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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Alternde Belegschaften und psychische Belastungen bei der Arbeit

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.12.2020

Antwortdauer

41 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2389803.11.2020

Alternde Belegschaften und psychische Belastungen bei der Arbeit

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 5. Oktober 2020 hat die Bundesregierung eine Offensive für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz gestartet und damit anerkannt, dass es sich um ein zunehmendes gesellschaftliches Problem handelt (https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/offensive-psychische-gesundheit.html).

Gleichzeitig erteilte der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil einer Anti-Stress-Verordnung eine Absage (https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesregierung-teltow-regierung-will-offensive-fuer-psychische-gesundheit-starten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200907-99-466394). Psychischen Belastungen soll zuerst mit einer Aufklärungskampagne begegnet werden (ebd.).

Aus Sicht der Fragesteller ist es fraglich, ob dies ausreichend ist. Der aktuelle „Stressreport Deutschland 2019“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ergeben, dass sich die Arbeitsintensität in Deutschland weiterhin auf einem hohen Niveau befindet. Der Anteil der Beschäftigten, der dies als Belastung empfindet, ist bei fast allen Merkmalen signifikant gestiegen. Die durch psychische Erkrankungen bedingten Abwesenheitstage stiegen von 2008 bis 2018 um 40,7 Prozent an, so der „Fehlzeiten-Report 2020“ des wissenschaftlichen Institutes der AOK.

Außerdem ist davon auszugehen, dass unterschiedliche Beschäftigtengruppen auf verschiedene Weisen unter psychischen Belastungen leiden. Die Stressempfindlichkeit steigt mit zunehmendem Alter (Falkenstein, Michael 2020: Stress und seine Auswirkungen auf eine alternde Belegschaft, in: VDBW aktuell, September 2020). Angesichts eines gleichzeitigen Rückgangs und einer Alterung der Erwerbsbevölkerung ist diese Tatsache besonders bedeutsam. Das Bund – Länder Demografie Portal prognostiziert einen Rückgang der Erwerbsbevölkerung bis 2050 um 9,8 Prozent und einen gleichzeitigen Anstieg der über 60-Jährigen um 18,5 Prozent (https://www.demografie-portal.de/DE/Fakten/erwerbsbevoelkerung.html?nn=677112).

Die Bundesregierung soll deswegen dazu befragt werden, wie es um psychische Belastungen bei der Arbeit in Deutschland steht und wie sich diese insbesondere auf ältere Beschäftigte auswirken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Personen gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland einem Beschäftigungsverhältnis nach (bitte jährlich darstellen und nach sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig beschäftigt, Alter, Geschlecht, Wirtschaftszweig ausweisen)?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungsquoten Älterer (ab 50 Jahre) in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie stellen sie sich im Vergleich zur Erwerbsbevölkerung insgesamt dar (bitte jährlich darstellen und nach sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig beschäftigt, Alter, Geschlecht, Wirtschaftszweig ausweisen)?

3

In welchen Branchen und Wirtschaftszweigen war nach Kenntnis der Bundesregierung das Durchschnittsalter der Beschäftigten besonders hoch bzw. besonders niedrig (bitte jährlich und nach Branchen bzw. Wirtschaftszweigen ausweisen)?

4

Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) in Millionen aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?

5

Wie viele durchschnittliche AU-Tage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?

6

Welche Wirtschaftszweige weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren besonders erhöhte Durchschnittszahlen bezüglich der Diagnosetage je GKV-Mitgliedsjahr in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen auf, und wie hoch sind die entsprechenden Werte (bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?

7

Wie hat ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten mit Hinweisen auf Depressionen oder depressive Symptomatiken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jährlich darstellen sowie nach Alter aufschlüsseln)?

8

Wie viele Personen sind in den letzten zehn Jahren wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen vorzeitig in die Rente eingetreten (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Renteneintritten darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus Studien vor, die den Zusammenhang von psychischen Belastungen und Frühberentung untersuchen?

Sind der Bundesregierung noch weitere bzw. aktuellere Studienergebnisse außer denen in iga.Report 32 (2016): Psychische Belastungen in der Arbeitswelt, S. 38 dargestellten, bekannt, und wenn ja, welche?

Welche psychischen Belastungen genau führen nach Erkenntnis der Bundesregierung unter Berücksichtigung der Studienlage zu Frühberentungen?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ihr bekannten Studienergebnissen?

10

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Produktionsausfallkosten und der Ausfall an Bruttowertschöpfung, die durch psychische Erkrankungen verursacht wurden, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1998 und 2008 dar (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)?

11

Liegen der Bundesregierung Zahlen zu den gesamtgesellschaftlichen Kosten vor, und wenn nein, warum werden hierzu keine Daten erhoben (bitte begründen), und inwiefern liegen der Bundesregierung volkswirtschaftliche Kostenschätzungen auf Grundlage von Arbeitsunfähigkeitsdaten für die Jahre 1997, 2007, 2016, 2017 und 2018 vor (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)?

12

In wie vielen Betrieben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung vollständig durchgeführt? Wie viele Betriebe haben dagegen keine oder eine mangelhafte Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung (bitte jeweils nach Betriebsgröße, Bundesland und Wirtschaftszweig sowie nach Existenz eines Betriebsrates aufschlüsseln)?

