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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2020

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.09.2020

Aktualisiert

15.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2146004.08.2020

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2020

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs, Antrags und Anerkennungs bzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 19/19333).

Am 2. November 2017 stellte auch das Statistische Bundesamt erstmalig ein ausführliches Zahlenwerk zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/11/PD17_387_12521.html). Als „Schutzsuchende“ gelten dem Statistischen Bundesamt anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend bei dieser statistischen Erhebung ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel hat das Bundesamt deshalb untersucht, inwieweit die Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen, soweit das möglich war. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten haben sollten.

Solche Erfassungsunterschiede im Detail bewirken, dass das Statistische Bundesamt für Ende 2016 auf eine Zahl von insgesamt 1,6 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland kam, während die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Anfrage der Fraktion DIE LINKE. für Ende 2016 bei 1,5 Millionen lag – wobei auch diese Zahl nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne, sondern zudem Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus enthält (jüdische Kontingentflüchtlinge und andere Geflüchtete mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind hierbei hingegen nicht enthalten). Für Ende 2018 nannte das Statistische Bundesamt eine Zahl von insgesamt knapp 1,8 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland (https://www.tagesschau.de/inland/schutzsuchende-deutschland-103.html); aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/8258 ließ sich ebenfalls eine Gesamtzahl von knapp 1,8 Millionen Geflüchteten für Ende 2018 errechnen, wenn auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 AufenthG berücksichtigt werden. Für Ende 2019 ergibt sich aus beiden Quellen unverändert eine Gesamtzahl von etwa 1,8 Millionen Geflüchteten in Deutschland, davon knapp 1,4 Millionen mit einem Schutzstatus (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/07/PD20_274_12521.html und Bundestagsdrucksache 19/19333).

Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus von über einer Million auf unter 400 000 gesunken. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und GFK-Flüchtlinge) hatte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr 2011 reduziert, vor allem infolge zehntausender Asyl-Widerrufe, aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Seit 2012 steigt die Gesamtzahl hier lebender Geflüchteter wieder an, vor allem Schutzsuchende aus Syrien sorgten für einen deutlichen Anstieg der Zahl anerkannter Flüchtlinge auf insgesamt etwa 750 000 Ende 2019. Zudem hatten 350 000 Geflüchtete, viele aus Syrien, einen sogenannten subsidiären Schutzstatus. Über 110 000 Menschen, mehrheitlich aus Afghanistan, lebten Ende 2019 mit nationalem Abschiebungsschutz in Deutschland (alle Angaben, auch im Folgenden, aus: Bundestagsdrucksache 19/19333).

Etwa 66 500 Personen verfügten Ende 2019 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen oder Aufnahmeregelungen (§ 22, § 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a und b AufenthG), gut 56 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 21 000 Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Knapp 9 000 Menschen verfügten über einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.

Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Geflüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg dann bis Ende 2016 auf über 725 000 an, um dann bis Ende 2019 wieder auf knapp 468 000 zurückzugehen.

Die Angaben des Ausländerzentralregisters zu ausreisepflichtigen Personen sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zum Teil fehlerhaft und überhöht. Insbesondere Ausreisepflichtige ohne Duldung können beispielsweise das Land längst wieder verlassen haben, ohne registriert worden zu sein, viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725 sowie: https://mediendienst-integration.de/artikel/niemand-weiss-wie-viele-ausreisepflichtige-es-genau-gibt.html und https://www.proasyl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-fragwuerdig-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). Auf Nachfrage erläuterte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit Schreiben vom 16. April 2020, dass es infolge von Überprüfungen von Datensätzen einen Rückgang der Zahl der im AZR gespeicherten ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung um 26 Prozent gegeben habe, von gut 64 000 im April 2017 auf 47 317 Ende September 2019. Ausreisepflichtige ohne Duldung bleiben demnach im AZR gespeichert, auch wenn sie nicht mehr in den Behörden vorsprechen, bis die Ausländerbehörden „Kenntnis von einem Fortzug erhalten“.

Gut 202 000 der knapp 250 000 zum Ende des Jahres 2019 Ausreisepflichtigen verfügten über eine Duldung, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder der Pflege von Angehörigen, wegen der Aufnahme einer Ausbildung, wegen fehlender Reisedokumente oder weil Abschiebungen aufgrund der Lage im Herkunftsland nicht möglich oder zumutbar sind. 36 Prozent dieser Duldungen wurden aus „sonstigen Gründen“ erteilt, das kann z. B. bei Asyl-Folgeanträgen der Fall sein oder wenn enge verwandtschaftliche Beziehungen zu Personen mit Aufenthaltsrecht bestehen. Beim Duldungsgrund „fehlende Reisedokumente“ wird nicht erfasst, ob den Betroffenen dieses Fehlen von Reisedokumenten angelastet werden kann. Häufig sind die fehlenden Dokumente auch nicht der ursächliche Grund dafür, dass eine Abschiebung nicht vollzogen wird. Wie viele Ausreisepflichtige bzw. Geduldete nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?

b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3

Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

4

Bei wie vielen der in den Fragen Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2020 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?

