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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Transfergesellschaften zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit in der Corona-Krise

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

29.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2293830.09.2020

Transfergesellschaften zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit in der Corona-Krise

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Arbeitsmarkt steht durch die coronabedingte Krise unserer Wirtschaft unter Druck. 640 000 Bürger haben laut Bundesagentur für Arbeit aufgrund der Corona-Krise ihren Job (https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-07/arbeitsagentur-coronavirus-folgen-arbeitsmarkt-homeoffice-digitalisierung) verloren. Gerade für geringqualifizierte Arbeitskräfte wird sich das ohnehin erhöhte Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, voraussichtlich verschärfen. Die Erfahrung zeigt, dass sich mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit die Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt immer schwieriger gestaltet. Um Langzeitarbeitslosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen, müssen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die sie verhindern, nach Ansicht der Fragesteller geschärft werden.

Es ist generell damit zu rechnen, dass aufgrund des Umbaus der Wirtschaft (Corona-Krise, Klimaneutralität und Digitalisierung) das Matching zwischen Angebot und Nachfrage für freigesetzte Arbeitskräfte immer schwieriger wird. Um eine länger andauernde und sich verfestigende Langzeitarbeitslosigkeit und den Bezug von Hartz IV präventiv zu vermeiden, ist es daher nach Ansicht der Fragesteller unabdingbar, arbeitslos gewordene Bürgerinnen und Bürger mit so geringer zeitlicher Verzögerung wie nur möglich für den Arbeitsmarkt von morgen vorzubereiten. Dabei könnten Transfergesellschaften nach § 110 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) eine wichtige Rolle spielen, denn sie verfolgen das Ziel, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mithilfe von Transfermaßnahmen auf den direkten Übergang in eine Anschlussbeschäftigung vorzubereiten.

Dabei übernimmt die Leitung der Transfergesellschaft i. d. R. ein auf Vermittlung und Transfer spezialisiertes Unternehmen, das entweder selbst Aus- und Weiterbilder beschäftigt oder entsprechende Lehrgänge und Fortbildungen extern einkauft. Das transferanmeldende Unternehmen erklärt sich vor der Entstehung der Gesellschaft dazu bereit, die Hälfte der entstehenden Weiterbildungskosten zu übernehmen. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei die verbleibenden 50 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 2 500 Euro je Förderfall. Durch das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ sollen bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen werden können.

Die Transfergesellschaften können dadurch eine wichtige Funktion für Qualifizierung und Weiterbildung und für die präventive Vermeidung von Arbeitslosigkeit und SGB-II-Leistungsbezug übernehmen.

Besonders die Corona-Krise stellt vor dem Horizont der notwendigen Umstellung unserer Wirtschaft auf Klimaneutralität und Digitalisierung die klassischen arbeitsmarktpolitischen Instrumente wie Transfergesellschaften allerdings vor eine schwierige Aufgabe. Sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Unternehmens von Arbeitslosigkeit bedroht, so trifft es derzeit nicht nur das einzelne Unternehmen, sondern oft zugleich auch die gesamte Branche. Die Vermittlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in branchenähnliche Berufe, könnte sich dann als sehr schwierig gestalten, das Abrutschen in Hartz IV könnte für viele drohen, wenn die arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht greifen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Unternehmen, die eine Transfergesellschaft nach einer Insolvenz gründen, an allen Unternehmen, die Insolvenz anmelden (bitte den Anteil für folgende Gruppen ausgeben: Unternehmen mit bis zu 49 Arbeitnehmern, Unternehmen mit 50 bis zu 249 Arbeitnehmern, Unternehmen mit 250 bis 499 Arbeitnehmern, Unternehmen mit 500 und mehr Arbeitnehmern)?

2

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Gründe, weshalb es bei einer Insolvenz nicht zu Gründungen von Transfergesellschaften kommt?

