Empfehlungen der Stiftung Wissenschaft und Politik zum Umgang mit gefangenen IS-Angehörigen in Nordsyrien
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Gefängnissen und Internierungslagern wie dem Lagerkomplex al-Haul (al-Hol) in Nordsyrien befinden sich über 90 000 Personen aus den früher vom sogenannten Islamischen Staat (IS) beherrschten Gebieten. Neben Flüchtlingen sind dies auch etwa 11 000 ehemalige IS-Kämpfer und zehntausende Familienangehörige. Die unter Kontrolle der Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien stehenden Lager und Gefängnisse bilden nach Ansicht von Dr. Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in SWP-Aktuell Nummer 74 vom September 2020 „derzeit den weitaus größten Rekrutierungspool“ für den IS weltweit. Infolge des Teilrückzuges der US-Truppen aus Syrien, des Einmarsches der türkischen Armee und der Geländegewinne von syrischen Regierungstruppen sei die Autonomieverwaltung unter Druck geraten. Diese Entwicklungen „gefährden die Sicherheit der Hafteinrichtungen“, „Befreiungsversuche und vielleicht sogar größere Ausbrüche dürften nur noch eine Frage der Zeit sein“, so Steinbergs Befürchtung, viele Entflohenen würden sich dann wieder ihrer Organisation anschließen. Steinberg nennt die Weigerung der europäischen Staaten, europäische IS-Verdächtige aus nordsyrischen Gefängnissen und Lagern aufzunehmen, „sicherheitspolitisch kurzsichtig“, denn Massenausbrüche würden das Erstarken des IS beschleunigen und über den Irak, Syrien und deren Nachbarländer hinaus auch die Sicherheit Europas beeinträchtigen, da „ein erneutes Ausgreifen der Terroristen nach Europa“ nicht ausgeschlossen wäre. Deutschland und andere europäische Staaten hätten „erheblich vom Kampf der Kurden und Amerikaner gegen den IS profitiert“ heißt es im SWP-Aktuell Nummer 74. Die Organisation, die von 2014 bis 2017 noch zahlreiche Anschläge in Europa verübte, habe „parallel zu den Niederlagen in Syrien auch international an Schlagkraft verloren“. Die Sicherheitslage in Europa habe „sich in erster Linie dank der Erfolge der US-Truppen und der PYD/YPG seit 2018 stark verbessert“. Die europäischen Staaten seien davon abhängig, dass diese Kräfte den IS weiter bekämpften, damit dieser nicht wieder eine Gefahr über die Region hinaus werden kann. „Es ist unklug, die einzigen Akteure in Syrien vor den Kopf zu stoßen, die vorbehaltlos und wirkungsvoll gegen den IS vorgehen. Die Europäer sollten ihre Politik schnellstens ändern und ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger schrittweise aus dem al-Haul-Komplex zurückführen“, lautet die Empfehlung. Damit würden Kurden und ihre Verbündeten entlastet und ihre Bereitschaft erhöht, „auch einem erstarkenden IS entschlossen entgegenzutreten und damit zur inneren Sicherheit Europas beizutragen“ (https://www.swp-berlin.org/publikation/der-lagerkomplex-al-haul-in-syrien/).
Mit Stand vom 12. Juni 2020 befinden sich 80 deutsche Staatsangehörige – 30 Männer und 50 Frauen – aufgrund der Mitgliedschaft im IS oder in anderen terroristischen Vereinigungen in Nordsyrien in Gefangenschaft (Bundestagsdrucksache 19/19704).
Einige Regierungen, darunter die Bundesregierung, hatten in der Vergangenheit die Unmöglichkeit, Staatsbürger in Syrien konsularisch zu betreuen, als Hinderungsgrund für eine von Seiten der Autonomieverwaltung ausdrücklich erwünschte Rückholung ihrer im IS-Kontext dort gefangenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger angeführt (Bundestagsdrucksache 19/19704). Demgegenüber verweist Steinberg darauf, dass für Rückführungen aus Nordsyrien in den Irak keine Diplomaten benötigt würden und solche Rückführungen gefangener IS-Mitglieder in der Vergangenheit von europäischen Nachrichtendienstmitarbeitern bewältigt wurden.
