Gleichstellung und Perspektivensicherung von Frauen in Filmberufen
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Es ist kein Geheimnis, dass nach Ansicht der Fragesteller die Filmbranche von geschlechtsspezifisch diskriminierenden Strukturen durchzogen ist. Ungleiche Machtverhältnisse vor allem zulasten von Frauen, die in der #MeToo-Bewegung einen starken öffentlichen Ausdruck fanden, haben nach Ansicht der Fragesteller zahlreiche traditionell verankerte Ursachen und Symptome. Sie drücken sich nicht nur in sexistischen Übergriffen aus, sondern auch und wesentlich in ungleichen Strukturen der Bezahlung, der institutionellen Förderung und beruflichen Repräsentation.
Trotz eines noch ausgeglichenen Geschlechteranteils in filmischen Ausbildungsgängen (Gender und Film, FFA 2017) sind Frauen in fast allen künstlerischen Positionen der Filmproduktion unterdurchschnittlich vertreten (vgl. Filmindustrie: Branchenkultur mit Gender Bias, Prommer & Loist 2019). Die Vergabe öffentlicher Filmmittel zeigt ähnliche Muster: Im Jahr 2018 erhielten Filme unter weiblicher Regie nur knapp 9 Prozent der gesamten Fördermittel des Bundes (Sechster Regie-Diversitätsbericht des BVR für das Jahr 2018, S. 15). 2019 gingen nur 14 Prozent der Projektförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) an Produzentinnen. Bei lediglich vier von 39 „Tatort“-Produktionen wurde „Pro Quote Film“ zufolge 2019 eine Kamerafrau engagiert (https://www.sueddeutsche.de/kultur/shecession-gebt-uns-eine-stimme-1.4912344).
Diese strukturellen Nachteile kommen in aktuellen Krisenzeiten verschärft zum Tragen, ohne dass nach Ansicht der Fragesteller seitens der Bundesregierung auf die besondere Situation von (Film-)Frauen in der Pandemie bislang gebührend eingegangen wurde. Der plötzliche Abbruch von Filmdrehs und intensiv vorbereiteten Projekten trifft die ohnehin von prekären Arbeits- und Planungsbedingungen geprägte Branche in Gänze massiv. So sind nach Einschätzungen aus der Branche etwa ein Drittel der 80 000 Arbeitsplätze in der Filmwirtschaft gefährdet, jedes fünfte der 6 700 Unternehmen der Branche könnte in die Insolvenz gehen und es wird ein Umsatzeinbruch um die 25 Prozent (2 Mrd. Euro) befürchtet (https://www.spio-fsk.de/media_content/3516.pdf).
Zur Abfederung von krisenbedingten Nachteilen und Härten wurde seitens des Bundes einiges unternommen. Hierbei standen die Filmförderungsanstalt, Kinos, Verleih- und Produktionsfirmen im Fokus, nicht aber die soziale Situation der in der Filmbranche Tätigen oder die bekannten Verzerrungseffekte der Förderstrukturen. Die Gelegenheit, bei der Bereitstellung neuer Mittel der Verschärfung der bestehenden Ungleichheiten entgegenzuwirken, was etwa im Falle der neuen Mittel für die FFA denkbar gewesen wäre, wurde nicht ergriffen.
Während für die Festangestellten der Filmbranche Kurzarbeitergeld beantragt werden konnte, bleibt für die knapp 20 000 Selbstständigen und die etwa 46 000 Mini-Selbstständigen der Filmwirtschaft hingegen die Kritik an unpassenden oder unzureichenden Hilfen für Solo-Selbstständige zur Begleichung der Lebenshaltungskosten virulent (https://filmunion.verdi.de/und-action/nachrichten/++co++55edc184-b53e-11ea-8c9b-001a4a160117).
Bei Frauen wie auch Männern mit Familienaufgaben kombinieren sich die plötzlich eingetretenen Einnahme- und Investitionsausfälle mit den durch Schul- und Kitaschließungen bedingten erhöhten Zeiterfordernissen und Verantwortlichkeiten zu Hause. Es ist nach Ansicht der Fragesteller absehbar, dass sich deren wirtschaftliche Unabhängigkeit und Auftragslage im Zuge der Krise aus strukturellen Gründen überproportional verschlechtert (https://proquote-film.de/wp-content/uploads/2020/05/PQF_2020_Aufruf_Mai.pdf).
