Fachgerechte Entsorgung von FCKW-haltigen, umweltschädlichen Kühlgeräten
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 2019 schreibt die EU eine Sammelquote von 65 Prozent für Elektro- und Elektronikaltgeräte vor. Darunter fallen auch alte Kühlgeräte mit den darin enthaltenen Kälte- und Treibmitteln (Fluorchlorkohlenwasserstoffe – FCKW), die nicht nur zu den stark ozonschichtschädigenden Substanzen gehören, sondern auch mit einem enormen Treibhausgaspotenzial behaftet sind. Die FCKW in einem einzigen älteren Kühlschrank haben beispielsweise ein Treibhausgaspotenzial von 2,7 Tonnen Kohlendioxid. Zusätzlich können alte Kühlgeräte auch klimaschädliche F-Gase (fluorierte Treibhausgase) enthalten. Die seit 1995 hergestellten Kühlgeräte sind zwar FCKW-frei, da diese Stoffe in den neuen Produkten verboten wurden, weiterhin enthalten aber immer noch knapp die Hälfte der entsorgten Geräte FCKW oder F-Gase. In Deutschland soll durch unsachgemäße Entsorgung hunderttausender alter Kühlgeräte bis zu 1 Mio. Tonnen CO2 in die Atmosphäre gelangen. Dies entspräche dem CO2-Ausstoß von knapp 360 000 PKW, die je 15 000 Kilometer im Jahr fahren (https://www.duh.de/kuehlgeraete/).
Von Umweltverbänden wie Deutsche Umwelthilfe, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Grüne Liga – Netzwerk ökologischer Bewegungen, Deutscher Naturschutzring und Naturschutzbund Deutschland (NABU) wird seit Jahren gefordert, dass in Deutschland bei der Entsorgung bzw. beim Recycling alter Kühlgeräte vorbildliche europäische Mindestqualitätsstandards (CENELEC-Standards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4) – wie in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden bereits geschehen – verbindlich gesetzlich festgelegt oder über nationale Rücknahmesysteme vorgegeben werden. Diese Normen stellen – sofern ihre Einhaltung auch wirksam kontrolliert wird – eine Entnahme von 90 Prozent der enthaltenen klimaschädlichen Stoffe sicher und gewährleisten eine Kühlgerätebehandlung nach dem Stand der Technik, wie es in der EU-Richtlinie 2012/19/EU vorgeschrieben ist.
Die Entsorgung von Kühlgeräten ist aktuell über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) reguliert. Da es sich bei der TA Luft lediglich um eine Verwaltungsvorschrift handelt, haben die darin enthaltenen Vorgaben zur Entnahme von FCKW und anderen F-Gasen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine geringe Rechtskraft. Auch nach den aktuellen Referentenentwürfen (Referentenentwurf Abfallbehandlungsverwaltungsverordnung (Abfallbehandlungs-VwV) vom 28. Januar 2020 sowie Referentenentwürfe ElektroG bzw. Behandlungsverordnung vom 16. September 2020) werden die erwähnten Mindestqualitätsstandards weiterhin in Deutschland nicht vollständig und nur im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift umgesetzt.
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert die Hersteller der Kühlgeräte und deren in Verkehr gebrachte Mengen und koordiniert die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern durch die Hersteller. Entsprechend ihres Marktanteils müssen die Hersteller die Verwertung der Altgeräte organisieren sowie finanzieren und beauftragen dafür Recyclinganlagen. Eine Kontrolle der Recyclinganlagen findet in der Regel durch die von Recycling-Anlagenbetreibern beauftragte Prüfer (Auditoren) statt, die damit nicht unabhängig, sondern den Anlagenbetreibern als Auftraggeber verpflichtet sind. Die behördliche Kontrolle der Anlagen erfolgt auch nach dem Entwurf für die novellierte TA Luft entsprechend § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Verantwortung der Länder.