Den Fragestellerinnen und Fragestellern ist bewusst, dass es sich bei den Vorschlägen im SWP-Aktuell nur um Empfehlungen handelt. Da die Stiftung SWP allerdings als politische Beraterin der Bundesregierung dient, aus dem Haushalt des Bundeskanzleramtes finanziert wird und die Bundesregierung auch im Stiftungsrat vertreten ist, sind die Fragestellerinnen und Fragesteller der Auffassung, dass sich die Bundesregierung mit diesen Empfehlungen auseinandersetzen und sich dazu positionieren sollte.
Wir fragen die Bundesregierung
Fragen9
Inwieweit stimmt die Bundesregierung der im SWP-Aktuell Nummer 74 vom September 2020 getroffenen Aussage zu, dass die Gefängnisse und Internierungslager in Nordsyrien derzeit den weitaus größten Rekrutierungspool für den Islamischen Staat (IS) bilden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwieweit stimmt die Bundesregierung den im SWP-Aktuell Nummer 74 vom September 2020 getroffenen Aussagen zu, Deutschland und andere EU-Staaten „haben erheblich vom Kampf der Kurden und Amerikaner gegen den IS profitiert“ und die Sicherheitslage in Europa habe „sich in erster Linie dank der Erfolge der US-Truppen und der PYD/YPG seit 2018 stark verbessert“?
a) Welche Schlussfolgerungen bezüglich ihres Umgangs mit der kurdischen Partei PYD und den Volksverteidigungseinheiten YPG in Nordsyrien zieht die Bundesregierung daraus?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich ihres Umgangs mit den Symbolen und Fahnen der syrisch-kurdischen Parteien, Vereinigungen und Militärverbände – insbesondere der PYD, YPG und YPJ –, die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 2. März 2017 in eine Liste von Symbolen aufgenommen wurden, die unter Umständen unter das seit 1993 geltende Betätigungsverbot der Arbeiterpartei Kurdistans PKK fallen und damit verboten und verfolgt werden (Bundestagsdrucksache 18/11839)?
Inwieweit stimmt die Bundesregierung der in SWP-Aktuell Nummer 74 vom September 2020 getroffenen Aussage zu, dass für die europäischen Regierung „die Weigerung europäische IS-Verdächtige aus dem al-Haul-Komplex aufzunehmen, sicherheitspolitisch kurzsichtig“ ist, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwieweit stimmt die Bundesregierung den in SWP-Aktuell Nummer 74 vom September 2020 getroffenen Aussagen zu, wonach „die USA und die Kurden“ „die einzigen Akteure in Syrien“ seien, „die vorbehaltlos und wirkungsvoll gegen den IS vorgehen“?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus insbesondere bezüglich ihres weiteren Umgangs mit den kurdischen politischen und militärischen Vereinigungen in Syrien sowie deren Vertretungen in Deutschland sowie in der internationalen Diplomatie wie den Syrien-Konferenzen in Genf?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich ihres Umgangs mit den Symbolen und Fahnen der syrisch-kurdischen Parteien, Vereinigungen und Militärverbände – insbesondere der PYD, YPG und YPJ –, die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 2. März 2017 in eine Liste von Symbolen aufgenommen wurden, die unter Umständen unter das seit 1993 geltende Betätigungsverbot der Arbeiterpartei Kurdistans PKK fallen und damit verboten und verfolgt werden können (Bundestagsdrucksache 18/12025)?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Empfehlung aus dem SWP-Aktuell Nummer 74 vom September 2020 ein, „Die Europäer sollten ihre Politik schnellstens ändern und ihre Staatsbürger und Staatsbürgerinnen schrittweise aus dem al-Haul-Komplex zurückführen“, um die gegen den IS kämpfenden Akteure in Nordsyrien zu entlasten und deren Bereitschaft zu stärken, auch einem erstarkenden IS entschlossen entgegenzutreten und damit zur inneren Sicherheit Europas beizutragen?