Inhaltliche Entwicklungen scheinen die strukturellen Hintergründe zu verstärken und zu spiegeln: Expertinnen und Experten von „Pro Quote Film“ berichten bei Auftragsvergaben von einem Rückgriff auf traditionelle Stoffe und Teams, um Risiken zu minimieren – mit dem Ergebnis, dass Perspektiven der Gleichstellung und Diversität zum „Nebenwiderspruch degradiert“ würden (https://proquote-film.de/#/informationen/2020/05/04/vom-lockdown-zum-backlash/object=post:5469). Beispielsweise die vor der Kamera ohnehin bereits marginalisierten Ältere-Frauen-Rollen werden infolge der Hygieneauflagen praktisch suspendiert, wenn sie nicht schon aus Drehbüchern herausgeschrieben wurden (https://www.presseportal.de/pm/66749/4586626; https://www.deutschlandfunk.de/altersdiskriminierung-sendepause-fuer-aeltere-schauspieler.807.de.html?dram:article_id=476769). Vor dem Hintergrund dieser Bedingungen und Effekte ist nach Ansicht der Fragesteller davon auszugehen, dass Frauen und andere Prekarisierte sich trotz politischer Erkenntnisse und Bemühungen um Aufgaben der Gleichstellung und Diversität weiter aus dem Filmgeschäft zurückziehen (müssen).
Die Notwendigkeit, Frauen und Diversität in Medien- und Kulturberufen gezielt zu fördern, damit es zu universellen Veränderungen kommt, erkennt die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) seit Jahren an. So identifizierte sie beim Runden Tisch von 2017 die Hauptziele a) „mehr Frauen in Führungspositionen“, b) „paritätische Jurys“, c) „Lohnlücke schließen“ und d) „Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern“. Die Arbeitsgruppen des Runden Tisches formulierten darüber hinaus u. a. die Forderungen e) „Gender-Monitoring durch kontinuierliche Datenerhebung“, f) „Verleihung frauenspezifischer Preise durch die Kulturstaatsministerin“ und g) „Verbesserung der sozialen Situation von Künstlerinnen“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/offensive-fuer-mehr-geschlechtergerechtigkeit-212794). Die Umsetzung dieser Ziele erscheint nach Ansicht der Fragesteller vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation dringender denn je geboten.
Eine weitere mögliche Stellschraube hierfür wäre das Filmförderungsgesetz (FFG), das derzeit überarbeitet wird, aber noch wenig auf Geschlechtergleichstellung in der Filmproduktion achtet. Zwar wird im aktuellen ressortabgestimmten Referentenentwurf angekündigt, Anreizmodelle nach österreichischem Vorbild prüfen zu wollen, um Filmvorhaben mit hohem Anteil weiblicher Mitwirkender gesonderte Fördermittel zukommen zu lassen („Gender Incentive“). Trotz seit Jahren geführter Debatte wird diese Prüfung jedoch auf die nächste FFG-Novelle (voraussichtlich 2023) vertagt. Auch abseits dieses Vorhabens werden im FFG keine harten Kriterien genannt, um Diversität und Geschlechtergleichstellung in der Filmproduktion konkret und absehbar zu befördern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie bewertet die Bundesregierung die Pandemie-Auswirkungen auf die Filmbranche unter besonderer Berücksichtigung der Situation von in der Branche arbeitenden Frauen und Minderheiten?
Wie viele Frauen, die in der Filmbranche tätig sind und während der Pandemie Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) beantragten, erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung keine Grundsicherungsleistung wegen Einkommen der Partnerinnen und Partner in den sogenannten Bedarfsgemeinschaften?
Welche Unterstützungsleistungen und Programme wurden unter Federführung oder enger Begleitung der BKM für Filmschaffende in allen Gewerken zum Ausgleich von Krisenfolgen im Zuge der Pandemie bis dato auf den Weg gebracht, und inwiefern wurden bei ihnen jeweils Gesichtspunkte der Geschlechtergerechtigkeit und Diversitätsförderung berücksichtigt?
Inwiefern soll die Ausschüttung speziell der Mittel aus dem Programm „Neustart Kultur“ sowie künftiger Bundesfilmfördermittel (alle Förderlinien der FFA: Projekt, Referenz, Vertrieb, Marketing und Medialeistungen; BKM-Filmpreis und BKM-Produktion sowie Deutscher Filmförderfonds – DFFF) an Maßgaben von Diversität und Geschlechtergerechtigkeit gekoppelt werden?
Inwiefern wird sichergestellt, dass in durch Bundesmittel geförderten Filmprojekten alle Geschlechter die gleiche Vergütung für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten, auch bei Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit sichergestellt, dass jene Gremien, die Förderungen, Kredite und Zuschüsse für die Filmproduktion vergeben, paritätisch besetzt sind?
