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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Lagerung von Gefahrstoffen und Transport von Gefahrgut in Deutschland

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2308206.10.2020

Lagerung von Gefahrstoffen und Transport von Gefahrgut in Deutschland

der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Bernd Reuther, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 4. August 2020 explodierten nach einem Brand in einem Hafenspeicher in Beirut 2 750 Tonnen Ammoniumnitrat. Diese Explosion hat gezeigt, wie wichtig eine richtige Lagerung, Protokollierung und Prüfung von Gefahrstoffen ist. Gleichzeitig muss auch der sichere Transport von Gefahrgut gewährleistet sein. Es sollen weder Unfälle, Brände oder Explosionen noch Berufskrankheiten oder Umweltschäden eintreten. Hierbei wird zwischen Gefahrstoffen und Gefahrgut unterschieden.

Bei Vorschriften in Bezug auf Gefahrstoffe handelt es sich um die Lagerung und Handhabung von gefährlichen und/oder explosionsfähigen Stoffen und Gemischen, welche in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert werden (§ 2 GefStoffV). Vorgaben und Präventionsmaßnahmen zu Umgang und Lagerung von Gefahrstoffen sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 aufgeführt, welche die Anforderungen der GefStoffV konkretisieren. Unternehmen sind dazu verpflichtet, von einem Gefahrstoffbeauftragten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen zu lassen. Diese Beurteilung muss von einer fachkundigen Person erstellt werden, die der Unternehmer, wenn er selbst keine Beurteilung erstellen darf, einstellen oder beauftragen kann.

Gefahrstoffbeauftragte müssen vor allem das Unternehmen bei Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen beraten und eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Gefahrgüter werden unter § 2 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) definiert als gefährliche Güter, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können (§ 2 GGBefG). In Deutschland als wichtigstem europäischen Transitland kommt es zu häufigem Gefahrguttransporten auf der Straße. Aus diesem Grund ist es in Deutschland aus Sicht der Fragesteller besonders wichtig, dass der Transport sicher und kontrolliert verläuft, um Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Für die Kontrolle von Gefahrguttransporten ist größtenteils die Polizei oder die entsprechende Arbeitsschutzbehörde zuständig. Hierbei gibt es jedoch Unterschiede innerhalb der Bundesländer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuell geltenden Bestimmungen für die Lagerung von Gefahrstoffen?

a) Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Anpassungsbedarf? Bei welchen Gefahrstoffen?

b) Plant die Bundesregierung strengere Kontrollen bzw. strengere Regelungen in Bezug auf die Lagerung von Gefahrstoffen?

c) Inwiefern steht die Bundesregierung im Austausch mit europäischen Partnern bezüglich eventueller Anpassungen der internationalen Regelungen zur Lagerung von Gefahrstoffen?

2

Wie viele Lagerorte für Gefahrstoffe in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern auflisten)?

3

Welche Mengen an Gefahrstoff werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, insgesamt in Deutschland gelagert (bitte nach Gefahrstoffarten auflisten)? Wie hat sich die Menge gelagerter Gefahrstoffe in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?

4

Welche Meldepflichten bestehen, nach Kenntnis der Bundesregierung, bei der Lagerung von großen Mengen an Gefahrstoffen?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer Prüfung in Unternehmen durch fachkundige Personen, die eine Gefährdungsbeurteilung durchführen dürfen?

6

Inwiefern verfügt die Bundesregierung über die Möglichkeit, Einblick in durchgeführte Prüfungen von Gefahrstofflagern zu bekommen?

7

Verfügt die Bundesregierung aus ihrer Sicht über ausreichende Möglichkeiten, Informationen über besonders kritische Mängel bei der Lagerung von Gefahrstoffen zu erhalten und auf von den Behörden vor Ort getroffene Maßnahmen Einfluss zu nehmen?

8

Plant die Bundesregierung eine Einführung von Regelungen zur Prüfung von Gefahrstoffen, welche nicht gelagert werden, sondern sich beispielsweise im Produktions- oder Arbeitsgang befinden, entnommen oder umgefüllt werden und somit nicht in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 aufgeführt werden?

9

Welche Vorgaben, Voraussetzungen oder Beschränkungen gibt es, nach Kenntnis der Bundesregierung, zum Erwerb von Gefahrstoffen wie Ammoniumnitrat?

10

Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass Gefahrstoffe für Terrorangriffe oder Organisierte Kriminalität verwendet werden?

Inwiefern kann aus Sicht der Bundesregierung durch eine aufmerksame Kontrolle von Gefahrstoffen und detaillierte Regelungen, die Gefahr eines Terrorangriffes mithilfe von Gefahrstoffen minimiert werden?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen geltenden Bestimmungen für den Transport von Gefahrgut?

a) Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Anpassungsbedarf? Bei welchem Gefahrgut?

b) Plant die Bundesregierung strengere Kontrollen bzw. strengere Regelungen in Bezug auf den Transport von Gefahrgut?

c) Inwiefern steht die Bundesregierung im Austausch mit europäischen Partnern bezüglich eventueller Anpassungen der internationalen Regelungen zum Transport von Gefahrgut?

12

Welche Mengen an Gefahrgut werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, insgesamt in Deutschland pro Jahr transportiert (bitte nach Gefahrgutklassen auflisten)? Wie hat sich die Menge transportierter Gefahrgüter in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?

13

Welche Meldepflichten bestehen, nach Kenntnis der Bundesregierung, bei dem Transport großer Mengen an Gefahrgut?

14

Verfügt die Bundesregierung aus ihrer Sicht über ausreichende Möglichkeiten, Informationen über besonders kritische Beanstandungen von Gefahrguttransporten zu erhalten und auf von den Behörden vor Ort getroffene Maßnahmen Einfluss zu nehmen?

Wie viele Transporte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren beanstandet (bitte nach Gefahrgutklasse und Bundesland auflisten)?

Wie hoch ist der Anteil beanstandeter Fahrzeuge aus dem EU-Ausland bzw. aus Drittstaaten (bitte nach Herkunftsländern auflisten)?

15

Reichen nach Ansicht der Bundesregierung die Personalressourcen der Polizei und Arbeitsschutzbehörden der Länder aus, um Gefahrguttransporte aufmerksam und detailliert zu prüfen?

Wie viel Personal befasst sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit dieser Aufgabe (bitte nach Bundesländern auflisten)?

16

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung ausreichend geeignete Parkplätze (Kontrollplätze), um eine Gefahrgutkontrolle durchzuführen?

17

Wie bewertet die Bundesregierung eine einheitliche Zuweisung der Zuständigkeit für Kontrollen innerhalb der Bundesländer, um Personalressourcen pro Land vergleichen zu können?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarung einer Mindestanzahl an Gefahrgutkontrollen in Deutschland innerhalb eines Jahres, um eine ausgeprägte Kontrollintensität zu garantieren?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Unterschiede in der Kontrollintensität innerhalb der Bundesländer?

Wie hat sich die Kontrollintensität innerhalb der letzten zehn Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?

19

In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Gefahrgüter beschlagnahmt (bitte nach Bundesland und Gefahrgutklasse auflisten)?

Wie wird üblicherweise mit beschlagnahmten Gefahrgütern weiter verfahren?

20

Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass Gefahrstoffe und Gefahrgüter bei terroristischen Anschlägen oder Organisierter Kriminalität eingesetzt werden?

21

Welche Vorfälle, verbunden mit Organisierter Kriminalität oder Terrorismus, sind der Bundesregierung in Bezug auf Gefahrstoffe bzw. Gefahrgüter bekannt?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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