von Gerichtsurteilen im Irak?

e) Liegen der Bundesregierung Angaben über die Zahl von vollstreckten Todesurteilen im Irak vor?

f) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Vollstreckung der Todesstrafe im Irak ein?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des innerirakischen Versöhnungsprozesses?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der irakischen Opfer von ethnisch und religiös motivierten Auseinandersetzungen in den Jahren 2003 bis 2009?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Sicherheitslage in und die Auseinandersetzungen um die administrative Zugehörigkeit der Stadt Kirkuk?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluss von 511 Kandidatinnen für die Parlamentswahl im März 2010 aufgrund angeblicher Nähe zur früheren Baath-Partei?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der sunnitischen und anderer Minderheiten im Irak?

e) Wie hoch ist der Anteil von Sunniten und Schiiten in der neuen irakischen Armee und Polizei?

f) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Kritik aus der sunnitischen Bevölkerung vor, wonach Armee und Polizei Sunnitinnen und Sunniten gegenüber überproportional zur Gewaltanwendung neigen würden?

Berlin, den 12. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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