Inwiefern ist für eine Zuwendung durch Mittel aus DFFF, FFA- oder BKM-Filmförderungen ausschlaggebend, ob in dem begünstigten Projekt Frauen in den Schlüsselpositionen Regie, Drehbuch und Produktion vertreten sind?
Inwiefern ist für eine Zuwendung durch Mittel aus DFFF, FFA- oder BKM-Filmförderung ausschlaggebend, ob in dem begünstigten Projekt branchenspezifische Tarifverträge eingehalten werden?
Inwiefern berücksichtigt die Kulturstaatsministerin bei Filmpreisen Maßgaben der Diversitätsförderung und Geschlechtergerechtigkeit?
Inwiefern plant die Bundesregierung bei aktuellen und künftigen Filmfördermitteln, dass auch Ausgaben etwa für Kinderbetreuung als Posten in Produktionsbudgets grundsätzlich einbezogen und anerkannt werden können?
Wie viele der Tandems aus dem Mentoring-Programm des Projektbüros für Frauen in Kultur und Medien sind dem Medien- und dem Filmbereich zuzuordnen (bitte auflisten)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die wissenschaftliche Erforschung von Ursachen und Gegeninstrumenten zu Geschlechterdiskriminierung speziell in der Filmbranche?
Mit welcher Systematik wird seitens des Bundes im Film- und Mediensektor ein Gender-Monitoring oder Gender-Budgeting betrieben?
Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen 59.11 (Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen) und 59.12 (Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik) gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 des Statistischen Bundesamtes nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die letzten zehn verfügbaren Jahre nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit, Beschäftigung mit und ohne Befristung, Leistungsgruppen sowie pro Bundesland aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den Berufsgruppen 94402, 94403, 94403 (Berufe in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion ohne Spezialisierung), 94413 und 94414 (Regie), 94482, 94483 und 94484 (Berufe in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion mit sonstiger spezifischer Tätigkeitsangabe) sowie 94493 und 93394 (Aufsichts- und Führungskräfte in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion) gemäß Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die letzten zehn verfügbaren Jahre nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit, Beschäftigung mit und ohne Befristung, Leistungsgruppen sowie pro Bundesland aufschlüsseln)?
Wie haben sich das mittlere und das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt von Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen 59.11 (Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen) und 59.12 (Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die letzten zehn verfügbaren Jahre nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit, Beschäftigung mit und ohne Befristung, Leistungsgruppen sowie pro Bundesland aufschlüsseln)?
Wie haben sich das mittlere und das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt von Beschäftigten in den Berufsgruppen 94402, 94403, 94403 (Berufe in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion ohne Spezialisierung), 94413 und 94414 (Regie), 94482, 94483 und 94484 (Berufe in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion mit sonstiger spezifischer Tätigkeitsangabe) sowie 94493 und 93394 (Aufsichts- und Führungskräfte in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für die letzten zehn verfügbaren Jahre nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit, Beschäftigung mit und ohne Befristung, Leistungsgruppen sowie pro Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Anzahl und welcher Anteil der Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen 59.11 (Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen) und 59.12 (Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik) und in den Berufsgruppen 94402, 94403, 94403 (Berufe in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion ohne Spezialisierung), 94413 und 94414 (Regie), 94482, 94483 und 94484 (Berufe in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion mit sonstiger spezifischer Tätigkeitsangabe) sowie 94493 und 93394 (Aufsichts- und Führungskräfte in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion) arbeiteten in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in Vollzeit, in Teilzeit bzw. in geringfügiger Beschäftigung (bitte für die letzten zehn verfügbaren Jahre nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit, Beschäftigung mit und ohne Befristung, Leistungsgruppen sowie pro Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Anzahl und welcher Anteil der Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen 59.11 (Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen) und 59.12 (Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik) und in den Berufsgruppen 94402, 94403, 9440, (Berufe in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion ohne Spezialisierung), 94413 und 94414 (Regie), 94482, 94483 und 94484 (Berufe in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion mit sonstiger spezifischer Tätigkeitsangabe) sowie 94493 und 93394 (Aufsichts- und Führungskräfte in der Theater-, Film- und Fernsehproduktion) arbeiteten in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in einem befristeten Arbeitsverhältnis, mit und ohne Sachgrund (bitte für die letzten zehn verfügbaren Jahren nach Geschlecht, Voll- und Teilzeit, Beschäftigung mit und ohne Befristung, Leistungsgruppen sowie pro Bundesland aufschlüsseln)?