Herstellung der technischen und operationellen Bewaffnungsfähigkeit deutscher Kampfdrohnen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, Matthias Höhn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ab 2021 will die Bundeswehr ihre neuen Drohnen „Heron TP“ in Afghanistan stationieren (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19061, Antwort zu Frage 4), ab 2022 könnte das Luftfahrzeug dort auch bewaffnet operieren. Hierzu soll der Deutsche Bundestag zunächst über die Herstellung der operationellen Bewaffnungsfähigkeit entscheiden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21662, Antwort zu Frage 13).
Anschließend will das Bundesministerium der Verteidigung eine 25-Mio.-Euro-Vorlage zum Kauf von Raketen erarbeiten, hierfür wird ein Zeitraum von zwölf Monaten veranschlagt. Dazu gehört die Konzeption einer „waffenspezifischen Grundlagenausbildung“, die auf dem „Einsatzkonzept“ für die Kampfdrohne basieren soll. Angepasst an die jeweilige Mission soll zudem eine Zusatzausbildung für die Besatzung der „Heron TP“ konzeptioniert werden.
Zur Herstellung der operationellen Bewaffnungsfähigkeit gehört die Umsetzung der technischen Bewaffnungsfähigkeit. Hierzu ist die „Heron TP“ bereits mit Aufhängepunkten für die Raketen versehen, für die das Bundesverteidigungsministerium Extraausgaben von 50 Mio. Euro getätigt hat („Bundeswehr bekommt waffenfähige Drohnen“, Tagesschau vom 13. Juni 2018).
Nach Beschluss der 25-Mio.-Euro-Vorlage zum Kauf der Raketen veranschlagt die Bundesregierung mindestens ein Jahr bis zur „ersten Einsatzbereitschaft“ der deutschen Kampfdrohne.
Weiterhin bleiben alle Angaben zu der von der Bundeswehr gewünschten Munition sowie deren Hersteller geheim (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 3c). So kann der Verteidigungsausschuss vor seiner „Billigung“ keine Einschätzung zu deren Wirkungsweise vornehmen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller kann deshalb keine tatsachenbasierte Entscheidung zur Bewaffnung der „Heron TP“ erfolgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wann und in welcher Form will die Bundesregierung den Deutschen Bundestag um eine Billigung der Bewaffnung der Drohnen „Heron TP“ ersuchen, und wann wird eine entsprechende Beschlussvorlage den zuständigen Ausschüssen zugeleitet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21662, Antwort zu Frage 13)?
Inwiefern werden im Bundesverteidigungsministerium bereits Vorbereitungen für eine Beschlussvorlage zur Herstellung der operationellen Bewaffnungsfähigkeit getroffen?
Welche Vorarbeiten hat das Bundesverteidigungsministerium bereits zur Erarbeitung einer 25-Mio.-Euro-Vorlage zum Kauf von Munition unternommen, und auf welche bereits erfolgten Prozesse oder Dokumentationen (auch aus Israel) kann sich dabei bezogen werden?
Worin besteht nach gegenwärtigem Stand das Einsatzkonzept für die bewaffnete „Heron TP“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21170, Antwort zu Frage 8)?
a) Welche Einsatzgrundsätze werden dort beschrieben, und wie sind die Verantwortlichkeiten für die Führung, den Betrieb und den Einsatz der Drohne innerhalb der Bundeswehr geregelt?
b) Welche Verantwortlichkeiten und Aufgaben werden dabei von den Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen übernommen?
Welche Abteilungen der Bundeswehr bzw. der Luftwaffe sind für die Konzeption der „waffenspezifischen Grundlagenausbildung“ für die „Heron TP“ zuständig (die Ausbildung bitte in Grundzügen darstellen), und nach welchem Zeitraum könnte dieses Konzept vorliegen?
Welche Abteilungen der Bundeswehr bzw. der Luftwaffe konzeptionieren die Zusatzausbildung im Hinblick auf bewaffnete Einsätze für die Besatzung der „Heron TP“, und worin könnte diese bestehen (bitte in Grundzügen darstellen)?
Wie viele Waffenbedienerinnen und Waffenbediener sollen nach gegenwärtigem Stand und nach entsprechendem Beschluss des Deutschen Bundestages für die Luftfahrzeugbesatzungen der „Heron TP“ ausgebildet werden, und welche Aufgabe übernimmt dabei das „Waffensystemunterstützungsteam Unmanned Aerial Systems“ (WaSysUstgT UAS) in Manching (Bundestagsdrucksache 19/21199)?
Welche Maßnahmen müssen zur Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit der „Heron TP“ erfolgen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21662, Antwort zu Frage 13), wer führt diese durch, und welche weiteren Kosten entstehen dafür?
An welcher Stelle des Berichts des Bundesministeriums der Verteidigung an den Deutschen Bundestag zur Debatte über eine mögliche Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr vom 3. Juli 2020 findet sich die Antwort auf die Frage, wie sich die Bundesregierung von außergerichtlichen Hinrichtungen mithilfe von Drohnen durch befreundete Staaten, etwa auf Ebene der NATO, distanziert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21662, Antwort zu Frage 7)?
Wenn sich die Bodenkontrollstationen für die Steuerung und Missionsführung der deutschen Kampfdrohnen, wie von der SPD gefordert und von der Bundesregierung beabsichtigt, im Einsatzland befinden („SPD unter ,strengen Bedingungen‘ für Einsatz bewaffneter Drohnen“, Tagesspiegel vom 28. Juni 2020), welche technischen Regelungen für die Steuerung und Missionsführung strebt die Bundesregierung für grenzüberschreitende Einsätze an, in denen die „Heron TP“ mit Einverständnis der dortigen Regierung etwa aus Mali im benachbarten Niger operieren könnten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21662, Antwort zu Frage 9)?
Nach welchem Zeitplan werden die einzelnen, für die Bundeswehr bestimmten „Heron TP“ an die Bundeswehr übergeben und auf dem deutschen Stützpunkt auf der Militärbasis Tel Nof stationiert („First modified German Heron TP UAV completes first flight“, Jerusalem Post vom 26. Juli 2020; bitte für jedes der fünf Luftfahrzeuge darstellen)?
Mit wie vielen „Heron TP“ soll im Februar 2021 der Grundbetrieb in Tel Nof erreicht werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21662, Antwort zu Frage 11)?