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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reisewarnungen des Auswärtigen Amts auf Grund von Covid-19 bezüglich Ägypten

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2177719.08.2020

Reisewarnungen des Auswärtigen Amts aufgrund von COVID-19 bezüglich Ägypten

der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Dr. Christian Wirth, Christoph Neumann, Frank Pasemann, Prof. Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Infektionsgeschehen von COVID-19 ist weltweit sehr unterschiedlich. Während einige Staaten mit enormen Infektionszahlen zu kämpfen haben, so zum Beispiel die USA und Brasilien, haben viele Staaten das Infektionsgeschehen weitgehend unter Kontrolle (https://covid19.who.int/table).

Derzeit gilt eine, bis zum 31. August 2020 verlängerte, allgemeine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts für alle Staaten außerhalb der Europäischen Union sowie außerhalb der dem Schengenabkommen assoziierten Staaten. Außerdem von der Reisewarnung ausgenommen sind lediglich das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstaat. Trotz der Mitgliedschaft zur Europäischen Union ist gegenwärtig auch Luxemburg von der Reisewarnung betroffen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus).

In einer Presseerklärung vom 10. Juni 2020 erklärte der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas dazu: „Anders als bei unseren europäischen Nachbarn haben wir für den Rest der Welt heute noch nicht die gemeinsamen belastbaren Datengrundlagen, Kriterien und Abstimmungsprozesse, die einen uneingeschränkten Reiseverkehr ohne unkalkulierbare Risiken wieder möglich machen“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/weltweite-reisewarnung/2348120).

In vielen Ländern sind nach Auffassung der Fragesteller Fall-, Neuinfektions-, und Todeszahlen jedoch deutlich niedriger oder vergleichbar mit den Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland oder denen vieler anderer EU-Staaten. Eine rein aus gesundheitlichen Gründen erlassene Reisewarnung scheint in diesen Fällen schwer erklärbar. Auch hat das Robert Koch-Institut (RKI) nicht alle von Reisewarnungen betroffenen Staaten zum Risikogebiet erklärt (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).

Reisewarnungen erschweren die Planungssicherheit für Reiseveranstalter so sehr, dass in vielen Fällen bereits keinerlei Reisen in diese Länder angeboten werden können. Dies schadet nicht nur dem Geschäft der in Deutschland ansässigen Reiseveranstalter und den Reisenden, sondern auch den Destinationsländern selbst, in denen der Tourismus oft eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Nach dem ADAC-Reisemonitor planten im Jahre 2019 18 Prozent der Urlauber eine Fernreise ins Ausland außerhalb der EU (https://presse.adac.de/meldungen/adac-se/reisen-unterwegs/reisemonitor-2019.html).

Für 2020 hätten nach Auffassung der Fragesteller ohne Corona-Ausbruch ähnliche Zahlen angenommen werden können. Die Reiselust der Deutschen ist nach wie vor hoch, und die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts mit allen juristischen Konsequenzen beschränken den Handel mit Reisen als auch das Reisen selbst gravierend. Reisewarnungen sollten daher nach Ansicht der Fragesteller nur mit valider Datengrundlage ausgesprochen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie begründet die Bundesregierung die durch COVID-19-Verbreitung indizierte Reisewarnung für Ägypten, trotz überschaubarer Fallzahlen und dem strengen Hygienekonzept Ägyptens besonders für Urlaubsregionen?

2

Auf welcher Datengrundlage schätzt die Bundesregierung, Ägypten als einer Reisewarnung würdig ein?

3

Inwieweit unterscheidet sich das Hygienekonzept Ägyptens von dem der türkischen Provinzen Aydin, Izmir, Antalya und Muğla, für welche die Reisewarnung aufgehoben wurde?

4

Welche Abstimmungsprozesse nutzt die Bundesregierung mit der ägyptischen Regierung und den zuständigen ägyptischen Behörden, um ein zuverlässiges Bild von der COVID-19-Belastung dieses Landes zu gewinnen?

5

Welchen Personalaufwand betreibt die Bundesregierung, um ein zutreffendes Bild von der COVID-19-Belastung Ägyptens zu gewinnen?

6

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die ägyptischen Bestimmungen und Gesetze zum Umgang mit COVID-19-Verbreitungen vor?

a) Wenn ja, wie unterscheiden sich diese in den wichtigsten Bestimmungen von denen der Bundesrepublik Deutschland?

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Unter welchen Bedingungen erlaubt die Bundesrepublik Deutschland ägyptischen Staatsbürgern die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland?

8

In welchen zeitlichen Abständen evaluiert die Bundesregierung die Daten, welche zur Reisewarnungen aufgrund von COVID-19-Verbreitungen führten?

9

Welche Auswirkungen hat der verpflichtende Schnelltest auf eine COVID-19-Erkrankung an deutschen Flughäfen für Heimkehrer aus Risikogebieten auf die Aufrechterhaltung der Reisewarnung des Auswärtigen Amts bezüglich Ägyptens?

10

Für welchen Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit gemeinsamen belastbaren Datengrundlagen, Kriterien und Abstimmungsprozessen, die einen uneingeschränkten Reiseverkehr mit Ägypten ohne unkalkulierbare Risiken wieder möglich machen?

Berlin, den 13. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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