Weitere Verzögerung des NATO-Drohnenprogramms in Sigonella/Sizilien
der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die NATO stationiert im Programm „Alliance Ground Surveillance“ (AGS) fünf hoch fliegende Drohnen des Typs „Global Hawk“ auf dem Stützpunkt der italienischen Luftwaffe in Sigonella/Sizilien. Im NATO-AGS firmieren die unbemannten Luftfahrzeuge als „Phoenix“. Mit einer Flughöhe von 18 Kilometern und einem Gewicht von 15 Tonnen befördern sie rund 1,4 Tonnen Nutzlast. Zur Ausrüstung gehört ein MP-RTIP-Radar von Northrop Grumman mit Bewegtzielanzeige, Radar mit synthetischer Apertur, Luftraumverfolgung, geführter Suche und hochauflösendem Bodenradar („NATO begins Phoenix familiarisation and training flights“, www.janes.com vom 5. Juni 2020).
Die Überführung der ersten beiden Luftfahrzeuge durch die Herstellerfirma Northrop Grumman erfolgte im November und Dezember 2019 und damit über drei Jahre später als geplant (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/8411; siehe auch https://ac.nato.int/archive/2019/page87504618.aspx). Zu den Gründen schreibt die Bundesregierung von „Verzögerungen bei der Durchführung von Testflügen“ in den USA. Alle weiteren „Global Hawk“ sollten „kurz darauf im Jahr 2019 übergeben werden“, zuletzt nannte die Bundesregierung den Zeitraum „voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020“. Dieser Zeitpunkt ist mittlerweile auf den „Sommer 2020“ verschoben worden (Antwort auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 2. Juni 2020 auf Bundestagsdrucksache 19/20197). Hierzu verweist die Bundesregierung auf die „umfangreichen Arbeiten zur Erteilung der Musterzulassung“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/16171). Diese wurde schließlich am 25. Oktober 2019 erteilt.
Auch der Abschluss der auf drei Monate veranschlagten Test- und Nachweisführung, der für das erste Quartal 2020 geplant ist, verzögert sich (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/16171). Erst nach diesen Testflügen erfolgt die endgültige Übergabe der einzelnen Drohnen an die NATO.
Die Bundesregierung weiß von einem „industrieseitige[n] Verifikationsflug“ der „Global Hawk“, die für die NATO das Rufzeichen „MAGMA“ trägt. Deutsche Soldatinnen und Soldaten waren daran im Rahmen ihrer Zugehörigkeit zur NATO AGS Force beteiligt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/19061). Über die hierzu von italienischen Behörden zugewiesenen Trainingslufträume ist dem Bundesministerium der Verteidigung nach eigener Aussage aber nichts bekannt. Auch Flugbeschränkungsgebiete für militärische Drohnenflüge kennt die Bundesregierung angeblich nicht (Antwort auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 2. Juni 2020 auf Bundestagsdrucksache 19/20197). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist dies nicht nachvollziehbar. Die Bundeswehr plant, insgesamt 129 Dienstposten, davon 122 Dienstposten in Sigonella/Italien, zu besetzen. Hierzu gehören auch Pilotinnen und Piloten für die „Global Hawk“. Jeweils eine „Global Hawk“ darf zukünftig in einem von der Bundesregierung eingerichteten Korridor zur Ostsee fliegen und von dort nach Sigonella zurückkehren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Inwiefern ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch für die noch ausstehenden Drohnen des NATO-AGS „Verzögerungen bei der Durchführung von Testflügen“ in den USA (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/8411), und in welchen Monaten des Jahres 2020 soll nach derzeitigem Stand die Überführung der noch fehlenden „Global Hawk“ an die NATO erfolgen?
Wann soll die Test- und Nachweisführung nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand für alle fünf „Global Hawk“ abgeschlossen sein?
a) Wie lange dauert die Test- und Nachweisführung für die einzelnen „Global Hawk“ im Regelfall?
b) Inwiefern verkürzt sich diese Zeit nach den Flügen der ersten beiden, bereits ausgelieferten Drohnen für die noch fehlenden Exemplare?
c) Wann sollen die „Global Hawk“ nach Kenntnis der Bundesregierung ein Lufttüchtigkeitszertifikat erhalten?
