Entwicklung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen haben nicht nur viele abhängig Beschäftigte schwer getroffen, sondern auch Selbständige. Viele in Not geratene Selbständige sehen sich plötzlich damit konfrontiert, Grundsicherung (Hartz IV) beantragen zu müssen. Dies bedeutet für die Betroffenen nicht nur einen gravierenden Einschnitt des zuvor erzielten Einkommens; die Beantragung von Hartz IV stellt Selbständige auch vor besondere Probleme. So haben Selbständige zumeist privat für das Alter vorgesorgt. Dieses „verwertbare Vermögen“ kann einer Bewilligung von Hartz IV im Wege stehen (vgl. zum Beispiel den Bericht in ZDFzoom über Selbstständige in der Corona-Falle, im ZDF vom 17. August 2020, https://www.presseportal.de/pm/7840/4681677). Dem könnte eine Einbeziehung Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung entgegenwirken.
Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige wurde 2006 eingeführt. Im Jahr 2011 wurde dieses im Gesetzestext genannte Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag neu geregelt und im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) dauerhaft verankert (§ 28a).
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit berichtet in einem IAB-Kurzbericht vom 19. Mai 2020 darüber, dass die Zahl der Selbständigen, die sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, seit 2013 stark zurückgegangen ist (IAB-Kurzbericht, Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 11/2020, Freiwillige Arbeitslosenversicherung, Nur wenige Selbständige versichern sich gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit, 19. Mai 2020, http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1120.pdf). „Noch drastischer gefallen ist die Zahl der neubewilligten Anträge“, heißt es in dem Bericht weiter. Das IAB verweist darauf, dass Gründerinnen und Gründer trotz gleicher Beiträge je nach vorherigem Einkommen oder nach Qualifikationsniveau unterschiedlich hohe Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten und macht diesen Widerspruch zum Äquivalenzprinzip als eine mögliche Ursache für die geringe Zahl der Versicherten aus. „Für Personen mit Hochschulabschluss sind die Leistungen im Versicherungsfall am höchsten und sie neigen auch am häufigsten dazu, sich zu versichern“, stellt das IAB u. a. hierzu fest. Weitere Gründe sieht das IAB in der Höhe der Beiträge, die einkommensunabhängig nach der Höhe der Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung festgelegt werden und in der Drei-Monats-Pflicht, innerhalb derer sich Menschen nach Eintritt in ihre Selbständigkeit versichern müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Selbständige haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a SGB III) seit der Einführung dieser Möglichkeit im Jahr 2006 bis heute gestellt (bitte Anzahl und jährliche Zuwachsrate sowie Anteil der freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versicherten Selbständigen in Prozent an den Selbständigen insgesamt und in Prozent der Neugründungen sowie bitte nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland und nach Ländern; wenn möglich auch nach soziodemographischen Merkmalen wie etwa Männer, Frauen, unter 25 Jahre, 25 bis unter 50 Jahre, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008 differenzieren)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Selbständigen, die sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, seit der Einführung dieser Möglichkeit im Jahr 2006 bis heute entwickelt (bitte Anzahl und jährliche Zuwachsrate sowie Anteil der freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versicherten Selbständigen in Prozent an den Selbständigen insgesamt und in Prozent der Neugründungen sowie bitte nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland und nach Ländern; wenn möglich auch nach soziodemographischen Merkmalen wie etwa Männer, Frauen, unter 25 Jahre, 25 bis unter 50 Jahre, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008 differenzieren)?
Aus welchen Gründen bzw. aufgrund welcher fehlenden Voraussetzungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf freiwillige Arbeitslosenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt (bitte auch die Zahlen für den jeweiligen Ablehnungsgrund, wenn möglich Jahresangaben 2006 bis heute nennen)?
Wie viele freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versicherte Selbständige sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2006 bis 2019 arbeitslos geworden und haben Versicherungsleistungen beansprucht (bitte Anzahl und jährliche Zuwachsrate sowie Anteil in Prozent der arbeitslos versicherten Selbständigen und bitte nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland und nach Ländern; wenn möglich auch nach soziodemographischen Merkmalen wie etwa Männer, Frauen, unter 25 Jahre, 25 bis unter 50 Jahre, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008 differenzieren)?
