Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern
der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Katharina Dröge, Stefan Schmidt, Claudia Müller, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Fast jedes zweite Start-up sieht sich durch die Corona-Krise in der eigenen Existenz bedroht (https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Corona-Krise-trifft-Startups-mit-voller-Wucht). Start-ups fallen zudem regelmäßig durch die Raster der Corona-Hilfen in Form von Krediten für etablierte Unternehmen, weil sie in der Aufbauphase erwartungsgemäß defizitär arbeiten.
Anfang April 2020 hat die Bundesregierung 2 Mrd. Euro als Unterstützung für Start-ups ankündigt (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/start-up-schutzschild.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Doch Monate später warten viele Gründerinnen und Gründer laut Medienberichten immer noch auf die versprochenen Hilfen (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/folgen-des-lockdowns-start-ups-haben-das-nachsehen-bei-corona-hilfen/26177710.html?ticket=ST-744404-EYVmzbtvYXJBd5ZKWYD5-ap3).
Die erste Säule des angekündigten Pakets richtet sich an Wagniskapitalfonds als Kapitalgeber der Unternehmen. Sie sollen über die sogenannte Corona-Matching-Fazilität die öffentlichen Mittel mit eigenen Investitionen aufstocken. Für die Auszahlung der Gelder aus der zweiten Säule sind die Länder zuständig. Sie soll 800 Mio. Euro umfassen (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/folgen-des-lockdowns-start-ups-haben-das-nachsehen-bei-corona-hilfen/26177710.html?ticket=ST-744404-EYVmzbtvYXJBd5ZKWYD5-ap3). Die Programme würden sich an kleie und mittlere Unternehmen (KMU) und Gründerinnen und Gründer richten, die noch keinen Zugang zu Wagniskapitalgebern haben. Sie können bis zu 800 000 Euro erhalten (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/start-up-schutzschild.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Start-ups seit Beginn der Corona-Pandemie (Stichtag: Einsetzung des Krisenstabs des Bundesministeriums für Gesundheit und Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat am 27. Februar 2020) Insolvenz angemeldet haben?
In welchen Titeln des Bundeshaushalts 2020 und des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2021 sind Haushaltsmittel zur coronabedingten Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern in welchem Umfang enthalten?
Welche Stellen innerhalb der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind für die Auszahlung der Mittel nach Säule I zuständig?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KfW arbeiten derzeit an der Umsetzung der Säule I (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)?
Ist eine Zusammenarbeit mit anderen Kapitalgebern wie dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) vorgesehen, und wie ist diese ausgestaltet?
Wie viele Anträge von Wagniskapitalfonds wurden bereits a) gestellt, und in welcher Höhe (bitte mit Angabe des Gesamtvolumens sowie auf die einzelnen Wagniskapitalfonds aufschlüsseln), b) genehmigt, und in welcher Höhe (bitte mit Angabe des Gesamtvolumens sowie auf die einzelnen Wagniskapitalfonds aufschlüsseln), c) final unterzeichnet, und in welcher Höhe (bitte mit Angabe des Gesamtvolumens sowie auf die einzelnen Wagniskapitalfonds aufschlüsseln), d) ausgezahlt, und in welcher Höhe (bitte mit Angabe des Gesamtvolumens sowie auf die einzelnen Wagniskapitalfonds aufschlüsseln)?
In welchen Branchen investieren die Wagniskapitalfonds, deren Anträge genehmigt wurden (bitte mit Angabe des prozentualen Anteils der jeweiligen Branche am Gesamtvolumen der genehmigten Anträge)?
In welcher Höhe haben andere Kapitalgeber wie der EIF bereits Anträge genehmigt (bitte mit Angabe des Gesamtvolumens sowie auf die einzelnen Wagniskapitalfonds aufschlüsseln)?
An wie vielen Finanzierungsrunden von Start-ups soll durch die unterzeichneten Anträge teilgenommen werden?
In welchen Branchen sind die Start-ups tätig, an deren Finanzierungsrunden durch die unterzeichneten Anträge teilgenommen werden soll (bitte mit Angabe des prozentualen Anteils der jeweiligen Branche am Gesamtvolumen der vorgesehenen Finanzierungsrunden)?
In welchen Bundesländern sitzen die Start-ups, an deren Finanzierungsrunden durch die unterzeichneten Anträge teilgenommen werden soll (bitte mit Angabe der Anzahl der Start-ups im jeweiligen Bundesland)?
Wie viele der Start-ups, an deren Finanzierungsrunden durch die unterzeichneten Anträge teilgenommen werden soll, haben a) mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, b) mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, c) externes Kapital in Höhe von bis zu 150 000 Euro aufgenommen, d) externes Kapital in Höhe von bis zu 500 000 Euro aufgenommen, e) externes Kapital in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro aufgenommen, f) externes Kapital in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro aufgenommen, g) externes Kapital in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro aufgenommen?
Wie viele der Start-ups, an deren Finanzierungsrunden durch die unterzeichneten Anträge teilgenommen werden soll, sind von Frauen gegründet bzw. haben mindestens eine Frau in ihrem Führungsteam (mindestens 5 Prozent Anteile und C-Level-Führungsposition; bitte mit Angabe des prozentualen Verhältnisses zu allen Start-ups, an deren Finanzierungsrunden teilgenommen werden soll)?
Wie viele der Start-ups, an deren Finanzierungsrunden durch die unterzeichneten Anträge teilgenommen werden soll, sind Social Start-ups bzw. Sozialunternehmen (bitte mit Angabe des prozentualen Verhältnisses zu allen Start-ups, an deren Finanzierungsrunden teilgenommen werden soll)?
Wie viele Fondsmanagerinnen arbeiten bei den Wagniskapitalfonds, deren Anträge genehmigt wurden (bitte mit Angabe des prozentualen Verhältnisses zu allen Fondsmanagerinnen und Fondsmanagern der jeweiligen Wagniskapitalfonds)?
Welche Institutionen sind auf Bundesebene für die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen aus der zweiten Säule zuständig?
Welche Institutionen sind auf Länderebene für die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen aus der zweiten Säule zuständig?
Wann haben die einzelnen Bundesländer die Antragstellung für Säule II ermöglicht?
In welchen Bundesländern a) sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Corona-Hilfen der Säule II schon aktiv, b) sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Corona-Hilfen der Säule II noch in der Umsetzung, c) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine Planungen, die Corona-Hilfen der Säule II zu implementieren?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bestehende Förderprogramme der Länder für die Auszahlungen der Corona-Hilfen der Säule II genutzt, und wenn ja, welche?
In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Verträge zur Umsetzung der Hilfen nach Säule II, etwa Darlehensverträge, unterschrieben worden (bitte mit Angabe des Gesamtvolumens sowie auf die jeweiligen Länder aufschlüsseln)?
In welchen Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Unternehmen tätig, mit denen bereits Verträge zur Umsetzung der Hilfen nach Säule II, etwa Darlehensverträge, unterschrieben wurden (bitte mit Angabe des prozentualen Anteils der jeweiligen Branche am Gesamtvolumen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Bundeshilfen aus der zweiten Säule durch zusätzliche Landeshilfen für Start-ups und kleinere Unternehmen aufgestockt werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausgestaltung der zusätzlichen Landeshilfen für Start-ups und kleinere Unternehmen, insbesondere ob stille oder offene Beteiligungen oder Wandeldarlehen zum Einsatz kommen (https://gruender.wiwo.de/corona-hilfen-die-saeule-2-fuer-start-ups-braucht-noch-zeit/)?
Wie verhalten sich die Hilfen nach Säule I und II zu dem angekündigten Vorhaben, Gelder in Höhe von 10 Mrd. Euro für Wagniskapital bereitzustellen (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18886)?
Was ist der Umsetzungsstand des angekündigten Vorhabens, Gelder in Höhe von 10 Mrd. Euro für Wagniskapital bereitzustellen (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18886)?
Plant die Bundesregierung eine Neuregelung der Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung über die Ankündigung der Erhöhung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro hinaus (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18886)?