Inwieweit und aus welchen rechtlichen und praktischen Gründen ist nach Ansicht und Kenntnis der Bundesregierung für eine Rückführung deutscher mutmaßlicher IS-Mitglieder aus der Gefangenschaft in Nordsyrien eine konsularische Betreuung erforderlich?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass – wie im SWP-Aktuell Nummer 74 vom September 2020 behauptet – für eine Rückführung aus Nordsyrien zuerst in den Irak gar keine Diplomaten benötigt würden, da es in der Vergangenheit europäische Nachrichtendienstler gewesen seien, die gefangene IS-Terroristen aus Syrien in den Nordirak schafften?
a) Was konkret steht nach Ansicht der Bundesregierung einer Rückholung deutscher mutmaßlicher IS-Angehöriger aus der Gefangenschaft in Nordsyrien zuerst in den Irak (wo anders als in Syrien funktionierende diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland bestehen) auf diesem Weg unter Zuhilfenahme von Nachrichtendiensten entgegen?
b) Welche Hindernisse gibt es nach Ansicht der Bundesregierung, auf die auf Bundestagsdrucksache 19/19704 nicht näher ausgeführte Weise, die es ihr in der Vergangenheit offensichtlich erfolgreich ermöglicht hat, einige Kinder deutscher IS-Angehöriger aus nordsyrischen Internierungslagern in den Irak zur Weiterreise nach Deutschland zu holen, auch weitere IS-Angehörige einschließlich inhaftierter ehemaliger Kämpfer zurückzuholen?
Welche „lokalen Akteure im Nordosten Syriens“ meint die Bundesregierung konkret in der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/19704, die angekündigt haben, eigene Strafverfahren gegen ausländische IS-Kämpfer zu führen (bitte benennen)?
a) Inwieweit verfügen diese lokalen Akteure nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung über die nötige, auch rechtliche Legitimation und Befähigung, das notwendige juristische Personal und die Logistik, um solche Strafverfahren durchzuführen?
b) Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob diese „lokalen Akteure“ auch mit einer Strafverfolgung der ausländischen IS-Kämpfer in deren Herkunftsländern einverstanden wären oder diese sogar gegenüber eigenen Strafverfahren im Nordosten Syriens priorisieren?
c) Inwieweit und auf welchem Wege und mit welcher Absicht sind diese „lokalen Akteure“ in der Vergangenheit bezüglich des Umgangs mit gefangenen ausländischen IS-Mitgliedern, insbesondere mit deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, an die Bundesregierung herangetreten, und wie hat die Bundesregierung gegebenenfalls auf deren Ansinnen reagiert?
d) Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage in der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/19704, wonach die Ankündigung „lokaler Akteure“, eigene Strafverfahren gegen ausländische IS-Kämpfer zu führen, eine Rückholung deutscher mutmaßlicher IS-Kämpfer aus dieser Region derzeit nicht möglich mache?
e) Hat die Bundesregierung jemals direkt oder indirekt mit diesen „lokalen Akteuren“ Kontakte bezüglich einer Rückholung deutscher mutmaßlicher IS-Kämpfer aufgenommen? Wenn ja, wann, wo, und wie, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wie kommt die Bundesregierung dann zu ihrer Annahme, die Absicht dieser „lokalen Akteure“ bezüglich eigener örtlicher Strafverfahren gegen ausländische mutmaßliche IS-Angehörige stände einer Rückholung der deutschen mutmaßlichen IS-Kämpfer aus der Region entgegen?
Welche über ihre Antworten auf Bundestagsdrucksache 19/22167 hinausgehenden Kenntnisse hat die Bundesregierung über Ausbruchversuche, vereitelte und erfolgte Ausbrüche von IS-Mitgliedern und deren Familienangehörigen aus nordsyrischen Gefängnissen oder Internierungslagern wie al-Haul?