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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufwendungen der Mitglieder der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2359523.10.2020

Aufwendungen der Mitglieder der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Jens Beeck, Matthias Nölke, Carl-Julius Cronenberg, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof hat alle im Jahr 2018 abgerechneten Erstattungen von Aufwendungen der Mitglieder der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit überprüft (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefungsmitteilungen/langfassungen/2020/2020-pm-erstattung-von-aufwendungen-der-mitglieder-der-selbstverwaltung-der-bundesagentur-fuer-arbei t-pdf).

In seinem abschließenden Bericht vom 18. Februar 2020 wurden verschiedene Verfahrensmängel bei der Erstattung von Aufwendungen der Mitglieder der Selbstverwaltung bei der Bundesagentur für Arbeit kritisiert und festgehalten.

Die Fragesteller teilen die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass die Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit eine Vorbildfunktion gegenüber den Beschäftigten der Bundesagentur und eine Verantwortung gegenüber der Versichertengemeinschaft für einen sparsamen Umgang mit Beitragsmitteln haben und die Erstattung der Auslagen der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auf notwendige Ausgaben zu beschränken sind.

In seinem Bericht stellt der Bundesrechnungshof fest, dass das Büro der Selbstverwaltung den Teilnehmenden an Veranstaltungen des Verwaltungsrates regelmäßig Verpflegung zur Verfügung stelle.

Die vom Bundesrechnungshof geprüften Abrechnungen aus dem Jahr 2018 wiesen in 336 von 373 Fällen (90 Prozent) keine Kürzung des Tagegeldes für unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung aus.

In seinem Bericht stellte der Bundesrechnungshof darüber hinaus fest, dass die Bundesagentur mit einigen Hotels in Nürnberg Sonderkontingente (zwischen 60 Euro und 90 Euro pro Übernachtung) vereinbart habe.

Zunächst habe sie den Mitgliedern des Verwaltungsrates auch empfohlen, diese Sonderkontingente zu nutzen.

Das Büro der Selbstverwaltung habe darüber hinaus die Mitglieder des Verwaltungsrates auch darauf hingewiesen, dass bei der Buchung eines Hotels, für das keine Sonderkontingente vereinbart wurden, Übernachtungskosten nur bis zur Höhe der Sonderkontingente erstattungsfähig seien.

Vier Tage später wiederum habe das Büro der Selbstverwaltung die Mitglieder des Verwaltungsrates informiert: „Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die ausgehandelten Sonderpreise der aufgeführten Hotels in Anspruch nähmen. Aber selbstverständlich wird der nachgewiesene Zimmerpreis jedes Hotels, das Sie für sich wählen, ungekürzt erstattet.“

Das Büro der Selbstverwaltung habe die Abrechnungsstelle dementsprechend gebeten, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates selbstverständlich den nachgewiesenen Zimmerpreis jedes Hotels, das sie für sich gewählt haben, ungekürzt erstattet bekommen.“

Daraus stellt sich die Frage, inwieweit die vom Bundesrechnungshof angeführten Verfahrensmängel abgestellt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Wurde die Abfrage unentgeltlich bereitgestellter Verpflegung wieder in den Erstattungsvordruck für Mitglieder des Verwaltungsrates – entsprechend den Erstattungsanträgen der Verwaltungsausschüsse – aufgenommen, und wenn ja, zu welchem Datum?
  • In wie vielen Fällen wurde den Mitgliedern der Selbstverwaltung als Ersatz von Mehraufwand für Verpflegung ein Tagegeld von 12 Euro, in wie vielen Fällen ein Tagegeld von 24 Euro ausgezahlt (bitte für die Jahre 2015 bis September 2020 nach Monaten differenziert angeben)?
  • In wie vielen Fällen wurde bei Veranstaltungen des Verwaltungsrates in den Jahren 2015 bis September 2020 unentgeltlich neben Getränken ein Hauptgericht mit Dessert bereitgestellt (bitte nach Mittag- und Abendessen differenzieren und für den Zeitraum 2015 bis September 2020 monatlich differenziert angeben)?
  • Welche Kosten sind für die Verpflegung bei Veranstaltungen des Verwaltungsrates in den Jahren 2015 bis September 2020 entstanden (bitte nach Monaten differenziert angeben)?
  • In wie vielen Fällen wurde das Tagegeld gekürzt (bitte nach Mittag- und Abendessen differenzieren und für den Zeitraum 2015 bis September 2020 monatlich differenziert angeben)?
  • Auf welche Höhe beläuft sich die Summe der durch Kürzungen des Tagegeldes eingesparten Mittel (bitte für den Zeitraum 2015 bis September 2020 monatlich differenziert angeben)?
  • Seit wann bestehen Vereinbarungen für Sonderkontingente mit Nürnberger Hotels?
  • In wie vielen Fällen wurden seither die Sonderkontingente nicht genutzt und andere Hotels in Anspruch genommen (bitte monatlich bis September 2020 aufschlüsseln)?
  • In welcher Höhe beliefen sich seither die Kosten für Übernachtungen, die nicht Vereinbarungen des Sonderkontingentes in Anspruch nahmen (bitte nach Monaten differenziert bis September 2020 angeben)?
  • Beinhalten die Vereinbarungen für Sonderkontingente mit den Hotels auch das Frühstück?
  • In wie vielen Fällen wurde das Tagegeld gekürzt, weil Frühstückskosten durch die Übernahme der Übernachtungskosten gedeckt waren (bitte nach Monaten differenziert für den Zeitraum seit Bestehen der Vereinbarungen für Sonderkontingente bis September 2020 angeben)?
  • In welcher Höhe konnten dadurch Kosten eingespart werden (bitte nach Monaten differenziert für den Zeitraum seit Bestehen der Vereinbarungen für Sonderkontingente bis September 2020 angeben)?
  • In wie vielen Fällen bewegten sich die erstatteten Übernachtungskosten pro Übernachtung für Mitglieder des Verwaltungsrates (in oder außerhalb Nürnbergs) zwischen 60 und 90 Euro, zwischen 90 und 120 Euro, zwischen 120 und 150 Euro, zwischen 150 und 180 Euro, zwischen 180 und 200 Euro, zwischen 200 und 230 Euro, zwischen 230 und 260 Euro, zwischen 260 und 300 Euro, und in wie vielen Fällen über 300 Euro (bitte nach Monaten differenziert für den Zeitraum seit Bestehen der Vereinbarungen für Sonderkontingente bis September 2020 angeben)? In wie vielen Fällen war das Frühstück Bestandteil der Übernachtungskosten?
  • Wurde die interne Vorgabe des Büros der Selbstverwaltung, wonach Übernachtungskosten der Mitglieder des Verwaltungsrates „immer in der nachgewiesenen Höhe erstattet werden“, aufgehoben, und wenn ja, wann?