Antworten der jeweiligen Landesregierungen auf Anfragen der Fraktionen DIE LINKE. in den Bundesländern Saarland (5. November 2019, Drucksachen 16/1131 und 16/1132), Mecklenburg-Vorpommern (20. Dezember 2019, Drucksache 7/4421), Brandenburg (27. Januar 2020, Drucksache 7/783), Hessen (31. Januar 2020, Drucksache 20/2154) und Sachsen (24. Mai 2020, Drucksache 7/2188) zeigten, dass den Bundesländern keine Informationen dazu vorliegen, wie viele FCKW bzw. F-Gase in den Kühlgerätebehandlungsanlagen der jeweiligen Länder entnommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Eine Studie des Ökoinstituts zur Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern zeigt zudem, dass neben Kühlgeräten auch andere FCKW- und KW-Schäume enthaltende Produkte in Deutschland nicht fachgerecht entsorgt werden und Klima sowie Ozonschicht belasten (vgl. https://ral-online.org/studie-des-oeko-institutes-e-v-umwelt-und-klimagerechte-entsorgung-von-fckw-und-kw-haltigen-boilern-und-warmwasserspeichern/). Nach dieser Studie werden diese Geräte aktuell überwiegend in Autoschreddern entsorgt, obwohl sie oftmals FCKW-haltige PU-Schäume enthalten und diese Entsorgungspraxis illegal ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie viele alte Kühlgeräte mit FCKW oder F-Gasen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2019 in Deutschland über die öffentlich-rechtlichen Entsorger, Hersteller sowie den Handel gesammelt?
Wie viele Tonnen FCKW bzw. F-Gase waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den in Frage 1 genannten gesammelten alten Kühlgeräten enthalten (bitte beide Fragen nach Jahr, Sammelquelle und enthaltenem Kühlmittel bzw. Treibmittel aufschlüsseln)?
Welche Kühlgerätebehandlungsanlagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland im Zeitraum 2014 bis 2020 betrieben, die bei der Entsorgung von alten Kühlgeräten (Sammelgruppe Wärmeüberträger) in der Lage sind, Kältemittel aus dem Kühlsystem zu entfernen, und welche Kapazität haben die jeweiligen Anlagen (bitte jeweils pro Jahr auflisten)?
Welche Kühlgerätebehandlungsanlagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland im Zeitraum 2014 bis 2020 betrieben, die bei der Entsorgung von alten Kühlgeräten (Sammelgruppe Wärmeüberträger) in der Lage sind, Treibmittel aus dem Isolierschaum zu entfernen, und welche Kapazität haben die jeweiligen Anlagen (bitte jeweils pro Jahr auflisten)?
Wie, mit welchen Qualitätsmaßstäben und auf Grundlage welcher Datengrundlage schätzt die Bundesregierung die Qualität der Kühlgerätebehandlung in Deutschland allgemein ein?
Bei wie vielen der in Frage 1 genannten alten Kühlgeräte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2014 bis 2019 Kühlmittel (FCKW- bzw. F-Gas-haltige Geräte und FCKW- bzw. F-Gas-freie Geräte) aus dem Kühlkreislauf entfernt (bitte jeweils pro Jahr und Anlage auflisten)?
Bei wie vielen der in Frage 1 genannten alten Kühlgeräte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2014 bis 2019 Treibmittel (FCKW- bzw. F-Gas-haltige Geräte und FCKW- bzw. F-Gas-freie Geräte) aus dem Isolierschaum entfernt (bitte jeweils pro Jahr und Anlage auflisten)?
Wie viele der in Frage 1 genannten alten Kühlgeräte verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2014 bis 2019 über einen defekten Kühlkreislauf?
Bei wie vielen der in Frage 1 genannten alten Kühlgeräte fehlten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2014 bis 2019 die Kompressoren (bitte jeweils pro Jahr und Anlage auflisten)?
Wie viele Kilogramm bzw. Tonnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils an FCKW bzw. F-Gasen im Zeitraum 2014 bis 2019 bei der Entfernung der Kältemittel aus dem Kühlsystem entnommen (bitte bundesweit angeben sowie jeweils pro Jahr und Anlage auflisten)?
Wie viele Kilogramm bzw. Tonnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils an FCKW bzw. F-Gasen im Zeitraum 2014 bis 2019 bei der Entfernung von Treibmittel aus dem Isolierschaum entnommen (bitte bundesweit angeben sowie jeweils pro Jahr und Anlage auflisten)?
Wie war die Rückgewinnungsquote der Behandlungsanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung für die in den Geräten enthaltenen FCKW bzw. F-Gase im Zeitraum 2014 bis 2019, und auf welcher Datenquelle bzw. Messmethodik beruhen diese Daten (bitte bundesweit angeben sowie jeweils pro Jahr und Anlage auflisten)?