Wie viele Selbständige haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2006 bis 2019 Grundsicherung beantragt, und wie viele der Anträge wurden bewilligt bzw. abgelehnt (bitte Anzahl und jährliche Zuwachsrate und bitte nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland und nach Ländern; wenn möglich auch nach soziodemographischen Merkmalen wie etwa Männer, Frauen, unter 25 Jahre, 25 bis unter 50 Jahre, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008 differenzieren)?
Wie viele freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versicherte Selbständige sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Monaten März bis August 2020 arbeitslos geworden und haben Versicherungsleistungen beansprucht (bitte Monatsangaben, Anzahl und Zuwachsrate gegenüber Vorjahreszeitraum sowie Anteil in Prozent der arbeitslos versicherten Selbständigen und bitte nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland und nach Ländern; wenn möglich auch nach soziodemographischen Merkmalen wie etwa Männer, Frauen, unter 25 Jahre, 25 bis unter 50 Jahre, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008 differenzieren)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die insgesamt ausgezahlten Leistungen für freiwillig arbeitslos versicherte Selbständige in den Jahren 2006 bis 2019 und in den Monaten März bis August 2020 (bitte Jahresangaben und Monatsangaben)?
Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 6 erfragten ausgezahlten Leistungen auf die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger verteilt (bitte nach Ausbildung und Altersgruppe, Ost- und Westdeutschland und nach Ländern, Männern und Frauen differenzieren)?
Wie viele Selbständige haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Monaten März bis August 2020 Grundsicherung beantragt, und wie viele der Anträge wurden bewilligt bzw. abgelehnt (bitte Monatsangaben, Anzahl und Zuwachsrate gegenüber Vorjahreszeitraum und bitte nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland und nach Ländern differenzieren)?
Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Arbeitslosenversicherung für Selbständige Beitragsbemessungen und Leistungen nicht analog zu denen der abhängig Beschäftigten festgesetzt bzw. berechnet?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung begründet, dass bei der Arbeitslosenversicherung für Selbständige einkommensunabhängig die Durchschnittsentgelte in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde gelegt werden und nicht – wie bei den abhängig Beschäftigten – das tatsächliche Einkommen, wie es beispielsweise bei Selbständigen aus dem Einkommensteuerbescheid hervorgeht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der monatliche Beitrag, den eine arbeitslos versicherte Selbständige bzw. ein arbeitlos versicherter Selbständiger zahlen muss, und wie hoch ist der entsprechende unterstellte Monatslohn bzw. die Bezugsgröße (bitte in Euro für die Jahre 2006 bis 2020 und nach Ost- und Westdeutschland)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das fiktive Arbeitslosengeld in Euro nach Abhängigkeit der Qualifikationsgruppen Hoch-/Fachhochschule, Fachschule/Meister, Abgeschlossener Ausbildungsberuf, keine Ausbildung (Richtwerte Steuerklasse III – ohne Kind)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung begründet, dass bei der Arbeitslosenversicherung für Selbständige die Höhe des Arbeitslosengeldes nach Qualifikationsstufen und nicht – wie bei den abhängig Beschäftigten – nach dem vorher verdienten Einkommen festgelegt und gezahlt wird?
Wie begründet die Bundesregierung, dass gegen Arbeitslosigkeit versicherte Selbständige zwar unabhängig von ihrem Einkommen und ihrer Qualifikation denselben Beitrag basierend auf den Durchschnittsentgelten der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, aber bei Arbeitslosigkeit ein ganz unterschiedlich hohes, fiktives Arbeitslosengeld erhalten?
Wie, warum, und wann haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen der Versicherung und Inanspruchnahme für die Arbeitslosenversicherung für Selbständige seit der Einführung 2006 bis heute verändert?
Plant die Bundesregierung aktuell Änderungen der gesetzlichen Voraussetzungen der Versicherung und Inanspruchnahme für die Arbeitslosenversicherung für Selbständige, und wenn ja, welche genau?