3

Wie viele Transfergesellschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Bundesagentur für Arbeit seit 2014 gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

4

Wie viele Personen wurden seit 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung in Transfergesellschaften insgesamt gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Wie lange bestehen Transfergesellschaften (bitte nach den Anteilen der Dauer in Monaten aufschlüsseln)?

6

Welche Ausgaben waren für die Bundesagentur für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Transfergesellschaften seit 2014 verbunden (bitte nach Jahren aufschlüsseln, bitte die wichtigsten Leistungen angeben, die damit vergütet wurden)?

7

Welche Ausgaben in Höhe und im Anteil an den Gesamtkosten der Transfergesellschaften trägt die Bundesagentur für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt pro Arbeitnehmer?

8

Welche Ausgaben in Höhe und im Anteil an den Gesamtkosten der Transfergesellschaften tragen nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitgeber im Durchschnitt pro Arbeitnehmer?

9

Wie viele Weiterbildungsanbieter bzw. Träger sind im Tätigkeitsfeld der Transfergesellschaften aktiv?

10

Wie viele Transfergesellschaften beschäftigen nach Kenntnis der Bundesregierung Weiterbildungsträger der Gewerkschaften?

11

Wie viele Transfergesellschaften beschäftigen nach Kenntnis der Bundesregierung Weiterbildungsträger der Arbeitgeberverbände?

12

Wie viele Transfergesellschaften beschäftigen nach Kenntnis der Bundesregierung Weiterbildungsträger, die weder Gewerkschaften noch Wirtschaftsverbänden zuzuordnen sind?

13

In wie vielen Fällen seit 2014 übernahmen Betriebsräte von Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung eine leitende Funktion in der für ihr Unternehmen gegründeten Transfergesellschaft?

14

Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt, wenn Betriebsräte anschließend eine leitende Funktion in der für ihr Unternehmen gegründeten Transfergesellschaft übernehmen?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Durchschnittsgehältern von leitendem Personal der Transfergesellschaften?

16

Wie hoch ist die Anzahl von Beschäftigten pro Transfergesellschaft nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 (bitte nach Jahren und zudem das jährliche Minimum bzw. Maximum sowie die durchschnittliche Beschäftigungszahl angeben)?

17

Wie hoch ist das durchschnittliche Alter und wie die Altersverteilung der Beschäftigten in Transfergesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte Verlauf seit 2014 für die Altersstufen unter 25 Jahre, 25 Jahre bis 45 Jahre, 45 Jahre bis 55 Jahre, 55 Jahre und älter angeben)?

18

Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Beschäftigten nach Bildungsabschlüssen in Transfergesellschaften (bitte Verlauf für die Jahre seit 2014 aufschlüsseln nach: Kein Schulabschluss, Hauptschulabschluss, Mittlere Reife, Abitur, Berufsabschluss, Hochschulabschluss)?

19

Welcher Anteil der in Transfergesellschaften Beschäftigten erhält nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich eine Abfindung, und in welcher durchschnittlichen Höhe?

20

Von welchem Anteil der Transfergesellschaften und um welchen durchschnittlichen Prozentsatz wird das Transferkurzarbeitergeld von den Transfergesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung aufgestockt?

21

Welche Vorgaben macht die Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Betreuungsquote bei den Transfergesellschaften, und wie hoch ist diese nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach der Trägerschaft der Transfergesellschaft – Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, weitere Träger – differenzieren)?

22

Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer bis zur Vermittlung von Beschäftigten der Transfergesellschaften in eine ungeförderte Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber (bitte zusätzlich zum Durchschnitt die Verteilung der Vermittlungsdauer unter Angabe des Anteils nach ein, zwei, drei, vier usw. Monaten angeben)?

23

Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer bis zur Vermittlung von vergleichbaren Personen, die unter vergleichbaren Umständen von einer Entlassung betroffen waren und statt von einer Transfergesellschaft durch die Bundesagentur für Arbeit vermittelt wurden?

24

Wie hoch ist die durchschnittliche Vermittlungsquote von Transfergesellschaften, und welche Transfergesellschaften waren nach Kenntnis der Bundesregierung besonders erfolgreich, und lassen sich hier nach Branchen bzw. Trägerschaft Aussagen treffen?

25

Wie hoch ist im Vergleich dazu die durchschnittliche Vermittlungsquote der Bundesagentur für Arbeit für vergleichbare Personen, die unter vergleichbaren Umständen von einer Entlassung betroffen waren?

26

Welcher Anteil und welche Anzahl der in Transfergesellschaften Beschäftigten wird nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Beschäftigungsende in der Transfergesellschaft arbeitslos (bitte für die Jahre seit 2014 aufschlüsseln)?

27

Welcher Anteil und welche Anzahl der in Transfergesellschaften Beschäftigten ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein halbes Jahr nach dem Beschäftigungsende in der Transfergesellschaft arbeitslos (bitte für die Jahre seit 2014 aufschlüsseln)?

28

Welcher Anteil und welche Anzahl der in Transfergesellschaften Beschäftigten ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Jahr nach dem Beschäftigungsende in der Transfergesellschaft arbeitslos und nach Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen (bitte für die Jahre seit 2014 aufschlüsseln)?

a) Wie lange ist die durchschnittliche Bezugsdauer von Arbeitslosengeld II?

b) Wie hoch ist der Anteil derjenigen, die aufstocken?

c) Wie hoch ist der Anteil derjenigen die ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre oder länger langzeitarbeitslos sind?

29

Wie hoch ist der Anteil von vergleichbaren Personen, die unter vergleichbaren Umständen von einer Entlassung betroffen waren und nach Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen waren?

30

Welcher Anteil der Beschäftigten von Transfergesellschaften macht nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar im Anschluss an ihre Beschäftigung in der Transfergesellschaft durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützte Fortbildungen?

31

Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl erfolgreicher Vermittlungen in eine ungeförderte Beschäftigung aus einer Transfergesellschaft heraus anhand der unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen (bitte nach Jahren seit 2014 aufschlüsseln)?

32

Welche Arten an Weiterbildungsmaßnahmen durchlaufen die Beschäftigten in Transfergesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung? Wie groß ist jeweils der Anteil der Maßnahmen, die auf einen Schulabschluss oder einen Ausbildungsabschluss abzielen (bitte Angaben zu den Branchen; bitte genauere Angaben zum Abschluss und zu der Art der erworbenen Zertifikate)?

33

Von welchen Vermittlungshemmnissen sind Beschäftigte in Transfergesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen? Weshalb sind Transfergesellschaften besonders geeignet, diesen Vermittlungshemmnissen zu begegnen?

34

Welche Kompetenzen und Zertifikate müssen Träger von Transfergesellschaften nachweisen, und wie und anhand welcher Kriterien werden diese von der Bundesagentur für Arbeit überprüft?

35

Wird die Effektivität der Weiterbildungsprogramme von Transfergesellschaften einer kausalanalytischen Evaluation unterworfen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

36

Wird bei dieser Evaluation insbesondere ein Vergleich mit der Effektivität der Weiterbildungsprogramme der Bundesagentur für Arbeit angestellt?

37

Falls die Weiterbildungsprogramme nicht auf diese Weise evaluiert werden und kein Vergleich zu der Effektivität der Weiterbildungsprogramme der Bundesagentur für Arbeit angestellt wird, wie begründet das die Bundesregierung?

38

Gibt es kausalanalytisch fundierte Schätzungen darüber, wie hoch im Durchschnitt die Vermittlungskosten für die Bundesagentur für Arbeit pro Fall gewesen wären, hätte sie sich an Stelle von Transfergesellschaften um die Vermittlung bemüht, und wenn ja, wie fallen diese aus?

39

Wie bewertet die Bundesregierung die Transfergesellschaft als arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit in der Corona-Krise?

40

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Gründung von Transfergesellschaften im Falle eines Anstiegs an Insolvenzanmeldungen im Zuge der Corona-Krise zu fördern, und wenn ja, welche?

Berlin, den 17. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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