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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Militärische Provokationen der Türkei im Mittelmeer

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2136930.07.2020

Militärische Provokationen der Türkei im Mittelmeer

der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Evrim Helin Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 27. November 2019 haben die Türkei und die sogenannte Tripolis-Regierung in Libyen ein „Memorandum of Understanding“ (MoU) über die Abgrenzung ihrer Seegebiete bzw. maritimen Interessenssphären im Mittelmeer abgeschlossen. Das in Istanbul vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und dem libyschen Ministerpräsidenten Fayez al-Sarraj ohne Einvernehmen der Anrainerstaaten Zypern, Griechenland und Ägypten unterzeichnete Abkommen bezeichnet ein rund 460 000 qkm großes Meeresgebiet südöstlich der griechischen Insel Kreta und südlich der Inselgruppe der Dodekanes mit Rhodos. Der Europäische Rat hat das MoU in Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2019 als Verletzung souveräner Rechte der Anrainerstaaten und nicht vereinbar mit dem Seevölkerrecht kritisiert (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17662). Die Türkei hat dies, soweit den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt, ignoriert. Ungeachtet der internationalen Kritik und des bestehenden Waffenembargos gegen Libyen schmuggelt die Türkei Berichten zufolge seit letztem Jahr in großem Umfang Waffen nach Tripolis („Libyen-Embargo: EU ruft Nato zu Hilfe“, www.derstandard.de vom 12. Juni 2020; „Trotz UN-Embargo: Türkei schmuggelt Waffen nach Libyen“, WELT vom 4. Juli 2020).

Am 31. März 2020 hat die Europäische Union zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen (VN) gegen Libyen die militärische Krisenmanagementoperation EUNAVFOR MED IRINI gestartet. Am 24. Mai 2020 hatte die in IRINI kreuzende französische Fregatte „Le Courbet“ das unter der Flagge Tansanias fahrende Frachtschiff „Cirkin“, das angeblich den tunesischen Hafen Gabès ansteuerte, um Auskunft über dessen Ladung gebeten, nachdem das Schiff das AIS-Erkennungssignal abgeschaltet und den Schiffsnamen am Rumpf verdeckt hat („Kurz vor dem Feuerbefehl“, FAZ vom 2. Juli 2020). Sofort sollen zwei türkische Fregatten den Frachter begleitet haben, der schließlich im libyschen Misrata amerikanische M-60-Panzer und Hawk-Raketenwerfer sowie aus Syrien stammende Milizen entladen haben soll.

Ein weiterer bekannter Zwischenfall mit dem Schiff ereignete sich am 10. Juni 2020. Die „Cirkin“ gab abermals Gabès als Ziel an und wurde von den türkischen Fregatten „Orucreis“ und „Gökova“ sowie türkischen Jagdflugzeugen begleitet. Zuerst wollte die griechische Fregatte „Spetsai“ als Führungsschiff des IRINI-Einsatzes die „Cirkin“ mit einem Hubschrauber aus der Luft inspizieren, der Kapitän des Frachters soll aber nicht reagiert haben. Stattdessen hätten die türkischen Kriegsschiffe geantwortet und behauptet, die „Cirkin“ habe medizinisches Material geladen, fahre unter ihrem Schutz und genieße „Staatenimmunität“. Auf Anweisung des Operationshauptquartiers von IRINI in Rom drehte die „Spetsai“ ab. Anschließend durchquerte der türkische Konvoi ein Gebiet, in dem die NATO-Operation SEA GUARDIAN unter Beteiligung der Türkei Unterstützungsaufgaben zur Umsetzung des VN-Waffenembargos gegen Libyen übernimmt. Dort nahm die italienische Fregatte „Carabiniere“ erfolglos Kontakt mit der „Cirkin“ auf. Einige Stunden später wollte die französische „Le Courbet“ auf Geheiß des NATO-Marinekommandos die „Cirkin“ zur Ladung befragen, woraufhin sich die türkischen Fregatten vor den Frachter setzten, ihre Maschinengewehrpositionen an Bord bemannten und die „Le Courbet“ dreimal mit ihrem Feuerleitradar erfasst hätten. Anschließend hat die „Cirkin“ ihre Fracht wieder in Misrata entladen.

Nach den beiden Vorfällen begann die Türkei ein militärisches Manöver mit 8 Kriegsschiffen sowie 17 Flugzeugen in libyschen Hoheitsgewässern („Libyen-Embargo: EU ruft Nato zu Hilfe“, www.derstandard.de vom 12. Juni 2020). Die NATO kündigte anschließend an, die EU-Mission IRINI verstärkt in der Verfolgung ihrer Missionsziele zu unterstützen. Hiernach gefragt konnte die Bundesregierung keine Details mitteilen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/20374).

Ende Juni gab die Regierung der Türkei bekannt, dass sie mit dem Bohrschiff „Yavuz“ südwestlich von Zypern nach Gasvorkommen suchen will. Entsprechende Bohrungen erfolgten zuvor weiter östlich in einem Gebiet, das von der zypriotischen Regierung beansprucht wird („Turkey drills in troubled waters“, www.petroleum-economist.com vom 25. Juni 2020). Dagegen hatte der Rat der Europäischen Union am 14. Oktober 2019 mit Schlussfolgerungen Stellung genommen. Einige Wochen später hatten türkische Kriegsschiffe ein israelisches Schiff, das im Rahmen eines israelisch-zyprischen Projekts zur Ausbeutung von Gasvorkommen arbeitete, zum Abdrehen gezwungen („Cyprus plays down Israeli ship eviction from EEZ by Turkey“, www.financialmirror.com vom 16. Dezember 2019).

Mithilfe des MoU mit Libyen erweitert die Türkei ihre hoheitlichen Gebietsansprüche bis auf sechs Seemeilen vor die betroffenen griechischen Inseln (Wissenschaftliche Dienste, Sachstand WD 2 – 3000 – 143/19). An dieser sogenannten „Äquidistanzlinie“ werden reiche Erdgasvorkommen vermutet, durch das Gebiet soll auch eine geplante zypriotisch-israelische Pipeline führen, um Gas nach Griechenland und anderen EU-Mitgliedstaaten zu transportieren („Israel, Greece and Cyprus set to seal €6bn gas pipeline deal“, www.ft.com vom 2. Januar 2020).

Ebenfalls im November 2019 hatte die Türkei ein militärisches Beistandsabkommen mit Libyen geschlossen und mehrere tausend syrische Söldner, Drohnen und Panzer ins Land geschickt. Das Abkommen soll aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller das MoU militärisch absichern und die Türkei in die Nähe libyscher Ölfelder bringen. Mit türkischer Hilfe könnte die Tripolis-Regierung in naher Zukunft den Sturm auf die von der Tobruk-Regierung kontrollierte Stadt Sirte wagen und damit einen Stützpunkt nahe den Anlagen zur Ölförderung im östlichen Sirte-Becken ermöglichen. Dort beutet auch die deutsche Firma Wintershall Dea Ölvorkommen aus (https://wintershalldea.com/de/wo-wir-sind/libyen).

Das MoU mit Libyen hebt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller den 1923 geschlossenen Vertrag von Lausanne, der den Grenzverlauf der Türkei nach osmanischen Gebietsverlusten des 1. Weltkriegs und der Balkankriege festlegt, de facto auf. Auch die Bohrungen werden von der Türkei entsprechend kommentiert: Der türkische Vizepräsident Fuat Oktay beschrieb sie mit den Worten, der Einsatz der „Yavuz“ solle im Mittelmeer „Karten zerreißen“, mit denen die Türkei auf dem Festland „gefangen gehalten wird“ („Turkey drills in troubled waters“, www.petroleum-economist.com vom 25. Juni 2020).

