Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosen
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Claudia Müller, Corinna Rüffer, Markus Kurth, Sven Lehmann, Dr. Danyal Bayaz, Sven-Christian Kindler, Lisa Paus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eigene Ideen verwirklichen, selbstständig werden und ein kleines Unternehmen zu gründen kann eine Option sein, um die Arbeitslosigkeit zu verlassen und wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Dieser Schritt ist mit vielen Herausforderungen verbunden und kann deshalb von den Arbeitsagenturen unterstützt werden.
Durch die Corona-Pandemie ging das Angebot neuer Stellen im Vergleich zum Vorjahr um über ein Drittel zurück. Je zurückhaltender Unternehmen sind, neue Jobs zu schaffen oder bestehende neu zu besetzen, umso wichtiger ist es nach Ansicht der Fragesteller, neben der Vermittlung in abhängige Beschäftigung auch die Förderung von Existenzgründungen zur (Wieder-)Integration in den Arbeitsmarkt zu stärken.
Dafür sehen die Sozialgesetzbücher im Wesentlichen zwei Instrumente vor: den Gründungszuschuss der §§ 93, 94 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II.
Im Zuge der sogenannten Instrumentenreform im Jahr 2011 wurden der Gründungszuschuss von einer Pflichtleistung vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt und die Voraussetzungen für die Förderung erhöht. Damit war ein massiver Einbruch der Förderungen verbunden.
Aus Sicht der Fragesteller gilt es nun – auch angesichts der eingetrübten Arbeitsmarktlage – zu überprüfen, ob die Ausgestaltung des Gründungszuschusses ausreichend und praxistauglich ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 bis 2019 die Anzahl der durch den Gründungszuschuss geförderten Menschen mit Behinderungen bzw. Arbeitslosen entwickelt (bitte jährlich sowie ab Anfang 2019 monatlich aufschlüsseln und den Anteil der geförderten Frauen und den Anteil von Menschen mit Behinderungen ausweisen), und welche Förderzahl erwartet die Bundesregierung für 2020?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 bis 2019 die Anzahl der durch den Gründungszuschuss geförderten Menschen mit Behinderungen bzw. Arbeitslosen nach Bundesländern entwickelt (bitte jährlich sowie ab Anfang 2019 monatlich aufschlüsseln)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für den Gründungszuschuss seit 2008 entwickelt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Rückgang der Förderung mit dem Gründungszuschuss nach der Instrumentenreform 2011?
Welche Rolle spielten dabei nach Ansicht der Bundesregierung
a) die Umwandlung einer Pflichtleistung in eine Ermessensleistung,
b) die Verkürzung der ersten Förderphase und
c) die Erhöhung des notwendigen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Förderung mit dem Gründungszuschuss seit Beginn der Pandemie?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Zahl und der Anteil der Arbeitslosen nach dem SGB III, die die derzeit notwendige Mindestrestanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld (ALG) I erfüllen?
Wie hoch sind die Zahl und der Anteil der Arbeitslosen nach dem SGB III mit einer Restanspruchsdauer von mehr als 90 Tagen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mit dem Gründungszuschuss geförderte Personengruppe hinsichtlich des Alters, des Geschlechts, des Bildungsstandes, des Grades der Behinderung und des sozioökonomischen Status?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Zusammensetzung durch die Instrumentenreform 2011 geändert, und gibt es Veränderungen diesbezüglich seit Beginn der Pandemie?
In welchen Wirtschaftsbereichen und Branchen finden nach Kenntnis der Bundesregierung geförderte Gründungen vorrangig statt?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für die Ablehnung von Anträgen auf einen Gründungszuschuss?
Welche Kriterien muss nach Kenntnis der Bundesregierung der Businessplan der Antragstellerin bzw. des Antragstellers für einen Gründungszuschuss erfüllen, damit er bewilligt wird, und wie viele potentielle Gründerinnen und Gründer scheitern nach Einschätzung der Bundesregierung an der Erstellung eines adäquaten Businessplans?
Welche Qualitätsvoraussetzungen gibt es an Träger, die Selbstständigenberatung durchzuführen?
Müssen die Träger spezielle Qualifikationen auf diesem Gebiet nachweisen, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, wieso nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach welchen Kriterien die sogenannten fachkundigen Stellen die Tragfähigkeit der Existenzgründung bei den Antragstellenden bewerten, und wenn ja, wie sehen die aus, und wenn nein, wieso nicht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Personen, die im Rahmen einer Beratung durch die Arbeitsagentur über die Möglichkeiten der Gründungsunterstützung hingewiesen werden (bitte den Anteil an Frauen und Männern ausweisen und jährlich aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 die Zahl der Geförderten, die zusätzlich zum Gründungszuschuss ALG II bezogen, entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil der Frauen (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 die durchschnittliche Höhe des eingesetzten Startkapitals bei geförderten Gründungen entwickelt, und wie hoch war der Anteil der geförderten Gründungen ohne Startkapital (bitte differenziert nach Frauen und Männern und jährlich aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Mitnahmeeffekte bei der Inanspruchnahme des Gründungszuschusses, bzw. wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil an geförderten Gründungen, die auch ohne Zuschuss in etwa gleichem Umfang stattgefunden hätten?
In welchem Umfang und in welchem Zeithorizont tragen geförderte Gründungen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze bei?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nachhaltigkeit bzw. Beständigkeit der Förderung mit dem Gründungszuschuss im Vergleich zu anderen Instrumenten der Arbeitsförderung?
Wie viele der Menschen, die den Gründungszuschuss erhalten haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung sechs oder zwölf Monate nach Ende der Förderung nicht mehr im SGB-III- oder SGB-II-Bezug?
Sieht die Bundesregierung neben den Instrumenten Gründungszuschuss und Einstiegsgeld eine bessere sozialrechtliche Absicherung von Selbstständigen und Gründerinnen und Gründern als Möglichkeit, die Zahl von Gründerinnen und Gründern zu erhöhen?
Plant die Bundesregierung, das Instrument des Gründungszuschusses zu reformieren, und wenn ja, in welche Richtung, und wenn nein, wieso nicht?