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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung zu der neonazistischen Gruppierung "NSC 131"

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

03.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2350219.10.2020

Erkenntnisse der Bundesregierung zu der neonazistischen Gruppierung „NSC 131“

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 16. September 2020 wurden im Land Hessen im Rahmen einer Maßnahme der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Hessen R sechs Wohnungen durchsucht. Dabei wurde laut Pressemitteilung des hessischen Innenministeriums umfangreiches Beweismaterial wie Waffen, NS-Devotionalien und Datenträger sichergestellt. Die Personen waren bereits zuvor im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität-rechts (PMK-rechts) aufgefallen (https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessische-polizei-stellt-waffen-und-ns-devotionalien-sicher). Erkenntnisse des Online-Portals belltower.news legen nach Ansicht der Fragesteller nahe, dass ein Zusammenhang zwischen diesen Durchsuchungen und einer neonazistischen Gruppierung namens „NSC 131“ („National Socialist Club Anti-Communist-Action“) besteht. Es handelt sich dabei um eine internationale Struktur, deren Sektionen vor allem in den USA, aber auch in verschiedenen anderen Ländern aktiv sind. Die Mitglieder sind teilweise ehemalige Mitglieder rechtsterroristischer Gruppen wie Combat 18 und The Base. In sozialen Netzwerken kursierende Fotos und interne Chatverläufe deuten nach Ansicht der Fragesteller darauf hin, dass sich eine deutsche Sektion im Aufbau befindet. In diesem Chat werden die nationalsozialistische Gesinnung und die Gewaltbereitschaft der Mitglieder deutlich. Ein Mitglied der Chatgruppe befindet sich in einer weiteren internationalen Chatgruppe und verbreitet dort Propaganda der rechtsterroristischen Organisation „National Socialist Order“, einer Nachfolgeorganisation der rechtsterroristischen „Atomwaffen Division“ (https://www.belltower.news/hausdurchsuchungen-in-hessen-neue-rechtsextreme-gruppe-nsc-131-in-deutschland-104383/). Die Gruppe trat inzwischen bereits mit Propagandaaktionen in die Öffentlichkeit. So tauchten in Wiesbaden im Sommer 2020 vermehrt Sticker dieser Organisation auf. In einer der durchsuchten Wohnungen fanden sich mehrere Tausend Aufkleber (https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/razzia-bei-neo-nazi-in-wiesbaden_22277457).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppierung „NSC 131“ in Deutschland?

2

Wie viele Personen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung der deutschen Sektion von „NSC 131“ zuordnen (bitte nach Ländern und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die internationale Struktur von „NSC 131“ und deren Verbindungen nach Deutschland?

4

Sind unter den Beschuldigten oder weiteren Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „NSC 131 Deutschland“ nach Kenntnis der Bundesregierung Gefährder oder Relevante Personen aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus, und wenn ja, wie viele, aus welchen Bundesländern, und seit wann jeweils?

5

Liegen gegen die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „NSC 131 Deutschland“ nach Kenntnis der Bundesregierung staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchen anderen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „NSC 131 Deutschland“ aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

7

Wie viele Durchsuchungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Gruppierung „NSC 131 Deutschland“ bzw. deren mutmaßliche Mitglieder statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?

8

Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „NSC 131 Deutschland“, bzw. welche legalen oder illegalen Waffen und Sprengmittel bzw. Bestandteile derselben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen im Einzelnen wo sichergestellt?

9

Verfügen die Beschuldigten oder Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „NSC 131 Deutschland“ nach Kenntnis der Bundesregierung über Erlaubnisse nach dem Waffen- bzw. Sprengstoffgesetz, und wenn ja, über welche?

10

Wurden gegen die Beschuldigten oder die Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „NSC 131 Deutschland“ nach Kenntnis der Bundesregierung nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?

11

Wurden während der Ermittlungen gegen die Gruppierung „NSC 131 Deutschland“ Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen von Personen aufgefunden, die nicht der rechtsextremen Szene angehören, und wenn ja, wie viele Listen und wie viele Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese Personen (beispielsweise Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?

12

Wurden bisher Personen der in Frage 11 genannten Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung über den Umstand, dass zu ihnen Daten im Rahmen der Ermittlungen aufgefunden wurden, informiert, und wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen?

13

Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP = Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen die Gruppierung „NSC 131 Deutschland“ angelegt, und wenn ja, seit wann?

14

Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppierung „NSC 131 Deutschland“ auch bezüglich der Gefahr rechtsterroristischer Vernetzung?

15

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu „NSC 131“ liegen im BfV vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

16

Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss „NSC 131 Deutschland“ befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

17

Falls sich das GETZ-R nicht mit der Gruppierung „NSC 131 Deutschland“ befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „NSC 131 Deutschland“ oder weitere Angehörige derselben zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)?

Berlin, den 16. Oktober 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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