BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Alterssicherung der Landwirte und gesetzliche Rentenversicherung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

30.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2246515.09.2020

Alterssicherung der Landwirte und gesetzliche Rentenversicherung

der Abgeordneten Johannes Vogel (Olpe), Carina Conrad, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nimmt unter der Bezeichnung Landwirtschaftliche Alterskasse die Aufgaben der Alterssicherung der Landwirte (AdL) wahr. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und die AdL sind zwei voneinander getrennte, eigenständige Systeme, die unterschiedlichen Sicherungszielen dienen.

Auch bezüglich der Beitragserhebung und Finanzierung unterscheiden sich die beiden Systeme deutlich. So erfolgt die Beitragsermittlung in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich in Abhängigkeit vom Einkommen, während in der AdL ein einkommensunabhängiger Einheitsbeitrag existiert.

Dementsprechend orientiert sich die im Alter zu erwartende Leistung bei der AdL maßgeblich an der Dauer der Beitragszahlung. In der gesetzlichen Rentenversicherung hingegen erfolgt die Erfassung der jährlich erworbenen Ansprüche in Form von Entgeltpunkten, die mit Hilfe des Verhältnisses aus eigenem und durchschnittlichem beitragspflichtigen Einkommen berechnet wird. Jedoch spielt die Dauer der Beitragszahlung (Beitragsjahre) eine entscheidende Rolle für die Berechtigung zum Bezug bestimmter Rentenarten (z. B. vorzeitige abschlagsfreie Rente, Grundrente etc.).

Obwohl beide Systeme voneinander getrennt und eigenständig agieren, erkennt die AdL in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegte Versicherungsjahre an. Versicherungsjahre, die hingegen bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse zurückgelegt wurden, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anerkannt.

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt im Wesentlichen zu jeweils rund einem Drittel aus Beitragszahlungen der Arbeitgeber, Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und aus Steuermitteln. Letztere belaufen sich in ihrer Gesamtheit inzwischen auf mehr als 100 Mrd. Euro jährlich. Der steuerfinanzierte Zuschuss des Bundes zur AdL belief sich im Jahr 2018 zwar lediglich auf rund 2,3 Mrd. Euro. Dies entspricht jedoch rund 80 Prozent der jährlichen Ausgaben der AdL.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Sicherungsziele verfolgen die AdL und die GRV?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Zahl der Versicherten und der Beitragszahler in der AdL und der GRV?

3

Wie erfolgen Beitragsfestsetzung und Beitragserhebung in der AdL und der GRV?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der im Durchschnitt aller Beitragszahler geleistete Beitrag in die AdL und die GRV?

5

Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche (beitragspflichtige) jährliche Einkommen der Beitragszahler in der AdL und der GRV?

6

Wie lange werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe eines Erwerbslebens durchschnittlich Beiträge (Beitragsjahre) in die AdL und die GRV geleistet?

7

Wie viele Versicherungsjahre (Wartezeit) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt beim erstmaligen Bezug einer Altersleistung in der AdL und der GRV vor?

8

Wie hoch ist die für den Bezug einer Altersleistung notwendige Mindestversicherungzeit (Wartezeit) in der AdL und der GRV?

9

Inwieweit erkennt nach Kenntnis der Bundesregierung die AdL für den Bezug einer Altersleistung Versicherungsjahre in der GRV an, und weshalb, bzw. weshalb nicht?

10

Inwieweit erkennt nach Kenntnis der Bundesregierung die GRV Versicherungsjahre in der AdL an, und weshalb, bzw. weshalb nicht?

11

In welchem Alter erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich der erstmalige Bezug einer Altersleistung in der AdL und der GRV?

12

Wie lange erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich der Bezug einer Altersleistung in der AdL und der GRV?

13

Wie viel betragen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die jährlichen Gesamtausgaben von AdL und GRV?

14

Wie viel betragen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die jährlichen Gesamt-Beitragszahlungen in die AdL und die GRV?

15

Wie viel betragen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die durch Steuermittel finanzierten Mittel in die AdL und die GRV?

16

Welche gesetzlichen Veränderungen plant die Bundesregierung in der AdL und der GRV noch bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode?

Berlin, den 10. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen