Vorschläge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur zukünftigen EU-Agrarpolitik
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Michel Brandt, Jörg Cezanne, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Thomas Nord, Victor Perli, Ingrid Remmers, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 1. Juli 2020 hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft inne. Damit hat die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden auch einige ungelöste Fragestellungen im Bereich der zukünftigen EU-Agrarpolitik 2021 bis 2027 übernommen für die es dringend Lösungsansätze bedarf. Auch die Verzahnung mit der von der EU-Kommission vorgelegten Farm-to-Fork- sowie der Biodiversitätsstrategie und dem Green Deal sind weiterhin ungeklärt. Die Bundesregierung in ihrer Funktion als Ratspräsidentschaft ist daher nach Ansicht der Fragestellenden in der Verantwortung, den 27 Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Union als Ganzes agrarpolitische Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die kompromissfähig, aber auch zukunftstauglich sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dem Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) und dem EU-Rat Landwirtschaft und Fischerei vorgelegt, und wann (bitte die einzelnen Vorschläge konkret benennen und begründen)?
Welche Vorschläge werden noch zur Vorlage diskutiert oder erarbeitet, und von wem?
Wann sollen diese vorgelegt werden?
2. Mit welchen Bundesministerien sind die Vorschläge der Bundesregierung zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa, die im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dem Sonderausschuss Landwirtschaft und dem EU-Rat Landwirtschaft und Fischerei vorgelegt wurden, abgestimmt, und wann hat wer die abschließende Positionierung entschieden?
3. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur Umsetzung der Ökoregelungen (Eco-Schemes) vorgelegt?
a) Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
b) Warum hat die Bundesregierung den Vorschlag einer Pilotphase für die Eco-Schemes vorgeschlagen (http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=291261&latestVersion=true&type=5; bitte begründen)?
c) Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zahlungen im Rahmen der Eco-Schemes als zusätzliche Einkommensstütze (Artikel 28, (6a)) mehr Flexibilität bieten (ebd.)?
d) Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der eigenen Vorschläge zur Flexibilisierung der Ökoregelung, die eine Einführung eines Mindestbudgets nach einer Einführungsphase in allen EU-Mitgliedstaaten erst ab 2025 vorsehen, in Deutschland (ebd.)?
e) Hält die Bundesregierung eine Einigung auf ein Mindestbudget im EU-Rat für erreichbar (bitte begründen)?
Welche Prozentsätze werden hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung im Rat diskutiert, und wie jeweils begründet?
f) Welchen Vorschlag hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft zur Verwendung von Mitteln, die nach einer möglichen Einigung auf ein Mindestbudget der Eco-Schemes nicht voll ausgeschöpft wurden (beispielsweise Verschiebung in das Budget der 2. Säule für das darauffolgende Antragsjahr)?
4. Welchen Vorschlag hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft für den Fall, dass das Interesse von Landwirtinnen und Landwirten an umwelt- und klimaförderlichen Maßnahmen (Eco-Schemes) das eingeplante Budget für Eco-Schemes innerhalb der nationalen Obergrenze bereits im ersten Antragsjahr übersteigt?
5. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur Konditionalität vorgelegt?
a) Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
b) Warum hat die Bundesregierung die Einführung eines Mindestprozentsatzes an nichtproduktiven Flächen von 5 Prozent auf x Prozent auf Ackerland unter Einrechnung von Zwischenfrüchten vorgeschlagen (ebd.)?
c) Warum hat die Bundesregierung die Reduzierung des Mindestanteils nichtproduktiver Flächen auf 3 Prozent der Ackerfläche vorgeschlagen (bitte begründen), und von welchem Anteil nichtproduktiver Fläche geht die Bundesregierung aktuell in der ganzen EU sowie in Deutschland aus (bitte mit Quellenhinweisen)?
6. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) vorgelegt?
a) Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
b) Wird die Bundesregierung in Deutschland benachteiligte Gebiete mit in die 30 Prozent für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einbeziehen (ring fencing)?
7. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu den Nationalen Strategieplänen vorgelegt?
a) Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
b) Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Ausarbeitung des deutschen Nationalen Strategieplans vor (bitte tabellarisch aufführen)?
8. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur Frage der Kappung und Degression vorgelegt, und welche Politikfolgenabschätzung liegt ihnen zugrunde?
Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
9. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur Frage des „Echten Landwirts“ und zur Unterstützung für Junglandwirte vorgelegt?
Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
10. Ist die Verbesserung der Akzeptanz der Direktzahlungen in der Öffentlichkeit ein Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, und welche Mittel hält sie dafür für geeignet?
Auf welches GAP-Ziel oder spezifische Ziel gemäß Artikel 6 des SP-VO-Entwurfs stützt sich die Bundesregierung dabei?
11. Welche konkreten Überlegungen hat die Bundesregierung zur Integrierung der EU-Farm-to-Fork- und der EU-Biodiversitätsstrategie in die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik in Europa?
12. Inwiefern unterscheidet sich die Position der Bundesregierung in ihrer Funktion als EU-Ratspräsidentschaft von der Position der Bundesregierung als ein EU-Mitgliedstaat in Bezug auf die nationale Ausgestaltung der oben genannten Sachverhalte zur Zukunft der EU-Agrarpolitik?
13. Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung in ihrer Funktion als EU-Ratspräsidentschaft zur zukünftigen Verwendung und Ausgestaltung von gekoppelten Prämienzahlungen, die in allen anderen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Deutschland genutzt werden?
Plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), von seiner bisherigen Position (https://www.agrarheute.com/politik/kloeckner-keine-kappung-direktzahlungen-umverteilungspraemie-552479; https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/agrarrat-07-2019-bruessel.html), dass diese Interventionen in Deutschland nicht angeboten werden sollen, für die zukünftige Förderperiode abzurücken, beispielsweise für eine Weidetierprämie (bitte begründen)?
14. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Arbeit der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) im Zusammenhang mit der nächsten Förderperiode der EU-Agrarpolitik zu, angesichts des Umstandes, dass der Abschlussbericht der ZKL erst im Juni 2021 erwartet wird und das BMEL bis dahin jedoch alle nationalen Entscheidungen zur GAP erwartet?
15. Wird die Sondersitzung der Zukunftskommission Landwirtschaft mit der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner zum Austausch über die Zukunft der EU-Agrarpolitik noch vor der Sitzung des EU-Agrarrates am 19. und 20. Oktober 2020 stattfinden?
Falls nein, wie begründet die Bundesregierung dieses Vorgehen?
16. Wie werden Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen von beteiligten Verbänden im Rahmen des laufenden Strategieplan-Prozesses beispielsweise zur SWOT- (Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats) oder zur Bedarfsanalyse oder zu den Entwürfen der Interventionen abgewogen, bewertet, eingearbeitet oder abgelehnt, und in welcher Form erhalten die beteiligten Verbände eine entsprechende Rückmeldung durch das BMEL?
17. Welche Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen aus der Wissenschaft wurden wie in den Strategieplan-Prozess beispielsweise zur SWOT- oder zur Bedarfsanalyse oder den Entwürfen der Interventionen eingebunden, und welche Stellungnahmen wurden bewertet bzw. eingearbeitet oder abgelehnt, und in welcher Form erhalten diese Einrichtungen eine entsprechende Rückmeldung durch das BMEL?
18. Welchen Mittelbedarf kalkuliert die Bundesregierung zur Finanzierung des ökologischen Landbaus in der nächsten Förderperiode 2027 (bitte nach Jahren aufschlüsseln), wenn das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte Ausbauziel (2030: 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland) realistisch erreicht werden soll?
a) Welche Vorschläge hat sie, um ggf. entstehende Finanzierungslücken decken zu können?
b) Inwiefern ist hierbei die Finanzierung des ökologischen Landbaus als „Eco-Schemes“ eine Option für die Bundesregierung?
19. Welche Möglichkeiten zur nationalen Ausgestaltung der „Eco-Schemes“ werden aktuell in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert, und welche Option favorisiert die Bundesregierung?
Fragen19
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dem Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) und dem EU-Rat Landwirtschaft und Fischerei vorgelegt, und wann (bitte die einzelnen Vorschläge konkret benennen und begründen)? Welche Vorschläge werden noch zur Vorlage diskutiert oder erarbeitet, und von wem? Wann sollen diese vorgelegt werden?
Mit welchen Bundesministerien sind die Vorschläge der Bundesregierung zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa, die im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dem Sonderausschuss Landwirtschaft und dem EU-Rat Landwirtschaft und Fischerei vorgelegt wurden, abgestimmt, und wann hat wer die abschließende Positionierung entschieden?
Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur Umsetzung der Ökoregelungen (Eco-Schemes) vorgelegt?
a) Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
b) Warum hat die Bundesregierung den Vorschlag einer Pilotphase für die Eco-Schemes vorgeschlagen (http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=291261&latestVersion=true&type=5; bitte begründen)?
c) Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zahlungen im Rahmen der Eco-Schemes als zusätzliche Einkommensstütze (Artikel 28, (6a)) mehr Flexibilität bieten (ebd.)?
d) Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der eigenen Vorschläge zur Flexibilisierung der Ökoregelung, die eine Einführung eines Mindestbudgets nach einer Einführungsphase in allen EU-Mitgliedstaaten erst ab 2025 vorsehen, in Deutschland (ebd.)?
e) Hält die Bundesregierung eine Einigung auf ein Mindestbudget im EU-Rat für erreichbar (bitte begründen)? Welche Prozentsätze werden hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung im Rat diskutiert, und wie jeweils begründet?
f) Welchen Vorschlag hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft zur Verwendung von Mitteln, die nach einer möglichen Einigung auf ein Mindestbudget der Eco-Schemes nicht voll ausgeschöpft wurden (beispielsweise Verschiebung in das Budget der 2. Säule für das darauffolgende Antragsjahr)?
Welchen Vorschlag hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft für den Fall, dass das Interesse von Landwirtinnen und Landwirten an umwelt- und klimaförderlichen Maßnahmen (Eco-Schemes) das eingeplante Budget für Eco-Schemes innerhalb der nationalen Obergrenze bereits im ersten Antragsjahr übersteigt?
Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur Konditionalität vorgelegt?
a) Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
b) Warum hat die Bundesregierung die Einführung eines Mindestprozentsatzes an nichtproduktiven Flächen von 5 Prozent auf x Prozent auf Ackerland unter Einrechnung von Zwischenfrüchten vorgeschlagen (ebd.)?
c) Warum hat die Bundesregierung die Reduzierung des Mindestanteils nichtproduktiver Flächen auf 3 Prozent der Ackerfläche vorgeschlagen (bitte begründen), und von welchem Anteil nichtproduktiver Fläche geht die Bundesregierung aktuell in der ganzen EU sowie in Deutschland aus (bitte mit Quellenhinweisen)?
Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) vorgelegt?
a) Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
b) Wird die Bundesregierung in Deutschland benachteiligte Gebiete mit in die 30 Prozent für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einbeziehen (ring fencing)?
Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu den Nationalen Strategieplänen vorgelegt?
a) Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
b) Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Ausarbeitung des deutschen Nationalen Strategieplans vor (bitte tabellarisch aufführen)?
Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur Frage der Kappung und Degression vorgelegt, und welche Politikfolgenabschätzung liegt ihnen zugrunde? Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur Frage des „Echten Landwirts“ und zur Unterstützung für Junglandwirte vorgelegt? Welche Vorschläge plant sie, noch vorzulegen?
Ist die Verbesserung der Akzeptanz der Direktzahlungen in der Öffentlichkeit ein Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, und welche Mittel hält sie dafür für geeignet? Auf welches GAP-Ziel oder spezifische Ziel gemäß Artikel 6 des SP-VO-Entwurfs stützt sich die Bundesregierung dabei?
Welche konkreten Überlegungen hat die Bundesregierung zur Integrierung der EU-Farm-to-Fork- und der EU-Biodiversitätsstrategie in die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik in Europa?
Inwiefern unterscheidet sich die Position der Bundesregierung in ihrer Funktion als EU-Ratspräsidentschaft von der Position der Bundesregierung als ein EU-Mitgliedstaat in Bezug auf die nationale Ausgestaltung der oben genannten Sachverhalte zur Zukunft der EU-Agrarpolitik?
Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung in ihrer Funktion als EU-Ratspräsidentschaft zur zukünftigen Verwendung und Ausgestaltung von gekoppelten Prämienzahlungen, die in allen anderen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Deutschland genutzt werden? Plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), von seiner bisherigen Position (https://www.agrarheute.com/politik/kloeckner-keine-kappung-direktzahlungen-umverteilungspraemie-552479; https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/agrarrat-07-2019-bruessel.html), dass diese Interventionen in Deutschland nicht angeboten werden sollen, für die zukünftige Förderperiode abzurücken, beispielsweise für eine Weidetierprämie (bitte begründen)?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Arbeit der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) im Zusammenhang mit der nächsten Förderperiode der EU-Agrarpolitik zu, angesichts des Umstandes, dass der Abschlussbericht der ZKL erst im Juni 2021 erwartet wird und das BMEL bis dahin jedoch alle nationalen Entscheidungen zur GAP erwartet?
Wird die Sondersitzung der Zukunftskommission Landwirtschaft mit der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner zum Austausch über die Zukunft der EU-Agrarpolitik noch vor der Sitzung des EU-Agrarrates am 19. und 20. Oktober 2020 stattfinden? Falls nein, wie begründet die Bundesregierung dieses Vorgehen?
Wie werden Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen von beteiligten Verbänden im Rahmen des laufenden Strategieplan-Prozesses beispielsweise zur SWOT- (Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats) oder zur Bedarfsanalyse oder zu den Entwürfen der Interventionen abgewogen, bewertet, eingearbeitet oder abgelehnt, und in welcher Form erhalten die beteiligten Verbände eine entsprechende Rückmeldung durch das BMEL?
Welche Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen aus der Wissenschaft wurden wie in den Strategieplan-Prozess beispielsweise zur SWOT- oder zur Bedarfsanalyse oder den Entwürfen der Interventionen eingebunden, und welche Stellungnahmen wurden bewertet bzw. eingearbeitet oder abgelehnt, und in welcher Form erhalten diese Einrichtungen eine entsprechende Rückmeldung durch das BMEL?
Welchen Mittelbedarf kalkuliert die Bundesregierung zur Finanzierung des ökologischen Landbaus in der nächsten Förderperiode 2027 (bitte nach Jahren aufschlüsseln), wenn das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte Ausbauziel (2030: 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland) realistisch erreicht werden soll?
a) Welche Vorschläge hat sie, um ggf. entstehende Finanzierungslücken decken zu können?
b) Inwiefern ist hierbei die Finanzierung des ökologischen Landbaus als „Eco-Schemes“ eine Option für die Bundesregierung?
Welche Möglichkeiten zur nationalen Ausgestaltung der „Eco-Schemes“ werden aktuell in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert, und welche Option favorisiert die Bundesregierung?