Rechtsgrundlage für Frontex-Waffen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Cornelia Möhring, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Einsätze hat Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Epidemie des neuen Corona-Virus weiterhin ausgesetzt oder zurückgefahren, und wann werden diese nach gegenwärtigen Plänen wieder aufgenommen (Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/19456)?
Wann, und in welchem Umfang hat die Bundesregierung die nach Aussetzung der Einsätze an den Focal und Coordination Points Land und Air aus Italien, Spanien, Bulgarien und Albanien abgezogenen Einsatzkräfte der Bundespolizei wieder dorthin entsandt, bzw. für wann ist dies geplant?
Was ist der Bundesregierung zum Zeitplan des in der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache festgelegten Aufwuchses der „Ständigen Reserve“ bekannt, und welche Änderungen haben sich hinsichtlich der Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/19456 ergeben?
Mit welchen Einschränkungen sollen die Kräfte der „Kategorie 1“ nach Kenntnis der Bundesregierung ab Januar 2021 einsatzbereit sein?
Wie viele Kräfte aus welchen Polizei- oder Zollbehörden wird die Bundesregierung ab Januar 2021 in welchen Kategorien der „Ständigen Reserve“ zu Frontex entsenden, und welcher Aufwuchs ist im Verlauf des kommenden Jahres geplant?
In welchen Kategorien der „Ständigen Reserve“ tragen die dorthin entsandten deutschen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, des Zolls oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch von Länderpolizeien die in Deutschland übliche Bewaffnung (bitte die Einsatzmittel vollständig aufführen)?
In welchen Kategorien soll das deutsche Personal Waffen, Munition und andere Mittel für die Ausübung von Zwang tragen, die von Frontex beschafft werden, und um welche Ausrüstung handelt es sich dabei konkret?
Bietet die aktuelle Frontex-Verordnung aus Sicht der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für den Erwerb von Schusswaffen, Munition oder Einsatzmitteln zur Ausübung von Zwang?
Ist Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung in polnischen Gesetzen als Einheit erwähnt, die entsprechende Einsatzmittel beschaffen darf?
Ermöglicht das Sitzabkommen, das Frontex im Jahr 2017 mit der Regierung in Warschau abgeschlossen hat, nach Einschätzung der Bundesregierung, dass Waffen durch Frontex erworben, registriert, gelagert oder in Einsatzgebiete transportiert werden können?
Wie sollen die im Ratsdokument 10361/20 genannten Probleme des Erwerbs von Schusswaffen, Munition oder Einsatzmitteln zur Ausübung von Zwang aus Sicht der Bundesregierung gelöst werden?
a) Welche Anstrengungen hat das Bundesministerium des Innern (auch im Bereich des deutschen EU-Ratsvorsitzes) hierzu unternommen?
b) Auf welche Weise ist die EU-Kommission mit der Suche nach Lösungen befasst und welche Vorschläge oder Möglichkeiten sind der Bundesregierung bekanntgeworden?
c) Hat Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Gespräche mit Waffenherstellern zu einer schnellen Lieferung geführt?
Wie viele deutsche Streifenfahrzeuge und Wärmebildgeräte, Einsatzschiffe, Hubschrauber, Personendetektionsgeräte und sonstige Ausrüstungsgegenstände sind derzeit im „Rapid Reaction Equipment Pool“ bzw. „Technical Equipment Pool“ von Frontex enthalten (Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/19456)?
In welchen Kategorien der „Ständigen Reserve“ sollen die dorthin entsandten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes oder des Zolls Uniformen ihres Entsendestaates tragen, und in welchen Kategorien tragen sie einheitliche Uniformen von Frontex?
Wann sollen die einheitlichen Frontex-Uniformen nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeliefert werden, sodass sie auch dem deutschen Personal zur Verfügung stehen?