Muttermilchbanken
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Muttermilch kann einen wertvollen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung im Säuglingsalter leisten. Dabei dient sie nicht nur der Ernährung des Säuglings, sondern trägt zum Schutz vor Infektionskrankheiten und einer reduzierten Säuglingssterblichkeit bei. Zudem leiden Kinder, die gestillt wurden, seltener an Diabetes Typ 2 oder Übergewicht. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die Nationale Stillkommission (NSK) raten daher dazu, Säuglinge mindestens bis zum fünften Lebensmonat ausschließlich zu stillen (https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/schwangerschaft-und-baby/stillen).
Mitunter ist es aber möglich, dass eine Mutter das eigene Kind nicht ausreichend stillen kann, obwohl sie es gerne möchte. Vor allem bei Frühgeborenen und Hochrisikobabys kann der Bedarf die vorhandene Menge übersteigen (https://www.aerztekammer-hamburg.org/files/aerztekammer_hamburg/ueber_uns/hamburger_aerzteblatt/archiv/haeb2017/HAEB_07082017_web.pdf; https://www.focus.de/gesundheit/baby/initiative-fordert-mehr-milchbanken-die-ammen-des-21-jahrhunderts_id_9876402.html). Gründe dafür können in diesem Fall Vorerkrankungen oder die schwere Belastungssituation der Mutter, schwierige operative Entbindungen oder Präeklampsie sein. Zugleich gibt es aber auch Frauen, die mehr Muttermilch zur Verfügung stellen können, als das eigene Kind benötigt.
Um beide Seiten zusammen zu bringen, gibt es in Deutschland an Kliniken angegliederte „Muttermilchbanken“ oder „Frauenmilchbanken“, in denen Muttermilch gespendet, untersucht, gelagert und an Säuglinge verteilt wird, die keine oder nicht ausreichend Muttermilch von der eigenen Mutter erhalten können (http://www.klinikum.uni-muenchen.de/Klinik-und-Poliklinik-fuer-Frauenheilkunde-und-Geburtshilfe-Grosshadern/de/perinatalzentrum/muttermilchbank/index.html).
Aus Sicht der Fragesteller ist dieses Konzept zu begrüßen und darauf hinzuwirken, dass sich die Strukturen nachhaltig etablieren können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Frühgeborene kommen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland zur Welt (bitte für die Jahre 2015 bis 2020 aufschlüsseln)?
Wie viele an Kliniken angegliederte oder in Kooperation mit Kliniken eingerichtete Muttermilchbanken existieren gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Wie hat sich die Zahl der in Frage 2 genannten Muttermilchbanken in den Jahren 2015 bis 2020 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Frauen spenden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland Muttermilch, und wie viele Spenden gibt es jährlich insgesamt (bitte für die Jahre 2015 bis 2020 aufschlüsseln)?
Wie viele Frühgeborene werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich mit gespendeter Muttermilch versorgt (bitte für die Jahre 2015 bis 2020 aufschlüsseln)?
Welche Möglichkeiten der Finanzierung bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Kliniken, die das Konzept der Muttermilchbank eigenständig oder in Kooperation mit anderen Institutionen umsetzen und aufrechterhalten wollen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wer für die Kosten der Untersuchung und Lagerung von gespendeter Muttermilch in Kliniken aufkommt, und wenn ja, wer trägt diese Kosten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob seitens der Länder Förderungen für die Errichtung und Aufrechterhaltung von Muttermilchbanken bestehen, und wenn ja, in welchen Ländern ist das der Fall, wie sehen diese Förderungen aus, und an welche Bedingungen sind sie geknüpft?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über private Plattformen, über die gespendete Muttermilch vermittelt oder erworben werden kann? Wenn ja, welche Mechanismen der Qualitätskontrolle existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Sicherheit der gespendeten Muttermilch zu gewährleisten?
Hat die Bundesregierung eine generelle Bewertung des Konzepts der Muttermilchbank vorgenommen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Beantwortung der Fragen 1 bis 9 Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen?