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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Versklavung und Vergewaltigung von Kindern durch den sogenannten Islamischen Staat

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.09.2020

Aktualisiert

01.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2162013.08.2020

Versklavung und Vergewaltigung von Kindern durch den sogenannten Islamischen Staat

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Brigitte Freihold, Heike Hänsel, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Sommer 2014 griff die dschihadistische Miliz Islamischer Staat (IS) das Siedlungsgebiet der Jesidinnen und Jesiden, Sinjar (Shingal), im Nordirak an. Tausende Menschen wurden bei dem Überfall massakriert. In den folgenden Monaten wurden bis zu 7 000 jesidische Frauen und Kinder vom IS gefangen genommen, versklavt, zwangsverheiratet, vergewaltigt und gefoltert (https://www.dw.com/de/irak-die-innere-hölle-einer-jesidischen-mutter/a-44305384).

Bereits 2017 wies ein Vertreter der Menschenrechtsorganisation Amnesty International in der Schweiz darauf hin, dass der IS nicht nur eine bewaffnete Dschihadistengruppe sondern auch ein Netzwerk von Pädophilen sei. So lägen ihm diesbezügliche Auszüge der IS-Kommunikation vor. Jesidinnen wurden für einen Kaufpreis zwischen 5 800 und 50 000 US-Dollar angeboten. Über ein siebenjähriges Mädchen hieß es, dass es gut zuhören könne und den Koran kenne. Dazu gab es Fotos, auf denen das Mädchen wie eine Prostituierte geschminkt und zu obszönen Stellungen gezwungen war (https://www.woz.ch/-7e51; https://edition.cnn.com/2017/10/18/middleeast/isis-yazidi-slavery-child-slaves/index.html). Deutschland gehört der internationalen Allianz gegen den IS an, zudem werden Mitglieder der dschihadistischen Organisation in Deutschland strafrechtlich verfolgt, sodass die Fragestellerinnen und Fragesteller davon ausgehen, dass die Bundesregierung grundsätzlich auch Kenntnisse über diesen Sachverhalt haben sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Frauen und Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Islamischen Staat (IS) beim Angriff auf die Siedlungsgebiete der Jesidinnen und Jesiden sowie auf Orte mit christlichen oder schiitischen Einwohnerinnen und Einwohnern im Nordirak ab 2014 versklavt (bitte nach Erwachsenen, Minderjährigen und Kindern sowie bei den Kindern jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln)?

2

Wie viele der verschleppten und versklavten Frauen und Kinder konnten seitdem aus der Gefangenschaft des IS befreit werden bzw. erlangten auf andere Art und Weise ihre Freiheit zurück?

3

Wie viele der verschleppten und versklavten Frauen und Kinder wurden nach ihrer Verschleppung getötet bzw. starben in Gefangenschaft?

4

Wie viele der verschleppten und versklavten Frauen und Kinder gelten weiterhin als vermisst?

5

Welche grundsätzlichen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und Organisation des Handels des IS mit verschleppten Frauen und Kindern?

6

Welche Kenntnisse aus welchen Quellen hat die Bundesregierung darüber, dass vom IS bzw. von Mitgliedern des IS Kinder und Jugendliche gezielt an Personen mit pädophilen Neigungen vermittelt, vergeben oder verkauft wurden (https://www.woz.ch/-7e51)?

7

Wie viele Kinder und Jugendliche welchen Geschlechts jeweils betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?

8

Wer waren die Abnehmer, und in welchen Ländern lebten diese?

9

Inwieweit gehörten IS-Angehörige zu den Abnehmern bzw. Käufern?

10

Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung der generelle Umgang des IS mit Pädophilie sowie mit pädophilen Neigungen der eigenen Mitglieder?

11

Welche Rolle spielten Frauen während der Zeit territorialer Herrschaft des IS über Gebiete im Irak und in Syrien nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des IS bei der Versklavung von Frauen und Kindern?

12

Inwieweit und in welchem Umfang haben sich deutsche bzw. aus Deutschland stammende (sowie generell aus Europa stammende) IS-Angehörige nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl als Verkäufer bzw. Vermittler derartiger Geschäfte als auch selbst als Käufer an der Versklavung bzw. dem Sklavenhandel verschleppter Frauen und Kinder beteiligt?

13

Inwieweit haben sich IS-Rückkehrerinnen und IS-Rückkehrer nach Deutschland zuvor an solchen Geschäften mit der Versklavung von Frauen und Kindern beteiligt?

14

Inwieweit befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung IS-Angehörige aus Deutschland bzw. deutsche IS-Angehörige in Syrien und im Irak in Gefangenschaft oder Gewahrsam, die an der Versklavung von Frauen und Kinder beteiligt waren?

15

Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine mögliche Beteiligung von deutschen bzw. aus Deutschland stammenden IS-Angehörigen an der Versklavung von Frauen und Kindern – sowohl als Verkäuferinnen/Verkäufer bzw. Mittlerinnen/Mittler als auch als Käuferinnen/Käufer sowie die Beteiligung an Vergewaltigungen, Folterungen und Tötungen solcher Sklavinnen und Sklaven strafrechtlich in Deutschland verfolgt, und welche diesbezüglichen Ermittlungsverfahren gab und gibt es hierzu mit welchem Ergebnis?

16

Was genau hat die Bundesregierung bislang unternommen, um das Schicksal der vom IS entführten und versklavten Frauen und Mädchen aufzuklären, diese aufzufinden und zu befreien sowie ihnen nach der Befreiung psychologisch und mit sozialen und materiellen Hilfestellungen beizustehen?

17

Wie viele Frauen und Männer, die einst aus Deutschland zum IS und zu anderen Terrorgruppen ausgereist sind, sitzen jeweils aktuell in Gefangenenlagern in Syrien und im Irak fest (bitte die Zahlen für Frauen und Männer getrennt nennen)? Wie viele Kinder sind darunter?

18

Wie viele Frauen und Männer, die einst aus Deutschland zum IS und zu anderen Terrorgruppen ausgereist sind, wurden inzwischen nach Deutschland zurückgebracht (bitte die Zahlen für Frauen und Männer getrennt nennen)? Wie viele Kinder sind darunter?

19

Inwieweit ist die Bundesregierung dazu bereit, betroffenen Kindern, die vom IS entführt, versklavt und vergewaltigt wurden und dann freigekommen sind, eine unkomplizierte und schnelle Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, wenn hier ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten leben, und inwieweit wird in diesen besonders dramatischen Fällen bei entsprechender Glaubhaftmachung akzeptiert, dass einzelne an sich notwendige Dokumente nach der Einreise nachgereicht werden können, wenn dies der Beschleunigung der Familienzusammenführung dient (bitte ausführen)?

Berlin, den 10. August 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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