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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Immobilien der islamistischen Szene (Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/22761)

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.11.2020

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2361723.10.2020

Immobilien der islamistischen Szene

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/22761)

In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Immobilien der islamistischen Szene“ auf Bundestagsdrucksache 19/22761 geht hervor, dass eine Beantwortung der Frage, ob der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vorliegen, welche Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke etc.) im Eigentum von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben stehen, die der islamistischen Szene zugeordnet werden, aufgrund des unzumutbaren Aufwandes, der hiermit verbunden wäre, nicht erfolgen kann. Neben dem Hinweis darauf, dass das parlamentarische Informationsrecht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, wird darauf verwiesen, dass eine statistische Erfassung des Eigentums oder der Nutzung von Immobilien durch Angehörige der islamistischen Szene nicht erfolgt. Die Klärung der Frage würde die Sichtung des vorhandenen Aktenbestandes im Bereich der Abteilung Islamismus/islamistischer Terrorismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Abteilung Islamistisch motivierter Terrorismus/Extremismus im Bundeskriminalamt erforderlich machen. Eine inhaltliche Auswertung der Dokumente wäre händisch vorzunehmen. Die in den elektronisch geführten Akten enthaltenen Dokumente müssten einzeln gesichtet werden, da eine Abfrage mittels einzelner Suchbegriffe keine vollständige Übersicht ermöglichen würde. Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde jedoch die Ressourcen in den genannten Abteilungen für einen nicht absehbaren Zeitraum binden und deren Arbeit erheblich beeinträchtigen. Schließlich käme auch eine Teilantwort nicht in Betracht, da auch diese den dargestellten Aufwand erfordern würde.

Gleichzeitig war es der Bundesregierung jedoch möglich, in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Immobilien der linksextremen Szene in der Bundesrepublik Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/2057 eine detaillierte Auflistung von Immobilien anzugeben, die in Deutschland von der linksextremistischen Szene genutzt werden. Ebenso war es der Bundesregierung möglich, in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Immobilien der extrem rechten Szene in Deutschland und mutmaßlich lückenhafte Angaben der Sicherheitsbehörden“ auf Bundestagsdrucksache 19/10043 eine detaillierte Auflistung von Immobilien anzugeben, die in Deutschland von der rechtsextremen Szene genutzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie groß, wenn nach Aussage der Bundesregierung eine statistische Erfassung von Immobilien, die im Eigentum von Angehörigen der islamistischen Szene stehen beziehungsweise von diesen genutzt werden, nicht erfolgt, und die Klärung der Frage danach, welche Immobilien im Eigentum von Angehörigen der islamistischen Szene stehen, aufgrund des unzumutbaren Aufwandes nicht möglich ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wäre denn dann dieser Aufwand, woraus folgert die Bundesregierung, dass der Aufwand unzumutbar ist, und welche Erkenntnisse hat sie dazu?

2

Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine statistische Erfassung von Immobilien, die im Eigentum von Angehörigen der linksextremen Szene stehen beziehungsweise von diesen genutzt werden?

Wenn ja, warum werden diese Immobilien statistisch erfasst, jedoch nicht diejenigen Immobilien, die im Eigentum von Angehörigen der islamistischen Szene stehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine statistische Erfassung von Immobilien, die im Eigentum von Angehörigen der rechtsextremen Szene stehen beziehungsweise von diesen genutzt werden?

Wenn ja, warum werden diese Immobilien statistisch erfasst, jedoch nicht diejenigen Immobilien, die im Eigentum von Angehörigen der islamistischen Szene stehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Warum war es der Bundesregierung möglich, in der Antwort auf die Kleine Anfrage mit dem Titel „Immobilien der linksextremen Szene in der Bundesrepublik Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/2057 aufzulisten, welche Immobilien sich im Eigentum von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben befinden, die der linksextremen Szene zugeordnet werden, wohingegen die Beantwortung einer vergleichbaren Frage nach den Immobilien, die im Eigentum von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben stehen, die der islamistischen Szene zugeordnet werden, laut Aussage der Bundesregierung aufgrund des mit der Beantwortung verbundenen und unzumutbaren Arbeitsaufwands nicht möglich sei (Bundestagsdrucksache 19/22761)?

5

Warum war es der Bundesregierung möglich, in der Antwort auf die Kleine Anfrage mit dem Titel „Immobilien der extrem rechten Szene in Deutschland und mutmaßlich lückenhafte Angaben der Sicherheitsbehörden“ auf Bundestagsdrucksache 19/10043 aufzulisten, welche Immobilien sich im Eigentum von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben befinden, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, wohingegen die Beantwortung einer vergleichbaren Frage nach den Immobilien, die im Eigentum von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben stehen, die der islamistischen Szene zugeordnet werden, laut Aussage der Bundesregierung aufgrund des mit der Beantwortung verbundenen und unzumutbaren Arbeitsaufwands nicht möglich sei (Bundestagsdrucksache 19/22761)?

Berlin, den 14. Oktober 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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