Fortschritte bei der Erfassung und Reaktion auf Gewalt in den Jobcentern
der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Jens Beeck, Matthias Nölke, Carl-Julius Cronenberg, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In zwei Kleinen Anfragen (Drohungen und Übergriffe in Jobcentern (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/14769) sowie Datenerfassung von Übergriffen in Jobcentern (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/17215) hat die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag bereits auf die Problematik von Gewalt in den Jobcentern hingewiesen und danach gefragt, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern.
Nachdem ein Jahr nach der ersten Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/13822 vergangen ist, fragen die Fragesteller die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie in den letzten Monaten zur Verbesserung der Sicherheit und des Arbeitsschutzes in den Jobcentern die Bundesregierung getroffen hat.
Eine Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren weist die Bundesregierung zurück und sieht die dezentral organisierten Jobcenter in der Pflicht. Gleichzeitig ist es der Bundesregierung unbenommen, Informationen zu erfragen und auf die freiwillige Zusammenarbeit der Jobcenter zu bauen.
Verschiedentlich beruft sich die Bundesregierung auf den Datenschutz. So etwa in Bezug auf die Frage, in wie vielen Fällen Täter von Übergriffen in Jobcentern zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet wurden und wie viele der Angreifer Zahlungen aus finanziellen Gründen nicht leisten konnten. Hier gibt die Bundesregierung an, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen zu können.
Im Bereich der Polizei ist jedoch von mehreren Ländern gesetzlich geregelt worden, dass Beamte, die im Dienst angegriffen und verletzt werden und einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, dem der Täter nicht nachkommt, vom Land ein Schmerzensgeld erhalten. Datenschutzrechtliche Gründe können mithin nach Ansicht der Fragesteller nicht angeführt werden, um nicht für Verbesserungen für die Mitarbeiter von Jobcentern zu sorgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr eine Überarbeitung des Muster-Notfall-Konzepts und des Sicherheitskonzepts der Bundesagentur für Arbeit (BA) stattgefunden, und wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen?
Ist zur Verbesserung des Muster-Notfall- und Sicherheitskonzepts eine systematische Abfrage bei allen Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) erfolgt?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob lokale Notfallkonzepte angepasst wurden (bitte um Nennung der Jobcenter)?
Hat Bundesregierung Erkenntnisse, ob Best-Practice-Beispiele erhoben und veröffentlicht wurden?
Hat die Bundesregierung es unternommen, systematisch Informationen zu Übergriffen oder Bedrohungslagen in den Jobcentern auf freiwilliger Basis abzufragen?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Sicherstellung eines finanziellen Ausgleichs für einen von Gewalt betroffenen Mitarbeiter zu gewährleisten, wenn ein gerichtlich festgestellter Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Täters nicht durchgesetzt werden kann?
Gewähren die Jobcenter ihren Mitarbeitern Rechtsschutz, um einen möglichen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber dem Täter durchzusetzen?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, bezüglich Schmerzensgeldzahlungen zugunsten von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und insbesondere von Mitarbeitern der Jobcenter in Vorleistung zu gehen, wenn die Mitarbeiter andernfalls leer ausgehen?
Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die einen Zusammenhang zwischen unverständlichen Formularen und bürokratischen Vorgaben durch die Jobcenter und Übergriffen in Jobcentern untersuchen?
Hat die Bundesregierung selbst eine solche Studie in Auftrag gegeben?
Liegen dem berufspsychologischen Service Informationen über die Prävalenz von psychologischen Problemen nach Gewalterlebnissen vor, und wenn nein, wie stellt er sicher, dass Betroffenen systematisch geholfen wird?
Welche Kosten sind den Jobcenter durch die Dienstleistung von Sicherheitsdiensten im Jahr 2020 entstanden (bitte Angaben zu den einzelnen Jobcentern)?
Welcher Anteil der Jobcenter war in diesem Jahr teilweise oder komplett für den Zugang von Kunden geschlossen (bitte nach der Unterscheidung teilweise bzw. komplett und Angaben zu den einzelnen Jobcentern)?
Wie viele Personen haben in den Jobcentern Hausverbote (bitte nach Ländern und Jobcentern gegliedert angeben)?
Hat der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/17215 erwähnte Erfahrungsaustausch mit von Gewalt Betroffenen inzwischen stattgefunden, und wenn ja mit welchem Ergebnis?
Nach welchen Kriterien und Erkenntnissen wurden die Personen für den Erfahrungsaustausch ausgewählt?
Wie viele Personen wurden beteiligt?
In welcher Weise wurden sie beteiligt?
Wurden die im Muster-Notfall- und Sicherheitskonzept enthaltenen Meldekonzepte für die Meldung vorgesehen Fälle auf andere Tatbestände erweitert?
Wurde etwas an der in der Vergangenheit geübten Praxis, dass die gemeinsamen Einrichtungen (gE) in eigener Zuständigkeit entschieden, inwieweit sie sicherheitsrelevante Ereignisse melden, geändert?
Wie funktioniert die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/17215 erwähnte Hinwirkung der BA darauf hin, dass die in den gE vorliegenden individualisierten Notfall- und Sicherheitskonzepte sich am zentralen Muster-Notfall- und Sicherheitskonzept orientieren insbesondere angesichts der Tatsache, dass die gE autonom und dezentral handeln?
Hat die Bundesregierung versucht, Erkenntnisse zu den Wirkungszusammenhängen in Bezug auf den Krankenstand in Jobcentern, trotz ihrer in ihrer Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/17215 postulierten Komplexität, zu erwerben, und wenn ja, wie stellen sich diese Wirkzusammenhänge dar?
Wurde der eng gesteckte Rahmen, in dem sich der Verwaltungsrat der BA mit dem Thema Sicherheit und Gewalt in Jobcentern befasst, den die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/17215 beschreibt, zwischenzeitlich erweitert?
Hat die Bundesregierung es unternommen, den Wirkungszusammenhang zwischen Übergriffen in Jobcentern und dem Ziel der „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“, den sie in ihrer Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/17215 als unklar beschreibt, zu klären?
Wer überprüft, dass die bei den gE vor Ort durchgeführten Gefährdungsanalysen, welche die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen rechtfertigen, der Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit entsprechen?