Wie wird in Bezug auf Frage 12 insbesondere sichergestellt, dass 90 Prozent der in den Altgeräten enthaltenen FCKW bzw. F-Gase entnommen werden?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entnahme von Kühl- und Treibmitteln entsprechend dem Stand der Technik in den Kühlgerätebehandlungsanlagen sichergestellt?
Wie viele Kühlgerätebehandlungsanlagen in Deutschland können nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung der Kühlgerätebehandlungsstandards CENELEC EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 im Zeitraum 2014 bis 2019 nachweisen?
Erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung der Nachweis in Bezug auf Frage 14 jeweils mittels Zertifizierung durch eine für die Zertifizierung nach diesen Normen akkreditierte Stelle (bitte jeweils pro Jahr und Anlage auflisten)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Regulierung der Kühlgerätebehandlung in Deutschland und deren Vollzug allgemein, und auf welcher Datengrundlage beruht diese allgemeine Bewertung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Einhaltung der CENELEC-Standards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 für die Behandlung von Kühlgeräten den Stand der Technik widerspiegelt? Falls ja, aus welchen Gründen werden nach Meinung der Bundesregierung nach dem aktuellen Entwurf für die Abfallbehandlungs-VwV diese Anforderungen nicht vollständig übernommen, sondern zahlreiche behördliche Ausnahmeregelungen zugelassen?
Aus welchen Gründen werden die Vorgaben der CENELEC-Standards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 nach Meinung der Bundesregierung nicht vollständig in den Gesetzestext (z. B. ElektroG) übernommen?
Aus welchen Gründen ist für die Regulierung eines derart umweltrelevanten Bereichs nach Meinung der Bundesregierung eine Verwaltungsvorschrift vorgesehen, die eine Fünf-Jahres-Frist zur Anpassung von Altanlagen sowie behördliche Ausnahmen ermöglicht?
Durch wen und wie oft wurden die in Deutschland betriebenen Kühlgerätebehandlungsanlagen im Zeitraum 2014 bis 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert (bitte jeweils pro Jahr und Anlage auflisten)?
Sind nach Meinung der Bundesregierung für die Anlagenprüfung entsprechend der aktuellen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sowie des Entwurfs für die Abfallbehandlungs-VwV vom 28. Januar 2020 ausreichend Stellen vorhanden (bitte begründen)?
Welche Stellen genau bieten nach Kenntnis der Bundesregierung Prüfungen nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der 41. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für den Tätigkeitsbereich der Gruppe I Nummer 1 und für den Stoffbereich G gemäß der Anlage 1 der 41. BImSchV tatsächlich an, und wie viele dieser zugelassenen Prüfstellen gibt es insgesamt?
Wird im Rahmen der in der Antwort zu Frage 15 genannten Kontrollen überwacht, wie viele der in den Kühlgeräten enthaltenen FCKW bzw. F-Gase in den Anlagen für eine Beseitigung zurückgewonnen werden? Falls ja, mit welcher Methode? Falls nein, warum nicht?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der in Frage 15 genannten Kontrollen behördliche Maßnahmen zur Verbesserung der Rückgewinnungsquote?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der in der Antwort zu Frage 15 genannten Kontrollen weitere Verstöße gegen eine fachgerechte Entsorgung festgestellt, und wie wurden diese geahndet (bitte jeweils pro Jahr und Anlage auflisten)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die vom Ökoinstitut in einer 2020 veröffentlichten Studie zum Thema umweltgerechte Behandlung von FCKW- und KW-haltigen Boilern bzw. Warmwasserspeichern aufgedeckten Mängel bei der Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern sowie anderen FCKW- und KW-geschäumten Produkten zu beenden?
Welche gesetzlichen Anpassungen plant die Bundesregierung jeweils bezüglich der Behandlung von Elektrogeräten sowie Nicht-Elektrogeräten in Bezug auf Frage 26?
Welche Aktivitäten der Bundesregierung gibt es, um illegale Exporte von FCKW-haltigen Kühlgeräten zu unterbinden?
Wie viele auf Frage 28 bezogene Zoll-Kontrollen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2014 bis 2019, und wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt (bitte jeweils pro Jahr aufschlüsseln)?