Angeblich hat die Tripolis-Regierung die türkische Erdölgesellschaft TPAO bereits sieben Ölbohrlizenzen und Gasbohrlizenzen erteilt, deren Standort ist aber unbekannt. Auch ist unklar, ob diese von der libyschen nationalen Ölgesellschaft genehmigt wurden.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller haben die von der Türkei verursachten Spannungen im Mittelmeer ein bedenkliches Ausmaß angenommen. Weder die Europäische Union noch die NATO können hierauf angemessen reagieren. Die Vorfälle haben gezeigt, dass die „Libyen-Konferenz“ der Bundesregierung im Januar 2020 in Berlin ins Leere läuft („Was die Türkei in Libyen erreichen will“, www.tagesschau.de vom 18. Januar 2020). Ein großer Fehler war aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, die griechische Regierung nicht in diesen Prozess einzubeziehen („Kurz vor dem Feuerbefehl“, FAZ vom 2. Juli 2020). Griechenland war jedoch bereits im vergangenen Jahr absehbar am meisten von den türkischen Aggressionen betroffen. Die im April 2020 getroffene Entscheidung, Griechenland mit Italien die Führung der EU-Militärmission „Irini“ zu überlassen, verstärkt diese Konfrontation sogar. Die Regierung in Athen hat angekündigt, notfalls auch militärisch auf Provokationen türkischer Kriegsschiffe zu reagieren („Turkey drills in troubled waters“, www.petroleum-economist.com vom 25. Juni 2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Bei welchen Fahrten nach Libyen haben die im Libanon registrierten Schiffe „Bana“ und „Single Eagle“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem vergangenen Jahr Rüstungsgüter aus der Türkei nach Libyen transportiert, und welche deutschen Waffen oder Gerätschaften befanden sich mutmaßlich darunter („Trotz UN-Embargo: Türkei schmuggelt Waffen nach Libyen“, WELT vom 4. Juli 2020)?

2

Was ist der Bundesregierung über einen Vorfall am 24. Mai 2020 bekannt, bei dem das Frachtschiff „Cirkin“ von einer französischen Fregatte im Rahmen der EU-Marinemission IRINI kontrolliert werden sollte (bitte den Ablauf skizzieren)?

a) Welche türkischen luftgehenden oder seegehenden Einheiten hatten das Schiff begleitet?

b) Welche Einheiten von IRINI oder SEA GUARDIAN trafen auf das Schiff?

c) Welchen Auftrag hatten die in den Vorfall verwickelten Einheiten von IRINI oder SEA GUARDIAN (etwa freundliche Annäherung, Flaggenuntersuchung, Inspektion, Durchsuchung), und wie wurde dieser umgesetzt?

d) Hatte die „Cirkin“ die AIS-Transponder ausgeschaltet und auf andere Weise ihre Identität verborgen?

e) Wann und wo hat die „Cirkin“ schließlich in Libyen angelegt, und was ist der Bundesregierung aus der satellitengestützten Beobachtung im Rahmen von IRINI über dessen Ladung bekannt?

f) Wie wurde die „Cirkin“ anschließend von IRINI weiter verfolgt bzw. beobachtet?

g) Welche weiteren Fahrten unternahm das Schiff seit Anfang April 2020, und welche Ladung wurde befördert?

3

Welche weiteren Details sind der Bundesregierung mittlerweile über den Vorfall vom 10. Juni 2020 (Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/20374), bei dem die „Cirkin“ von einer griechischen sowie einer französischen Fregatte im Rahmen der EU-Marinemission IRINI und der NATO-Mission SEA GUARDIAN kontrolliert werden sollte (bitte den Ablauf skizzieren)?

a) Welche türkischen Flugzeuge hatten das Schiff begleitet?

b) Welche Einheiten von IRINI oder SEA GUARDIAN trafen auf das Schiff?

c) Welchen Auftrag hatten die in den Vorfall verwickelten Einheiten von IRINI oder SEA GUARDIAN (etwa freundliche Annäherung, Flaggenuntersuchung, Inspektion, Durchsuchung), und wie wurde dieser umgesetzt?

d) Wurden die türkischen Kriegsschiffe von der französischen „Le Courbet“ mit einem Fahrmanöver bedrängt?

e) Hat die Besatzung der begleitenden türkischen Kriegsschiffe ihre Maschinengewehrpositionen an Bord bemannt und die französische „Le Courbet“ mit ihrem Feuerleitradar erfasst?

f) Wann und wo hat die „Cirkin“ schließlich in Libyen angelegt, und was ist der Bundesregierung aus der satellitengestützten Beobachtung im Rahmen von IRINI über dessen Ladung bekannt?