5

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen ein Schutzstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

7

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (vorherige Rechtslage) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

8

Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2020 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

9

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020, und welche Personengruppen betraf dies insbesondere (bitte darlegen)?

10

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

11

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

12

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde, inwieweit wurden die Fehlerfassungen hierzu inzwischen korrigiert (vgl. die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht plausible Angabe zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/19333 und die Erläuterung hierzu durch Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann im Schreiben vom 16. April 2020, dass es sich um Fehlerfassungen handeln müsse), und was war der Grund für die entsprechenden Fehleinträge?

14

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

15

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

16

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

17

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

18

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und der Duldungen nach §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020? Welche Ausführungen kann die Bundesregierung zur Anwendung der Neuregelung des § 60b AufenthG in der Praxis und entsprechenden Erfahrungsberichten oder etwaigen Problemen machen, auch dazu, inwieweit eine aktuelle und differenzierte Erfassung der Duldungsgründe im AZR durch die Informationen der Ausländerbehörden gelingt (bitte ausführen)?

19

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit?

21

Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

22

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

23

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

24

Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden bis zum 30. Juni 2020 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

25

Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2020 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

26

Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2020 im Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, wie viele abgelehnte Asylsuchende und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

27

Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

28

Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2020 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie ist die hohe Zahl von 50 000 syrischen bzw. 20 000 türkischen Staatsangehörigen innerhalb dieser Personengruppe – vgl. Bundestagsdrucksache 19/19333, Antwort zu Frage 28 – jeweils zu erklären (bitte ausführen)?

29

Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?

30

Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2020 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten zum 30. Juni 2020 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2020?

31

Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des AZR-Gesetzes (AZRG): illegale Einreise bzw. Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2020 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

31

a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. bis zum 30. Juni 2020 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2020 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie viele Personen wurden bis zum 30. Juni 2020 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel bzw. Visum abgelaufen war, und wie viele von ihnen stellten einen Asylantrag (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert beantworten)?

32

Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2020 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?

33

Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es im Verlauf des Jahres 2020 gegeben, und welche konkreten Veränderungen und Korrekturen des Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen sind infolgedessen feststellbar (bitte im Einzelnen und so detailliert wie möglich auflisten)? Welche Tätigkeiten und Projekte hat insbesondere der Beauftragte für Datenqualität im ersten Halbjahr 2020 mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?

34

Gibt es inzwischen ein Ergebnis der seit mindestens eineinhalb Jahren dauernden Beratungen und Prüfungen, inwieweit Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden können, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ einzutragen ist (vgl. bereits Bundestagsdrucksache 19/8258 zu Frage 35 und zuletzt Bundestagsdrucksache 19/333, Antwort zu Frage 38), wenn ja, welches (bitte darstellen), welche Akteure, Gruppen oder Gremien sind mit dieser Fragestellung aktuell befasst, und wie groß ist die Zahl der im AZR gespeicherten Personen mit dem Vermerk „Fortzug nach unbekannt“ (bitte nach den 15 Hauptherkunftsstaaten, Aufenthaltsstatus und Bundesländern differenzieren)?

35

Wann genau gehen Ausländerbehörden davon aus, dass „Personen sich nicht mehr in ihrem Zuständigkeitsbereich aufhalten“ (Schreiben von Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann vom 16. April 2020 an die Abgeordnete Ulla Jelpke, Seite 2), ist mit dem „Zuständigkeitsbereich“ der Bereich der Ausländerbehörde oder die Bundesrepublik Deutschland gemeint, und wie können Ausländerbehörden bei Personen, die nicht mehr vorsprechen und von ihrer bisherigen Meldeadresse abgemeldet wurden, wissen, wo diese Personen gegebenenfalls „untergetaucht“ sind (in ihrem Zuständigkeitsbereich oder in einem anderen Landkreis oder Bundesland) oder ob sie Deutschland verlassen haben (bitte ausführen), und welche Hinweise oder Informationen zu einem „Fortzug“ müssen also vorliegen, damit nicht mehr vorsprechende und abgemeldete Personen als nicht mehr aufhältig im AZR vermerkt werden (bitte ausführen)?

36

Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2020 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2020 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?

Berlin, den 30. Juli 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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