Pilotprogramm für Carbon Contracts for Difference
der Abgeordneten Dieter Janecek, Katharina Dröge, Lisa Badum, Dr. Danyal Bayaz, Ingrid Nestle, Anja Hajduk, Oliver Krischer, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Industrie in Deutschland konnte seit 1990 erkennbar die Reduktion der CO2-Emissionen verringern. In den letzten 15 Jahren verlangsamte sich die positive Entwicklung eklatant, so dass in der Industrie in der Summe nur geringe Treibhausgaseinsparungen geleistet werden konnten (Quelle: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschuere/klimaschutz_zahlen_2020_broschuere_bf.pdf) und auch aktuell steht der Sektor beim Klimaschutz vor großen Herausforderungen.
Nach wie vor ist die Industrie nach dem Energiesektor die zweitgrößte Emissionsquelle. Vielfach sind die Emissionsreduktionspotenziale durch Effizienzmaßnahmen in herkömmlichen Verfahren weitgehend erschöpft. Zum Erreichen der Klimaziele 2030 und 2050 sind deshalb in den nächsten Jahren mutige Investitionsentscheidungen in neue Technologien und Verfahren notwendig.
Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird dabei eine Schlüsselrolle spielen. Voraussetzung hierfür sind neben dem dringend notwendigen deutlich beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien klare Rahmenbedingungen und Anreizstrukturen.
Als eine mögliche Maßnahme hat die Bundesregierung im Juni 2020 im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie ein Pilotprogramm für Carbon Contracts for Difference (CfD) für die Stahl- und Chemieindustrie mit prozessbedingten Emissionen in Aussicht gestellt.
Hierzu sollen mit Unternehmen Verträge für die Entwicklung von klimafreundlichen Projekten abgeschlossen werden und ein fester CO2-Preis über eine gewisse Laufzeit garantiert werden. So soll für Unternehmen Investitionssicherheit für postfossile Technologien geschaffen und das Risiko der Überforderung vermieden werden. Contracts for Difference könnten so zum zentralen Hebel werden, um transformativen Verfahren in der industriellen Produktion zur Marktreife und zum Marktdurchbruch zu verhelfen.
Seit Veröffentlichung der Nationalen Wasserstoffstrategie konnte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf Anfrage (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Nachhaltige Entwicklung der energieintensiven Grundstoffindustrie“ auf Bundestagsdrucksache 19/21359 und Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dieter Janecek auf Bundestagsdrucksache 19/22308) bislang keine Auskunft darüber geben, welchen Zeitplan und welches Konzept für das Pilotprogramm für Contracts for Difference vorgesehen ist.
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion ist es bedeutsam, den nötigen Maßnahmen und Projekten für die sozialökologische Transformation hohe Priorität einräumen, und den betroffenen Branchen rasch Planungssicherheit zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die Umsetzung des Pilotprogramms für Carbon Contracts for Difference im Rahmen der Wasserstoffstrategie vorgesehen?
Falls weiterhin nicht bekannt, bis wann kann die fragestellende Fraktion mit einer Ausarbeitung des Zeitplanes rechnen?
Hat sich die Bundesregierung bereits mit der EU-Kommission über dieses Pilotprogramm ausgetauscht, und sind der Bundesregierung Pläne anderer EU-Staaten, insbesondere solcher mit starker industrieller Basis, bekannt, die vergleichbare Ansätze verfolgen, und falls ja, in welcher Form bemüht sich die Bundesregierung um eine entsprechende Abstimmung der Vorgehensweise?
Wird das Pilotprogramm der Bundesregierung eine reine Förderung von Betriebskostendifferenzen (OPEX) oder eine Förderung sowohl von Betriebskostendifferenzen als auch annuisierten Fixkosten (CAPEX) umfassen, und wie begründet die Bundesregierung die Ausrichtung der Förderung?
Welche Vertragslaufzeiten sieht das Pilotprogramm vor (bitte erläutern, ob die Bundesregierung die Vertragslaufzeit an der üblichen ökonomischen Lebensdauer der Projektinvestition, d. h. an der Abschreibungsdauer oder an fixen Förderperioden ausrichten will, und weshalb)?
Nach welchem Verfahren plant die Bundesregierung, die Vergabe von CfD im Rahmen des Pilotprogramms zu organisieren, und werden dabei wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren in Betracht gezogen, und wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet werden?
In welchem Zeitraum nach Einführung des Pilotprogrammes plant die Bundesregierung eine Zwischenbewertung des Programms, und – im Falle einer positiven Zwischenbewertung – eine mögliche Ausweitung auf ein umfassendes Förderprogramm für zusätzliche Bereiche der Industrie?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag einer Implementierung von CfD mittels eines projektbegleitenden unabhängigen Monitorings zur Ermittlung der spezifischen Vermeidungskosten, hierauf basierend dann Anpassung des Vertragspreises für das jeweils kommende Jahr (Ex-post-Zahlungsausgleich), wird die Bundesregierung das Pilotprogramm derart ausgestalten, und wenn nein, weshalb nicht?
Wie könnte ein Ex-post-Zahlungsausgleich nach Einschätzung der Bundesregierung ausgestaltet werden, und ist für das Pilotprogramm eine Ex-ante-Auszahlung vorgesehen?
Wird das Pilotprogramm für CfD nach Planung der Bundesregierung den Beihilfehöchstbetrag von 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten umfassen, und wie begründet die Bundesregierung dies?
Wird die Bundesregierung als Referenz die produktspezifischen Herstellungskosten von außerhalb der EU als Maßstab für die Berechnung der Förderung heranziehen, und wenn nein, weshalb nicht, bzw. wie ist die gegenwärtige Einschätzung der Bundesregierung hierzu?
In welcher Höhe plant die Bundesregierung Haushaltsmittel für die Durchführung des Pilotprogrammes für CfD ein?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), mehr Unternehmen an der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) zu beteiligen und die dadurch erhöhten Einnahmen im Bereich der Stromsteuern für die Gegenfinanzierung von klimawirksamen Investitionen wie etwa CfD einzusetzen (Quelle: https://www.fes.de/abteilung-wirtschafts-und-sozialpolitik/artikelseite-wiso/umdenken)?
Welchen aktuellen Sachstand weisen die Erstellung der Richtlinien und die Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission im Hinblick auf das Förderprogramm zur Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie (Teil des Aktionsplans der Nationalen Wasserstoffstrategie) nach Kenntnis der Bundesregierung auf?