In wie vielen Betriebe wurde die Beschäftigtenvertretung an der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beteiligt?

In wie vielen Betriebe wurde die Belegschaft an der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung beteiligt?

Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Bestehen eines Betriebs- oder Personalrats und der Gefährdungsbeurteilung?

Welche Auswirkungen hatten Betriebsbesichtigungen auf die Qualität der Gefährdungsbeurteilungen?

Über welche Qualifikation verfügen die Personen, die auf betrieblicher Ebene die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung durchführen?

Wie häufig wurden aus der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung auch Maßnahmen abgeleitet?

Gibt es Empfehlungen seitens der Aufsichtsbehörden bzw. des Aufsichtspersonals dahin gehend, wie die Umsetzung der Pflicht zur Erstellung einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung verbessert werden kann?

13

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden wie die BAuA ältere Beschäftigte stärker von negativen psychischen Belastungen bei der Arbeit betroffen als jüngere Beschäftigte und umgekehrt?

Kennt die Bundesregierung die Auffassung von Falkenstein (2020: 7), dass „Stress bei älteren Beschäftigten oftmals stärkere ungünstige Wirkungen als bei jüngeren Arbeitnehmern“ hat (bitte begründen), und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus?

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass negative psychische Belastungen bei der Arbeit, vor dem Hintergrund alternder Belegschaften, zunehmend zu einer Herausforderung für den Arbeitsschutz werden (bitte begründen)?

14

Was sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Gründe für die nicht flächendeckende Verbreitung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht ESENER 3 (Third European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks), der ergeben hat, dass Deutschland bei der Verbreitung der Gefährdungsbeurteilung (workplace risk assessment) unterhalb des europäischen Durchschnitts von 77 Prozent liegt, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine flächendeckende Verbreitung der Gefährdungsbeurteilung (insbesondere der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung) in allen Betrieben zu erreichen (bitte begründen)?

16

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden wie die BAuA die psychische Belastung am Arbeitsplatz gewandelt, und wie häufig sind Beschäftigte davon negativ betroffen?

Wie viele Beschäftigte sind Termin- oder Leistungsdruck ausgesetzt (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2018 und nach Alter differenzieren)?

Wie viele Beschäftigte werden bei der Arbeit gestört oder unterbrochen (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2018 und nach Alter differenzieren)?

Wie viele Beschäftigte werden bei der Arbeit mit Aufgaben überfordert, die sich nicht gelernt haben (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2018 und nach Alter differenzieren)?

Wie viele Beschäftigte werden bei der Arbeit unterfordert (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2018 und nach Alter differenzieren)?

Wie viele Beschäftigte haben Einfluss auf die ihnen zugewiesene Arbeitsmenge (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2018 und nach Alter differenzieren)?

Wie viele Beschäftigte müssen bei der Arbeit mehrere Aufgaben gleichzeitig erledigen (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2018 und nach Alter differenzieren)?

Wie viele Beschäftigte gehen bei der Arbeit an die Grenze der Leistungsfähigkeit (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2018 und nach Alter differenzieren)?

Wie viele Beschäftigte haben Probleme nach der Arbeit abzuschalten (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2018 und nach Alter differenzieren)?

Wie viele Beschäftigte fühlen sich bei der Arbeit nicht als Teil einer Gemeinschaft (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2018 und nach Alter differenzieren)?

17

Da die Bundesregierung das Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg gebracht hat, und dieses Gesetz unter anderem auch Regelungen über Mindestkontrollquoten der Aufsichtsbehörden und Gefährdungspotentiale enthält,

wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einhaltung der Mindestkontrollquote bei den Aufsichtsbehörden nicht dazu führt, dass die Qualität der Kontrollen leidet und insbesondere psychische Belastungen weniger Beachtung finden,

inwiefern soll das in Artikel 1 Nummer 2a des Arbeitsschutzkontrollgesetzes genannte betriebliche Gefährdungspotential auch psychische Belastungen beinhalten? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dies von den Aufsichtsbehörden entsprechend berücksichtigt wird?

Da das Arbeitsschutzkontrollgesetz zwar die Bildung eines zusätzlichen Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit vorsieht, aber von den damit sechs Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales keiner mit psychischen Belastungen betraut sein wird, warum wurde kein solcher Ausschuss eingerichtet, und wie wird das Thema psychische Belastung in der Arbeit der Ausschüsse berücksichtigt? Warum wurde kein solcher Ausschuss eingerichtet, und wie wird das Thema psychische Belastungen in der Arbeit der Ausschüsse berücksichtigt.

18

Hält die Bundesregierung die vorliegenden Erkenntnisse für ausreichend, um unverzüglich eine Verordnung gegen psychische Erkrankungen (Anti-Stress-Verordnung) auf den Weg zu bringen?

Wenn nein, warum nicht?

Inwiefern erfordern es aus Sicht der Bundesregierung die besonderen Herausforderungen für den Arbeitsschutz im Zusammenhang mit alternden Belegschaften, eine Anti-Stress-Verordnung auf den Weg zu bringen?

Welche weiteren Voraussetzungen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um eine Verordnung gegen psychische Erkrankungen auf den Weg zu bringen?

Berlin, den 26. Oktober 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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