Mit welchen Tätigkeiten (etwa Stabsfunktionen, Flugmanagement, technische Erprobungen, Luftraumordnung, Flugbetriebsaufgaben, technischlogistische Aufgaben, Datenanalyse) waren oder sind deutsche Soldatinnen und Soldaten an der Test- und Nachweisführung im Rahmen ihrer Zugehörigkeit zur NATO AGS Force beteiligt?
a) Wo erfolgten die Flüge, an denen die Bundeswehr beteiligt ist (bitte sofern möglich die Koordinaten oder wenigstens eine ungefähre Bezeichnung angeben)?
b) Welche ICAO-Codes (ICAO = Internationale Zivilluftfahrtorganisation) tragen die für die NATO fliegenden „Global Hawk“?
Wie viele Dienstposten hat die Bundeswehr bereits in Sigonella besetzt, und inwiefern gehören hierzu auch Pilotinnen und Piloten für die „Global Hawk?
Wie viele Pilotinnen und Piloten der Bundeswehr sollen die „Global Hawk“ nach derzeitigem Stand im NATO-AGS fliegen?
Welche Einschränkungen enthält die Musterzulassung für die „Global Hawk“ nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des Betriebes in italienischen Lufträumen, und falls die Bundesregierung hierzu keine Kenntnis hat, wird die Musterzulassung den für die „Global Hawk“ zuständigen Bundeswehrangehörigen, insbesondere den Pilotinnen und Piloten, also nicht bekannt gemacht?
a) Handelt es sich um eine endgültige oder um eine vorübergehende Musterzulassung?
b) Mit welchen Einschränkungen können die „Global Hawk“ der NATO gemäß den Vorgaben italienischer Luftfahrtbehörden auch über Land geflogen werden?
Aus welchem Grund sind dem Bundesministerium der Verteidigung trotz seiner Beteiligung an den Flügen keine von italienischen Behörden zugewiesenen Trainingslufträume oder Flugbeschränkungsgebiete bekannt?
Was ergaben die andauernden und damit ebenfalls um ein Jahr verspäteten Prüfungen der „NATO Supply and Procurement Agency“ zur Verwendung von Teilen der deutschen Drohne „Euro Hawk“ bzw. zweier Bodenstationen im Rahmen des NATO-AGS-Programms für die Materialerhaltung, die ansonsten zur Verschrottung freigegeben würden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/8411,), und falls diese nicht abgeschlossen sind, für wann ist dies anvisiert?
Aus welchen Komponenten besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das MP-RTIP-Radar (Multi-Platform Radar Technology Insertion Program) der „Global Hawk“, und über welche Auflösung verfügen das Radar mit synthetischer Apertur (SAR) und das hochauflösende Bodenradar?
Ist geplant, dass die „Global Hawk“ des NATO-AGS zukünftig auch in Deutschland starten und landen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/16171)?
a) Welche Flugplätze kommen nach gegenwärtigem Stand hierfür infrage, und welche weiteren werden entsprechend ausgebaut?
b) Welche Vorkehrungen trifft die Bundeswehr hierfür?
Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung hinsichtlich der Flüge in dem von der Bundesregierung eingerichteten Korridor (Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/16171), aber auch für etwaige zukünftige Starts und Landungen in Deutschland an die Musterzulassung und das Lufttüchtigkeitszertifikat der NATO-Drohnen?
Welche Änderungen ergeben sich durch die Verlängerung der Laufzeit um „rund drei Jahre“ für den deutschen finanziellen Beitrag im NATO-AGS (Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/16171)?
Werden die Verhandlungen der NATO mit Großbritannien und Frankreich über Art und Umfang einer „Beistellung nationaler Systeme“ („contribution in kind“) für das NATO-AGS nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt weitergeführt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/8411)?