Arbeitsmarkteffekte der Leiharbeit
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Diana Golze, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Leiharbeitsverhältnisse haben im vergangenen Aufschwung einen enormen Zuwachs erfahren. In der Krise wurde dann fast ein Drittel der Beschäftigungsverhältnisse wieder beendet. Aktuell erlebt die Branche wieder einen Aufschwung. Leiharbeitsverhältnisse sind für die Betroffenen höchst unsicher, mit einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko behaftet und häufig ausgesprochen niedrig entlohnt. Die Einsatzbetriebe nutzen Studien zufolge den Einsatz von Leiharbeitskräften zunehmend strategisch, um die Beschäftigten zu disziplinieren und die Arbeitskosten zu senken. In vielen Fällen wird Leiharbeit zum Lohndumping genutzt und Teile der Stammbelegschaften werden durch niedriger entlohnte Leiharbeitskräfte ersetzt. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf die Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung im Zuge der Hartz-Gesetzgebung zurückzuführen und hat fatale Folgen für den Arbeitsmarkt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betont daher in seiner aktuellen Studie „Leiharbeit und Arbeitslosigkeit“ (April 2010) die negativen Wirkungen und Folgen der Deregulierung im Bereich Leiharbeit. Die Bundesregierung hingegen stellt auf wenige Missbrauchsfälle ab, die sie nun auf gesetzlichem Wege verhindern will. Generell betont sie allerdings die Vorteile von Leiharbeit für den Arbeitsmarkt. Sie behauptet, dass diese für viele Erwerbslose Brücken in den Arbeitsmarkt baue. Belege für ihre Behauptungen blieb sie bisher aber weitgehend schuldig. Ebenso kann sie auf konkrete Anfragen über die Auswirkungen von Leiharbeit auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigten in der Regel keine hinreichenden Antworten geben. Es stellt sich daher die Frage, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die konkreten arbeitsmarktpolitischen Wirkungen und Effekte von Leiharbeit hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Beschäftigte der Leiharbeitsbranche wurden in den Jahren 2000 bis 2009 im Anschluss an ihr Leiharbeitsverhältnis vom Entleihbetrieb übernommen (bitte nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen differenzieren; bitte jährliche Zahlen angeben sowie nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren), und kann angesichts dieser Quote von einem Klebeeffekt der Leiharbeit gesprochen werden?
Wie viele Beschäftigte der Leiharbeitsbranche konnten in den Jahren 2000 bis 2009 im Anschluss an ihr Leiharbeitsverhältnis in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eintreten (auch außerhalb des Entleihbetriebes), und kann angesichts dieser Quote von einer Brückenfunktion gesprochen werden (bitte nach der vorherigen Arbeitsmarktnähe – zuvor regulär Beschäftigte, zuvor Kurzzeitarbeitslose und zuvor Langzeitarbeitslose – differenzieren; bitte ebenso nach Ost/West, Alter und Geschlecht unterscheiden)? Wie vielen zuvor Arbeitslosen ist dies im Vergleich dazu ohne ein vorheriges Leiharbeitsverhältnis gelungen?
Welche Studien zum Brückeneffekt der Leiharbeit sind der Bundesregierung bekannt, und zu welchen Ergebnissen gelangen diese Studien? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Studien? Wie bewertet die Bundesregierung beispielsweise folgendes Ergebnis im Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung über die Arbeitnehmerüberlassung (Endbericht vom 29. Mai 2009): „Da der Brückeneffekt im eigentlichen Sinne meint, ob in erster Linie Arbeitslose über die Arbeitnehmerüberlassung den Weg in dauerhafte reguläre Beschäftigung finden, ist festzuhalten, dass dies nach zwei Jahren nur etwa 8 Prozent der Arbeitslosen gelingt.“ (S. 88)?
Wie hoch ist durchschnittlich der Lohnunterschied zwischen Leiharbeitskräften und Festangestellten? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus? Sieht sie in diesem Zusammenhang gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Welche Studien oder Untersuchungen zu Lohnunterschieden zwischen Leiharbeitskräften und Festangestellten sind der Bundesregierung bekannt, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien? Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse im Einzelnen?
Wie hoch ist das Arbeitslosigkeits- bzw. Entlassungsrisiko von Leiharbeitskräften im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Risiko (bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)? Wie viele der Beschäftigten der Leiharbeitsbranche werden pro Monat arbeitslos, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zu anderen Branchen dar?
Ist der Bundesregierung die Untersuchung des DGB zu „Leiharbeit und Arbeitslosigkeit“ (April 2010) und die dort vorgestellten Ergebnisse zum Entlassungs- bzw. Arbeitsmarktrisiko von Leiharbeitskräften bekannt, und welche Schlüsse zieht sie aus den Ergebnissen?
Wie hoch ist die Fluktuation von Arbeitskräften in der Leiharbeitsbranche? Wie viele Arbeitsverträge wurden in dieser Branche pro Jahr seit dem Jahr 2000 abgeschlossen, und wie viele beendet (bitte jährlich darstellen; bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)? Wie bewertet die Bundesregierung die hohe Fluktuation in dieser Branche, und leitet sie hieraus gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab?
