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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

02.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2172719.08.2020

Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Jens Beeck, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) haben besondere Förderbedarfe. Autismusspezifische Frühtherapiemaßnahmen und inklusive Angebote der frühkindlichen Bildung leisten hier einen wichtigen Beitrag, um Chancen auf Bildung und Teilhabe für Kinder mit ASS maßgeblich zu verbessern.

Menschen mit ASS nehmen überall in Deutschland am Arbeitsleben teil. Das Fundament für die Teilhabe am Arbeitsleben ist die Bildung. Der frühkindlichen Bildung, als erstem Teil der Bildungskette, kommt dabei eine besondere Rolle zu. Hier wird die Grundlage für den weiteren Bildungserfolgt gelegt. Die Besonderheit der graduellen Abstufungen (des Spektrums) der Autismus-Störung führt dabei dazu, dass auch die Bedarfe der Menschen individuell sind.

In der Umfrage „Qualitätsentwicklungsbedarfe aus Trägersicht“ (QuaT) aus dem Jahr 2019 geben 57 Prozent der Kita-Träger an, dass es keine ausreichende personelle Ausstattung für die Betreuung von Kindern mit besonderen Unterstützung- und Förderbedarfen gibt, während immer noch jeder fünfte Träger von regelmäßigen Konflikten zwischen den Leistungsträgern der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe berichtet (http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/b8c00b7b8567172cc125857400270a2f/$FILE/Gute_Kita_Bericht_2020.pdf).

Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) hat die Bundesregierung den Bundesländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Handlungsfeld 10 des Gesetzes gibt den Ländern die Möglichkeit, in inhaltliche Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung zu investieren, „(…) insbesondere die Umsetzung geeigneter Verfahren zur Beteiligung von Kindern sowie (…) die Integration von Kindern mit besonderen Bedarfen (…)“ (https://www.bmfsfj.de/blob/133310/80763d0f167ce2687eb79118b8b1e721/gute-kita-bgbl-data.pdf ).

Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich daher Informationsbedarf u. a. über die Erkenntnisse und Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich der Forschung und Datengrundlage zu Kindern mit ASS, die vorhandenen Rahmenbedingungen sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen und Maßnahmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Studien zu Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Forschungsnetz psychische Erkrankungen (FZPE) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchgeführt (bitte nach Studie, durchführendem Forschungsverbund, Laufzeit und Höhe der Förderung aufschlüsseln)? Welche dieser Studien legen den Fokus auf Kinder und Jugendliche mit ASS?

2

Plant die Bundesregierung eine Fortführung des Forschungsnetzes psychische Erkrankungen über das Jahr 2021 hinaus, falls nein, warum nicht?

3

Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von ASS betroffen? Wie viele dieser Menschen sind unter 18 Jahre alt?

4

Wie viele Schwerbehindertenausweise wurden in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von ASS beantragt (bitte nach Alter der Antragsteller aufschlüsseln)? Wie viele dieser Ausweise wurden bewilligt (bitte nach Alter der Antragsteller aufschlüsseln)?

5

Wie viele Anträge auf Gleichstellung wurden in den letzten fünf Jahren bei der Agentur für Arbeit von Menschen mit ASS gestellt?

a) Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden (bitte in absoluten Zahlen und vom Hundert angeben)?

b) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge?

6

Wie viele inklusive Kita-Plätze gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Wie hoch ist der Anteil der im Rahmen des KiQuTG bereitgestellten Bundesmittel, welche in das Handlungsfeld 10 des Gesetzes investiert werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Welche Modellprojekte im Bereich der inklusiven frühkindlichen Bildung wurden in den letzten fünf Jahren und werden derzeit von der Bundesregierung durchgeführt oder gefördert (bitte mit Kurzbeschreibung, Dauer der Laufzeit sowie Höhe der Fördermittel und Haushaltstitel angeben)? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Modellprojekten zur inklusiven frühkindlichen Bildung gewonnen?

9

Wie viele Anträge auf autismusspezifische Frühtherapiemaßnahmen nach § 113 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gestellt?

10

Wie viele dieser Anträge betrafen insbesondere

a) heilpädagogische Leistungen nach § 113 Absatz 2 Nummer 3 i. V. m. § 79 Absatz 1 und 2 SGB IX,

b) Leistungen zum Erhalt und Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 113 Absatz 2 Nummer 5 i. V. m. § 81 SGB IX,

c) Leistungen zur Förderung der Verständigung nach § 113 Absatz 2 Nummer 6 i. V. m. § 82 SGB IX?

11

Wie viele der Anträge auf autismusspezifische Frühtherapiemaßnahmen nach § 113 SGB IX wurden insgesamt abgelehnt?

12

Wie viele Anträge wurden abgelehnt, die insbesondere folgende Leistungen betrafen

a) heilpädagogische Leistungen (bitte in absoluten Zahlen sowie vom Hundert angeben),

b) Leistungen zum Erhalt und Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (bitte in absoluten Zahlen sowie vom Hundert angeben),

c) Leistungen zur Förderung der Verständigung (bitte in absoluten Zahlen sowie vom Hundert angeben)?

Berlin, den 14. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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