4

Von wem werden die Vorfälle vom 24. Mai und 10. Juni 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung untersucht, und welche Berichte liegen ihr hierzu vor?

a) Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung im Rahmen von IRI-NI oder SEA GUARDIAN zu der Frage, ob die „Cirkin“ für die Vorfälle vom 24. Mai und 10. Juni 2020 eine „Staatenimmunität“ geltend machen kann, und falls ja, worauf gründete diese?

b) Welche Bemühungen hat die Regierung der Türkei unternommen, die Vorfälle vom 24. Mai und 10. Juni 2020 aufzuklären (Plenarprotokoll 19/165, Frage 55 der Abgeordneten Sevim Dağdelen), und wie werden diese bewertet?

5

Wie werden die Vorfälle vom 24. Mai und 10. Juni 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union, der NATO und der Vereinten Nationen weiterverfolgt?

a) Wie hat die türkische Regierung darauf reagiert, und welche Konsequenzen ziehen die Staatenbünde daraus?

b) Wie wird sichergestellt, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen?

6

Mit welchen Vereinbarungen will die NATO nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Marinemission IRINI im Mittelmeer in der Verfolgung ihrer Missionsziele unterstützen, nachdem türkische Kriegsschiffe die Kontrolle eines mit Rüstungsgütern beladenen Frachtschiffs auf dem Weg nach Libyen durch eine griechische Fregatte verhinderten („Libyen-Embargo: EU ruft Nato zu Hilfe“, www.derstandard.de vom 12. Juni 2020; vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/19106, Antwort zu Frage 10)?

7

Wie reagiert das Expertenpanel des Sanktionsausschusses der Vereinten Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung auf den fortgesetzten Bruch des Waffenembargos gegen Libyen durch die Türkei („Trotz UN-Embargo: Türkei schmuggelt Waffen nach Libyen“, WELT vom 4. Juli 2020)?

a) Hält es die Bundesregierung für ausreichend, wenn die Vereinten Nationen lediglich einmal im Jahr im Dezember einen Bericht über Verstöße gegen das Waffenembargo gegen Libyen veröffentlichen (https://www.un.org/securitycouncil/sanctions/1970/panel-experts/reports), und falls nein, wie gedenkt sie dies im Rahmen ihres Vorsitzes im Sicherheitsrat zu ändern?

b) Welche vom UN-Generalsekretär Antonio Guterres namentlich als Waffenlieferanten für libysche Kriegsparteien genannten Staaten hat die Europäische Union für diesen Bruch des Waffenembargos gegen Libyen kritisiert („Im Sog des libyschen Debakels“, Wiener Zeitung vom 7. Juli 2020), und welche Änderung dieser Politik plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft?

8

Wie will die Bundesregierung den „Berliner Prozess“ fortführen, und inwiefern soll Griechenland zukünftig darin eingebunden werden („Libyen: Falscher Zeitpunkt“, Süddeutsche Zeitung vom 8. Juli 2020)?

a) Welche militärischen Beistandsabkommen oder „strategischen Partnerschaften“ haben Griechenland, Zypern und Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Unterzeichnung des türkisch-libyschen MoU im November 2019 mit welchen Staaten abgeschlossen, und welche militärische Bedeutung misst sie diesen bei?

b) Inwiefern erwägt oder betreibt die Regierung der Türkei nach Einschätzung der Bundesregierung eine unilaterale Verschiebung der Seegrenzen im Mittelmeer?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, wann und wo die türkische Regierung militärische Stützpunkte in Libyen errichten will („Will The Egyptian And Turkish Militaries Clash In Libya?“, Forbes vom 9. Juli 2020)?

a) Woher stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die Kämpfer, die die Türkei aus Syrien nach Libyen verschifft hat, und inwiefern handelt es sich dabei um dschihadistische Milizen?

