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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Folgemaßnahmen der Konferenz gegen Migration aus Nordafrika vom 13. Juli 2020 für Tunesien

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2325009.10.2020

Folgemaßnahmen der Konferenz gegen Migration aus Nordafrika vom 13. Juli 2020 für Tunesien

der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Tobias Pflüger, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf Einladung des italienischen Innenministeriums haben sich die EU-Kommissare für innere Angelegenheiten und für Nachbarschaft und Erweiterung sowie die Innenminister Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Maltas, Libyens, Tunesiens, Algeriens, Marokkos und Mauretaniens am 13. Juli 2020 in einer Videokonferenz zur „Verhütung und Bekämpfung der Schleusung von Migranten und zu Flüchtlingen in Nordafrika“ getroffen (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/21876). Maßnahmen in den nordafrikanischen Ländern erfolgen unter anderem unter Leitung des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD), dem die Bundesregierung am 12. Mai 2020 beigetreten ist (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20251). Die Bundesregierung arbeitet etwa im ICMPD-Projekt zur „integrierten Grenzverwaltung“ in Tunesien mit, dessen Ziel mit „Verhinderung irregulärer Migration“ angegeben wird (Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/18475). Die dortigen Behörden sollen in der „Überwachung und Kontrolle der Grenze“ gestärkt werden. Dabei werden Einrichtungen der militärisch ausgebildeten Grenzpolizei („Garde Nationale“), finanziert, außerdem Anwendungen zur vereinfachten Grenzabfertigung sowie der Aufbau eines „Schulungszentrums für Grenzmanagement“.

Ein deutsches Pilotprojekt zur Einrichtung von Unterkünften und Kontrollräumen für die Nationalgarde in den tunesischen Regionen Jendouba, Kef und Kasserine unter Finanzierung aus Mitteln des Nothilfe Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) ist mittlerweile abgeschlossen (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/19625). Die Bundespolizei sowie die Polizeibehörden der Niederlande, Frankreich und der Schweiz führen im Rahmen des EUTF-Programms „Border Management in the Maghreb Region“ weitere Maßnahmen im Bereich der Dokumenten- und Urkundensicherheit zugunsten tunesischer Sicherheitsbehörden durch. Die Bundesregierung unterstützt Tunesien außerdem beim Aufbau eines Fingerabdruckerkennungssystems, die französische Herstellerfirma IDEMIA erhielt für die Installation dieses AFIS 3,2 Mio. Euro (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/19625). Übernommen wurden auch die Kosten für die Installation von Scan-Stationen für Fingerabdrücke in den tunesischen Vertretungen in Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche repressiven und präventiven Folgemaßnahmen der Konferenz gegen Migration aus Nordafrika vom 13. Juli 2020 sind der Bundesregierung in welchen nordafrikanischen Ländern bekannt, wer führt diese durch, und wer nimmt daran teil?

a) Welche Reisen, (auch virtuelle) Treffen oder Konferenzen haben hierzu unter Beteiligung der EU-Kommission im Nachgang stattgefunden, und wer nahm daran teil?

b) Welche Maßnahmen wurden dort beschlossen, und wer soll die Durchführung koordinieren?

2

Auf welche Weise hat die Bundesregierung diese Maßnahmen im Rahmen ihres Ratsvorsitzes unterstützt, und welche Reaktionen hat sie hierzu von den Delegationen der EU-Mitgliedstaaten erhalten?

3

Sofern auch gemeinsame Initiativen initiiert werden, welchen Schwerpunkt sollen diese haben, und welche Ziele sollen diese verfolgen?

4

Mit welchen Maßnahmen oder (bestehenden) Projekten wollen die EU-Polizeiagentur Europol oder die EU-Grenzagentur Frontex diese Initiativen nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützen?

5

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, eine Übersicht von bereits bestehenden Projekten zur Grenzüberwachung, Grenzkontrolle und/oder Schleusungsbekämpfung in nordafrikanischen Ländern anzufertigen, und falls ja, wer ist hierfür verantwortlich, und welche konkreten Projekte wird die Bundesregierung im Falle ihrer Teilnahme angeben?

6

Welche zusätzlichen Projekte oder Initiativen gegen Migration bzw. Schleusung sollten aus Sicht der Bundesregierung in welchen nordafrikanischen Ländern durchgeführt werden, und wer sollte diese übernehmen?

7

Wann wurden die aus Deutschland finanzierten Einrichtungen für die tunesische Grenzpolizei übergeben, und inwiefern ist die Bundesregierung in deren weiteren Betrieb (etwa zur Ausbildung des Personals oder der Evaluierung) eingebunden (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/19625)?

8

Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Unterstützung der Behörden Tunesiens bei der „Überwachung und Kontrolle der Grenze“ und im Bereich der Dokumenten- und Urkundensicherheit mitteilen (Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/18475), und welche tunesischen Sicherheitsbehörden sind daran beteiligt?

9

Inwiefern ist die deutsche Unterstützung Tunesiens beim Aufbau eines Fingerabdruckerkennungssystems mit dessen Installation und Finanzierung beendet, oder beinhaltet dieses weitere Folgemaßnahmen (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/19625)?

10

Welche weiteren Reisen, (auch virtuellen) Treffen oder Konferenzen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachgang der Konferenz gegen Migration aus Nordafrika vom 13. Juli 2020 geplant, wo finden diese statt, und welche nordafrikanischen Staaten sollen daran teilnehmen?

Berlin, den 5. Oktober 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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