Arbeit der Vertrauensstelle der Bundespolizei
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Polizei steht immer wieder aufgrund rechtsextremer Vorfälle und Strukturen in der Kritik. Die nach Ansicht der Fragesteller zahlreichen, zuletzt bekannt gewordenen Chatgruppen, in denen menschenverachtende Inhalte geteilt werden, sind nach Ansicht der Fragesteller dabei nur ein Teil des Problems. Auch Mitgliedschaften in neonazistischen Gruppen und Fälle von Zusammenarbeit mit Akteuren der extremen Rechten sind in den letzten Jahren öffentlich geworden. Beispielsweise wird laut Presseberichten einem Beamten aus Hessen vorgeworfen, polizeiinterne Daten an die Neonazigruppe „Aryans“ weitergegeben zu haben (https://www.fnp.de/hessen/hessenfrankfurt-weiterer-polizist-unter-rechtsextremismus-verdacht-11124034.html). Auch die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Gruppe S.“ erhielt laut Presseberichten tatkräftige Unterstützung durch einen Polizeibeamten (https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/gruppe-s-109.html). Neben diesen extrem rechten Vorfällen kommen auch regelmäßig Debatten um Polizeigewalt und racial profiling auf. Nach der mutmaßlich rassistisch motivierten Misshandlung eines Flüchtlings durch Polizeibeamte wurde am 27. Mai 2015 die „Vertrauensstelle der Bundespolizei“ eingerichtet (Bundestagsdrucksache 18/5726). Diese ist dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums unterstellt. Aufgrund ihrer Eingebundenheit in die behördlichen Hierarchien wurde die Einrichtung dieser Stelle unter anderem vom ehemaligen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe, stark kritisiert, ihre Wirksamkeit bezweifelt und eine unabhängige Stelle befürwortet (https://www.presseportal.de/pm/6561/3042866). In vielen anderen europäischen Ländern bestehen bereits unabhängige Vertrauensstellen mit unterschiedlichen Befugnissen (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/ANALYSE/Analyse_Unabhaengige_Polizeibeschwerdestellen.pdf). Der UN-Menschenrechtsrat (UN = Vereinte Nationen) hat eine unabhängige Kontrolle der Polizeiarbeit in Deutschland mehrfach angemahnt (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/UPR_zu_Deutschland/UPR_2013_germany__report_working_group_en.pdf). Auf Länderebene existieren bereits ähnliche Institutionen beispielsweise in Bremen, Thüringen und Rheinland-Pfalz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Aufgaben hat die „Vertrauensstelle der Bundespolizei“?
Über welche Befugnisse verfügt die Vertrauensstelle?
Über welche Sanktionsmöglichkeiten verfügt die Vertrauensstelle?
An welche Weisungen und speziellen Dienstvorschriften ist sie gebunden?
Wie viel Personal steht der Vertrauensstelle zur Verfügung (nach Stellenplan und in realiter per 30. September 2020)?
Wie, und nach welchen Kriterien erfolgt die Besetzung der Vertrauensstelle?
Erfolgt ein Qualitätsmanagement der Vertrauensstelle, wenn ja, durch wen, und in welchen Abständen?
Welche finanziellen Mittel stehen der Vertrauensstelle pro Jahr zur Verfügung?
Wie viele Polizeibeamte, Tarifbeschäftigte, Bürgerinnen und Bürger haben die Vertrauensstelle seit ihrer Einrichtung genutzt (bitte nach Beamten bzw. Tarifangestellten und Bürgerinnen und Bürgern unterteilen und nach Jahren aufgliedern)?
Wie erfolgte die Kontaktaufnahme mit der Vertrauensstelle (persönlich, telefonisch, schriftlich etc., bitte nach Jahr, Art und Anzahl aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen erfolgte die Kontaktaufnahme anonym?
Aus welchen Polizeiinspektionen kamen die Meldungen der Beamten und Tarifbeschäftigten?
Welche regionalen Schwerpunkte kann die Bundesregierung anhand der Meldungen an die Stelle von Polizeibeamten, Tarifbeschäftigten, Bürgerinnen und Bürgern erkennen?
Bei wie vielen Meldungen an die Vertrauensstelle bestand der Verdacht auf strafrechtliche Relevanz?
Bei wie vielen Meldungen wurde ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet (bitte nach Jahren auflisten)?
In wie vielen Fällen wurde eine Anklage erhoben (bitte nach Jahren auflisten)?
In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung, einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung (bitte nach Jahren auflisten)?
In wie vielen Fällen wurden aufgrund der Meldung Gegenanzeigen oder andere rechtliche Schritte gegen die Hinweisgeber gestellt bzw. eingeleitet?
Welcher Art waren die strafrechtlichen Vorwürfe (beispielsweise Geheimnisverrat, Körperverletzung im Amt, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – BtMG – etc. bitte nach Jahren auflisten)?
Wie oft wurden der Vertrauensstelle Verhaltensweisen oder Äußerungen gemeldet mit dem Vorwurf, diese seien rassistisch, antisemitisch, sozialdarwinistisch, neonazistisch, gewaltverherrlichend, transfeindlich oder homophob?
Sollte keine Statistik zu den oben genannten oder vergleichbaren Kategorien von Vorwürfen geführt werden, hält es die Bundesregierung für sinnvoll, eine solche einzuführen, und wenn nein, warum nicht?
Bei wie vielen erhaltenen Meldungen bestand der Verdacht auf eine Dienstpflichtverletzung?
Bei wie vielen erhaltenen Meldungen wurde ein disziplinarrechtliches Verfahren eingeleitet?
Wie viele dieser Beschwerden hatten jeweils Ermahnungen bzw. Mahnungen, also Verhaltensrügen unterhalb der Einleitung eines Disziplinarverfahrens, zur Folge (bitte jeweils nach Beschwerde und Jahr aufschlüsseln)?
Hat sich die Arbeit der Vertrauensstelle aus Sicht der Bundesregierung bewährt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5726, dort Antwort zu Frage 15), und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Arbeitsergebnisse der Vertrauensstelle?
Hält die Bundesregierung eine in die internen Strukturen der Behörde eingebundene Vertrauensstelle für ausreichend, um mögliches Fehlverhalten einzelner Beamter oder Tarifbeschäftigter und zweifelhafte Vorgänge an den Dienstorten aufzudecken, vor dem Hintergrund, dass Beamte und Tarifbeschäftigte nach Auffassung der Fragesteller bei entsprechenden Meldungen fürchten müssen, dass gegen sie ein Verfahren eingeleitet wird, während die Opfer möglichen Fehlverhaltens sich aus Angst wohl nicht an eine Stelle innerhalb der Bundespolizei wenden werden?
Wie viele Beschwerden gegen Beamte oder Tarifbeschäftigte der Bundespolizei sind nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlicher Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie wegen Amts- oder Beleidigungsdelikten seit 2015 erhoben worden (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Beschwerden betrafen Vorgänge im Polizeigewahrsam bzw. in Dienststellen der Bundespolizei oder solcher Dienststellen, die von der Bundespolizei zeitweilig genutzt wurden?
Wie viele dieser Beschwerden betrafen Beamte, die Sondereinheiten bzw. der Bundesbereitschaftspolizei angehörten oder angehören?
Wie viele dieser Beschwerden betrafen Beamte, die unmittelbar für den Grenzschutz i. S. d. § 2 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) eingesetzt waren?
Wie viele dieser Beschwerden betrafen Bundespolizeibeamte, die Aufgaben nach § 3 BPolG wahrgenommen haben?