b) Beobachtet die Bundesregierung eine Zunahme von militärischen Flügen von Flughäfen in Syrien nach Bengasi und den libyschen Militärflughafen Al Khadim („Öl, Macht, Migration“, www.derhauptstadtbrief.de vom 4. Juli 2020)?

c) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass türkische Truppen bzw. beauftragte Milizen einen Sturm auf die Städte Sirte und Jufra planen („La Turchia risponde a muso duro alle minacce egiziane“, www.agenzianova.com vom 6. Juli 2020)?

d) Welche Angriffe haben ägyptische Truppen seit Beginn des Jahres in Libyen durchgeführt?

10

Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung an, in Libyen einen „militärischen Fußabdruck“ zu hinterlassen („Libyen: Falscher Zeitpunkt“, Süddeutsche Zeitung vom 8. Juli 2020), und was sollte damit erreicht werden?

11

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die beiden Regierungen in Tobruk und Tripolis zur libyschen Zentralbank, zur nationalen Ölgesellschaft und zur Investitionsbehörde verhalten, bzw. inwiefern gibt es hierzu weiterhin jeweils zwei konkurrierende Institutionen (Bundestagsdrucksache 18/8593, Antwort zu Frage 1)?

12

Welche libyschen Ölhäfen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter Kontrolle der Tobruk-Regierung und welche unter der Tripolis-Regierung?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage in den einzelnen libyschen Häfen, die zur Verladung und Verschiffung von Öl oder Benzin geeignet sind?

b) Welche libyschen Ölhäfen sind für Exporte in Libyen tätiger deutscher Firmen zuständig, und welche Abkommen haben welche Ölgarden („Petroleum Facilities Guards“, PFG) hierzu mit welchen libyschen Regierungen geschlossen?

13

Unter welchen Bedingungen und in welchen Mengen dürfen die libyschen Regierungen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Öl bzw. Ölprodukte exportieren, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Aufhebung dieser Beschränkungen ein („Libya's Oil Exports Are Set To Fall Even Further“, https://oilprice.com vom 6. Juli 2020)?

14

Welche Lizenzen hat die libysche Tripolis-Regierung der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung für die Suche oder Ausbeutung von Ölvorkommen und Gasvorkommen im Mittelmeer oder auf dem Festland erteilt, und inwiefern hat eine libysche nationale Ölgesellschaft diese genehmigt?

15

In welchen Regionen des östlichen Mittelmeers unternimmt die Regierung der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Sondierungen oder Bohrungen nach Öl oder Erdgas, und welche Schiffe sind hierfür im Einsatz („Turkey threatens 'response' if EU imposes sanctions“, Al Jazeera vom 7. Juli 2020)?

16

Erwägt die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung, Sondierungen oder Bohrungen nach Öl oder Erdgas auch vor der griechischen Insel Kreta durchzuführen, und falls ja, wann soll damit begonnen werden?

17

Welche völkerrechtliche Bedeutung misst die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Schlichtungsversuche der Bundeskanzlerin („Eskalation an der EU-Außengrenze? Türkei meldet sich richtungsweisend zu Bohrungen in Seegebieten“, Hessische Niedersächsische Allgemeine vom 29. Juli 2020), dem MoU der Türkei mit Libyen bei (Wissenschaftliche Dienste, Sachstand WD 2 – 3000 – 143/19)?

a) Verletzt das MoU das völkergewohnheitsrechtliche Seerecht?

b) Handelt es sich um einen unzulässigen Vertrag zulasten Dritter?

c) Inwiefern hätte das MoU durch ein libysches Parlament ratifiziert werden müssen?

d) Bricht oder gefährdet die Türkei aus Sicht der Bundesregierung mit dem MoU mit Libyen den 1923 geschlossenen Vertrag von Lausanne?

18

Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft wegen der illegalen Bohraktivitäten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Zyperns und evtl. Griechenlands sowie des fortgesetzten Bruchs des VN-Waffenembargos in Libyen gegen die Türkei?

Berlin, den 14. Juli 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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