Wie lange dauern zum einen Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit und zum anderen Überlassungszeiträume (bitte jährlich von 2000 bis 2009 sowie die aktuellsten verfügbaren Daten darstellen; bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren; bitte sowohl im Durchschnitt als auch differenziert nach Dauer angeben), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?
Wie viele Leiharbeitsverhältnisse werden pro Jahr beendet und münden anschließend wieder in ein erneutes Leiharbeitsverhältnis? Wie viele der beendeten Leiharbeitsverhältnisse münden in Arbeitslosigkeit (bitte jeweils jährlich seit 2000 darstellen inklusive der aktuellsten verfügbaren Zahlen; bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren; bitte analog zu Frage 2 auch nach der vorherigen Arbeitsmarktnähe unterscheiden)?
Wie hoch ist der Anteil von zuvor Arbeitslosen bei den Einstellungen in der Leiharbeitsbranche? Wie hoch ist der Anteil von Langzeit-, und wie hoch der Anteil von Kurzzeitarbeitslosen (bitte jeweils nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)? Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?
Wie viele zuvor Arbeitslose, die ein Leiharbeitsverhältnis beginnen, gehen nach Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses wieder in die Arbeitslosigkeit (bitte nach der Dauer der Beschäftigung sowie nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren; bitte auch nach Kurz- und Langzeitarbeitslosen unterscheiden)?
Wie viele der Arbeitslosen, deren Arbeitslosigkeit aus der Beendigung eines Leiharbeitsverhältnisses resultiert, erhalten Arbeitslosengeld I, und wie viele nur Arbeitslosengeld II? Wie viele der Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld I bekommen, erhalten aufstockend zu diesem, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)? Wie hoch ist durchschnittlich das Arbeitslosengeld I bei Arbeitslosen, die zuvor in einem Leiharbeitsverhältnis beschäftigt waren (bitte ebenfalls nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie hoch ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in der Leiharbeitsbranche? Wie hoch ist aktuell die durchschnittliche monatliche Entlohnung von Leiharbeitskräften (bitte nach Vollzeit/Teilzeit, Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren), und wie hat sich diese seit dem Jahr 1999 entwickelt (bitte jährlich darstellen, falls möglich; ansonsten bitte vorhandene Daten angeben)? Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und leitet sie hieraus gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab?
Ist der Bundesregierung diesbezüglich die Studie des Arbeitsministeriums in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2008 bekannt („Zeitarbeit in Nordrhein-Westfalen. Strukturen, Einsatzstrategien, Entgelte“)? Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Studie?
Wie viele Leiharbeitskräfte erhalten aktuell Aufstockungsleistungen nach dem SGB II, und wie viele waren dies in den Jahren 2005 bis 2009 (bitte jährlich angeben)? Wie hoch waren jährlich von 2005 bis 2009 die finanziellen Mittel, die die Grundsicherungsträger für die Aufstockung der Löhne von Leiharbeitskräften verwendet haben, und wie hoch sind sie aktuell?
Wie gestalten sich die qualifikationsgerechte Beschäftigung von Leiharbeitskräften und das Risiko ihrer Dequalifikation, und wie bewertet die Bundesregierung die Situation? Welche Studien sind ihr hierzu darüber hinaus bekannt, und welche Schlüsse zieht sie aus diesen?
Wie hoch sind die Gesundheitsbelastungen und Krankheitsrisiken von Leiharbeitskräften (auch im Verhältnis zu anderen Beschäftigungsformen bzw. Branchen), und wie bewertet sie diese Zahlen? Ist der Bundesregierung diesbezüglich der Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) bekannt (TK Gesundheitsreport 2008), und wie bewertet sie dessen Ergebnisse? Welche zusätzlichen Kosten entstehen den gesetzlichen Krankenversicherungen durch das erhöhte Gesundheitsrisiko bei Leiharbeitsbeschäftigten?
Wie hoch ist das Arbeitsunfallrisiko von Leiharbeitskräften (auch im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen bzw. Branchen), und wie bewertet die Bundesregierung die Situation? Sieht sie hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Wie viele Leiharbeitsbeschäftigte werden aktuell durch einen Lohnkostenzuschuss der Bundesagentur für Arbeit gefördert? Wie viele waren es in den Jahren 2000 bis 2009 (bitte pro Jahr einzeln aufführen; bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)? Wie hoch waren jeweils pro Jahr die aufgewendeten Finanzmittel (bitte als Durchschnitt pro Förderfall sowie insgesamt angeben)?
Wie viele Verleiher nutzen für wie viele zuvor Arbeitslose die Möglichkeit, bei deren Einstellung bis zu sechs Wochen lediglich eine Nettoarbeitsentgelt in Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes zu zahlen (bitte jährlich seit dem Jahr 2000 darstellen sowie die aktuellsten verfügbaren Zahlen nutzen; bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie viel Überprüfungen von Verleihfirmen aufgrund eines Verdachts auf Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bzw. die Genehmigungspflicht hat die Bundesagentur für Arbeit jährlich seit 2000 veranlasst? Wie viele Fälle gab es, in denen die Genehmigung entzogen wurde? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wurden Sanktionen ausgesprochen? Wenn ja, welcher Art?
Erachtet die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit, Verdachts- und Missbrauchsfällen nachzugehen, für ausreichend?