Lagebild „Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden“
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Wochentakt wurden in den letzten Monaten Handlungen und Äußerungen von Angehörigen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bekannt, die dem ideologischen Feld der extremen Rechten und dem Rassismus entstammen. „Nordkreuz“ und „Uniter“, „NSU 2.0“ oder „Gruppe S.“ lauten nur wenige dieser Stichworte, die in diesem Zusammenhang bekannt wurden.
Anschlagsplanungen, Vorbereitungen auf einen „Tag X“, an dem man politische Gegner liquidieren will, Sprengstoff-, Waffen- und Munitionssammlungen, Bedrohung antifaschistisch engagierter Politikerinnen und Kulturschaffender und der Austausch rassistischer, NS-verherrlichender und extrem rechter Ansichten über Chats und andere Medien – in alle solche Vorfälle waren und sind auch Angehörige der Sicherheitskräfte verwickelt. Nachdem über lange Zeit von harmlosen Einzelfällen gesprochen wurde, jede Form von Netzwerkbildung bestritten und das Problem als nicht existent bagatellisiert wurde, sah sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im letzten Jahr genötigt, eine eigene Organisationseinheit zur Erkennung und Bearbeitung von Rechtsextremismus im öffentlichen Dienst einzurichten.
Für eine tatsächliche Analyse extrem rechter und rassistischer Tendenzen im öffentlichen Dienst oder auch spezifisch in den Sicherheitsbehörden bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie, die vor allem autoritäre, demokratiefeindliche, rassistische und extrem rechte Einstellungen bei den Angehörigen der Sicherheitsorgane in den Blick nimmt. Eine solche unabhängige Studie wird jedoch vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer abgelehnt (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/seehofer-lehnt-studie-zu-rassismus-bei-der-polizei-ab-a-a855af05-ece6-4264-9405-f9b1a3558bd9).
Das jetzt vom BfV vorgelegte Lagebild „Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden“ führt vor allem die im Zusammenhang mit rechtsextremen Vorkommnissen angestrebten Disziplinarmaßnahmen, arbeitsrechtlichen Maßnahmen und Entlassungen bzw. Nichternennungen der abgefragten Sicherheitsbehörden auf. Damit verbleibt es bei einem internen Blick der Behörden, der keine Hinweise auf ein mögliches Dunkelfeld beinhaltet und allein behördeninterne Zahlen präsentiert, die erwartbar gering ausfielen.
Ergebnis dieser Art der Untersuchung scheint nach Ansicht der Fragesteller eine Abmoderation des Themas zu sein, wenn der Bundesinnenminister feststellt: „Wir haben kein strukturelles Problem mit Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern“ und 99 Prozent der Beschäftigten stehen fest auf dem Boden des Grundgesetzes (vgl. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/seehofers-lagebericht-bloss-kein-generalverdacht-16989463.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie definierte die Bundesregierung die im Lagebericht aufgeführten „rechtsextremistischen Handlungen“, die Grundlage für die Einleitung von Disziplinarverfahren oder anderer Maßnahmen waren?
Wie definiert sich „Gewaltorientierung“, und werden hierunter auch Sprengstoff-, Waffen- und Munitionsbeschaffung gefasst?
Wie definiert sich „Propaganda“, und welche Inhalte werden hierunter z. B. verstanden?
Wie definieren sich rechtextreme Veranstaltungen, rechtsextreme Organisationen und rechtsextreme Positionen, und werden hierunter z. B. auch die als „extremistisch“ eingestuften Teile der AfD und der Identitären Bewegung gefasst?
Werden sogenannte Reichsbürger im Lagebild erfasst?
Wie definieren sich „sonstige rechtsextreme Handlungen“, und wie grenzen sie sich vom Kriterium „Propaganda“ ab?
Wie wurden Äußerungen und Positionen erfasst, die zur Ideologie der extremen Rechten gehören, aber nicht auf diese beschränkt sind, wie z. B. Antifeminismus?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung angehörige des Vereins „Uniter“ in den abgefragten Sicherheitsbehörden als Verdachtsfälle geführt, und wenn nein, wie begründet sich dieser Ausschluss?
Wie begründete sich die Auswahl der untersuchten Sicherheitsbehörden des Bundes, und warum fehlt hier das BSI?
Wie viele behördeninterne rechtsextremistische Verdachtsfälle wurden jeweils vom BSI gemeldet?
Beziehen sich die Zahlen des letzten Absatzes auf Seite 19 des Lagebildes auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des BAMAD oder handelt es sich bei den angeführten Disziplinarmaßnahmen um solche gegen Bundeswehrangehörige?
Wie viele behördeninterne rechtsextremistische Verdachtsfälle wurden vom BAMAD gemeldet?
Welche Informationen wurden jenseits des vereinbarten Abfragebogens von den untersuchten Behörden an das BfV gegeben?
Gab es konkrete Infos zu den einzelnen Sachverhalten?
Wurden Vorfälle erhoben, die zwar angezeigt wurden, bei denen es aber keine Einleitung eines Disziplinar- oder anderen für diesen Zusammenhang relevanten Verfahrens gab, und wenn ja, wie viele Fälle waren das?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung bezüglich der Punkte Einheitlichkeit bzw. Differenz bei der Bewertung, Einordnung und Konsequenz, mit der in den Behörden auf rechtsextreme Vorfälle reagiert wurde?
Sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens aufgrund rechtsextremer Vorfälle in allen untersuchten Behörden in gleicher Weise geregelt, bzw. welche Unterschiede gibt es hier?
Lassen sich Unterschiede bei der Bewertung ähnlicher Vorgänge zwischen den Behörden feststellen, welche Unterschiede sind das, und wird eine Vereinheitlichung angestrebt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die jeweiligen Fälle in den Behörden aufgedeckt wurden?
Wie viele Anzeigen gab es von Kollegen oder Kolleginnen?
Wie viele Anzeigen gehen auf Beschwerden von außerhalb der Dienststelle zurück?
Welche Behörden haben eine Zusammenarbeit bei der Erstellung des Lagebilds zunächst verweigert bzw. keine Zuarbeit geleistet?
Hatte der Beamte der Polizei beim Deutschen Bundestag, gegen den das auf Seite 51 des Lagebildes dargestellte Disziplinarverfahren geführt wurde, Zugriff auf personenbezogene Daten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und der Verwaltung?