Fragen14

1

Wurde die Abfrage unentgeltlich bereitgestellter Verpflegung wieder in den Erstattungsvordruck für Mitglieder des Verwaltungsrates – entsprechend den Erstattungsanträgen der Verwaltungsausschüsse – aufgenommen, und wenn ja, zu welchem Datum?

2

In wie vielen Fällen wurde den Mitgliedern der Selbstverwaltung als Ersatz von Mehraufwand für Verpflegung ein Tagegeld von 12 Euro, in wie vielen Fällen ein Tagegeld von 24 Euro ausgezahlt (bitte für die Jahre 2015 bis September 2020 nach Monaten differenziert angeben)?

3

In wie vielen Fällen wurde bei Veranstaltungen des Verwaltungsrates in den Jahren 2015 bis September 2020 unentgeltlich neben Getränken ein Hauptgericht mit Dessert bereitgestellt (bitte nach Mittag- und Abendessen differenzieren und für den Zeitraum 2015 bis September 2020 monatlich differenziert angeben)?

4

Welche Kosten sind für die Verpflegung bei Veranstaltungen des Verwaltungsrates in den Jahren 2015 bis September 2020 entstanden (bitte nach Monaten differenziert angeben)?

5

In wie vielen Fällen wurde das Tagegeld gekürzt (bitte nach Mittag- und Abendessen differenzieren und für den Zeitraum 2015 bis September 2020 monatlich differenziert angeben)?

6

Auf welche Höhe beläuft sich die Summe der durch Kürzungen des Tagegeldes eingesparten Mittel (bitte für den Zeitraum 2015 bis September 2020 monatlich differenziert angeben)?

7

Seit wann bestehen Vereinbarungen für Sonderkontingente mit Nürnberger Hotels?

8

In wie vielen Fällen wurden seither die Sonderkontingente nicht genutzt und andere Hotels in Anspruch genommen (bitte monatlich bis September 2020 aufschlüsseln)?

9

In welcher Höhe beliefen sich seither die Kosten für Übernachtungen, die nicht Vereinbarungen des Sonderkontingentes in Anspruch nahmen (bitte nach Monaten differenziert bis September 2020 angeben)?

10

Beinhalten die Vereinbarungen für Sonderkontingente mit den Hotels auch das Frühstück?

11

In wie vielen Fällen wurde das Tagegeld gekürzt, weil Frühstückskosten durch die Übernahme der Übernachtungskosten gedeckt waren (bitte nach Monaten differenziert für den Zeitraum seit Bestehen der Vereinbarungen für Sonderkontingente bis September 2020 angeben)?

12

In welcher Höhe konnten dadurch Kosten eingespart werden (bitte nach Monaten differenziert für den Zeitraum seit Bestehen der Vereinbarungen für Sonderkontingente bis September 2020 angeben)?

13

In wie vielen Fällen bewegten sich die erstatteten Übernachtungskosten pro Übernachtung für Mitglieder des Verwaltungsrates (in oder außerhalb Nürnbergs) zwischen 60 und 90 Euro, zwischen 90 und 120 Euro, zwischen 120 und 150 Euro, zwischen 150 und 180 Euro, zwischen 180 und 200 Euro, zwischen 200 und 230 Euro, zwischen 230 und 260 Euro, zwischen 260 und 300 Euro, und in wie vielen Fällen über 300 Euro (bitte nach Monaten differenziert für den Zeitraum seit Bestehen der Vereinbarungen für Sonderkontingente bis September 2020 angeben)?

In wie vielen Fällen war das Frühstück Bestandteil der Übernachtungskosten?

14

Wurde die interne Vorgabe des Büros der Selbstverwaltung, wonach Übernachtungskosten der Mitglieder des Verwaltungsrates „immer in der nachgewiesenen Höhe erstattet werden“, aufgehoben, und wenn ja, wann?

Berlin, den 21. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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